Aber all das klärt man am besten vor Ort in den Kommunen und nicht von oben herab. Das gleiche Gutachten stellt aber auch fest, dass die Gebührenhöhe nicht beliebig hoch angesetzt werden kann. Die Gebührenhöhe muss sich immer am tatsächlichen Verwaltungsaufwand und dem wirtschaftlichen Gegenwert des Parkens selbst orientieren.
Ich kann ja durchaus das Anliegen der FDP verstehen, die bisherige Maximalhöhe der Gebühren – und das haben wir heute schon zwei-, dreimal gehört – lag mit 8,4 Cent pro Tag im nahezu vernachlässigbaren Bereich. Wenn jetzt die Städte Schwerin und Greifswald darüber diskutieren, zukünftig 33 Cent pro Tag als Gebühr anzusetzen, dann ist das natürlich eine erhebliche Steigerung, aber meiner Meinung nach rührt das vor allem daraus, dass der Höchstwert bisher vorher so extrem niedrig angesetzt war.
Und natürlich kommen die Erhöhungen, die aktuell angedacht sind, zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Aber hier, meine Damen und Herren, traue ich eigentlich den Lokalpolitikerinnen und den Lokalpolitikern vor Ort eine Menge Fingerspitzengefühl zu. Und dieses Fingerspitzengefühl möchte ich der kommunalen Ebene, der ich als ehrenamtlicher Bürgermeister der schönen Gemeinde Stolpe an der Peene auch angehöre, absolut nicht absprechen.
Ich hatte aber beim Lesen Ihres Antrages den Eindruck, dass die FDP-Fraktion dieses Vertrauen nicht hat. Warum nicht? Warum trauen Sie den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern in diesem Land nicht zu, ihr Ehrenamt verantwortungsvoll auszuüben? Warum setzen Sie unausgesprochen voraus, dass Kommunalpolitik eine Ermächtigung letztendlich missbrauchen würde, und rufen nach dem Land? Ganz ehrlich, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion,
ich teile Ihre Skepsis nicht, denn ich habe andere Erfahrungen gemacht. Ich sehe die Aufgaben bei den Kommunen an der richtigen Stelle,
welches eines Eingriffes des Landes bedürfte, und sehe daher auch keinen Bedarf, dass wir Ihrem Antrag zustimmen.
Und da ich jetzt die Möglichkeit habe, noch zwei Minuten zu reden, möchte ich noch auf ein anderes Thema ganz kurz eingehen. Und zwar hat der Herr Krüger schon heute von einer Erfolgsgeschichte in Stralsund gesprochen, und eine ähnliche Erfolgsgeschichte hat meine Hansestadt Anklam hinter sich. Meine Hansestadt Anklam wurde vor ein paar Tagen von der Oskar-PatzeltStiftung ausgezeichnet als Kommune des Jahres 2022.
Die haben auch eine große, sie haben auch eine große Diskussion zum Thema „neues Parkhaus“. Ich habe bloß gehofft, dass die Stadt vielleicht mit diesem Preis die Möglichkeit hat,
Liebe Grüße nach Anklam, und morgen haben wir einen Jahresempfang, ich freue mich drauf. – Danke schön!
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und René Domke, FDP – Ministerin Simone Oldenburg: Hoffentlich findest du einen Parkplatz!)
(allgemeine Unruhe – Daniel Peters, CDU: David, ich hätte da auch noch was. Ich hätte noch ein anderes Thema.)
Werte Kollegen! Ich schätze meine Nachbarstadt Anklam auch tatsächlich sehr, kann jetzt allerdings gar nicht so viel Auskunft über die Höhe der Anwohnerparkgebühren dort geben. Das müsste ich noch mal recherchieren.
Aber apropos Gebühren, ich zitiere: „Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner … einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken.“
Nicht überschreiten! Gebühren haben einen Deckel, und das muss kalkuliert werden. Mit jeder einzelnen kommunalen Gebühr muss da ein Deckel drauf sein.
Und, Herr Minister Meyer, ich wollte Sie gar nicht verwirren vorhin, aber es gibt einfach viele Argumente, die gegen diese Maßnahme hier gerade sprechen. Und diese 30,70 Euro an Höchstgrenze, worüber wir reden, das ist die Höchstgebühr für die Verwaltungsleistung, diesen Anwohnerparkausweis auszustellen. Und wo ich ja wirklich gerne mit mir darüber reden lasse, Erhöhung der allgemeinen Kosten, Verwaltungsleistungen, Personalkosten et cetera, dass wir das einfach noch mal kalkulieren, auch gerne für Mecklenburg-Vorpommern, wo wir sagen, die Verwaltungshöchstgebühr ist halt die Gebühr für das Ausstellen dieses Ausweises.
(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Daniel Peters, CDU – Horst Förster, AfD: Das ist doch ein Witz!)
Und ich möchte noch einmal kurz zitieren, weil wir den Paragrafen 6a Absatz 5a jetzt schon mal angesprochen haben. Da steht wortwörtlich im ersten Satz: „Für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel“ – ich wiederhole: „erheblicher Parkraummangel“ – „können die nach Landesrecht zuständigen Behörden Gebühren erheben.“ So, und das Lieblingsprojekt der SPD in den vergangenen Jahren war die Mietpreisbremse, wurde hier in Mecklenburg-Vorpommern ja auch ganz fleißig irgendwie versucht durchzudrücken.
Und gerade bei der Mietpreisbremse wurde dann gesagt, das kann die Kommune machen, sie muss aber feststellen, dass es dort auch eine entsprechend angespannte Wohnraumsituation gibt. So, wer stellt denn jetzt bitte den erheblichen Parkraummangel fest?!