Und wer jetzt zum Beispiel Familie hat, der ist auch ganz häufig auf ein Auto angewiesen. Da kann ich auch irgendwie nicht mit Kleinkind und Kinderwagen und weiß nicht was immer mit den Öffentlichen fahren.
Auch wenn ich an die ältere Generation denke, da haben wir auch schon drüber debattiert, wie ist denn das mit den Leuten, die älter werden. Das funktioniert auch nicht immer nur mit dem öffentlichen Verkehr. Da ist man dann entweder darauf angewiesen, dass man noch einen eigenen Pkw haben kann in den unterschiedlichsten Größenordnungen oder zumindest irgendwie gefahren wird, vielleicht auch von den Kindern, die dann auch unter Umständen irgendwo in der Nähe parken können und vielleicht auch dauerhaft parken. Und deswegen werden die aktuellen Debatten an der Stelle der Diskussion einfach nicht gerecht.
Und wenn ich schon diese Mobilitätswende anfüge und sage, okay, ich kann damit leben zu sagen, wenn ich ein gutes ÖPNV-Angebot habe, dann kann ich das grob in diese Kalkulation mit reinnehmen, dann darf das aber nicht die Argumentation sein, wo ich sage, na, wir erhöhen zuerst die Anwohnerparkgebühren und dann machen wir einen besseren ÖPNV, sondern wenn, dann muss das andersherum passieren.
Wenn, dann muss erst die Investition in einen besseren ÖPNV getätigt werden, und dann kann ich hingehen und
sagen, gut, hier wird es ein höheres Angebot, und jetzt machen wir auch eine moderate höhere Belastung für so einen Anwohnerparkausweis. Aber andersrum wird da kein Schuh draus, meine Damen und Herren!
Und in den größeren Städten erleben wir es auf der anderen Seite bereits jetzt auch vermehrt, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Auto stehen lassen. Ein vollständiger Verzicht ist aber aus unterschiedlichsten Gründen, wie gesagt, nicht immer machbar. Die Leute arbeiten auch gar nicht immer in der Stadt, in der sie wohnen. Da ist viel Pendelverkehr auch einfach immer mit dabei. Das heißt, die Leute, sei es Greifswald oder Anklam, fahren dann halt irgendwo anders hin, und wenn da kein Regionalverkehr ist an der Stelle, auch wenn es weitere Verkehre, weitere Strecken nachher sind, dann komme ich mit dieser Argumentation einfach nicht weiter und mit der Verbindung entsprechend auch nicht.
Und dann, ich denke, jeder hier, der kommunalpolitisch aktiv ist, weiß, wird es eine Gebührenordnung geben, wird es früher oder später auch einen Bürger oder eine Bürgerin geben, die einfach Lust hat, mal zu klagen. Das ist Standardgeschäft im kommunalen Bereich. Und wenn wir Satzungen erlassen im kommunalen Bereich, dann legen wir immer allerhöchsten Wert auf eine gewisse Rechtssicherheit. Und wenn wir hier auch von Landesseite die nötige Rechtssicherheit für die Kommunen schaffen können, dann nehmen wir auch doch die Unsicherheit raus bei den Kommunen und erhöhen die Planbarkeit bei den Kommunen.
Noch einmal, wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Land die Ermächtigung zum Erlass der Gebührenordnung auf die Kommunen überträgt und somit dieser ortsangemessene Gestaltungsspielraum eingeräumt wird. Aber die Konkurrenz, auch beim öffentlichen Parkraum und Privatparkraum wird dem wieder nicht ganz gerecht, denn wenn ich jetzt zum Beispiel einen öffentlichen Parkraum habe, der vielleicht sogar günstiger wird oder gleich teuer eventuell wie mein Anwohnerparken, und ich gehe dann halt irgendwie auf einen anderen Parkplatz drauf, dann sind das ja aber auch die Parkplätze, die Einpendler benutzen. Die Städte sind Zentren, wirtschaftliche Zentren bei uns hier in Mecklenburg-Vorpommern, und wenn die Leute reinkommen wollen zum Einkaufen, zum Arbeiten, dann benutzen die genau die Parkplätze, die zum Einpendeln da sind. Wie gesagt, durch öffentlichen Verkehr ist das häufig einfach nicht möglich. Und dann blockiere ich die Parkplätze, mache dann meinen urbanen Raum, meinen Wirtschaftsraum unattraktiver oder schwerer erreichbar für alle Leute, die einpendeln müssen. Und auch das ist ein Punkt, der in dieser ganzen Debatte und Diskussion mitberücksichtigt werden muss.
Daher geht unsere Aufforderung an die Landesregierung, die Landesverordnung noch einmal zu überarbeiten und den Kommunen eine gute, brauchbare und rechtssichere Kalkulationsgrundlage an die Hand zu geben, damit wir auch den Autofahrerinnen und Autofahrern hier im Land was Gutes tun können und ihren täglichen oder den Alltag entsprechend auch bewältigen zu können, ohne die Kostenspirale noch weiter anzuheizen. – Danke schön!
