Protokoll der Sitzung vom 25.01.2023

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gar nicht genug Platz, um hier die ganzen Sachen irgendwie – und auch vielleicht nicht die Zeit – noch mal aufzudröseln, weil ich hab echt, ich musste mir unterwegs die Haare raufen.

(David Wulff, FDP: Das sah heute früh schon so aus.)

Ich möchte mal,

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

ich möchte mal anfangen mit den letzten Worten von Herrn Beitz. Da steht dann, die maximale Wirkung wird das entfalten, die Berichterstattung über diese Abstimmung über diesen Antrag. Und da stimme ich Ihnen zu, wenn darüber berichtet wird, entfaltet sich eine maximale Wirkung, aber das wird eine verheerende sein. Wenn das Signal rausgeht an die Vermietenden und an die Mieter/innen – soweit ich weiß, hat nämlich die OZ noch keinen Filter, der unterscheidet, gucke ich da als Mieter drauf, auf die Website oder gucke ich da als Vermieter auf die Website, insofern ist diese öffentliche Wirkung maßgeblich für beide Gruppen –, dann wird das Signal heute sein ein völlig falsches: Der Landtag sieht nicht, dass es hier diesen grundsätzlichen Anspruch, den Sie übrigens in der Abmoderation, Herr Beitz, auch noch mal betont haben, sehen Sie nicht, und deswegen lehnen Sie den Antrag ab. Also das tut mir leid! Wie soll denn dann auch noch positive Berichterstattung hier stattfinden?! Das kann ich mir nicht vorstellen.

(Zuruf von Marcel Falk, SPD)

Dann haben Sie hier also – das habe ich von mehreren Seiten gehört, dass man sich darüber lustig macht, dass wir jetzt doch bei diesen Balkonsolaranlagen denken, dass das ein Beitrag zum Klimaschutz ist. Und da, möchte ich Ihnen wieder sagen, haben Sie nicht richtig gelesen, nicht richtig zugehört. Das haben wir schon immer gesagt:

(Zuruf von Falko Beitz, SPD)

Jede Erneuerbare Energie leistet einen Beitrag zur Energiewende/zum Klimaschutz.

(Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)

Aber hier, was wir hier kritisiert haben, ist, dass die Landesregierung ein Förderprogramm auflegt, wo hier mit 500 Euro diese Anlagen gefördert werden, die im Jahr bei 600 Watt, 600 Kilowattstunden in der nominalen Leistung, die die im Jahr bringen, und beim Strompreis, was wir jetzt haben – einfachheitshalber mal 50 Cent angenommen –,

(Rainer Albrecht, SPD: 40.)

dass Sie dann hier 300 Euro im Jahr mit dieser Anlage schon wieder Plus machen, wenn Sie den Strom einsparen. Das heißt, nach zwei Jahren haben Sie das Ding locker wieder drin.

(Stephan J. Reuken, AfD: Das ist eine Milchmädchenrechnung.)

Und deswegen braucht es keine Förderung! Deswegen wären diese Fördergelder einfach maßgeblich sinnvoller woanders aufgehoben bei der Energiewende und beim Klimaschutz, und das haben wir kritisiert und in keiner Weise irgendwelche PV-Anlagen.

Und dann habe ich hier beim Kollegen von der CDU, Herr Peters, Sie haben geschrieben, gesagt, das ist eine Einzelfallentscheidung. Natürlich, Gerichtsurteile sind in aller Regel Einzelfallentscheidungen, nämlich immer nur gegenüber dem jeweiligen Klageberechtigten, der ja auch betroffen sein muss, bis es irgendwann zu einem Grundsatzurteil wird – in der entsprechenden Fachliteratur zumindest – oder von den höheren Gerichten bestätigt wird entsprechend, um das dann als Grundsatzurteil heranziehen zu können. Und dafür ist es erstens noch zu jung, und zweitens geht es uns ja genau darum, hier grundsätzlich etwas legislativ auf den Weg zu geben und nicht darauf zu warten, dass wir im Einzelfall die ganzen Gerichte immer wieder durchurteilen müssen.

