… ich habe Ihnen jetzt großzügig die Gelegenheit gegeben, was eigentlich sonst nicht gestattet ist, noch mal kurz zu erwidern auf das, was der Finanzminister ausgeführt hat. Ich würde Sie jetzt bitten, die Nachfrage zu stellen.
Die Nachfrage: Es steht ja jetzt weiterhin ein Genehmigungsverfahren, haben Sie ausgeführt, an vor der Ostseeküste. Wird also ein LNG-Terminal aus Sicht der Landesregierung unter Beachtung dann aller rechtlichen Verfahrenspflichten, insbesondere der nötigen Umweltverträglichkeitsprüfung, am sogenannten Alternativstandort Mukran für den kritischen Winter, nämlich den zum Jahreswechsel 2023/2024, zur Verfügung stehen können, oder möchten Sie diese Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz infrage stellen?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Es hat am 13. März 2023 ein Gespräch stattgefunden von Minister Meyer, Minister Backhaus, Abtei
lungsleiter Dahlke mit dem Staatssekretär Graichen aus dem Bundeswirtschaftsministerium, und da ging es um den Hafen Mukran. Dargestellt und diskutiert wurden die technischen Parameter der Aufnahme einer FSRU im Hafenbereich an der Mole. Der Hafen erwartet in Kürze den Planfeststellungsbeschluss der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für die Vertiefung auf circa 15 Meter und eine Breite der Zufahrt von 120 Metern.
Wichtig ist und war – das ist der Landesregierung immer wichtig bei diesem Thema – die Perspektiven für den Wasserstofftransport, Ammoniakterminal und anderes. Das ist dort auch besprochen worden. Und es ist auch besprochen worden die Pipelineanbindung Lubmin. Klar ist – durch die veränderte Planung in Richtung Mukran –, zeitlich steht ein Endpunkt für die Beendigung der Arbeiten an der Pipeline. Aus naturschutzrechtlichen Gründen müssen die bis zum 14. Dezember dieses Jahres beendet werden. Von dort aus muss zurückgerechnet werden, und es ist so, dass aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums, aber auch der Fachressorts, in Mukran, im Hafen, eine FSRU zu positionieren, eine mögliche und zeitlich machbare Alternative ist, sofern einige Aspekte schnell bearbeitet werden können. Aber natürlich ist es so, dass durch die Veränderung der Planung in Richtung Mukran es zu einer zeitlichen Verlangsamung kommen wird, verglichen mit dem, was bisher geplant worden ist.
Bevor ich den nächsten Geschäftsbereich aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Gelbensande, unter anderem Teilnehmende eines Integrationskurses. Herzlich willkommen und schön, dass Sie heute hier sind!
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank – Minister Dr. Heiko Geue spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)
Hierzu bitte ich – und, Herr Damm, Sie hätten sich auch nicht hinzusetzen brauchen –, bitte ich den Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen zum Thema Nummer 7 zu stellen.
Nun hat das ja auch witzigerweise was mit der finanziellen Förderung der Agrarwirtschaft zu tun, aber ich denke, der Minister Pegel kann jetzt leicht trotzdem was dazu sagen. Thema ist der Moorklimaschutz, Förderung auf Grünland.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 144.000 Hektar Grünland auf Moorstandorten. All diese Moorstandorte für die Nutzung als Grünland müssen entwässert werden, und damit sind sie größte Emissionsquelle im Land, so weit bekannt.
Nun kann auf 137.500 Hektar, also weit über 90 Prozent dieses Grünlandes, die durch das Land finanziell geförderte Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „… naturschutzgerechte Grünlandnutzung (GN)“, Fördervariante extensive Dauergrünlandbewirtschaftung, beantragt werden. Hierfür erhalten die Landwirte 220 Euro pro Hektar und Jahr. Innerhalb der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme gibt es leider keinerlei Vorgaben für vorzuhaltende Mindestwasserstände auf den geförderten Flächen. Es darf demzufolge das Grünland mit finanzieller Unterstützung des Landes weiterhin tief entwässert werden. Die Fördermittel sind hier sogar ein starker zusätzlicher Anreiz für eine klimaschädigende Bewirtschaftung, da eine entsprechende Bewirtschaftung derselben Fläche ohne die Fördermittel wirtschaftlich deutlich unattraktiver wäre.
