teilen, sondern wir haben sehr transparent hier die Dinge bereitgestellt. Es gibt eine Vereinbarung, die die Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes in der Verantwortung des jetzigen Vorstandes sieht. Das ist genau das, was wir, glaube ich, auch gemeinsam als Interesse haben sollten, dass die Beteiligten, die in den Themen stecken, es zum Abschluss bringen. Und erst danach ist signalisiert, dass man einen, einen Rücktritt des Vorstandes vornehmen wird. Das gilt auch weiterhin in dieser Weise.
In der Vereinbarung und in den Gesprächen dazu im Juni dieses Jahres ist vom Vorstand eingeschätzt worden, dass man es für nicht unrealistisch halte, Ende September diesen Abwicklungsprozess abgeschlossen zu haben mit den von Ihnen geschilderten Folgerungen, die ja daran hingen. Das ist leider nicht gelungen, es sind noch verschiedene Fragen offen.
Soweit Sie das Finanzministerium im Besonderen ansprechen, würde ich mir nicht zu zutrauen, die individuellen Steuersachverhalte, die dann möglicherweise dahinterstehen, zu beurteilen. Das Steuergeheimnis verbietet im Übrigen, dass mich das Finanzministerium oder auch nur das Finanzamt seinen eigenen Finanzminister darüber ins Bild setzte.
Was ich aus den Hinweisen des Stiftungsvorstandes entnehme, ist, dass die, erstens, sehr engagiert die Abwicklung betreiben und dass, zweitens, mehrere verschiedene Fragestellungen – eine ist auch öffentlich deutlich diskutiert worden –, nämlich die Frage, wie ein Vertrag mit der Nord Stream 2 AG zum Abschluss gebracht werden kann und ob und unter welchen Bedingungen Zahlungen an die Nord Stream 2 AG, die aus dem Vertrag resultieren mögen, erfolgen könnten, ob das sanktionsbehaftet sei, sodass es also mit Sicherheit auch Fragestellungen außerhalb möglicher bilateraler mit dem Finanzamt zu klärender steuerrechtlicher Sachverhalte sind.
Also aus meiner Sicht war der Ende September klar definiert, aber das können wir an anderer Stelle gern noch mal klären.
Von daher meine zweite Frage: Zieht die Landesregierung die Möglichkeit in Betracht, die ja die Stiftungssatzung weiter auch bietet, dort den Vorstand abzuberufen? Und mit welcher Begründung zieht sie die Option in Betracht oder zieht sie sie nicht in Betracht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Abberufung des Vorstandes ist nur unter extrem engen Bedingungen, was im Übrigen stiftungsrechtlich nicht untypisch ist, möglich. Von daher ist das eine Option, die derzeit nicht konkret im Raume steht, sondern es gibt eine Vereinbarung zwischen dem Land und dem Stiftungsvorstand oder der Stiftung, dass der Stiftungsvorstand die Abwicklung betreibt. Das tut er mit Engagement und Nachdruck. Die Fragestellungen, die er vorträgt, sind für mich einsichtig.
Es ist vereinbart, dass erst nach Testierung der entsprechenden Abschlüsse diese Abwicklung als abgeschlossen gilt. Die Testierung ist weder für 21 – dort ist sie im Machen – noch für 22 bereits erfolgt, weil, noch einmal, die Sachverhalte offen sind, die wir im Juni möglicherweise so nicht mitgeteilt bekommen konnten, weil auch der Vorstand von dieser Laufzeitlänge der Abwicklung nicht ausgehen konnte. Vor dem Hintergrund sehe ich nicht, dass wir Verstöße hätten, die das, was Sie dort angesprochen haben, rechtfertigen würden.
Ich bitte jetzt die Abgeordnete Constanze Oehlrich, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage zum Thema Nummer 8 zu stellen.
Ja, guten Morgen, Herr Minister! Gleicher Hintergrund, gleiche Vorgeschichte wie bei den Fragen von Herrn Ehlers.
Meine Frage ist zuerst, wir haben ja einerseits die gemeinsamen Erklärungen von Landesregierung und Vorstand der Klimaschutzstiftung und andererseits eben jetzt diese Pressemitteilung vom Vorstand, dass ein Rücktritt erst mal nicht in Betracht kommt, und meine Frage ist: Teilt die Landesregierung die Auffassung des Vorstands der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“, dass dieser erst dann zurücktreten könne, wenn die finanzielle Situation der Stiftung hinsichtlich aller aktuellen Forderungen geklärt sei, um nicht durch einen Rücktritt für einen der Stiftung entstehenden finanziellen Schaden verantwortlich zu sein? Und, wenn ja, warum teilen Sie diese Auffassung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung fühlt sich an die Vereinbarung gebunden, die wir gemeinsam getroffen haben. Und die Vereinbarung sah vor, dass der Vorstand in seiner Verantwortung, in seiner ausschließlichen Verantwortung die Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes betreibt. Und erst, wenn die gelungen ist und wenn dafür Wirtschaftsprüfertestate vorliegen, die für alle Beteiligten dann auch klar ordnen, dass keine finanziellen Vorbehalte in die eine oder andere Richtung auch bestehen mögen, wenn also all das aufgeklärt ist, erst dann sollte der Rücktritt erfolgen.
