Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In einem kann ich Herrn Wulff recht geben: Schön, dass wir heute dazu kommen, diesen wichtigen Antrag zu besprechen von der FDP „Rechtsstaat festigen, Justiz stärken, für eine zeitgemäße Ausbildung sorgen“.
Sie haben in Ihrem Antrag, Herr Domke, viele, die drei großen Herausforderungen angesprochen, das ist richtig. Was ich ein bisschen schade finde, ist, dass Sie tatsächlich so ein negatives Bild haben, und vielleicht ist ja deshalb auch die Behandlung heute des Antrags richtig und wichtig, dass man da auch einfach Dinge geraderücken kann, dass Sie mitgenommen werden, informiert werden, wie weit wir im Bereich der Justiz in den verschiedenen Bereichen auf dem Weg sind.
Die drei großen Herausforderungen, und das haben Sie angesprochen, der demografische Wandel und damit
verbunden die Nachwuchsgewinnung, und der dritte große Bereich, den Sie angerissen haben, den Bereich der E-Akte, den Bereich der Digitalisierung, wir gehen als rot-rote Landesregierung diese Herausforderungen an, Herr Domke,
und das strukturiert. Die Justiz steht mit der Digitalisierung vor einem der größten Umbrüche zur Modernisierung. Hinzu kommt die Fachkräfteproblematik. Was wir als Landesregierung unter Federführung des Finanzministeriums geschafft haben, ist ein kluges Konzept zur Nachbesetzung im Bereich der Landesverwaltung und auch der Justiz.
Das haben Sie in den letzten Jahren immer wieder gefordert, dass Landesverwaltung, auch Justiz sich modern aufstellt. Der Finanzminister, so hat er mir berichtet, war gestern in Ihrer Fraktion und hat über das Konzept, das Nachbesetzungskonzept, informiert.
Meines Erachtens ist dieses Nachbesetzungskonzept eine Antwort auf den demografischen Wandel in MecklenburgVorpommern, den damit verbundenen Bevölkerungsrückgang, aber auch eine Vorbereitung auf die digitale Zukunft. Die einschneidenden Veränderungen, die wir mit dem Nachsetzungsverfahren angehen wollen, machen auch vor der Justiz nicht halt wie auch vor der gesamten Landesregierung.
Da braucht die Justiz bereits jetzt den Vergleich nicht zu scheuen. Die Justiz ist mit der Einführung der E-Akte und der technischen Ausstattung der Gerichtssäle auf einem umfassenden Modernisierungsweg. Wir haben zudem im Jahr 2021 wieder damit angefangen, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an den Gerichten fortzubilden, Organisationsuntersuchungen durchzuführen – auch dies ein Weg, um den Bereich der Justiz modern aufzustellen. Es gibt bei dem Nachbesetzungsverfahren – und das werden Sie sicherlich gestern auch vom Finanzminister gehört haben – ein Sicherungskonzept, weil ja überall mitschwang, dass wir sozusagen, dass es ein Stellenabbaukonzept ist. Wir sichern als Landesregierung zu, dass der verfassungsgemäß verankerte Justizgewährungsanspruch immer betrachtet wird, damit wir eben für Bürgerinnen und Bürger – und das müsste unser aller Ziel sein – effiziente und schnelle Verfahren zur Verfügung stellen.
Als Ministerium begleiten wir dieses Modernisierungskonzept sehr eng. Die Verfahrensbestände der Gerichte und Staatsanwaltschaften, die Belastung der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben wir ebenso im Blick. Ich habe mich für eine
sich fortentwickelnde Rechtspflege zur Sicherung der Ordnung und zur Sicherung der Bevölkerung eingesetzt. Nach der bundesweit geltenden Personalberechnung und dem nun vorliegenden Personalgewinnungskonzept bleibt die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern so aufgestellt, dass sie den Anspruch, den ich eben erwähnt habe, der Bürgerinnen und der Bürger auf Rechtsgewährung erfüllen kann und die schwierige Pensionierungswelle, die auf uns hauptsächlich in den Jahren 2027 bis 2032 zukommt, meistern kann. Das haben wir auch insgesamt transparent mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Gerichte, der Generalstaatsanwältin besprochen. Auch aus dieser Runde erhielten wir Zustimmung zu dem Konzept der Nachbesetzung. Die Justiz wird sich durch dieses Nachbesetzungskonzept durchgängig verjüngen können.
