Wir müssen vor allem vor Ort alle als Mitstreiterinnen und Mitstreiter auftreten, um damit auch im Übrigen die Vorbehalte, was den Ausbau der erneuerbaren Energien betrifft, abzubauen, letzten Endes damit auch für das Gemeinwohl und für die Gemeinden neue Einnahmequellen zu ermöglichen.
Manche Dinge müssen auf der Bundesebene noch geklärt werden, aber eins sage ich hier auch ausdrücklich: Für unser Haus gilt, die CO2-Neutralität, so schnell es geht, herzustellen. Und das ist eine Gesamtanstrengung der gesamten Gesellschaft und ich lade Sie ausdrücklich dazu ein, nein, ich appelliere an Sie: Helfen Sie mit! Haben Sie den Mut, den Menschen zu erklären, dass die Chance der Erneuerbaren auch die Chance im Übrigen für Freiheit, für Frieden und für ein gutes Zusammenleben auf diesem Planeten ausmacht! In dem Sinne freue ich mich sehr, wenn wir zur Verabschiedung kommen. Ich werde regelmäßig natürlich dann auch dem Ausschuss berichten. – Herzlichen Dank!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, um die Schriftführerin zu meiner Rechten zu legitimieren, benenne ich sie gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung für die heutige Sitzung zur Schriftführerin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Der Grundgedanke dieses Gesetzentwurfes ist die Beschleunigung der Errichtung von Windkraftanlagen, 200 Meter mindestens hoch, raumgreifend und vollkommen ungeeignet, den Strombedarf einer Industrienation zu gewährleisten.
Diese Idee scheitert zunehmend an der unerbittlichen Realität der Physik und neuerdings an der unbequemen Wahrheit über das Verzwergen Deutschlands im geopolitischen Kontext, katalysiert durch den Krieg in der Ukraine, der nämlich nicht allein an allem schuld ist, der Ihren Traum vom grünen VARTA-Strom durch den Wegfall der fossilen Back-up-Ressourcen, das war nämlich das russische Gas, zum Platzen gebracht hat.
Aber widmen wir uns erst mal dem Gesetzesentwurf, der hier zur Zweiten Lesung vorliegt. Hier will ich ganz einfach die Kritikpunkte aus der Anhörung ins Feld führen, und offenbar war ich auf einer anderen Anhörung als Frau Rahm-Präger, denn die Zustimmung war sicherlich nicht in der Breite gegeben. Und ich zitiere aus dieser genannten Anhörung, und zwar vom Landkreistag: „Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern kritisiert massiv die Zeitschiene, die für die Beteiligung möglich war. Die Übersendung des umfangreichen Fragenkatalogs mit der Bitte um Beantwortung innerhalb von 5 Werktagen widerspricht jeglicher Form von ernsthaftem Interesse am Informationsaustausch und hinterlässt den Eindruck, dass die Beteiligung der Anzuhörenden lediglich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und nicht aus ernsthaftem Interesse an einer inhaltlichen Stellungnahme erfolgt.“ So viel zur breiten Zustimmung.
Und dann erfolgt in der Ausarbeitung des Landkreistages eine Generalabrechnung mit der Landesregierung. Die „Verfahrensbeschleunigung“ durch dieses Gesetz wird entschieden „bezweifelt“, da die Hinderungsgründe auch weiterhin bestehen werden. Einzig allein die massive Aufstockung der Stellen könnte für eine Beschleunigung sorgen. Das hätte aber auch erreicht werden können, wenn diese Stellen bereits im Vorfeld bei den Landkreisen ausreichend finanziert worden wären.
Hier wird auch ganz bewusst der Konjunktiv gewählt, denn ob am Ende noch mehr Sachbearbeiter, die die vielen Hinderungsgründe nun bearbeiten, wirklich zu einer Beschleunigung führen, das muss sich erst noch beweisen. Herr Backhaus ist ja immerhin vorsichtig optimistisch, denn man müsste dann ja erst mal davon ausgehen, dass die alleinige Schuld an den schleppenden Genehmigungsverfahren alleine bei den unteren Natur
In diesem Zusammenhang werden vom Landkreistag die weiterhin völlig ineffektiven Prozesse bemängelt. Diese seien bis heute nicht ausreichend standardisiert und würden somit viel Zeit kosten und werden es auch in Zukunft unabhängig von der Zuständigkeitsebene und der Personalausstattung, denn ein Hauptgrund für die Verzögerung sind ständig notwendige Nachforderungen gegenüber den Antragstellern, da einfachste Basisdaten offenbar häufig fehlen oder falsch sind. So werden unter anderem die fehlenden beziehungsweise nur unregelmäßig aktualisierten Daten zu Rastgebieten und Zugkorridoren genannt. Die Probleme werden also auch durch die Bündelung auf einer Ebene oberhalb der unteren Naturschutzbehörden nicht gelöst.