Eine Prognose im Juni/Juli ging davon aus, dass wir Ende September so weit wären. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass dem Vorstand bisher der Abschluss nicht gelungen ist, dass er mit Nachdruck daran arbeitet. Und es bleibt weiter im Interesse der Landesregierung, dass genau diese Abwicklung durch den Vorstand vorgenommen wird. Von daher teilen wir die Einschätzung, dass das noch nicht abgeschlossen ist, aber wir uns weiterhin im Kontext der Vereinbarung bewegen, die wir gemeinsam getroffen haben.
vom 1. März 2022, in dem die Landesregierung dazu aufgefordert wird, darauf hinzuwirken, dass die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ nicht fortbesteht. Welche ganz konkreten Schritte unternimmt denn die Landesregierung derzeit, um diesen Beschluss umzusetzen? Also der Kollege Ehlers hatte gerade die Möglichkeit einer Abberufung angesprochen. Außerdem gibt es ja noch Maßnahmen der Stiftungsaufsicht, die hier möglich wären, zum Beispiel eine Aufhebung der Stiftung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Genau in Umsetzung dieses Beschlusses des Landtages aus dem März haben wir das Gespräch mit der Stiftung gesucht. Die Vereinbarung ist Ihnen bekannt. Die Vereinbarung zielt darauf ab, dass das, was im Übrigen jeder andere auch leisten müsste, nämlich die Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes, zunächst zu gewährleisten ist. Wir haben hohes Interesse daran – sollten wir als Land auch gemeinsam haben –, dass der Vorstand, der dort in den Details in der Vergangenheit engagiert war und deshalb eine Abwicklung auch viel zielführender betreiben kann, als wir es könnten, dass der seiner Aufgabe nachkommt. Das tut er mit Hochdruck, das tut er mit Engagement. Und was er dann darüber hinaus gemacht hat, nämlich in der Pressemitteilung mitzuteilen, wo er gerade steht, ist auch Ausfluss genau dieser Vereinbarung, die wir geschlossen haben.
Die Vereinbarung enthielt das gegenseitige Versprechen, dass der Stiftungsvorstand relativ transparent seine Schritte darlegt. Von daher bewegen wir uns genau in den Transparenzverabredungen, wir bewegen uns in der Vereinbarung und wir bewegen uns in dem Kontext dessen, was der Märzbeschluss – und nach meiner Erinnerung dann auch noch mal ein Beschluss im Juni in Kenntnis dieser Vereinbarung – uns aufgegeben hat.
Aufgrund der Erkrankung des Finanzministers bittet der Abgeordnete Marc Reinhardt, dass seine Fragen schriftlich beantwortet werden.
Auch der Abgeordnete René Domke hat darum gebeten, dass seine Fragen hierzu schriftlich beantwortet werden.
Bevor ich den nächsten Geschäftsbereich aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Soldatinnen und Soldaten des Taktischen Luftwaffengeschwaders 73 „Steinhoff“. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier bei uns im Landtag sind!
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Ich bitte den Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Frage zum Thema Nummer 12 zu stellen.
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Am 26.09. gab es erste Berichte über einen Druckabfall in den Nord-Stream-Pipelines. In der Folge dessen hat sich herausgestellt, dass beide Stränge der Nord-Stream-1Pipeline und ein Strang der Nord-Stream-2-Pipeline massiv beschädigt wurden und das eingefügte Methangas in die Atmosphäre entwichen ist. Die deutsche, aber auch weitestgehend alle anderen Regierungen gehen von einem Sabotageakt aus.
Ich frage Sie als Minister: Wie war und ist die Landesregierung in die Aufklärung um die Vorfälle an den beschädigten Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 eingebunden und welche Informationen liegen hier bereits aus diesen Aktivitäten vor?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Damm! Zunächst einmal kann man sagen, dass die Meldekette funktioniert hat. Das läuft ja über GASCADE, die haben uns – das Bergamt in Stralsund – am Morgen des 26.09. darüber informiert, dass es einen auffälligen Gasdruckabfall in der Pipeline A Nord Stream 2 gegeben habe.
Ich bin unmittelbar dann danach auch informiert worden als Minister. Wir waren zu der Zeit in Brüssel. Ich bin auch vorzeitig, genauso wie der Innenminister, aus Brüssel abgereist, um uns weitere Informationen über diese Situation zu erfragen. Wir sind dann abends gegen 19:20 Uhr darüber informiert worden, dass ein ähnlicher Druckabfall in den beiden Pipelines von Nord Stream 1 erfolgt ist.
