Protokoll der Sitzung vom 25.01.2023

und natürlich auch in der Landesrektorenkonferenz zu heißen Diskussionen führen, wer jetzt an welcher Stelle eine neue Professur bekommen soll.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Im Übrigen gibt es natürlich eine Kooperation zwischen den Universitäten Rostock und Greifswald. Laut der Zielvereinbarung für die Jahre 2021 bis 2025 mit der Uni Greifswald sollen im Studiengang Rechtswissenschaften Maßnahmen ergriffen werden, um die Absolventinnen- und Absolventenquote deutlich zu erhöhen.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Außerdem soll die Anerkennung möglichst vieler Module des Studiengangs Good Governance auf dem Staatsexamenstudiengang in Greifswald mit dem Ziel gewähr

leistet werden, einen verstärkten Übergang von Studierenden zu ermöglichen. Und ich glaube auch, das ist ein richtiger Weg.

Kommen wir zum zweiten Punkt. Ein weiteres wichtiges Anliegen, Herr Domke, ist bei Ihnen die verstärkte Digitalisierung. Sie haben ja nun die Hälfte meiner Rede schon vorweggenommen,

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

indem Sie darauf hingewiesen haben, dass wir in der Tat bei uns in der Koalitionsvereinbarung genau darüber schon Erklärungen abgegeben haben, die meines Erachtens Ihren Antrag erledigen, weil ja dasselbe drinsteht. Ich darf für Sie auch noch mal kurz daran erinnern …

(René Domke, FDP: Nee, Sie sollen es umsetzen!)

Wir können auch darüber gleich reden, aber wenn Sie reinschreiben „prüfen“, ist das zunächst mal prüfen. Und das steht doch in Ihrem Antrag an mehreren Stellen so drin. Und in dem Stadium befinden wir uns sicher. Ziffer 509 regelt, „dass … die Angebote der Digitalisierung zum Beispiel bei Verhandlungen, dezentralen Videovernehmungen, Mediationssitzungen, Beratungsgesprächen und Befragungen noch … besser … genutzt werden“. Und es gibt eben auch schon Videoverhandlungen und es gibt auch die Ausbildung im Bereich der Rechtspfleger und der Richter. Also daran wird konkret gearbeitet.

(Zuruf von René Domke, FDP)

Ziffer 510: „Die Koalitionspartner … prüfen“, weil wir ja auch prüfen,

(René Domke, FDP: Ja, aber bei uns steht nicht überall „prüfen“.)

„wie der Umgang mit digitalen Strukturen“ sein kann. In allen Aus- und Fortbildungsbereichen soll das festgeschrieben werden.

(Zuruf von René Domke, FDP)

Und dann noch die Ziffer 512: Die „Attraktivität des Referendariats“ soll verbessert werden. Und da gibt es eben auch schon einen Aufwärtstrend. Zum Juni 2022 konnten da 61 Frauen eingestellt werden. Das waren mehr als vor einem Jahr. Und es ist eben auch noch nicht lange her, dass wir über die Teilzeitausbildung nachgedacht haben.

Gestatten Sie mir vielleicht noch eine persönliche Anmerkung zu der Frage der Digitalisierung von Klausuren. Ich selbst bin ja Hochschullehrer, jedenfalls auch. Und ich habe angefangen, ich habe mich immer geweigert, im Bereich Recht eine digitalisierte Hochschulprüfung durchzuführen, weil es bei mir sozusagen auch um das Wertedesign in einer solchen Diskussion geht, um die kritische Hinterfragung, und das lässt sich digital sehr schwer darstellen.

Ich habe mich im Rahmen von Corona überzeugen lassen, dass wir zumindest mal Onlineprüfungen machen. Da waren die Studierenden zu Hause. Da tauchte die Frage auf: Wie stellen wir sicher, dass da keiner unter dem Tisch sitzt? Sie mussten die Türen schließen. Wir haben sie gebeten, mit der Kamera einmal durch den

Raum zu gehen, einmal unter den Tisch zu gehen. Das kann man als würdig und als toll empfinden,

(Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD)

aber das war schon mal der Ausschluss, dass da nicht abgeschrieben wird.