(Zuruf von Ministerin Jacqueline Bernhardt)

In der Urteilsbegründung wird auch der Grundsatz von Treu und Glauben in Paragraf 442 BGB ausgeführt, das haben Sie dann weggelassen. Und diese allgemeinen Schuldrechtsverhältnisse, die das ja beschreibt, da sind ja Mietverträge auch betroffen. Und das ist immer erst mal die Abwägung, die ich ansetze, wenn es keine spezielle explizite Regelung im Gesetz gibt. Die wurde nachher geschaffen, zum Beispiel für Elektroladesäulen, weil es da Rechtsstreite gab, und zwar mehrere, und irgendwann man anerkannt hat, ja, die Leute fahren Elektroauto, und da möchte man, das möchte man unterstützen, weil die

halt besser fürs Klima sind als Verbrenner. Und deswegen erlaubt man das explizit im Mietrecht, aber aus Treu und Glauben konnte man es vorher schon ableiten.

(Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)

Und im Übrigen kann man es auch aus 20a Grundgesetz ableiten, der ja im Konflikt steht mit der, mit dem verbrieften Recht auf das Eigentum und im Übrigen, dieses Grundrecht auch, das Recht auf Eigentum in aller Regel immer wieder schlägt. Insofern ist auch hier die Abwägung zwar im Einzelfall getroffen, aber natürlich im Allgemeinen auch immer wieder so erfüllt. Das heißt, wenn Sie weitere Fälle prüfen, wird diese Prüfung auch einen ähnlichen Ausgang nehmen, jedenfalls ist das meine Überzeugung. Da könnte man sich jetzt als Legislative überlegen, wie man dazu steht, und ob man entsprechend hier auch eine Regelung vornimmt.

Und dass Sie ein anderes Urteil genannt haben, das war dann ein bisschen witzig, weil da haben Sie dann von einer Anlage gesprochen, die störend installiert wurde, wo also nachweislich eine Blendung war. Und wenn Sie den Antrag von mir richtig gelesen hätten, dann sollen Sie das hier nur für den Fall machen, dass es optisch nicht störend – die Installation – nachgewiesen ist. Insofern war das kein gutes Gegenargument.

Letzterdings möchte ich noch sagen, es gibt natürlich auch – da weiß ich jetzt nicht, von wann Ihr Urteil war – eine massive Änderung der Rechtslage, nämlich das bundesgesetzlich festgelegte überragende öffentliche Interesse der Erneuerbaren Energien. Auch das muss natürlich in zukünftigen Gerichtsentscheidungen und auch dem Handeln hier auf Landesebene entsprechend Berücksichtigung finden.

Zu den LINKEN. Ja, habe ich nicht verstanden, also grundsätzlich, ja, befürworten Sie den Antrag und die Idee, aber wir warten jetzt weiter ab. Und das geht eben beim Klimaschutz nicht! Es ist auch maßgeblich, wann wir handeln. Und es ist maßgeblich, dass wir jetzt handeln und nicht auf eine Bundesregelung warten, von der wir überhaupt nicht wissen, wann die irgendwann kommt. Es kostet uns nichts, diesen Beschluss hier zu fassen, und in diesem Sinne warten wir auch völlig umsonst – im Sinne des Klimaschutzes oder in dem Fall gegen den Klimaschutz.

Herr Noetzel, sind Sie noch da eigentlich? Nö.

(Michael Noetzel, DIE LINKE: Ja, bin ich.)

Ja, da hinten, gut.

Das haben Sie ja sogar selbst angeführt – Paragraf 554 –, das sind immer nur spezielle Regelungen des Schuldrechts, da gilt natürlich die Abwägung Treu und Glauben natürlich trotzdem weiterhin. Und Sie haben es ja selbst auch gesagt, dieses Urteil ist noch insofern rechtsunsicher, dass man natürlich bei anderen Einzelfallentscheidungen andere, je nach der Sachlage andere Entscheidungen auch mal haben kann. Genau deswegen ist übrigens aber dann im Umkehrschluss oder als Resultat natürlich hier eine legislative Regelung notwendig, und nur diese wollen wir hier auch anregen.

