Mit unserem Änderungsantrag möchte ich aber noch einmal dafür werben, da besteht eine Regelungslücke. Das sollte man aufgreifen und den Kommunalparlamenten da Hilfestellung leisten, denn sie sind nicht dazu in der Lage, das adäquat einschätzen zu können. Wir als Ministerium oder das Innenministerium ist dazu in der Lage, weil es ja auch im Kontakt steht mit den Verbänden und so weiter.
Und daher zum Schluss, wir werden diesem Antrag der CDU zustimmen und wir bitten natürlich auch um Zustimmung für unseren Änderungsantrag. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ehrenamt ist ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft. Es sind schließlich erst die unzähligen Freiwilligen hier im Land, die Angebote schaffen und mit Leben erfüllen, die es ohne sie gar nicht geben würde, ob im Sport, der Kultur oder sozialen Vereinen. Ohne sie wäre unsere Gesellschaft ärmer, der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft vielleicht sogar gefährdet. Die Ehrenamtlichen stemmen aber auch Strukturen, auf die wir dringend angewiesen sind, bei denen es nicht egal scheint, ob es sie gibt oder nicht. Neben Einrichtungen des Katastrophenschutzes sind dies insbesondere die zahlreichen Freiwilligen Feuerwehren hier im Land, die bei Notfällen schnell zur Stelle sind und die Berufsfeuerwehren tatkräftig unterstützen, und das Rettungswesen auch, wie wir gehört haben.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um allen Ehrenamtlichen in Mecklenburg-Vorpommern und heute insbesondere den Engagierten in den Feuerwehren, egal welcher Art, den Dank meiner ganzen Fraktion und der Koalition auszusprechen.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Reinhardt, CDU)
Vielen Dank für jeden Einsatz zu jeder Tages- und Nachtzeit, ob gegen Feuer oder die Folgen eines Verkehrsunfalls! Vielen Dank auch für die integrative Leistung und die Organisierung des Miteinanders vor Ort in den Gemeinden! Aber Dank allein als leere Worthülse genügt nicht.
(Enrico Schult, AfD: Sehr richtig! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hat doch bei Corona-Maßnahmen auch genügt.)
So, wie wir uns auf alle Engagierten verlassen können, so weiß auch das Ehrenamt mit uns einen starken Partner an seiner Seite. Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, das Ehrenamt weiter zu fördern und zu stärken, nicht nur, weil es eine Pflichtaufgabe für uns ist, sondern auch eine Herzensangelegenheit. Die Arbeit der Ehrenamtsstiftung, die Durchführung der Ehrenamtsmesse, die MitMachZentralen sowie die Ehrenamtskarte sind hierbei wichtige Eckpfeiler und Ausdruck unserer Wertschätzung. Fakt ist, das Ehrenamt kann sich auf uns verlassen.
Meine Damen und Herren, die Feuerwehrentschädigungsverordnung ist ein weiterer Baustein, um den ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren eine Zuwendung hier der monetären Art zukommen zu lassen. Davon wird definitiv niemand reich. Sie soll vielmehr den grundlegenden Mehraufwand von Funktions- und damit Verantwortungsträgern entschädigen und unmittelbaren finanziellen Nachteilen durch das Engagement entgegenwirken. Veränderte wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen machen es schlichtweg notwendig, solche Verordnungen eben regelmäßig auch zu überarbeiten.
Anpassungen sind nicht zuletzt deswegen zwingend erforderlich, um zum einen die unveränderte Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen und zum anderen das Ehrenamt auch schlicht finanziell zu ermöglichen. Ehrenamt muss man sich manchmal auch einfach leisten können, denn wir können es uns nicht leisten, dass Menschen
sich aus solchen wichtigen Strukturen zurückziehen, nur, weil Lohnarbeit und gestiegene Lebenshaltungskosten sie dazu zwingen. Zur Wahrheit gehört zum Glück aber auch, dass der ganz überwiegende Teil der Ehrenamtlichen gerade nicht wegen der Entschädigung oder unabhängig von der Höhe ihre Aufgaben erfüllen und dies gerne tun, und das verdient unseren größten Respekt, meine Damen und Herren.
Die gute Nachricht für alle ehrenamtlichen Feuerwehrleute ist, die Anpassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung kommt. Die schlechte Nachricht für die CDUFraktion ist, dafür braucht es den Antrag in keiner Weise. Zum jetzigen Zeitpunkt ist er schlicht obsolet, selbst die Vorlagefrist eines Rückenwindantrages hätten Sie verpasst. Sie sind schlicht zu spät. Der Entwurf der Verordnung ist erstellt und bereits im Verfahren, der Minister hat dazu ausgeführt. Für alle Beteiligten sind nicht zuletzt auch die finanziellen Auswirkungen zu prüfen, für das Land im Rahmen der Konnexitätsvereinbarung, für die Kommunen, die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbst entscheiden, in welcher Höhe sie Aufwandsentschädigungen zahlen können und wollen.
Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, lassen Sie mich noch einen ganz kurzen Kommentar zum Thema Zeitpunkt verlieren. Sie selbst schreiben ja in Ihrer Antragsbegründung und haben es auch heute gesagt, dass es bereits seit Januar 2021 oder sogar seit Ende 2020 Gespräche zwischen dem Innenministerium und dem Landesfeuerwehrverband gab über die dringend erforderliche Anpassung der Entschädigungsverordnung. Sie haben heute vom Innenminister gehört, wie man so was regelt. Wenn das CDU-geführte, damalige CDU-geführte Innenministerium dort offensichtlich anderer Meinung war als der Landesfeuerwehrverband,
Wir sind uns einig, dass es richtig ist. Den Antrag der CDUFraktion brauchen wir dafür aber nicht. Wir lehnen ihn ab
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Innenministerium war 2013 in der Hand der CDU und blieb es auch bis zur Wahl vor anderthalb Jahren, 2021. Acht Jahre ohne Dynamisierung der Entschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren ist nicht alleine Schuld der aktuellen Regierung.
Die Gespräche zwischen dem Innenministerium und dem Landesfeuerwehrverband 2021 hätten besser rechtzeitig zu einem Abschluss gebracht werden sollen, trotzdem ist der Antrag natürlich richtig. Gerade angesichts der von uns allen wahrnehmbaren Preisentwicklung der letzten Monate ist es überfällig, die Entschädigungen auf ein Niveau zu heben, das diesen Namen auch verdient, denn eine Entschädigung, die die tatsächlich entstehenden Ausfälle nicht deckt, verfehlt nicht nur ihren Zweck, sie wird vielmehr eher zu einem Almosen degradiert, dessen Empfang auch Widerwillen hervorrufen kann. Gerade dies kann aber für die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren nicht gewollt sein. Wir unterstützen daher explizit die Forderung, die Höchstsätze nach Paragraf 2 der Verordnung anzuheben, gerne auf eine Höhe, die es den zuständigen kommunalen Körperschaften erlaubt, auch im Laufe der kommenden Jahre noch Anpassungen vorzunehmen.
Da komme ich noch einmal auf die Frage der Dynamisierung, was sowieso viel häufiger gemacht werden sollte. Die dort festgelegten Sätze sind als Höchstsätze definiert, erlauben also durchaus eine schrittweise Dynamisierung vor Ort, wenn die Umstände dies erforderlich beziehungsweise sinnvoll erscheinen lassen. Mehr Freiheit ist hier erlaubt, also auch mehr lokaler Handlungsspielraum.
Aber ich muss auch sagen, der Prozess hin zu einer tatsächlichen Aufwandsentschädigungserhöhung muss überall einsetzen. Das Anliegen, den Kreis der Empfänger der Aufwandsentschädigung nach Paragraf 5 der Verordnung wie vorgeschlagen aufzustellen, entspricht nach unserer Lesart bereits der geltenden Rechtslage. Dass diese Bitte jedoch vom Landesfeuerwehrverband kommt, legt nahe, dass es hier anscheinend Unsicherheit über die Auslegung der geltenden Verordnung gibt. Wir unterstützen daher die Forderung, diesbezüglich zur Klärung beizutragen.
Auch die Anhebung der Verdienstausfälle erscheint uns sinnvoll und angemessen. Wenn wir breite Teile der Bevölkerung für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr motivieren wollen, dann sollte sich die Verdienstausfallhöhe deutlich vom geltenden Mindestlohn abheben. So leisten wir unseren Anteil zur Attraktivität, damit die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren weiter ihren für uns alle unverzichtbaren Dienst tun können.
Ich habe den Ausführungen des Ministers zugehört, habe mich gefreut, dass das alles in Arbeit ist, aber ich war angehalten, diesen Antrag zu beurteilen, und dieser Antrag ist gut und deswegen stimmen wir ihm auch zu.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut, Harald!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der CDU-Fraktion ist an dieser Stelle, glaube ich, auch genau richtig, und ich habe auch irgendwie nicht das Gefühl, dass er zu spät ist. Der Kollege Noetzel meint ja, das ist alles schon vorbei und überflüssig. Die Ausführungen des Ministers sagen ja auch, da ist schon viel passiert. Aber der Kollege Reinhardt hat ja auch regelmäßig angemerkt, da wurde ja auch regelmäßig nachgefragt und nachgebohrt, und das ist ja nicht das erste Mal Thema.
Und deswegen komme ich auch nach wie vor zu der Erkenntnis, diese Opposition, die wirkt, weil diese Opposition regelmäßig nachbohrt, nachhakt und immer wieder sagt, da muss doch mal was passieren, und dann bewegt sich auch mal was.