Eingriff auch in die Privatwirtschaft. Bei Beamten ist es möglich, weil die aber auch in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis stehen und vom Staat alimentiert werden, aber auch eben zusätzliche besondere Pflichten haben, die der Privatbürger nicht hat.
Das ist schön, dass Sie als Beamter noch mal sozusagen das hervorgekramt haben und das der Weltöffentlichkeit hier präsentiert haben.
Das waren jetzt keine neuen Erkenntnisse. Da bin ich mit Ihnen auf einer Linie. Ich glaube aber schon, dass zusätzlich darüber hinaus in gewissen Bereichen, auch wenn es dann ein Angestelltenverhältnis ist, ein Bekenntnis zum Grundgesetz notwendig ist. Und ich mag mir gar nicht vorstellen, wenn ein AfD-Fraktionsvorsitzender aus Thüringen wieder in den Schuldienst zurückkehren sollte, Herr Höcke, das wäre eine Katastrophe in diesem Staat. Und deswegen müssen wir alles dafür tun, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben zu diesem Thema jetzt wirklich viel in der Sache gehört. Ich möchte gar nicht die ganze Einführung, die wir jetzt sowohl von Frau Oehlrich, als auch die Bewertung der Bildungsministerin hier wiederholen. Ich möchte hier sagen, ja, es ist wichtig, dass bereits unsere Jüngsten auch im Sinne der verfassungsrechtlichen Ordnung gefördert werden. Und die Kindertagespflegepersonen leisten Großartiges, das ist unbestritten. Die Kinder in unseren Kindertageseinrichtungen sollen zu toleranten, respektvollen, weltoffenen Menschen erzogen werden, und rechtsextremistische Hintergründe und das, was wir über diesen Erziehungsstil wissen, arbeiten einfach dagegen.
Wir haben die Regelungen gehört, die das KiföG dazu kennt. Und hier gibt es einen gewaltigen Unterschied. Wenn es eine Lücke gibt – auch ich wäre dafür, nicht auf Grundlage von Presseberichten zu entscheiden, sondern tatsächlich auf der Grundlage der Urteilsbegründung –,
wenn es eine Lücke gibt, dann haben wir doch folgende Situation: Die Träger von Kindertagesstätten reichen das schriftliche Bekenntnis ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Leistungs- und Entgeltverhandlungen ein, und dann arbeiten diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kollegium. Und die Frage ist, was nützt uns dieser Zettel für eine Tagespflegeperson, die mit den Kindern alleine ist. Das heißt, wir müssen beraten, wie kann eine gleiche Regelung aussehen, wenn sie denn notwendig ist.
Und deswegen beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung in den Ausschuss für Bildung und Kindertagesförderung, damit wir uns dort sehr eindringlich damit auseinandersetzen können, wie gesagt, auf der Grundlage einer sachlichen Beurteilung, nämlich der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Schwerin.
Herr Schult, Sie haben ja die Verweisung abgelehnt. Insofern brauche ich Ihren Zwischenruf gar nicht zu beachten.
Was ich hier aber noch mal unbedingt sagen möchte, ist, dass ich doch einigermaßen erschrocken bin darüber, wie wenig Sie erschrocken sind, dass Menschen mit dieser Historie und mit diesem rechtsextremistischen Hintergrund Einfluss auf unsere Kinder nehmen. Sie stellen sich hier mit Ihren Äußerungen ganz klar an die Seite der NPD
Sie sagen, Sie sind eine Partei der Freiheit. Und wir erleben Sie hier regelmäßig, dass Sie Menschen verunglimpfen, die gendern, dass Sie Menschen verhämen, die sich versprechen, dass Sie sich lustig machen über Leute, die vielleicht nicht so gekleidet sind, wie Sie es gerne hätten, und sagen, Sie sind hier eine Partei der Freiheit und des Respekts. Das kann ich so nicht stehen lassen. Das erleben wir hier regelmäßig anders, und damit erwähne ich auch nur das, was wir hier erleben, und nicht das, was man noch aus der Presse entnehmen kann.
Vor diesem Hintergrund lassen Sie uns den Gesetzentwurf der GRÜNEN beraten und, wenn es notwendig ist, weiterentwickeln. Meine Fraktion beantragt, wie gesagt, die Verweisung in den Bildungsausschuss. – Danke!
Sie können erst am Ende der Debatte eine persönliche Erklärung abgeben, Herr Schult. Wenn Sie das wünschen, zeigen Sie das dann bitte entsprechend an!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jeder Extremist ist Mist – Ausrufezeichen!
Die Intention Ihres Gesetzentwurfes, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, können wir völlig nachvollziehen. Die Lücke, die aktuell besteht – um die Zeit mal ein bisschen aufzuholen –, hat der Kollege Renz sehr gut dargestellt. In der Kita mit Krippe gibt es eine Regelung, bei den Tagespflegen halt eben nicht.
Wir Freien Demokraten möchten genauso wie alle anderen Menschen in unserer Republik nicht, dass unsere Kinder von Extremisten betreut werden. Das betrifft dann auch bitte alle Formen von extremistischen Ausrichtungen, ob nun politisch oder religiös. Wir sehen es als notwendig an, über den Gesetzentwurf in den Ausschüssen zu beraten und uns die Meinung und den Sachverstand von Experten dazu anzuhören und wie es gestaltet wird und vor allem, wie es in der Praxis rechtlich standfest umgesetzt werden kann. Es spielen hier viele Faktoren eine Rolle, die darf man auch nicht vergessen, die Berufsfreiheit zum Beispiel, aber auch die Verhältnismäßigkeit und die Bestimmtheit.
Wir freuen uns über die Beratungen im Ausschuss sehr. Und, Herr Schult, das muss ich doch noch mal kurz loswerden: Der Platz der Freiheitspartei in diesem Land
Liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es ist absolut richtig und wichtig, sicherzustellen, dass Tagespflegepersonen die ihnen anvertrauten Kinder nicht in demokratieverächtlichem oder gar demokratiefeindlichem Sinne beeinflussen. Menschenfeindlichkeit und Rassismus haben auch in den Räumen einer Tagespflegeperson nichts zu suchen.