Dann kam die nächste Frage natürlich, okay, wir holen jetzt alle wieder ran, nachdem Corona zu Ende war. Und dann habe ich gesagt, okay, ich stelle die Frage digital, aber die Antworten möchte ich gerne noch sozusagen individuell eingegeben haben. Das haben wir dann auch gemacht, aber das hat einen Arbeitsaufwand für mich bedeutet, 3/4/5 Tage für eine einzige Klausur, den ich nicht mehr halten konnte.

Und jetzt, auch, weil ich sozusagen hier meine Haupttätigkeit in diesem Bereich sehe, habe ich erstmalig angefangen, dann auch die Antworten zu digitalisieren. Ich bin noch nicht ganz sicher, ob wir wirklich keine großen Probleme damit bekommen. Ich kann Ihnen aus dem Studium meines Sohnes, der Medizin studiert in den Niederlanden, sagen, dass jede digitale Prüfung, die Sie dort machen, von mindestens zehn Professoren der Eltern, die auch Mediziner sind, angefochten wird, mit dem Ergebnis, dass Sie ungefähr ein Zehntel der Fragen rausnehmen müssen, weil Sie zu viele Anfechtungen dieser Antworten haben. Das kann man auch alles so machen, aber es ist in einem Wertebereich wie bei uns schon eine ganz schön schwierige Veranstaltung, und deswegen sollte man es nicht so leichten Herzens erwarten oder in den Raum stellen, dass wir das mal eben machen. Das ist schon eine ziemlich streitige und schwierige Veranstaltung, und das, glaube ich, müssen wir uns gut überlegen.

Wenn ich das jetzt mal zusammenfasse, die Koalition hat die Digitalisierung und eine zeitgemäße Ausbildung durchaus im Blick.

Entschuldigen Sie bitte, dass bei mir auch die Stimme langsam weggeht!

Schummelpackungen brauchen wir in dem Zusammenhang nicht. Und wenn wir da was machen in der Digitalisierung, ist es gut, dass wir das in aller Ruhe durchdenken und erproben.

(Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU)

Und in diesem Sinne sollten wir das ablehnen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! In dem Antrag „Rechtsstaat festigen, Justiz stärken, für eine zeitgemäße Ausbildung sorgen“ der FDP-Fraktion heißt es, ich zitiere: „Im Hinblick auf den anhaltenden Verlust an Juristen im Justizdienst, in der Verwaltung, aber auch

in der Rechtsanwaltschaft ist ein schnelles Handeln der Landesregierung erforderlich.“ Zitatende. Ein schnelles Handeln der Landesregierung ist bereits erfolgt, jedoch nicht unbedingt im Sinne der Antragsteller/-innen. Nach der am vorvergangenen Dienstag im Kabinett, erst im Kabinett vorgestellten, dann in der Presse vorgestellten und dann gestern erst in den Fraktionen vorgestellten „Strategie zur Sicherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit – Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalentwicklung“ von Finanzminister Heiko Geue soll das Justizressort ab 2025 pro Jahr 1,2 Prozent aller Stellen, die durch Pensionierung frei werden und nicht wieder besetzt werden können, in einen zentralen Stellenpool beim Finanzministerium einspeisen. Das heißt im Klartext, die Justizministerin muss diese Stellen aus der Hand geben und bekommt sie nur dann wieder, wenn sie aus Sicht einer interministeriell besetzten Steuerungsgruppe vielversprechende Modernisierungsprojekte auf den Weg bringt. Anhand welcher Kriterien diese Steuerungsgruppe entscheidet, ist unklar.

Nach Berechnungen der Justizministerin beziehungsweise des Justizministeriums verlassen in den nächsten zehn Jahren 260 Richter/-innen altersbedingt die Gerichte. Bei den Staatsanwaltschaften gehen bis 2033 rund 66 Ermittler/-innen in den Ruhestand. Bezieht man die neue Strategie zur Sicherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit auf diese 326 frei werdenden Stellen, würden in zehn Jahren 39 Stellen in den zentralen Stellenpool einfließen, der Justiz also erst mal fehlen. Das Problem daran ist, schon heute ist die Justiz nicht bedarfsgerecht mit Personal ausgestattet. Das wird deutlich, wenn man den aktuellen Istzustand mit dem anhand des Personalbedarfsberechnungssystems PEBB§Y ermittelten Sollzustand vergleicht.

