Protokoll der Sitzung vom 25.01.2023

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender!

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1491, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt, Drucksache 8/1769. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1787 vor. Dieser wurde zwischenzeitlich zurückgezogen. Auf Drucksache 8/1788 liegt Ihnen nunmehr der neue Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1491 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (6. Ausschuss) – Drucksache 8/1769 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/1787 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/1788 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Agrarausschusses Frau Dr. Sylva Rahm-Präger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kehren zurück zur Politik in Mecklenburg-Vorpommern. Ihnen liegt auf der Drucksache 8/1769 die Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern vor.

Meine Damen und Herren, der Windkraftausbau an Land in Mecklenburg-Vorpommern geht nicht schnell genug voran. Die Ausbauzahlen reichen lange nicht aus, um unsere Klimaziele zu erreichen. Zusätzlich verpflichtet der Bund die Länder mit dem Windflächenbedarfsgesetz vom 20.07.2022, anteilig einen prozentualen Anteil der Landfläche für Windenergie an Land auszuweisen. Dies bedeutet, den Flächenbeitragswert von derzeit 0,8 Prozent auf 2,1 Prozent im Jahr 2023 zu erreichen. Deshalb ist es an der Zeit, den Bau von landseitigen Windenergieanlagen zu beschleunigen.

Aktuell gibt es bei den Genehmigungsverfahren nicht hinnehmbare zeitliche Verzögerungen. Die relativ lange Zeitdauer der Beteiligungsverfahren sowie die Komplexität der Abwägungsentscheidungen fordern zeitlich ihren Preis. Dazu kommen die viel zu lange dauernden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Bau und den Betrieb der Windenergieanlagen.

Um die Dauer der Genehmigungsverfahren zu verkürzen, soll die Übertragung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit für die Bearbeitung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren von den unteren Naturschutzbehörden auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt erfolgen. Durch deren personelle Verstärkung sollen zukünftig die immissionsschutz- und naturschutzrechtlichen Entscheidungen durch dieselbe Behörde getroffen werden.

Im Zuge der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf begrüßten die meisten sachverständigen Institutionen die Verlagerung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit. Problematisch sei jedoch fehlendes Fachpersonal. Auch die insgesamt avisierte Stellenzahl in den Staatlichen

Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt sei angesichts dieser Aufgaben nicht ausreichend. Zur weiteren Verkürzung der Verfahrensdauer wurde vorgeschlagen, die Investitionen an den Kosten für naturschutzfachliche Untersuchungen zu beteiligen. Im Zusammenhang mit der Zuständigkeitsverlagerung wurden auch Forderungen nach einheitlichen Verfahrensstandards und Bewertungskriterien zur Vereinfachung der Verfahren benannt. Beispielhaft genannt wurde die Aktualisierung und die Anpassung der artenschutzrechtlichen Arbeits- und Beurteilungshilfen, die sogenannten AAB, an das neu geltende Bundesrecht.

Weiterhin wurde wiederholt die Forderung nach einem Windenergieerlass laut. Eine ganze Reihe von Forderungen wurde vonseiten der Energieversorger und Netzbetreiber formuliert. Der Gesetzentwurf sollte demnach nicht nur Windenergieanlagen, sondern auch Photovoltaikanlagen und den Ausbau der Netzinfrastruktur berücksichtigen. Bei der Bewertung der Windenergieeignungsgebiete wurde die Berücksichtigung der vorhandenen Netzinfrastruktur gefordert, um die Energieabnahme ohne zeitliche Verzögerung zu sichern.

Dem Repowering vorhandener Windkraftanlagen wurde unter dem Aspekt von Kosteneinsparungen, Flächenverbrauch und Akzeptanzsteigerung eine große Bedeutung beigemessen. Mehrheitlich wurde eine Reform der Netzentgelte beziehungsweise eine bundeseinheitliche Wälzung der Netzentgelte gefordert, um zusätzliche Belastungen in Form von Redispatch beziehungsweise Engpassmanagementkosten für diejenigen Bundesländer zu vermeiden, die den Hauptanteil der Erzeugung von erneuerbaren Energien tragen.

Ein weiteres Thema waren Speicherstrategien und Sektorenkopplung, welche in den Planungen Berücksichtigung finden sollten. Die Probleme und Hemmnisse im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz wurden vielseitig besprochen. Da das Problem aber den naturschutzfachlichen Bereich nicht betrifft, sollten sie an dieser Stelle auch nicht weiter thematisiert werden.

Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle allen Sachverständigen für ihre Zeit und ihre Expertise danken. In Auswertung der Anhörung und im weiteren Beratungsverfahren beantragte die Fraktion der CDU, den Netzausbau und die Agrophotovoltaik in den Gesetzestext aufzunehmen. Ähnliches forderte auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die neben der Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie auch einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaikflächenanlagen und der Hochspannungsfreileitungen forderten.

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Vonseiten der Koalition wurden diese Ansinnen grundsätzlich in Bezug auf den Ausbau von Hochspannungsfreileitungen geteilt. Allerdings wird der Landtag, so die Ausschussmehrheit, da es sich hier um die Hochzonung in den Zuständigkeitsbereichen zweier Ministerien handelt und eine endgültige Abstimmung noch nicht abschließend erfolgt ist, dieses Gesetz zunächst in der vorliegenden Form verabschieden.

(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört!)

Im Ausschuss hat es genau darüber eine rege Diskussion gegeben.

(Sebastian Ehlers, CDU: Zeitenwende.)

Vor diesem Hintergrund hat die Ausschussmehrheit Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Entschließung vorgelegt. Mit der Entschließung wird die Landesregierung beauftragt, den beschleunigenden Ansatz dieses Gesetzes auf die Planfeststellungsverfahren für Hochspannungsfreileitungen zu prüfen und bei Bestätigung eines Beschleunigungseffektes unverzüglich gesetzlich umzusetzen. Die von den Experten mehrfach deutlich herausgearbeiteten Hemmnisse hinsichtlich der Berücksichtigung des Denkmalschutzes wurden unter Punkt 5 der Entschließung berücksichtigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ganz deutlich geworden, dieses Gesetz ist ein Anfang, aber dieser Anfang muss erst einmal gemacht werden. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung und auch die Entschließung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, bei Ablehnung vonseiten der Fraktion der AfD und Enthaltung vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Dieser Empfehlung schließe ich mich hier an und bitte Sie im Namen der Mehrheit im Ausschuss um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ausschussvorsitzende!

Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort gebeten hat für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Zuruf von Thore Stein, AfD)

Ja, meine Stimme hält hoffentlich durch.

(Heiterkeit bei Michael Meister, AfD)

Ich habe einen leichten grippalen Infekt, aber mir ist das doch sehr, sehr wichtig, dass ich heute hier dabei sein darf.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Ich glaube, die Debatte in der Aktuellen Stunde hat deutlich gemacht, dass wir alles daransetzen werden, die Energiewende voranzutreiben, um unter dem Strich damit natürlich auch Lösungen für unser Bundesland anzubieten. Und ich glaube, dass man unterm Strich erstens festhalten darf, die Bundesgesetze, die uns jetzt an die Hand gegeben worden sind, Windenergieausbau an Land, das Bundesnaturschutzgesetz wird dazu führen, dass wir sehr deutliche Beschleunigung erfahren. Wir

wissen, dass die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Bereich einfach zu lange dauern und auf der anderen Seite wir natürlich auch erkannt haben, an welchen Stellschrauben wir denn Veränderungen vornehmen können.

Zum einen nehmen wir zur Kenntnis, dass die Regionalen Planungsverbände Zeitverzug haben. Wir haben natürlich auch die Gespräche mit dem Denkmalschutz geführt, und für unser Haus gilt, das Thema des Artenschutzes zu überprüfen und damit Strukturen zu straffen. Da sind wir jetzt auf dem richtigen Weg, dass wir dann eine Behörde, das werden die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sein, und nicht mehr die Landkreise, sodass wir uns davon versprechen, dass wir die Beschleunigung erfahren, denn unterm Strich gilt das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Und die Zielrichtung ist, innerhalb von sieben Monaten, wenn die vollständigen Unterlagen vorgelegt sind, diese dann auch zu entscheiden. Ich glaube, das zeigt, dass wir hier intensive Lösungen anbieten werden, denn unterm Strich geht es um die Energiesicherheit, es geht um die Verfügbarkeit und es geht natürlich auch um bezahlbare Energie.

