Protokoll der Sitzung vom 06.10.2022

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Stein.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Herr Minister Backhaus hat ja jetzt schon einiges ausgeführt zur Lewitz und er hat auch als Einziger bisher das Wort „Kultur“ in den Mund genommen, denn die Lewitz ist eine Kulturlandschaft. Und wenn wir heute über Renaturierung reden und über die Wiederherstellung eines vorherigen Zustandes, müssen wir uns eigentlich auch mal fragen, wo wir eigentlich hinwollen. Die Lewitz ist nämlich wie so viele Regionen in Mecklenburg

Vorpommern in der norddeutschen Tiefebene ein Überbleibsel der letzten Eiszeit, also eine typische Abflussrinne der Gletscher, und war dann, bis die Menschen kamen und dieses Gebiet, was stark bewaldet war, abgeholzt haben, eben eine riesige undurchdringbare Sumpf- und Waldlandschaft. Und erst durch eben die Urbarmachung und Kultivierung durch den Menschen ist das entstanden, was wir heute als Lewitz kennen und verstehen.

Daher würde ich gern wissen, was eigentlich mit der Renaturierung gemeint ist, wo wollen Sie eigentlich hin zurück, in die Steinzeit oder ins Mittelalter. Das ist jetzt nicht sarkastisch gemeint, meine Frage. Wo ist eigentlich die Zielvorstellung bei diesen ganzen Renaturierungsgeschichten? Denn es ist ja auch so, dass vieles der Biodiversität, die wir kennen, die wir heute schätzen, die wir auch teilweise verloren haben, die war ja vor 1.000 Jahren gar nicht vorhanden. Das ist ja eine ganz klare Kulturfolgebiodiversität, dass viele Tierarten, die heute vorkommen in Deutschland, seinerzeit eben nicht hier waren in der Hülle und Fülle. Und somit müssen wir uns auch immer die Frage stellen, ob wir eben alles auch wieder zurückdrehen wollen oder ob wir nicht einfach anerkennen müssen, dass die Natur durch den Menschen geformt worden ist eben zu einer Kulturlandschaft.

Und der Wandel eben dieser Urlandschaft aus den großen Mooren hin zu der, das hatte ich eben ja schon erwähnt, genau, auch da ist einmal festzuhalten, dass die ersten Ansätze, die Lewitz zu renaturieren oder unter Schutz zu stellen, sind ja, wie Herr Terpe schon richtigerweise sagte, in den 30er-Jahren aufgenommen worden. Seinerzeit ist das immerhin größte Naturschutzgebiet Norddeutschlands – die Lewitz hieß es damals schon – gegründet worden, und eigentlich erst durch die großflächige Entwässerung der 60er-Jahre in der DDR ist da eben vieles verloren gegangen, was seinerzeit vorhanden war. Und dankenswerterweise ist dann im Anschluss an die Wende das wieder aufgenommen worden, was schon in den 30er-Jahren umgesetzt worden ist, nämlich ein konsequenter Naturschutzgedanke, aber – und das ist auch eben sehr wichtig – immer auch unter Berücksichtigung der Nutzungsansprüche durch den Menschen. Denn das dürfen wir auch nicht vergessen, der Mensch hat auch einen Nutzungsanspruch an die Natur, an die Landschaft, er formt sie, und wir müssen ein ausgewogenes Verhältnis finden.

Und wenn wir uns heute die Lewitz angucken, dann ist diese Region stark geprägt von der Weidehaltung, sie ist geprägt von der Pferdezucht und primär von der Grünlandwirtschaft. Das sind ja alles Landwirtschaftsformen, die so gesehen eine relativ geringe Eingriffstiefe in den Naturhaushalt haben, im Gegensatz zu einer hochintensiven Ackerbauregion. Also auch da wäre es mir immer sehr recht, wenn wir das ein bisschen im relativen Verhältnis zueinander betrachten.

Und was noch gar nicht angesprochen worden ist bei dem ganzen Gedanken, das Wasser in der Lewitz zurückzuhalten, ist das, was wir eigentlich auch in der Umgebung damit bewirken, denn die Lewitz speist zum allergrößten Teil den Wasserbedarf des Schlossparks in Ludwigslust. Das heißt, in dem Moment, wo wir sagen, die Lewitz wollen wir renaturieren komplett, also die Wasserstände wieder anheben – das würde ja heißen, den Abfluss zu begrenzen oder auf null zu setzen –, würde auch kein Wasser mehr in den Schlosspark Ludwigslust reinfließen. Das heißt, wir schützen auf der

einen Seite Natur, aber zerstören eine Kulturlandschaft, und das wollen wir nicht.