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrter Herr Wulff, ich schätze normalerweise Ihre Beiträge, aber jetzt bin ich ein bisschen verwirrt, weil mir nicht so ganz klar ist, was Sie eigentlich wollen. Wollen Sie etwas für die Autofahrer tun? Wollen Sie etwas für die Innenstädte tun? Wollen Sie etwas für die Kommunen tun? Wollen Sie etwas für die Einkaufssituation in Innenstädten tun? Wollen Sie etwas für die Anwohner tun, die parken?
Und ich glaube, man muss das Thema ein bisschen ordnen. Wir fangen mal vorne an. Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass die Gebührenordnung, wie sie bisher auf Basis der Bundesgesetze organisiert war seit über 30 Jahren, Höchstgebühr 30,70 Euro, nicht mehr der Zeit entspricht, wenn man über vernünftiges Anwohnerparken in Innenstädten redet. Das ist, glaube ich, unstrittig gewesen, und deswegen hat auch der Bund letztendlich die Möglichkeit geschaffen, dass man jetzt das anders regeln kann.
Dahinter steht natürlich auch eine veränderte Wahrnehmung, veränderte Politik auch in den Kommunen, die sich zunehmend darum kümmern, Autos rauszunehmen aus der Innenstadt, nämlich die von extern kommen, um Innenstädte wieder zu beleben, aber gleichzeitig auch Anwohnerparken zu ermöglichen. Das ist die Absicht und das ist auch der Hintergrund für all das, was hier gemacht worden ist. Also wie gesagt, seit 1993 ist da nichts mehr geändert worden.
Dann hat der Bund, wie gesagt, das Gesetz geändert, und jetzt hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern zwei Möglichkeiten: erste Möglichkeit, wir machen gar nichts, dann bleibt es bei 30,70 Euro. Insbesondere die Kommunen haben Wünsche an uns herangetragen, dass sie gesagt haben, wir wissen noch nicht, ob wir es jetzt konkret umsetzen, aber die Möglichkeit zu haben über eine entsprechende Landesverordnung, finden wir gut. Gut, das haben wir aufgenommen. Und dann haben wir zwei Möglichkeiten, nämlich einmal eine Gebührenverordnung zu erlassen für das ganze Land – rein rechtlich ist das so, wir müssten dann sozusagen einen Einheitsbetrag für Mecklenburg-Vorpommern erheben und vorschreiben – oder die entsprechende Ermächtigung dafür zu delegieren.
Und da, sage ich ganz offensiv, haben wir uns für die kommunale Selbstverwaltung entschieden. Wir haben gesagt, die Kommunen vor Ort können das am besten beurteilen, die sollen das beurteilen, und die werden dann auch die Entscheidungen treffen und müssen das über die Kommunalparlamente, die gewählten Vertreter vor Ort, auch mit ihren Anwohnern letztendlich vertreten. Ich finde das ganz normal, ich finde das auch einen guten Weg.
Davon haben neben Mecklenburg-Vorpommern inzwischen fünf Länder Gebrauch gemacht – Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Thüringen,
völlig unterschiedliche Verkehrsminister dort zuständig, von Grün über CDU bis zur LINKEN –, und niemand von den fünf Ländern hat sozusagen eine Gebühr auf der Landesebene vorgegeben, sondern alle haben delegiert auf die kommunale Ebene, wo dann letztendlich auch die Entscheidungen getroffen werden müssen. Und, meine Damen und Herren, ich finde es richtig, die kommunale Selbstverwaltung hier zu stärken, weil die kennen die örtlichen Besonderheiten, die können damit umgehen, und die haben auch ein Gefühl dafür, welche Gebühr beim Anwohnerparken dann letztendlich die richtige vor Ort ist.
So, und wenn Sie Sorge haben, dass das die kommunalen Parlamente nicht könnten, dann habe ich das Beispiel Tübingen für Sie. Ich weiß nicht, ob der Bürgermeister noch Mitglied bei den GRÜNEN ist.
Gut, aber der Bürgermeister hat, glaube ich, sehr auf die Deutsche Umwelthilfe gehört und hat einen Vorschlag gemacht von 360 Euro.
Und dann hat das Kommunalparlament gesagt, das ist uns zu hoch, wir halten 120 Euro in Tübingen für angemessen, immerhin Universitätsstadt, nicht so ganz einfach mit dem Parken. Und so ist es dann gekommen. Und das zeigt als Beispiel, dass die Kommunalparlamente auch wirklich gut damit umgehen können.
Jetzt haben wir zwei Städte, die sich schon geäußert haben in Mecklenburg-Vorpommern. In Schwerin und in Greifswald, da geht es um 120 Euro. Das sind 33 Cent, 33 Cent pro Tag fürs Anwohnerparken.