Nun ist es ja so, dass die Lecks, über die wir alle reden, in dänischen und schwedischen Hoheitsgewässern sind. Wir sind auch im ständigen Kontakt mit der Bundesregierung darüber, die wiederum mit den dänischen und schwedischen Behörden in Kontakt ist, um Informationen zu erfahren, wie das sicherheitspolitisch einzuordnen ist. Und wir liefern die Informationen, die wir über GASCADE beziehungsweise das Bergamt als die vor Ort zuständige Genehmigungsbehörde für die Pipeline dann liefern können, sind also in der Kette dessen, was sicherheitsrelevante Informationen angeht, da noch eingebunden.
In einer Veröffentlichung der „Süddeutschen Zeitung“ vom 3. Oktober werden die Gaslecks an den Pipelines in den räumlichen Zusammenhang mit den letzten Einsatzorten von am Bau beteiligten Schiffen gebracht. Auch das Schiff „Blue Ship“ der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ war an der Fertigstellung der Erdgaspipeline beteiligt. Nach den Informationen aus meiner Kleinen Anfrage mit der Drucksachennummer 8/378 sind dem Landtag beispielsweise Steinschüttungen durch das Schiff „Blue Ship“ zur Verankerung der Pipeline am Meeresgrund bekannt.
Welche Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um einen Zusammenhang zwischen dem Schiff der Klima- und Umweltschutzstiftung MV, dem sogenannten „Blue Ship“, und den Gasaustritten an den beschädigten Pipelines auszuschließen, beispielsweise aber nicht abschließend durch den Abgleich der Einsatzorte und Daten des Schiffes durch Stellen des Landes?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich sehe richtig, glaube ich, dass das Thema 13 das LNG-Terminal in Rostock ist.
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 22.09. informierte die Landesregierung über die Absicht, im Rostocker Hafen im Jahr 2025 den Bau eines weiteren LNG-Terminals mit Unterstützung des Landes zu bauen. Zugleich wurde darüber informiert, dass die Energieversorgung mit Erdgas über das bestehende europäische Pipelinenetz sowie die derzeit im Bau befindlichen LNG-Terminals für die Jahre 23 und 24, in denen nicht mehr auf Importe aus den Nord-Stream-Pipelines zurückgegriffen werden kann – jetzt umso mehr –, nach all den Ihnen vorliegenden Informationen gesichert sein soll.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Aus welchen Gründen unterstützt die Landesregierung ein Projekt, das dem Import von fossilem Erdgas dienen soll, zu einem Zeitpunkt, an dem bereits über andere Importwege die Versorgung Deutschlands und Europas seit zwei Jahren sichergestellt wurde?
Zunächst einmal, in zahlreichen Gesprächen sowohl mit Minister Habeck auf Bundesebene wie auch dem Chef der Bundesnetzagentur, Herrn Müller, ist sehr deutlich geworden, dass zur gesamten Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit Gas LNG-Terminals so schnell wie möglich erforderlich sind. Und insofern unterstützen wir auch das Anliegen, in Rostock ein schwimmendes LNG-Terminal dort noch in naher Zukunft anzusiedeln, weil wir das für die Gasversorgung in Deutschland – damit für die Energiesicherheit – unbedingt benötigen.
Jetzt haben Sie gesagt, so schnell wie möglich. Ich betone noch mal, wir reden dann über das Jahr 2025, und möchte Sie fragen, wie die Landesregierung im Kontext der eigenen Moorschutz- und Umweltschutzabsichten den Umstand beurteilt, dass für die Erweiterung des Rostocker Hafens, unter anderem für das besagte LNG-Terminal, in 2025, also drei Jahren, ein wertvolles Küstenüberflutungsmoor sowie ein an der Ostseeküste in Deutschland einzigartiges Habitat im Gebiet der natürlichen Salzwasserintrusionszonen zum Opfer fallen werden?
Die entsprechenden Umweltprüfungen, die werden natürlich unter den gesetzlichen Vorgaben, die wir haben, erfolgen. Wir werden ja auch sehen, wie es mit der Gültigkeit des LNGBeschleunigungsgesetzes ist. Da hat der Bund ja auch aktiv gehandelt vor dem Hintergrund dessen, was ich zur Beantwortung der Frage 1 gesagt habe, dass wir alles tun müssen, um hier schnellstmöglich bei der Gasversorgung für ganz Deutschland voranzukommen.
Es gibt ja viele, die schon im März behauptet haben, dass wir ohne russisches Gas auskommen würden. Das hat sich als falsch erwiesen, sondern wir merken jetzt, dass wir insbesondere LNG brauchen, nicht nur, um diesen Winter zu überstehen, sondern vor allen Dingen