Und das ist nämlich eben, um das jetzt mal so ein bisschen in Ihre Richtung zu spielen von den Antragstellern, eine Sache, die mich häufig bei Ihren Anträgen stört. Ihnen reicht häufig nicht das, was wir schon erreicht haben an Naturschutz-, an Umweltschutzgedanken. Sie wollen immer noch einen Schritt weiter gehen. Und auch dieser Antrag sagt ja wieder, am Ende muss sich alles, also müssen sich die Nutzungsansprüche der Menschen einem wirklich fast schon radikalen Naturschutzgedanken unterordnen, der letztlich daraus resultiert, dass Sie alles einer fast schon Pseudoreligion, dieser Klimakatastrophe, unterordnen und glauben, wenn wir jetzt nicht alles auf null zurücksetzen, wird hier im Jahr 2030 oder im Jahr 2040 die Welt untergehen. Und da verwehren wir uns ganz entschieden gegen, weil wir eben ganz klar,

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil wir eben ganz klar sagen, dass die Belange der Landnutzung, die Belange der Nutzungsansprüche der Menschheit an diesem Naturraum eben auch nicht völlig außer Acht gelassen werden dürfen.

Und so, wie letztlich die Energiewende, die Sie hier seit Jahren vorantreiben, die Unternehmen scharenweise aus dem Land treibt, und das nicht erst seit dem Krieg in der Ukraine, so ist es so, dass Ihre grüne Agrarwende, die Sie ja auch schon vor 10/15 Jahren ausgerufen haben auf Ihren Parteitagen, letztlich die Axt an die Wurzel der landwirtschaftlichen Selbstversorgung in Deutschland legt, denn auch diese Frage müssen Sie erst mal beantworten, wo sollen eigentlich die Lebensmittel für 80 Millionen Menschen herkommen,

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

wenn wir hier diese ganzen Flächen, die Herr Damm eben angesprochen hat, einfach wiedervernässen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Und von Röhricht und Schilf kann nun mal kein Mensch leben. Daher ist auch diese Paludikultur eine ganz nette Sache, kann man gut vermarkten, alles schön und gut, aber leben kann davon eben keiner. Und diese Frage müssen Sie erst mal beantworten.

Und ich glaube, meine Zeit ist jetzt auch rum. – Danke schön! Wir lehnen Ihren Antrag also dementsprechend ab.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Stein!

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Fachgymnasiums der Beruflichen Schule Technik aus Rostock. Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen!

Ich rufe auf für die Fraktion der CDU Herrn Waldmüller.

(Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt kommt der Kronzeuge für die Landwirtschaft.)

Landwirtschaft, genau.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mecklenburg-Vorpommern verfügt aktuell über 61 Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 927.400 Hektar, es sind knapp 30 Prozent der Landesfläche als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Die rechtlichen Vorgaben zur Ausweisung des Vogelschutzgebietes sind sowohl in der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Naturschutzausführungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern normiert.

Und trotz dieser klaren Vorgaben will die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nun ein einzelnes Vogelschutzgebiet herausgreifen, um dort eine Natura-2000Station zu errichten und eine naturschutz- und klimagerechte Entwicklung zu ermöglichen, also zusätzlich. Es stellt sich für mich die Frage, inwieweit die Landesregierung mit ihren nachgeordneten Behörden nicht in der Lage sein sollte, im Rahmen der Erarbeitung des Managementplanes und dessen Umsetzung eine naturschutz- und klimagerechte Entwicklung zu gewährleisten. Ich habe gerade Gegenteiliges gehört. Die Landesregierung hat bereits auf Ihre Forderungen reagiert und Ihnen im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage eine Absage erteilt. Auch meine Fraktion spricht sich ausdrücklich gegen die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen von Naturschützern aus.

Die Errichtung einer Natura-2000-Station ist mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand verbunden. Da ist es auch kein Wunder, dass sich jüngst auch der Ranger aus der Lewitz zur Thematik äußerte und eine schnelle Errichtung der Station forderte – sicherlich würde er dann gerne zum Leiter dieser Station berufen werden –, aber die Menschen vor Ort, die in den betroffenen Gebieten leben und wirtschaften, hätten wenig davon.

Meine Damen und Herren, schon bei der Ausweisung des Vogelschutzgebietes damals – da war noch, ich meine, Herr Methling Umweltminister, damals war er das, glaube ich, noch – wurde den betroffenen Landeigentümern und Nutzern zugesagt, dass die bisherigen Nutzungsformen weiter erfolgen können. Manchmal will davon niemand mehr was wissen. Es gab damals auch die Aussage, das Monitorprogramm und die Erarbeitung des Managementplans sollten mittels zusätzlicher Mittel europäischer Finanzierung umgesetzt werden, also zusätzlicher. Das ist es eben nicht. Heute werden die notwendigen Haushaltsmittel aus dem Europäischen Strukturfonds genommen zulasten des ländlichen Raumes. Und insofern, glaube ich, schaut Vertrauen und Akzeptanz in verantwortungsvolle Naturschutzpolitik anders aus, meine Damen und Herren.

