Protokoll der Sitzung vom 06.10.2022

Vielen Dank, Herr Foerster!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem viele Jahre lang der Bund die Kosten des Anwohnerparkens geregelt hat und Gebühren in einem Korridor zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro im Jahr festgelegt werden konnten, erlaubt das Straßenverkehrsgesetz seit Mitte 2020 den Bundesländern, eigene Regelungen zu dieser Gebühr zu treffen oder diese Befugnis auf ihre Kommunen zu übertragen. Vorausgegangen war eine Diskussion unter anderem darüber, dass ein Preis von 30,70 Euro im Jahr weder die Kosten der Ausstellung eines Bewohner/-innenparkausweises plus Beschilderung decken kann noch den Bedürfnissen der Städte nach einer modernen Parkraumbewirtschaftung entsprach.

Und, meine Damen und Herren, da sind wir uns sicher einig, und das ist ja auch in Ihren Redebeiträgen angeklungen, dass ein Preis von 30,70 Euro im Jahr nicht den Wert eines Parkplatzes im dicht besiedelten städtischen Raum widerspiegelt. Das sind 8 Cent am Tag für eine Fläche in der Größe fast eines Kinderzimmers in einer Standardmietwohnung, so muss man es vielleicht ja auch mal sehen.

Deshalb kann meine Fraktion nur begrüßen, dass die Landesregierung Anfang September dieses Jahres endlich mit der neuen Landesverordnung den Kommunen das Recht eingeräumt hat, über diesen Preis eigenständig zu entscheiden. Wer, wenn nicht die Kommunen, ist am besten in der Lage, die verkehrliche und städtebauliche Situation vor Ort abzuschätzen und auch die Belastungsfähigkeit ihrer Anwohnerinnen und Anwohner zu beurteilen? Die Entscheidung der Landesregierung ist der richtige Weg und stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Ich glaube – und Sie haben es ja auch gesagt –, das bezweifeln auch Sie, liebe Kolleg/-innen der FDP, in keiner Weise.

Die Kommunen müssen hier in ihrem eigenen Interesse Handlungsoptionen bekommen. Und ist es da nicht auch in unseren Städten gerechtfertigt, wenn für dieses knappe Gut – jedenfalls dann, wenn es stark nachgefragt wird,

und nur dann kommen ja die Anwohnerregelungen infrage – auch ein ein kleines bisschen höherer Preis gefordert werden kann? 30 Euro im Jahr, das ist ein Schnäppchen, auch wenn man mit dem Ausweis keine Garantie für einen Parkplatz bekommt. Ein fester Abstellplatz ist heute nicht mehr für 30 Euro im Jahr zu bekommen. 50 Euro im Monat, das ist hier eher die Regel.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Eher 70.)

Entschuldigung, ich habe kein Auto!

Das macht aber auch sehr deutlich, dass der wirtschaftliche Wert des Parkplatzes mit der Gebühr für den Anwohnerparkausweis nicht im Geringsten abgebildet wird. 30 Euro im Jahr, 8 Cent am Tag – verglichen mit den Gebühren in anderen Städten ist es geradezu lächerlich wenig. In Stockholm beispielsweise kostet ein Bewohnerparkausweis 1.300 Euro im Jahr. In Japan müssen Sie beim Kauf eines Autos einen Parkplatz nachweisen. Abstellen im öffentlichen Raum ist dort nicht erlaubt.

(Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)

Aber auch bei uns in Deutschland zahlen Sie für anderweitige Nutzung des öffentlichen Raumes, beispielsweise eine Sondernutzung für Außengastronomie oder einen Marktstand, einen höheren Preis.

Sie fordern, liebe Kolleg/-innen der FDP, dass die Landesverordnung dahin gehend geändert werden soll, dass eine Obergrenze eingeführt wird, um die Bewohner/-innen städtischer Quartiere vor zusätzlichen Belastungen zu bewahren. Ganz ehrlich, liebe Kolleg/-innen der FDP, auch wenn Sie das eben gesagt haben, der kommunalen Selbstverwaltung trauen Sie nicht viel zu, oder?

