Protokoll der Sitzung vom 23.03.2023

(Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Sie reden falsch. – Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist auch nicht richtig zu sagen, Mensch, ich kontrolliere jetzt anders aussehende Menschen,

(Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Minute ist doch lange um.)

aber es sind Erfahrungswerte, und die können Sie den Menschen nicht abnehmen und Sie können auch der Polizei nicht vorwerfen, dass sie bestimmte Menschen kontrollieren, weil natürlich die wahrscheinlich öfter mal in Erscheinung treten negativ.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Michael Noetzel, DIE LINKE: Das ist Rassismus.)

Und das ist, das ist kein Rassismus, das ist der gesunde Menschenverstand.

(Beifall Martin Schmidt, AfD)

Und daher möchte ich mich ganz klar vor die Leute in Loitz stellen. Was Sie nämlich machen, ist, dass Sie diese Leute an den Pranger stellen. Das ist unerträglich!

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Michael Noetzel, DIE LINKE: Ihre Rede ist unerträglich.)

Das möchte ich hier noch mal ganz klar sagen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der SPD Herr Krüger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will die Fraktion der AfD mal mit ein paar Zitaten konfrontieren.

Als Ihr PGF der letzten Legislaturperiode hier im Landtag gefordert hat „Förderung nur noch für Deutsche“, war das Rassismus. Niemand von Ihnen hat widersprochen, niemand hat widersprochen!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP – Zuruf von Enrico Schult, AfD)

Als er dann später klargestellt hat, Deutscher ist nur, wer vier deutsche Großeltern hat, dann ist das wiederum Rassismus gewesen. Niemand von Ihnen hat widersprochen!

(Beifall René Domke, FDP – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mann! – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD)

Als Ihr Fraktionsvorsitzender hier lang und breit ausgeführt hat das N-Wort für dunkelhäutige Menschen, da hat niemand widersprochen, im Gegenteil, man hat es verteidigt. Das ist Rassismus, meine Damen und Herren!

Als,

(Nikolaus Kramer, AfD: Selbst das Verfassungsgericht.)

als, als die AfD,

(Nikolaus Kramer, AfD: Selbst das Verfassungsgericht.)

als Ihr AfD-Vorsitzender das Dritte Reich und die Zeit des Dritten Reiches als „Fliegenschiss der Geschichte“ bezeichnet hat – und ich sage Ihnen, der Zweite Weltkrieg war Rassismus pur –, da hat niemand von hier widersprochen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Meine Damen und Herren, Ihr Fraktionsvorsitzender – das ist jetzt kein Rassismus, aber etwas ähnlich Gelagertes – hat deutlich gemacht, dass er Frauen für nicht so gut fähig für Politik hält. Das ist gruppenbezogene Herabwürdigung, das ist parallel zu sehen, was Rassismus ist.

Meine Damen und Herren, ich sehe Sie, ich sehe Ihre Partei als politische Reinkarnation des Rassismus – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Beratende Äußerung des Landesrechnungshofes zur Reform der Förderverfahren des Landes, Drucksache 8/1917.

Antrag der Fraktion der AfD Beratende Äußerung des Landesrechnungshofes zur Reform der Förderverfahren des Landes – Drucksache 8/1917 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Schmidt.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Wir kommen jetzt zu einem ganz anderen Thema, weniger emotional, weniger anekdotische Evidenzen-Geschichten aus dem „Paulaner Garten“ und selektive Zitate.

(Christine Klingohr, SPD: Sprechen Sie zum Thema!)

Wir kommen jetzt zum Thema der Fördersysteme hier in diesem Land. Meine Fraktion will die Debatte zum neuen geplanten Landesförderinstitut und zur Neugestaltung des Fördersystems mit diesem Antrag beginnen.

Bereits im rot-roten Koalitionsvertrag konnten wir die Wege zu mehr Zentralisierung und konkrete Vorstellungen zum neuen Landesförderinstitut nachlesen. Uns wurde bei den Haushaltsverhandlungen im Frühling und Sommer vergangenen Jahres noch vollmundig erklärt, dass man hier vieles neu gestalten will beim Landesförderinstitut. Und Ende 2022 bekamen wir ein Schreiben des Finanzministers an den Finanzausschuss zugesendet mit dem ambitionierten Plan, ein neues Gesetz in die Wege zu leiten. Das soll dann heißen „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer landeseigenen Fördereinrichtung als rechtlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts“, in Klammern dann: voraussichtliche Ausschussbefassung im dritten Quartal 2023.