Und das Anwohnerparken, so ist mein Gefühl, jetzt haben wir nicht das große Parkplatzproblem überall in Mecklenburg-Vorpommern, aber das Anwohnerparken ist in den Städten ein wichtiges Instrument und führt auch dazu – ich kann das zumindest in Schwerin beurteilen –, dass man auch seinen Parkplatz findet,
weil man nämlich sozusagen berechtigt ist in bestimmten Zonen. Den Rest müssen die Kommunen vor Ort natürlich mit entsprechenden Parkzonen gestalten, das ist die Parkraumgestaltung. Und ich glaube, auch das ist ganz, ganz wichtig, dass das in der jeweiligen Kommune gestaltet wird und nicht wir von oben aus MecklenburgVorpommern als Land das Ganze vorschreiben. Also insofern, glaube ich, sind wir den richtigen, ausgewogenen Weg dann auch tatsächlich gegangen. Und das werden wir auch entsprechend erleben. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die FDPFraktion hat hier einen Antrag vorgelegt, der sich mit den drohenden Gebührenerhöhungen beim Anwohnerparken befasst. Und dem Punkt I Ihres Antrags kann ich eigentlich auch in weiten Teilen von ganzem Herzen zustimmen, denn die – in Anführungsstrichen – „kleinen Arbeitnehmer“ befinden sich in der derzeitigen Situation ohnehin im Würgegriff von explodierenden Energiepreisen und Inflation. Es sind eben jene Arbeitnehmer, die, wie man so lapidar sagt, das Rad hier am Rollen halten: Angestellte in Supermärkten, Krankenschwestern, viele Weitere, die auf ihr Auto eben angewiesen sind. Oder es ist vielleicht auch das kleine bisschen Luxus, was man sich gönnt, um eben nicht bei Wind und Wetter mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren zu müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass diejenigen, die auf einen Anwohnerparkausweis in der Regel angewiesen sind, eben nicht die sind, die große, teure Autos oder gar SUVs fahren oder zum Zweit- oder Drittwagen tendieren. Wer es sich leisten kann, hat meistens eine Garage oder einen festen Stellplatz, sprich, der Adressat der Gebührenerhöhung, das sind genau die Menschen, die eigentlich höchstens ein mittleres Einkommen haben. Und das halten wir für nicht ganz fair.
Allerdings, allerdings – und ich nehme die Pointe meines Redebeitrags jetzt hier mal vorweg –, wir werden den Antrag trotzdem ablehnen, und zwar aus zweierlei Gründen: Erstens hat er aus unserer Sicht eine handwerkliche Schwäche. Sie fordern also eine Obergrenze, aber Sie benennen keine. Warum sagen Sie nicht, maximal 100 Euro oder auch 360 Euro, wie es, glaube ich, die Deutsche Umwelthilfe, die ja schon angesprochen wurde, vorgeschlagen hat? Das hätte der Debatte hier, glaube ich, etwas mehr Substanz geben können. Und für den Fall, dass Ihr Antrag angenommen werden würde, wäre es ja auch so, die Landesregierung könnte eine Obergrenze von 1.500 Euro festlegen, und dann wäre, glaube ich, in Ihrem Sinne auch niemandem geholfen.
Und der zweite Grund, warum wir den Antrag leider ablehnen müssen, der rührt aus unserem Politikverständnis her. Freilich ist die finanzielle Situation der Kommunen angespannt und eine höhere Parkgebühr ist eine willkommene Einnahmequelle. Die AfD fordert aber auch seit Jahren mehr Autonomie für die Kommunen im Land, und deshalb begrüßen wir es einfach, dass die Kommunen diese Angelegenheit zukünftig selbst regeln sollen.
Es ist ein Paradebeispiel eigentlich für einen Sachverhalt, der besser vor Ort entschieden werden kann. Die Gemeinden wissen selbst am besten, wie viel Platz sie haben. Der Minister hat es auch gesagt. Und sie wissen
auch, das muss man vielleicht auch mal sagen, welche Stadtviertel von welchen Einkommensgruppen grob bewohnt werden. Wenn man sich zum Beispiel mal die Stadt Köln in Nordrhein-Westfalen anschaut, dort wird das gestaffelt, also da gibt es in den verschiedenen Stadtteilen auch verschiedene Anwohnerparkgebühren. Das wäre eine Möglichkeit, das auch zu regeln.
Und was man nicht vergessen darf, auch die kommunalen politischen Verantwortlichen, sie müssen auch genau wissen, wie viel Autofeindlichkeit sie sich eigentlich leisten wollen und können, denn kommt es zu einer extrem starken Erhöhung, dann mag es natürlich sein, dass sich das unmittelbar in den Ergebnissen der nächsten Kommunal- oder Bürgermeisterwahl niederschlägt. Die Vertreter auf der kommunalen Ebene können sich dann hier eben nicht mehr hinter der Landespolitik verstecken. Und eine Vervierfachung der Gebühren, wie sie jetzt in Schwerin und auch bei uns in Greifswald angekündigt sind, die werden dann hoffentlich eben auch vom Wähler genauso quittiert. Und das ist gut so. Und aus diesem Grund müssen wir den Antrag leider ablehnen. – Danke sehr!