(René Domke, FDP: Doch.)

Halten Sie es wirklich für vorstellbar, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern jetzt, wo die rechtlichen Rahmenbedingungen das theoretisch ermöglichen würden, die Gebühren für das Anwohner/-innenparken so hoch ansetzen, dass wir in die Dimension beispielsweise Stockholms kommen? Die Stadt Schwerin als die erste in Mecklenburg-Vorpommern, die von der nunmehr eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen will, verlangt ab 2024 120 Euro im Jahr, also fast 33 Cent am Tag, was eine durchaus moderate – wenn auch Vervierfachung – und angemessene Erhöhung darstellt, die niemanden überfordern dürfte. Ich gehe nicht davon aus, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern hier Maß und Mitte verlieren werden, sondern sehr verantwortlich mit der ihnen eingeräumten Möglichkeit umgehen werden.

Im Übrigen ist es auch nicht so, dass die Kommunen völlig frei wären in der Festlegung dieser Gebühr. Darauf hat bereits der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim im Falle eines Gebührenschuldners in Freiburg in seiner Entscheidung 2 S 809/22 hingewiesen. Dort wird nämlich das Äquivalenzprinzip, das ist die gebührenrechtliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, darauf wird hingewiesen. Das heißt, der Preis, der erhoben wird für das Anwohnerparken,

(René Domke, FDP: Das ist aber nicht zwingend.)

darf nicht erkennbar außer Verhältnis …

(Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.)

Auweia!

… zum gegebenen Vorteil sein.

Ich werde jetzt, weil meine Redezeit abgelaufen ist, nicht mehr darauf hinweisen, welche Vorteile die Kommunen haben,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP)

wenn sie einen höheren Preis fürs Anwohnerparken erheben können,

(Zuruf von René Domke, FDP)

aber ich denke, das ist einfach sehr, sehr wichtig …

Frau Abgeordnete, …

… weil wir viele Aufgaben haben.

… ich war jetzt sehr großzügig.

Ich gehe ja schon.

Vielen Dank!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Wegner!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Falk.

(Der Abgeordnete Marcel Falk stellt das Rednerpult ein.)

Gucke ich mal, wie hoch das Ding geht, was?

(Zuruf aus dem Plenum: Höher geht nicht!)

Ist schon Schluss.

(David Wulff, FDP: Mach nicht so hoch, dann muss ich es wieder runtermachen.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Es wurde schon vieles zu dem Thema gesagt, ich möchte es nur mal kurz zusammenfassen.

2020, Herr Wulff, glaube ich, wurde der Paragraf 6a des Straßenverkehrsgesetzes um einen neuen Absatz 5 ergänzt, haben Sie auch gesagt, der mehr Möglichkeiten bei der Ausgestaltung der Gebühren für Parkausweise für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichen Parkraummängeln eröffnete. Bei der Frage, welche der beiden dort eröffneten Möglichkeiten wir im Land wählen sollten, war für uns als SPD schnell klar, dass diese

Frage der Ausgestaltung auf logischerweise der kommunalen Ebene am besten aufgehoben ist.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einem Gutachten festgestellt, dass die Handlungsspielräume für diese Ausgestaltung sehr groß sind:

Fahrzeuge abhängig von Gewicht, Länge oder Schad

stoffausstoß mit höheren Anwohnerparkgebühren belegen – kann man machen, ist möglich.

Parkraumnutzung durch räumliche Anpassung der

Gebühren steuern – auch möglich.

Gestaffelte Gebühren zur Vermeidung sozialer Härten

erheben – auch möglich.

Aber all das klärt man am besten vor Ort in den Kommunen und nicht von oben herab. Das gleiche Gutachten stellt aber auch fest, dass die Gebührenhöhe nicht beliebig hoch angesetzt werden kann. Die Gebührenhöhe muss sich immer am tatsächlichen Verwaltungsaufwand und dem wirtschaftlichen Gegenwert des Parkens selbst orientieren.