Das, was Sie als „illegale Einreise“ bezeichnen, ist in den meisten Fällen zunächst ein Antrag auf Asyl. Der mag hinterher in einem rechtsstaatlichen Verfahren abschlägig beschieden sein, aber das ist Grundgesetz- inhalt.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD)
Wenn man den Gesamttext und auch die Einbringung anschaut, bin ich nicht ganz sicher, welches Ziel Sie tatsächlich vor Augen haben. Man kann doch in der Tat eine Diskussion darüber führen, ob das, was die Ampelkoalition sich vorgenommen hat, nicht ein kluger Schritt ist, nämlich die Abschiebungsoffensive, so nennt es der Koalitionsvertrag des Bundes, ganz bewusst anzugehen.
Nichts geht über Nacht und schon gar nicht in einer Zeit, wo eine Bundesregierung eine Menge paralleler Krisen bearbeitet.
Die Länder drängeln, weil wir in der Tat sehen, dass, ich glaube, dass du Menschen signalisieren musst, ich setze den Rechtsstaat auch konsequent um, während ich auf der anderen Seite sehr klar dafür werbe, die Migrationspolitik als ein Geschenk dieses Grundgesetzes zu begreifen, was auch ein ganzes Stück weit Quintessenz aus Erfahrungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ist.
Das Asylrecht ist eine Lehre Deutschlands, in dieser besonderen Weise eine Lehre Deutschlands daraus,
Jetzt komme ich zurück in die Argumentationsmuster, ein bisschen Acht geben, weil Sie immer mal gesprungen sind. Sie haben ja zwei große Blöcke. Der eine ist die Sorge darüber, dass wir die Unterbringungssituation nicht mehr gewährleisten können.
Und in der Tat, in der Tat ist der Zuspruch von Beteiligten erheblich, er ist erheblich, aber um trotzdem mal ein Gefühl zu geben: Bis Ende August diesen Jahres haben wir – das führen wir nicht selber, sondern es sind Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlingsfragen –, hatten wir 2.696 Asylbewerberzugänge in MecklenburgVorpommern, aufs Land bezogen, knapp 2.700, ist leichter zu merken. 2015 – das war ja Ihr Vergleichsjahr – hatten wir 18.851 Asylanträge. Alle Bemühungen zu sagen, das sei der gleiche Zustrom an Asylbewerbern, gehen fehl. Und trotzdem kommen wir unter Druck. Sie haben Herrn Schuster zitiert, der von einer deutlichen Dynamisierung sprach und Ähnlichem.
Noch einmal: Wir sind bei Zahlen, die sich deutlich unterscheiden, aber bei der Unterbringungssituation ist es für die Kommunen natürlich relativ wurscht, mit welchem Aufenthaltsstatus jemand kommt. Ich habe zurzeit circa 22.000 Schutzsuchende aus der Ukraine plus eine ganz kleine Zahl afghanischer Ortskräfte, die auch in diesem ersten Halbjahr gekommen sind, plus diese Zahl, und in der Summe ist das eine Herausforderung, eine Riesenherausforderung. Das wird überhaupt nicht geleugnet, wird überhaupt nicht geleugnet.
Deswegen hat er auch nicht recht, weil die Quintessenz, die Sie daraus ziehen, die Folgerung nach meiner Überzeugung falsch ist. Aber ein erster Schritt wäre dann zu sagen, ja, wir haben eine Herausforderung, die ganz Deutschland hat, im Übrigen nicht nur Deutschland, wir brauchen nur ins polnische Nachbarland zu schauen, welche Zahlen bei viel kleineren Bevölkerungszahlen die polnischen Nachbarn an ukrainischen Schutzsuchenden aufgenommen haben.
Dagegen sind wir noch Waisenknaben. Aber trotzdem, es bleibt eine Riesenherausforderung, und das, was dort Landkreise und kreisfreie Städte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im letzten halben Jahr geschaffen haben, ist beinahe übermenschlich, zeugt von einer irren Arbeitsleistung.
Ich bin stolz darauf und würde denen herzlich Danke sagen wollen, die haben nämlich gekämpft, damit das überhaupt gelungen ist.
Zweitens, Sie sagen jetzt, das folgert daraus, weil Sie der festen Überzeugung sind, alle, die kommen, kommen zu Unrecht. Und dieses „zu Unrecht“ ist je nachdem, welche Asylverfahrensgruppen Sie sich anschauen, sehr unterschiedlich. Es gibt in der Tat nationale Herkünfte, Nationalitäten, bei denen wir relativ kleine Anerkennungszahlen haben, es gibt Nationalitäten mit relativ großen Anerkennungszahlen.
Zurück in die Zahlen: Wir haben erhebliche Zahlen geleistet. Ich weiß, dass Sie stärker von der These ausgehen, alle die kommen, kommen fälschlicherweise. Und das ist nicht die These eines Rechtsstaates. Die These eines Rechtsstaates ist auch nicht, dass jemand zu Gericht kommt und klagt und eigentlich per se ein Querulant ist oder aus falschen Gründen kommt. Und das Gleiche gilt auch für jemanden, der Asylanträge stellt. Wir sind auch noch nicht in einer Situation wie 2015. Das ist mir auch wichtig, wir haben noch nicht diese Dynamik.
Und trotzdem haben wir ein europäisches gemeinsames Interesse, an den Grenzen Acht zu geben, weil wir zumindest die Dynamik spüren, die sich verstärkt. Das ist im Übrigen das, was der Kollege Schuster ein bisschen zugespitzt – obwohl er ein total entspannter rationaler Charakter ist, ich kenne ihn aus Gesprächen in seiner alten Funktion –, obwohl der Kollege ein bisschen überspitzt darauf hingewiesen hat, natürlich haben wir eine zunehmende Dynamik.
Die Herausforderung in Deutschland setzt sich aber aus den verschiedenen Bausteinen zusammen. Ich habe
nicht den Eindruck, dass wir in einer Situation sind, wo die Menschen sagen, wir machen nicht mehr mit. Das scheint ja Ihre Besorgnis zu sein.
(Nikolaus Kramer, AfD: Wollen Sie das ausreizen, oder was?! – Horst Förster, AfD: Wollen Sie das testen?!)
Wir sehen aber – wir warten diesen Moment nie ab, sondern wir werben dafür, und das tun wir in unterschiedlicher Intensität –, dass wir diese Situation schaffen und dass wir die bisher geschafft haben und das auch weiter hinkriegen werden. Die Kreise und kreisfreien Städte haben trotzdem so viele Wohnungen mobilisiert, dass das, was ich leicht mobilisieren kann, längst erreicht ist, so.