Des Weiteren fordern Sie von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine ganzjährige moorschonende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen. Eigentumsfragen oder Fragen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit spielen für Sie offensichtlich keine Rolle. Meine Fraktion hat sich in den zurückliegenden Jahren dafür ausgesprochen, dass die Wiedervernässung von Moorgebieten nur im Einvernehmen mit den Eigentümern, Nutzern und Betroffenen erfolgen soll, und für Nutzungseinschränkungen und Ertragseinbußen müssen Ausgleichszahlungen gewährt werden. Davon habe ich in Ihrem Antrag nichts gelesen. Sie berufen sich auf die Solidarpflicht des Eigentums. Die hört aber bei Maßnahmen, die eine Nutzung des Eigentums herbeiziehen, dann auch auf.

Meine Damen und Herren, die Nutzung von Paludikulturen ist nach wie vor nicht wirtschaftlich, das haben wir gerade auch schon gehört. Gleichzeitig frage ich mich, wie Sie angesichts der aktuellen Klimaentwicklung ausreichend Wasser für die moorschonende Grünlandbewirtschaftung bereitstellen wollen. So hatte die untere Wasserbehörde gerade im zurückliegenden Jahr die Entnahme von Oberflächenwasser aus der Stör zu Zwecken der Beregnung untersagt. Da stellt sich schon die Frage, wie ausreichend Wasser für die Anhebung des Grundwasserspiegels in der Lewitz zur Verfügung gestellt werden soll.

Meine Damen und Herren, anstelle einer intensiven naturschutzökonomischen Beratung und Betreuung, was ja mit dieser Station einherginge, von Agrarbetrieben vor Ort oder der Unterstützung des vor Ort tätigen Ehrenamts sollten zunächst Maßnahmen zur Eingrenzung der Prädatoren umgesetzt werden. Wissenschaftliche Erhebungen von Dr. Stier haben ergeben, dass Prädatoren wie Waschbär, Mink zu erheblichen Verlusten im Bereich der Avifauna, eben aus der Vogelwelt, führen. Deshalb sollten hier Maßnahmen zur Unterstützung der Jägerschaft intensiviert werden.

(Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!)

Und zum Schluss lassen Sie mich noch abschließend einige Worte zu Fragen des grundsätzlich geschützten Eigentums verlieren. Dieser Aspekt scheint mir bei dem vorliegenden Antrag völlig außer Acht zu bleiben. Zahlreiche Flächen in der Lewitz haben in den letzten Jahren den Eigentümer gewechselt. Und ob nun bei den Privatverkäufen oder Verkäufen der BVVG, immer war die aktuelle Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen die Grundlage für den Kaufpreis. Höchstpreise wurden insbesondere bei Verkäufen durch die BVVG erzielt. Und nun den Eigentümern zu erklären, dass die bisherige Nutzung massiv eingeschränkt werden soll, stellt eine erhebliche Einschränkung der Nutzung des Eigentums dar.

Und vor diesem Hintergrund fordern wir bei der Erarbeitung der Managementpläne, die dann bis 2027 fertig sein sollen, eine umfassende Beteiligung und Berücksichtigung der Eigentümer und Nutzer. Schnellschüsse, wie sie im vorliegenden Antrag gefordert werden, sind meines Erachtens nicht zielgerecht, und deswegen werden wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Waldmüller!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Seiffert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Nur ganz kurz vorweg in Richtung von Herrn Stein: Die GRÜNEN haben in Ihrem Antrag nicht die Renaturierung gefordert. Dort ist an allen Stellen nur von einer moorschonenden oder naturschutz- und klimaschutzgerechten Landnutzung die Rede gewesen. Also insofern, das jetzt so falsch darzustellen, ist aus meiner Sicht nicht angemessen.

(Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)

Wir teilen grundsätzlich das Ziel, dass wir natürlich in einem so wichtigen Gebiet eine entsprechende ange

passte Nutzung benötigen. Allerdings unterscheiden wir uns darin, wie wir den Weg dahin finden wollen.

Meine Damen und Herren, als Vorpommer habe ich mir zur Vorbereitung auf die heutige Debatte noch einmal die Lewitz auf Karten und Fotos angeschaut. Persönlich ist mir die Friedländer Große Wiese auch geografisch natürlich näher. Was aber beide Gebiete vereint: Es sind die größten zusammenhängenden Niedermoorstandorte unseres Bundeslandes und beide Landschaften sind durch den Menschen geprägte und stark veränderte Kulturlandschaften, auf denen gewirtschaftet, aber eben auch Landschafts-, Natur- und Moorschutz betrieben wird. Und allein wegen ihrer Größe haben beide Gebiete eine besondere Bedeutung, nicht nur für die Natur, sondern auch wegen des Moorschutzes.