Zugegeben, da ist noch ein bisschen Zeit, aber ich denke, wir sollten nicht zu viel Zeit verstreichen lassen und müssen jetzt auch einmal über die Probleme reden, denn wir sehen doch bereits jetzt, dass hier wieder ins gleiche rote Horn geblasen wird. Man möchte mehr Zentralisierung, alles unter eigener Kontrolle im Land, so der Tenor jedenfalls im Koalitionsvertrag. Und da habe ich aber so ein bisschen Bammel mit, wenn man sich vor Augen führt, dass selbst die Implementierung einer Haushaltssoftware hier in diesem Land scheitert.

Und, meine Damen und Herren, es gestaltet sich ja eigentlich schon schwierig, hier in diesem Land eine Kantine zu betreiben. Deswegen haben wir nachgefragt im vergangenen Wirtschaftsausschuss.

Am 16.03. wurde noch mal explizit auf unseren Antrag hin nach einer Information zur Zukunft des Landesförderinstitutes gefragt. Aktuell laufen dort in etwa 250 Förderver

fahren mit einem Gesamtvolumen von 1,7 Milliarden Euro im Jahr, von denen machen in etwa 20 ein Volumen von 80 Prozent der Gesamtheit aus. Etwa 380 Mitarbeiter beschäftigen sich alleine im Landesförderinstitut mit diesen staatlichen Finanzinstrumenten, und dafür werden mittlerweile in etwa 40 Millionen Euro im Jahr an die Nord/LB bezuschusst.

Doch so dir nichts, mir nichts kann man diese Verfahren nicht einfach in die Geschicke des Landes übertragen. Da war dann die Rede von einem uralten, unbefristeten Treuhandvertrag mit der Nord/LB, von etwaigen Darlehen, die man nicht so schnell herauslösen könne. Es wurde auch ausgeführt über veraltete Fördersoftware. Man prüfe derzeit, ob man sich einem länderübergreifenden Softwareverbund anschließen könne. Die Kosten des Herauslösens beliefen sich auf eine hohe achtstellige Summe, worüber man sich derzeit den Kopf zerbräche. Kurzum, die Implementierung eines neuen Landesförderinstituts sei eine Operation am offenen Herzen.

Herzschmerzen wiederum haben wir von der AfD-Fraktion nicht, wenn die Koalition auf der Klaviatur ihres Politikspinetts rumklimpert. Wenn es darum geht, irgendeine finanztechnische Organisation juristisch oder haushalterisch neu zu fassen, gehen wir da auch ohne Kopfschmerzen ran. Aber wir haben damit unsere Bauchschmerzen, vor allem, wenn man sich konkrete Ziele setzt, die aus einer scheinbaren Bauchentscheidung heraus gefallen sind. Festlegungen im Koalitionsvertrag, wie die Implementierung der GSA oder man wolle keine Bank, sorgen bei uns jedenfalls für Magengrummeln wie die zeitliche Eile, mit der das auch umgesetzt werden soll. Wir sehen für keine der Entscheidungen aus dem Koalitionsvertrag eine wissenschaftlich fundierte Begründung oder expertengestützte Best-Practice-Ansätze. Warum man beispielsweise keine Investitions- und Förderbank will wie andere Länder, das ist für uns nicht schlüssig dargelegt worden.

Von daher fordern wir nun den Landtag auf, dass die Landesregierung damit beauftragt wird, den Landesrechnungshof um eine beratende Stellungnahme zu bitten. Dies, damit die Mitglieder des Landtages die Vorlagen der Landesregierung besser beurteilen und die Empfehlungen des Landesrechnungshofes bei der Erstellung ihrer eigenen Vorlagen berücksichtigen können.