Und zum anderen ist vollkommen klar – auch für uns –, das Klimaschutzthema ist ganz oben auf der Agenda und das Zeitalter der fossilen Energien ist für MecklenburgVorpommern beendet. Wir setzen alles darauf, mit den erneuerbaren Energien – die sind hier mehrfach genannt worden: Wind, Sonne, Biomasse, Erdwärme und Wasser – diesen Prozess zu beschleunigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wünsche mir natürlich auch, dass das Versprechen von Robert Habeck erfüllt wird, dass die Netzentgelte im ersten Quartal hoffentlich zu einer Lösung kommen und wir dann zu einer gerechten Verteilung der Kosten kommen. Das würde gerade Mecklenburg-Vorpommern auch besonders helfen. Wird das nicht kommen, sind wir uns einig mit dem Wirtschaftsministerium und dem Minister, dass wir dann eine Bundesratsinitiative einleiten werden. Ich glaube, das ist ein richtiger Ansatz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes wird die Energiewende beschleunigt. Davon sind wir überzeugt. Die Genehmigungsverfahren für diese Windenergieanlagen werden effektiver, effizienter und schneller. Und im Übrigen darf ich an dieser Stelle auch sagen, das Bewerbungsverfahren für die ersten 15 Stellen ist abgeschlossen. Und ich bin doch hocherfreut, dass wir sehr, sehr viele Bewerbungen insgesamt haben und in Kürze dann auch die Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeit aufnehmen werden.

Nach dem Koalitionsvertrag – auch das ist mir noch mal außerordentlich wichtig festzuhalten –, nach dem Koalitionsvertrag, an den ich mich zu halten habe, soll Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral sein. Und dabei spielt natürlich der Energiebereich eine entscheidende Rolle.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns ist auch klar, dass bis Ende 2032 die 2,1-Prozent-Zielmarke zu erfüllen ist und wir damit die Genehmigung von Windkraftanlagen natürlich auch nach dem BundesImmissionsschutzgesetz umzusetzen haben. Die entscheidenden Hürden sind für uns ausgemacht. Es sind ausdrücklich der Artenschutz, es ist auch der Denkmalschutz, und auch hier hat es Verstärkung im Personal

gegeben. Das werden wir heute noch hören, sodass insgesamt dann auch dieser Bereich mit dem Wirtschaftsministerium in der Verstärkung des Netzausbaus aktuell um 23 Personalstellen verstärkt wird. Ich glaube, auch das ist ein Hinweis an das Hohe Haus, dass wir hier wirklich mit Hochdruck an diesem Thema arbeiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns ist auch inhaltlich vollkommen klar, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter beschleunigt werden muss, um die Zielsetzung zu erreichen. Dafür ist es aber auch notwendig, dass wir in der Fläche Akzeptanz bekommen. Auch daran möchte ich noch mal appellieren, an uns alle, auch dafür zu sorgen, dass Beteiligungsmöglichkeiten, aber auch die Akzeptanz für die erneuerbaren Energien steigt, und Teilhabe und Wertschöpfungspotenziale sind in dieser Frage natürlich ein Schlüssel auch für den Erfolg.

Mit dem Gesetz, das wir Ihnen heute ja vorgelegt haben und wir hoffentlich heute beschließen, wird ein Flaschenhals in der Genehmigungspraxis der Windenergieanlagen beseitigt. Die massiven Verzögerungen, die wir in der Vergangenheit bei der Abarbeitung des Naturschutzes hatten, werden damit aufgehoben. Das ist meine feste Überzeugung. Und dabei wollen wir insbesondere die Zuständigkeit – das habe ich schon angedeutet – verändern, was die Staatlichen Ämter anbetrifft. Wir verbessern die Personalausstattung und wir werden insgesamt eben auch damit ein Programm auflegen für die erneuerbaren Energien.

Den Entschließungsantrag, auch das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, begrüßen wir als Landesregierung sehr, weil er dazu führt, eben auch die anderen Themen aufzugreifen, die wir hausübergreifend im Interesse der Energiewende, der Bezahlbarkeit, der Verfügbarkeit von Energie dann auch umzusetzen haben, denn wir brauchen im Übrigen auch ausreichend Flächen, auf denen die Windenergieanlagen dann gebaut werden können. Wir brauchen einen schnellen Ausbau der Netze. Wir müssen mehr Energieabnehmer und damit auch mehr Wertschöpfung in unser Bundesland holen. Und die Netzentgelte – das habe ich bereits angesprochen – müssen deutlich verändert werden.

Wir müssen vor allem vor Ort alle als Mitstreiterinnen und Mitstreiter auftreten, um damit auch im Übrigen die Vorbehalte, was den Ausbau der erneuerbaren Energien betrifft, abzubauen, letzten Endes damit auch für das Gemeinwohl und für die Gemeinden neue Einnahmequellen zu ermöglichen.