Damit der Rechtsstaat funktioniert, braucht es eine unabhängige und gut ausgestattete Justiz. Die Stellen, die in den kommenden Jahren durch Pensionierung frei werden, sind ohne Wenn und Aber nachzubesetzen. Die Justiz hat einen Verfassungsauftrag. Deswegen, das kann nur heißen, dass das Justizressort aus der Verpflichtung auszunehmen ist, nach dieser Strategie zur Sicherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit Stellen in den zentralen Stellenpool beim Finanzministerium einzuspeisen. Wer eine vollständige Nachbesetzung der durch Pensionierung frei werdenden Stellen in der Justiz verlangt, muss auch sagen, wo die zukünftigen Stellen der Inhaber-/innen herkommen sollen. Der Schlüssel dazu liegt in der Ausbildung. Insofern ist der Antrag der FDPFraktion hier nur konsequent.

Wir sind wie die FDP der Auffassung und haben das hier auch schon, hier im Landtag auch schon im Rahmen eines eigenen Antrags zum Ausdruck gebracht, wir sind der Auffassung, dass an der Universität Rostock wieder der Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschluss des Ersten juristischen Staatsexamens angeboten werden sollte.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

Das wird dazu beitragen, dass die Zahl der Absolvent/innen des Studiengangs der Rechtswissenschaften insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern wieder steigen wird.

Wir sind zudem wie die FDP dafür, die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der digitalen Staatsexamens

prüfung in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen. Die digitale Staatsexamensprüfung wird in anderen Bundesländern längst angeboten und sollte auch in MecklenburgVorpommern schnellstmöglich zur Routine werden. Elektronische Arbeitsmittel gehören in der Justiz seit Jahrzehnten zum Arbeitsalltag. Klausuren im Staatsexamen über mehrere Stunden hinweg mit der Hand zu schreiben, wirkt im digitalen Zeitalter schlicht aus der Zeit gefallen.

Der Landesregierung aufzugeben, zu prüfen, wie den Rechtsreferendar/-innen im Rahmen der E-Akte ein digitaler Austausch der Ausbildungsakten und deren Bearbeitung ermöglicht werden kann, halten wir ebenfalls für vernünftig. Die Vorteile der E-Akte – ein leichter Zugang zu Informationen und Vorgängen, ressourcenschonendes Arbeiten, die ortsunabhängige Verfügbarkeit von Schriftgut sowie die Verkürzung von Bearbeitungszeiten – sind unabweisbar. Daher sollte die E-Akte selbstverständlich Teil der juristischen Ausbildung sein.

Der einzige Kritikpunkt, den wir an dem Antrag der FDP-Fraktion haben, bezieht sich auf Ziffer II Nummer 7 des Antrags. Wir sind nicht dafür, zu prüfen, inwieweit Dienstposten in der Landesverwaltung, die derzeit für Jurist/-innen vorgesehen sind, durch qualifizierte Bedienstete mit anderweitigen Hochschulabschlüssen oder Berufsausbildungen besetzt werden können. Hier sollten erst einmal Maßnahmen ergriffen werden, die diese Stellen attraktiver machen, wie die Schaffung besserer Arbeitsbedingungen durch flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deswegen beantragt meine Fraktion, in dem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag die Ziffer II Nummer 7 zu streichen. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt heute ein Antrag der FDP-Fraktion vor, der da lautet „Rechtsstaat festigen, Justiz stärken, für eine zeitgemäße Ausbildung sorgen“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich denke, wir sind uns da einig, dass dieses Ansinnen richtig ist.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Die Justiz ist unglaublich wichtig in diesem Land. Wir sind ein demokratischer Rechtsstaat, und die Justiz ist wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb ist es auch elementar, sie zukunftsfest aufzustellen. Die Frage ist jetzt, ob und wie der vorliegende Antrag dazu beitragen kann.

(David Wulff, FDP: Sehr viel!)