Als ein weiteres ernst zu nehmendes Problem wird die Knappheit an menschlichen Ressourcen genannt. Herr Backhaus freut sich ja immerhin über zahlreiche Bewerbungen auf seine ausgeschriebenen Stellen. Bleibt mal die Frage im Raum: Wo kommen denn diese Leute her? Und sind das eventuell Kollegen, die vorher auf der Landkreisebene gearbeitet haben? Das haben Sie jetzt eben nicht erwähnt.
Auch hier stellt sich die Frage: Warum wird beziehungsweise wurde dieses Geld, das jetzt aufgebracht wird, um diese gut dotierten Stellen zu schaffen, nicht all die Jahre vorher schon den Landkreisen zur Verfügung gestellt?
Und zu guter Letzt, merkt der Landkreistag an – das ist auch der Kern meiner Kritik –, wird dieses Gesetz zulasten der Natur unserer Heimat gehen. Sie geben vor, das Klima retten zu wollen, und zerstören die Natur dafür. Das ist nämlich die bittere Wahrheit, und das ist an Schizophrenie kaum zu überbieten, entspricht aber zunehmend der Geisteshaltung Ihrer Energiewende!
Und, Frau Rahm-Präger, auch die Stellungnahmen der Netzbetreiber klangen nicht wirklich nach einer breiten Zustimmung, denn diese waren auch nicht gerade schmeichelhaft. Denn hier wird recht nüchtern angemerkt, dass die Netzkapazitäten in Mecklenburg-Vorpommern und auch die Übertragungsnetze in den Süden überhaupt nicht ausreichen, um den Strom, der durch den gewünschten Bau von vielen weiteren Hundert Windkraftanlagen erzeugt wird, aufzunehmen.
Sie erzählen den Menschen dann was von energieintensiver Wirtschaft, die sich hier ansiedeln soll. Sie träumen von Wasserstoffsynthese und buntem Ammoniak, bis heute in keinster Form irgendwie wirtschaftlich und gerade auch mit internationaler Konkurrenz völlig ausgeschlossen. Also die Chinesen produzieren Kohlestrom zu einem Bruchteil der Wasserstoffkosten. Da bleibt die Frage, wie in einer globalisierten Welt Deutschland in Zukunft überhaupt noch wirtschaftskonkurrenzfähig sein soll.
Und da ist es gar nicht unwahrscheinlich, dass zunehmend der Wirtschaftsstandort Deutschland einfach in die USA, die nämlich eine sehr günstige Industriestrompolitik
betreiben, oder eben nach China abwandert, denn die Zeiten, in denen Unternehmen zwangsläufig in dem Land, wo sie mal gegründet worden sind, produzieren müssen, sind lange vorbei, und das merken wir auch zunehmend. Und dann werden die hier wegbrechenden Produktionskapazitäten in allen Bereichen der Industrieerzeugung einfach woanders auf dieser Erde in einem höheren, viel höheren Maße in Immissionen und Umweltbelastungen ersetzt. Das ist nämlich die Wahrheit. Und das ist die ganze Realität der Energiewende, die Deindustrialisierung Deutschlands und die Vernichtung von Wohlstand. Im Glauben an die Rettung eines Weltklimas offenbar pflegen diesen Glauben nur wir in Deutschland beziehungsweise nur Sie, denn weltweit sieht es da ein bisschen anders aus. Aber vielleicht klappt es ja dann in Zukunft doch mit den wackligen Stromnetzen, wenn hierzulande gar keine Stromabnehmer in Form von Großindustrien mehr vorhanden sind.
Lassen Sie mich also zusammenfassen: Der ganze Prozess so rund um dieses Gesetz ist eine einzige Farce gewesen, purer Aktionismus aus übrigens berechtigter Angst davor, die eigenen Ziele einer Traumwelt von stabilen Stromnetzen aus grüner Energie zu erreichen. Dabei blenden Sie aber zunehmend die Physik aus, dafür blenden Sie die Mechanismen der Märkte aus und dabei blenden Sie nun offenbar auch noch die Belange des Natur- und Artenschutzes aus. Und an dem Kernproblem Ihrer Energiewende wird auch die Verlagerung der Zuständigkeiten in Naturschutzfragen überhaupt nichts ändern. Sie ruinieren den Wirtschaftsstandort Deutschland und Sie ruinieren nun auch noch das, was Sie so wohlfeil vorgeben schützen zu wollen: Natur und die Umwelt unserer Heimat. Wir bleiben nach wie vor bei der Ablehnung dieser papiergewordenen Schizophrenie. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beratungen zum Gesetzentwurf haben fortgesetzt, was ich schon in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes moniert habe. So haben insbesondere der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag als Anzuhörende deutlich gemacht, dass sie mit dem Verfahren zum Gesetzentwurf, insbesondere der kurzen Frist zur Stellungnahme, nicht einverstanden sind. Sie zweifeln zudem an, dass allein die Übertragung von Aufgaben der unteren Naturschutzverwaltung im Bereich der Zulassung von Windkraftanlagen auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt zur Beschleunigung auch nur eines Verfahrens beitragen kann. Bei ausreichender Personalausstattung in den unteren Naturschutzverwaltungen und entsprechenden Vorgaben durch die oberste Behörde wären auch auf dieser Ebene zügige Verwaltungsentscheidungen möglich. Meine Fraktion sieht das ebenso.