Dass die Kampagne des Landes deswegen völlig absurd wäre und auf rechtlich wackligen Füßen stehen würde,

hat Herr Wulff auch ausgeführt. Das ist insofern spannend, als dass genau dieser Informationsanspruch des Landes – das hatte ich ja zitiert in den FAQs – jetzt, nachdem wir den Antrag gestellt haben, aufgenommen worden ist, wo genau drinsteht, dass Mieterinnen und Mieter grundsätzlich diesen Anspruch haben, dass der, dass sie das nicht ablehnen dürfen,

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

wenn es keinen stichhaltigen Grund gibt. Genau das ist ja auch diese Information. Und da muss ich Ihnen widersprechen, Herr Wulff. Aus meiner Sicht ist das hier keine Rechtsberatung, sondern Informations- und Auslegungshilfe von Urteilen und keine Beratung im rechtlichen Sinne.

(Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und René Domke, FDP)

Und dass Sie dann noch mal gesagt haben, diese PVAnlagen, die unterscheiden sich im Wesentlichen von ihrer Mikrowelle oder ihrem Fernseher, die ja auch zertifiziert sind, und weil sie hier eingreifen in die Substanz im Eigentum des Vermieters – also völliger Quatsch. Seit es für TV-Anlagen, also die TV-Anlagen sind grundsätzlich erst mal auch zertifiziert, wenn sie die anbauen, das ist jedenfalls in aller Regel der Fall, sie kriegen auch nicht zertifizierte Mikrowellen aus Fernost, das kann aber nicht der Maßstab sein. Aber wenn Sie einen Fernseher haben, dann schrauben Sie ihn auch an die Wand mit ’ner Halterung – ist auch ein Eingriff in die Substanz. Aber es geht eben darum,

(Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)

dass die Nutzung dieser Wohnanlagen sich ändert, in der neuen Zeit auch die Erzeugung erneuerbarer Energien nach Treu und Glauben dann jetzt zu den regulären Nutzungen in Zukunft immer häufiger gehören wird. Und die Antragszahlen, die geben ja in diese Richtung auch recht.

In diesem Sinne bin ich am Ende meiner Ausführungen. Ich stelle fest, grundsätzlich haben alle das Problem erkannt, aber keiner sieht Handlungsbedarf, zumindest nicht in der Verantwortung beim Land,

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD)

und wir warten wieder bei der Energiewende auf den Bund, dass irgendwann da was passiert. Ich finde es sehr, sehr schade, weil was wir hier aufgeschrieben haben, wie gesagt, nichts kostet.

In der Abwägung ein Signal wäre, eine Signalwirkung von etwas, was Sie sagen, was ohnehin besteht, was ich sage, in der Abwägung von Gerichtsentscheidungen würde es helfen – das ist meine persönliche Überzeugung. Und dass wir in diesem Sinne hier nicht gemeinsam vorangehen und so einen Beschluss fassen, das einfach zu unterstützen, finde ich schwierig, vor allem, weil Sie alle gesagt haben, es gibt,

(Rainer Albrecht, SPD: Sie können ja namentlich hier Abstimmung machen dann.)

weil Sie alle gesagt haben, es gibt dieses Problem zwischen Eigentümer/-innen und Mieter/-innen. Da gibt es

eine massive klaffende Lücke, was die Installation von PV-Anlagen angeht, aber Sie präsentieren hier in keinem Satz irgendeine Lösung, die dieses Problem adressieren würde. Tut mir leid! – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Marcel Falk, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1585. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1585 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir einen Hinweis zur Tagesordnung. Nach jetzigem Stand – und ich gehe fest davon aus, dass es so sein wird – wird der Tagesordnungspunkt 16 auf Drucksache 8/1562 der letzte Punkt sein, den wir heute beraten.

(René Domke, FDP: Das ist richtig.)