Es war mir von Anfang an wichtig – und das habe ich auch bei Ihnen gehört, Herr Domke –, dass die Justiz für die Bürgerinnen und Bürger leistungsfähig und zukunftsfähig bleibt.
Und ich denke, das ist auch gelungen. Dabei war die Ausgangssituation aufgrund der mithilfe von CDU beschlossenen Einsparungen schwierig.
Dennoch konnte ich bereits zu Beginn der Amtszeit im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Finanzministerium erreichen,
dass die Justiz bis 2026 immer – und ich betone, Herr Reinhardt, vielleicht hören Sie mal zu: immer –
Damit, Herr Domke, ist aus unserer Sicht Punkt 6 Ihres Antrages erfüllt. Wir erstellen ein Konzept. Wir sind da schon weiter mit der Modernisierung.
Und natürlich konnten Sie davon noch nichts hören, weil Sie das ja ansprachen, dass Sie davon wenig hören.
Das Nachbesetzungskonzept haben wir letzte Woche im Kabinett beschlossen. Ich wollte mich zu Pressemitteilungen et cetera, die im Raum schwirrten, vor einer Beschlussfassung im Kabinett nicht äußern, weil es einfach unfair ist, wenn man kollegial gemeinsam als Landesregierung ein Konzept beschließt, wenn man sich dann vorher sozusagen äußert, sondern es musste erst feststehen.
Insofern habe ich heute die Möglichkeit, Ihnen das vorzustellen. Wir haben ja auch morgen in der Fragestunde, dass wir das Nachbesetzungsverfahren noch mal aufstellen. Ich finde, da brauchen wir keine Erinnerung.
Zudem können Sie uns vertrauen, Herr Domke, auch wenn der Bereich der Justiz ziemlich weit hinten im Koalitionsvertrag ist, dass wir im Ministerium ein sehr enges Controlling durchführen, dass wir immer wieder schauen, wo sind wir bei der Umsetzung der einzelnen Punkte. Und ich kann Ihnen sagen, da sind wir auf einem guten Weg. Deshalb, die Justiz ist in Mecklenburg-Vorpommern weit über das Stadium der Konzeptionierung längst hinaus.
Sehr geehrte Damen und Herren, eng damit ist die Frage der Nachwuchsgewinnung verbunden. Wir haben so viele Referendarinnen und Referendare wie lange nicht, auch sicherlich das ein Erreichen durch die Vorgängerregierung, aber auch führen wir dieses weiter. Was nützt mir aber die Ausbildung, wenn wir sie in der Justiz, in den Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht einsetzen können? Und eben dies, dass wir das können, das hatte ich gerade dargestellt, haben wir mit dem Finanzministerium verhandelt und vereinbart. Durch kluge Konzepte ist es uns möglich, die nächsten Jahre die Einsparvorgaben der Altregierung weiter zu entzerren,
Deshalb, wir bleiben daran, die Ausbildung attraktiv zu gestalten. Wir haben die Teilzeitmöglichkeit erhöht.
Das liegt jetzt bei Ihnen im Landtag, das zu beschließen, beziehungsweise, das ist das letzte Mal durchgegangen. Wir haben eine Ombudsfrau im Rechtsreferendariat eingeführt und das Konzept zur Nachwuchsgewinnung in der Justiz werden wir wieder aufnehmen und fortschreiben.
Zusammen mit allen Justizministerinnen und Justizministern und Senatorinnen und Senatoren der Länder fordern wir auch eine sachgerechte Ausstattung vonseiten des Bundes.
Und da sehe ich auch ganz klar die FDP mit im Boot. Der Pakt für den Rechtsstaat und ein Digitalpakt für die Justiz sind in der Diskussion. Er ist verankert im Koalitionsvertrag des Bundes von SPD, GRÜNEN und FDP. Da bestehen wir auch auf die Umsetzung.
Vielleicht legen Sie das, was wir hier im Land haben, Herr Domke, das, was Sie uns vorwerfen – kein Controlling des Koalitionsvertrages –, vielleicht geben Sie das mal auf die Bundesebene zu Ihrem Bundesjustizminister.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – René Domke, FDP: Ich glaube, die Bundes- ebene macht schon mehr, als sie müsste.)
auf Bundesebene ihren Koalitionsvertrag einzuhalten und Druck auf den Bundesjustizminister aufzubauen.