Laut Paragraf 88 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung unseres Landes kann der Landesrechnungshof aufgrund von Prüfungserfahrung den Landtag, die Landesregierung und einzelne Ministerien beraten. Das ist Ihnen sicherlich bekannt, und solche Bitten sind auch nicht neu. Der Sonderbericht des Landesrechnungshofes zum Kostenausgleich für die Wahrnehmung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde war zum Beispiel eine Folge einer solchen Bitte. Diesem Sonderbericht ging eine Übereinkunft zwischen der Landesregierung und kommunalen Verbänden vom 24. September 2019 zur Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes voraus, in der auch eine Bitte an den Landesrechnungshof zur Begutachtung der Kosten für die Wahrnehmung der Aufgaben der Kommunen im übertragenen Wirkungskreis enthalten war.

Also, wie gesagt, diese Bitte wurde dann durch das Innenministerium an den Landesrechnungshof übermittelt. Der Hof wiederum beschloss, die gewünschte Begutachtung in eigener Zuständigkeit und mit von ihm festzulegenden

Inhalten in seine nach der Prüfungsplanung ohnehin vorgesehene Prüfung zu dem in Rede stehenden Themenkreis zu integrieren. Und das ist im Prinzip das, was unser Antrag nun fordert, nichts Weiteres als eine Bitte, die die Landesregierung nun an den Hof richten soll, die bisherige Förderstruktur zu bewerten einerseits und Empfehlungen für die Zukunft zu unterbreiten.

Meine Damen und Herren, angesichts der Bedeutung und Komplexität dieses Förderwesens und der Neustrukturierung des Landes, des Landesförderinstitutes ist es geboten, dass der Landtag sich generell weitere Expertise holt, beispielsweise auch mit einer öffentlichen Anhörung im Landtag, was ich hiermit auch noch mal anregen möchte. Die Abgeordneten der SPD und LINKEN und wahrscheinlich einige meinungsnahe Zuträger in den Ministerien haben vielleicht einen Informationsvorsprung aus den Vorbereitungen und Herrschaftswissen. Aber ohne breite Debatte könnte dies zu einem ineffizienten Geschehen führen, wenn wir uns bei der Entwicklung des neuen Gesetzes keine Vorlaufzeit und Beratung nehmen.

Wir haben verschiedene Institutionen, die neben dem Landesförderinstitut Dinge bearbeiten und die wir alle mitbeachten müssen, beispielsweise die von mir schon angesprochene GSA und das TBI. Bei vielen Förderprogrammen wie dem Vorpommern-Fonds sind noch eigene Stellen zugeschaltet, wie beispielsweise der Staatssekretär für Vorpommern und sein Mitarbeiterstab. Aber auch Bürgschaftsbank und Beteiligungsgesellschaft helfen Unternehmen ebenso wie zahlreiche geförderte Gründungsinitiativen, digitales Innovationszentrum und so weiter. Und hinzu kommen jetzt auch – es wurde auch schon öfters hier angesprochen im Landtag – neu geplante Programme.

Es ist nicht nur so, dass es viele kleinteilige Programme gibt, deren Nutzen ohnehin fraglich scheint, es sollen auch neue dazukommen, wie der bereits in Rede stehende Bürgerfonds. Und geplante Ideen aus dem Koalitionsvertrag haben wir heute hier auch schon gehört, ne, mit der Games-Branche. Da möchte man ja auch eine neue Förderung jetzt aus dem Boden stampfen, obwohl, wie wir das ja heute schon gehört haben, es scheinbar auch Bundesprogramme dazu schon gibt. Und das sind eben Dinge, die muss man ganzheitlich betrachten. Und in dem Sinne wollen wir deswegen diesen Vorstoß wagen, der Ihnen hier vorliegt.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Neustrukturierung des Landesförderinstitutes und der Förderprogramme ist eine schwierige Angelegenheit, das erkennen wir hier natürlich an, das ist völlig, da machen wir gar keinem Vorwürfe, dass das nicht sofort kommt. Es gibt viele Probleme, was die rechtlichen Gestaltungsspielräume, die Effizienz und die Bürokratie betrifft. Und von daher bitten wir den Landtag hier darum, sich auch proaktiv an den Rechnungshof zu wenden, damit wir weitere sachkundige Zuarbeit erhalten, damit das neue Fördersystem zu einem originellen Orchester wird und nicht zur nächsten offensiven Operette, die wir vorgegeigt bekommen. Stimmen Sie unserem Antrag zu!