Die Umsetzung der Vorgaben des Gesetzes führt zudem dazu, dass sich die Naturschutzverwaltung in unserem Land kannibalisiert. Wichtige Mitarbeiter der unteren Verwaltungsebene werden die Chance einer Höhergruppierung nutzen und in den Dienst des Landes treten. Zu verdenken ist es ihnen nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, des Weiteren wurde in der Anhörung moniert, dass sowohl die Belange des Denkmalschutzes als auch des Netzausbaus nicht berücksichtigt wurden. Wieder einmal wurde deutlich, dass es keinem nützt, wenn zusätzliche Anlagen installiert werden und die dazugehörigen Netze oder Speichertechnologien fehlen. Entsprechende Änderungsanträge meiner Fraktion oder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Lediglich zu einem Prüfauftrag konnten sich die Koalitionsfraktionen durchringen. Eine Prüfung der in der öffentlichen Anhörung genannten Probleme wird aber nicht zur Lösung beitragen.
Offensichtlich fehlt es den Koalitionären an Mut, die notwendigen Schritte zum Gelingen der Energiewende in unserem Land zu gehen. Hierzu gehört nach Auffassung meiner Fraktion zwingend, die Genehmigungsverfahren des Netzausbaus und der Errichtung von PhotovoltaikFreiflächenanlagen ebenfalls zu beschleunigen, um so die Ableitung oder Nutzung der in unserem Land produzierten Energie zu ermöglichen.
Der vorliegende Gesetzentwurf reicht hierfür nicht aus. Er führt lediglich zur Verlagerung von Verwaltungsaufgaben und, wie bereits erwähnt, zur Kannibalisierung der Umweltverwaltung. Aus diesem Grund können wir nicht zustimmen, werden uns aber im Prinzip in der Hoffnung, dass der Prüfauftrag positiv ausfallen wird, bei aller Kritik enthalten. Dem Änderungsantrag der GRÜNEN können wir zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben es heute zum zweiten Mal mit der Befassung zum Beschleunigungsgesetz zu tun. Dabei handelt es sich – und das wurde schon mehrfach besprochen – um einen wichtigen Baustein des Ausbaus der erneuerbaren Energien, auch wenn es eben nur ein Baustein ist. Und ja, der Gesetzentwurf ist jetzt unverändert wieder vorgelegt worden.
Wir haben sehr intensiv – das wurde auch von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon dargebracht – in den Anhörungen dazu debattiert. Und was ja auch heute schon mehrfach Thema war, natürlich, der Netzausbau spielt eine große Rolle, und dass der insbesondere nicht vorangeht, wurde in den Anhörungen deutlich.
Nichtsdestotrotz wollen wir doch bei der unveränderten Annahme dieses Gesetzes bleiben, denn dieses Gesetz ist hinterlegt, und so hinterlegt ganz klar mit dem Arbeitsaufwand, der mit diesem Genehmigungsverfahren verbunden ist, aber auch eben mit Stellen. Und das ist beim Thema Netzausbau, Genehmigungsverfahren von neuen Leitungen so eben nicht gegeben.
Warum gehen wir auch nicht auf Photovoltaik hierbei ein? Weil das Problem naturschutzrechtlicher Betrachtung spielt auch bei der Photovoltaik eine untergeordnete Rolle. Wir sind ganz mehrfach von Herrn Damm auch darauf hingewiesen worden, dass natürlich viele Verfahren jetzt in der Pipeline liegen und nicht vorankommen.
Das hat aber vor allem damit zu tun, dass wir es ja hier mit Zielabweichungsverfahren zu tun haben, die nur langsam vorangehen. Nicht die naturschutzrechtliche Betrachtung ist das Problem, sondern eben das vorgeschaltete Verfahren, und auch da wollen wir als Land natürlich vorangehen und das Landesraumentwicklungsprogramm entsprechend anpassen,
Und das Thema Denkmalschutz, ja, das hat sich zunehmend zu einem, ja, wie soll man sagen, Problem nicht unbedingt, aber zu einer Herausforderung für die Energiewende herausgestellt, wurde es doch gerade beim Thema „Ausweisung von Windkrafteignungsgebieten“ jetzt immer mehr thematisiert. Auch da wollen wir jetzt Klarheit schaffen oder voranbringen.
Da gibt es ja einige Vorschläge, insbesondere was es angeht beim Thema „Ausweisung der Flächen“, dass wir dort mit den entsprechenden Kriterien vorgehen wollen