Meine Frage: Warum fördert die Landesregierung diese Form der klimaschädlichen Landnutzung durch das benannte Förderprogramm?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin nicht sicher, ob wir über das gleiche Förderprogramm reden. Da müssen Sie mir gleich auf die Sprünge helfen. Mir haben die Kolleginnen und Kollegen des Landwirtschaftsministeriums Fördermaßnahmen aus den Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen für das Jahr 2023 an die Hand gegeben, mit denen sie insbesondere moorschonende Stauhaltung und Paludikultur als Zielpunkt der Förderung mir auf den Weg gegeben haben. Ich fürchte, dass das AUKM, da bin ich nicht sicher, wie sich das abkürzt, mehr als eine Fördermaßnahme enthält, und schließe nicht aus, dass ich zu Ihrem Sachverhalt deshalb nicht aussagefähig bin. Ich habe mich fleißig bemüht, die Dinge hier einzulesen,
die mir auf den Weg gegeben wurden, kann aber nicht ausschließen, dass der Punkt, ich nehme an, das ist eine andere Fördermaßnahme als die, die Sie im Blick haben, angesprochen ist. Deswegen bitte ich um Nachsicht und werde Kollegen bitten müssen. Wenn Sie mir die Frage hinterher noch mal gäben, …
Ja, dann würde ich nur noch eine allgemeinere Nachfrage vielleicht stellen und die Möglichkeit geben und würde mich über die Beantwortung der ersten dann freuen.
Wie will die Landesregierung bis 2040 klimaneutral werden, wenn sie mit diesem Förderprogramm nicht die größte Quelle für CO2-Emissionen in M-V, das entwässerte Moorgrünland, quasi abstellt, also was sind da die Strategien draus?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kolleginnen und Kollegen des Landwirtschaftsministeriums haben, so verstehe ich, ab dem Jahr 2023 neue Fördermaßnahmen in der eben genannten Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahme aufgelegt. Zielpunkt einer dieser Fördermaßnahmen ist, für die in wiedervernässten Bereichen fortgesetzten landwirtschaftlichen Tätigkeiten auf mit Grünland genutz
ten Flächen entsprechende Unterstützung an die Hand zu geben, um in der Tat dort dann entsprechend höhere Wasserstände zuzulassen.
Ich habe gelernt, dass die Annahme in der Förderperiode 2023 weit über das Maß hinausgeht, was man erwartet hatte, sodass man für 2024 bereits die entsprechenden Weiterungen dieser Fördermaßnahme vornimmt, sodass ich den Eindruck habe, dass das, was wir bereits wiedervernässt haben, wo trotzdem noch Landwirtschaft stattfindet, das Landwirtschaftsministerium jeweils in den Einzelfällen sehr wohl und sehr intensiv bemüht ist, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und darüber hinaus ja Wiedervernässungsmaßnahmen bis 2040 möglichst vieler oder sogar aller Moore, auf denen noch Landwirtschaft stattfindet, im Blick hat, was allerdings erstens auf der Förderseite eine Herausforderung wird und dann in Teilen mit Sicherheit auch auf rechtlichen Seiten. Da wird es mit Sicherheit auch Widerstände geben.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, würde der erste Teil der Frage beziehungsweise die Antwort dann noch mal nachgereicht werden.
So würde ich gern verbleiben, wenn mir die Chance gegeben wird, die Frage noch einmal konkret zu haben, weil das ja eine spezielle Fördermaßnahme war.
Ja, ja, das würde ich, also ich muss. Um dem Missverständnis vorzubeugen, ja, aber ich würde den Kollegen gern genau an die Hand geben, was Sie umtrieb. – Herzlichen Dank!
Dann gehe ich also davon aus, dass die Frage noch mal schriftlich eingereicht wird, Herr Damm, und dann entsprechend das zuständige Haus antworten kann. Vielen Dank für diese Einigung!
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Beate Schlupp, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 9 zu stellen.
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Frau Ministerin! In den „Verbandsnachrichten“ des Bauernverbandes 1 und 2/2023 wurden Zustände im Wohnheim in der Güstrower Südstadt angeprangert. Ich zitiere: „Viele Auszubildende beschrieben klebrige Böden, fleckige Matratzen sowie Gestank, Müll und Dreck im Treppenhaus. Häufig wurde Schimmel in den Wohnungen bemängelt. Es gebe kein WLAN und Eingriffe vom Wohnheimpersonal in die Privatsphäre. Nachbarn, die nicht an der Berufsschule in Güstrow-Bockhorst lernen, sollen Alkohol und Drogen konsumieren, Lärmbelästigung und Gewalt seien an der Tagesordnung.“ Wie bewertet Ihr Ministerium diese Schilderung?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Schlupp! Paragraf 102 Absatz 3 des Schulgesetzes besagt, dass Internate und Wohnheime zu errichten, den Schulträgern obliegt. Die Schulträger sind in diesem Falle für Berufsschulen dann die Landkreise. Das heißt, das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat die Rechtsaufsicht, aber nicht die Fachaufsicht. Die obliegt den Landkreisen. Wir sind für die Beschaffung der Wohnheimplätze zuständig, nicht aber für die inneren Zustände. Das ist der Schulträger, in diesem Falle der Landkreis.