Die Lewitz ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und ist durch weite Wiesen und Ackerflächen, die Fischteiche im Besonderen und vereinzelte Waldflächen geprägt. Allein die flächenmäßige Ausdehnung dieses Gebietes von mehr als 160 Quadratkilometern ist beeindruckend. Aus heutiger Sicht ist vor allem die nach dem schrecklichen Zweiten Weltkrieg aus der Not geborene Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung, die mit einer starken Entwässerung des Niedermoors einherging, ein zu großer Eingriff in die Natur gewesen. Diese Bürde aus der Vergangenheit lässt sich nur sehr schwer wieder rückgängig machen. An manchen Standorten sind die entstandenen Schäden so groß, dass es nicht mehr möglich ist, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

Trotzdem hat die Lewitz, wie die antragstellende Fraktion ja begründete, mit den verbleibenden naturnahen Strukturen einen sehr hohen Wert, zum Beispiel für die artenreiche Vogelwelt, behalten. Deshalb wurde mit der Vogelschutzgebietslandesverordnung die Lewitz am 12. Juli 2011 zum Europäischen Vogelschutzgebiet erklärt. Schutzzweck ist der Schutz von 27 wild lebenden Vogelarten sowie ihrer Lebensräume. Dieses Gebiet ist zu Recht ein sogenanntes GGB, also ein Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung.

Aber die Lewitz hat auch eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. 63 Prozent, also etwas über 10.000 Hektar, der Fläche des Schutzgebietes werden landwirtschaftlich genutzt. Etwa 40 Prozent davon sind Ackerfläche, etwa 60 Prozent werden als Dauergrünland genutzt und davon wieder etwa 25 Prozent extensiv bewirtschaftet. Das waren die Angaben der Landesregierung aus dem Jahr 2020, die sie meiner Kollegin Jacqueline Bernhardt auf Ihre Kleine Anfrage damals gab. Und wer hat bei der Nennung der Lewitz nicht die derzeit etwa 5.000 Pferde vor Augen, die auf den Flächen des Gestütes Lewitz – immerhin etwas über 3.000 Hektar – weiden?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Koalition hat sich vorgenommen, Wirtschaft, Natur-, Moor- und Umweltschutz zusammenzubringen. In der Lewitz gibt es viele kleine, aber auch einige sehr große landwirtschaftliche Betriebe, die wir für diese Schutzzwecke gewinnen müssen. Gerade weil in der Lewitz sehr komplexe ökologische Bedingungen vorherrschen, aber auch, weil es viele unterschiedliche Flächeneigentümer gibt, müssen wir aufpassen, dass wir Naturschutz mit den Flächennutzern und nicht gegen sie hinbekommen. Wenn wir zum Beispiel alle Moorflächen, wo dies noch möglich ist, sofort wiedervernässen würden, ergäbe sich für die meisten

Betriebe, dass sie entweder ihre Nutzung komplett umstellen oder gar einstellen müssten. Das käme einer Enteignung gleich, und das wollen wir natürlich nicht.

Natürlich geht nicht nur Ihnen die Ausgestaltung des Vogelschutzgebietes nicht schnell genug. Auch meine Fraktion würde sich hier ein schnelleres Tempo wünschen. Aber die Landesregierung muss das ganze Land im Blick behalten. Nachdem die Managementpläne für die Gebiete nach der FFH-Richtlinie erstellt sind, ist jetzt die Umsetzungsphase für diese Pläne angelaufen. Die Mitglieder des Agrarausschusses konnten sich letzten Mittwoch bei ihrer Exkursion zum Landschaftspflegeverband Mecklenburger Endmoräne davon überzeugen. Und dieser Landschaftspflegeverband fungiert auch gleichzeitig als eine Art Natura-2000-Station und organisiert die Umsetzung der Managementplanung vor Ort mit den ortsansässigen Betrieben.

Die Aufstellung der Managementpläne für die Vogelschutzgebiete des Landes läuft gerade landesweit an. Ziel ist es, für alle Vogelschutzgebiete bis 2027 solche Pläne zu erstellen, die dann in die Umsetzung gehen. Ein Mehr und eine schnellere Planung sind sicher wünschenswert, aber angesichts der finanziellen Ressourcen des Landes, der personellen Ausstattung der oberen und unteren Naturschutzbehörden und vor allem angesichts des Mangels an Projektträgern und den nötigen Fachleuten ist das Ziel 2027 schlichtweg realistischer. Bis dahin müssen wir andere Möglichkeiten nutzen und die Kapazitäten ausbauen, und da sind wir kräftig dabei. Ich denke da nur an die gebildete Taskforce Moorschutz und die ablaufende …