Ja, mit dieser Antwort habe ich schon gerechnet, aber vor dem Hintergrund, dass alle Landkreise aus Mecklenburg-Vorpommern, weil MecklenburgVorpommern ein Flächenland ist, ihre Auszubildenden dorthin schicken und Schwierigkeiten haben, Auszubildende zu generieren, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, wenn die Unterbringung in derartigen Zuständen erfolgt, frage ich Sie: Welche Möglichkeiten sehen Sie, außerhalb von Zuständigkeitsdebatten dort Unterstützung zu leisten und dazu beizutragen, dass die Azubis, die wir denn dort hinschicken und die uns ja alle so wichtig sind, auch in annehmbaren Zuständen dort wohnen können, damit es dem Bauernverband oder, nicht dem Bauernverband, aber den Bauern, die ohnehin wie alle Probleme haben, Lehrlinge zu generieren, dann nicht noch zusätzlich erschwert wird, junge Leute für die Aufnahme eines solchen Berufsbildes zu begeistern?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Schlupp! Auch mit wortreichen Erklärungen wird sich die Zuständigkeit nicht ändern, das ist vielleicht einmal Fakt. Und zum Zweiten wissen wir natürlich, dass der Bauernverband diese Befragung durchgeführt hat, hat sie aber nicht mit dem Landkreis abgesprochen, mit dem Schulträger. Da ist natürlich schon mal eine Gefahr. Wir haben mit dem Landkreis gesprochen. Es ist ja, die Wohnheimplatzsituation ist dort angespannt, was Hygiene betrifft,
was auch die Platzkapazitäten betrifft. Das heißt, es werden, zeitweise wird auch ein Hotel und ein Motel auch angemietet.
Und für uns ist es wichtig, dass wir mit dem Landkreis in das Gespräch kommen. Wir sind in Gesprächen – es fand im April und im März ein weiteres Gespräch statt mit dem Landkreis zur Beendigung dieser Zustände. Es wurde bereits eine Begehung des Landkreises jetzt vorgenommen und der Landkreis plant in absehbarer Zeit einen Neubau. Und insofern ist für uns ganz wichtig, dass wir immer nur dann eine Schulentwicklungsplanung genehmigen, wenn ausreichend Wohnheimplätze vorhanden sind, aber wir, wie gesagt, wenig Einfluss bis gar keinen Einfluss auf die Qualität haben. Nichtsdestotrotz haben wir uns mit dem Landkreis nach dem Auftreten dieses Artikels in Verbindung gesetzt.
Ich bitte die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel, Fraktion der FDP, die Frage zum Thema Nummer 10 zu stellen.
Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Bitte erlauben Sie, dass ich Sie ganz kurz zitiere aus einem Onlinegespräch der Architektenkammer M-V, der Montag Stiftung und dem Landkreistag zu Schul- und Bildungsbauten. Man hat sich sehr viel Mühe gemacht, dort bei YouTube nachzuforschen. Sie haben dort gesagt: „Wir sind nicht präventiv unterwegs. Wir sind immer erst dann unterwegs, wenn schon irgendwas in den Brunnen gefallen ist. … Warum … muss … die Schule zusammengefallen sein, damit man aufwacht? … Wir müssen weg von der Starre, weg von den zementierten Grundrissen aus den letzten Jahrhunderten.“ Das war am 25.02.2021.
In der Koalitionsvereinbarung der Regierung ist genau dieser Punkt – ich denke mal, zur allgemeinen Zufriedenheit aller, auch unserer Fraktion – insofern umgesetzt worden im Abschnitt 277: „Die Koalition wird … zur Unterstützung der kommunalen Schulträger die Schulbauoffensive fortführen. Hierbei werden wir insbesondere inklusive und moderne Ansätze fördern sowie den ländlichen Raum und Regionale Schulen stärken. … Die Koalitionspartner wollen im Rahmen von Neubau und Sanierung von Schulen die Verbindung von Grundschulen mit Regional- und Gesamtschulen zu einem Schulcampus voranbringen... Damit soll auch längeres gemeinsames Lernen wohnortnah ermöglicht werden.“ Und meine Gemeinde – deren Grundschule ist in keinster Weise, also die ist zum Beginn des letzten Jahrhunderts erbaut worden, also eine typische kleine Landschule, dort ist auch bei einem Ausbau, den aktuellen Anforderungen an Ganztagsbetreuung und Inklusion kann sie absolut nicht entsprechen –, plant deshalb als Schulträger die Gemeinde einen neuen Bildungscampus mit Grundschule, einer zusätzlichen Orientierungsstufe, einem Hort und einer Kindertagesstätte.
Frau Abgeordnete, ich würde Sie bitten, jetzt die Frage zu formulieren! Ich habe Ihnen schon zwei Minuten Redezeit gegeben.