Das kennen wir aus der Literatur, zum Beispiel „Stummer Schrei“. Heute kommt hinzu: gesonderte Inklusionsklassen. Separate Schulen und separate Klassen widersprechen der Inklusion, die nämlich Menschen zusammenführt, die keinen Menschen ausschließt, diskriminiert oder benachteiligt.
Was die Antragsteller der AfD wollen, ist die Exklusion. Und da muss man sich gar nicht streiten, sondern Sie haben es doch hier eben noch mal deutlich gemacht und Ihr Antrag strotzt doch davon, dass es Kinder erster und zweiter Klasse gibt und Sie sich für die Kinder erster Klasse vermeintlich einsetzen, und Kinder, aus Ihrer Sicht, der zweiten Klasse, gehören nicht in einen gemeinsamen Unterricht. Das ist die Moral der AfD und das werden wir natürlich nicht mitmachen.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Petra Federau, AfD)
Ihr Antrag widerspricht nicht nur der Inklusionsstrategie, sondern auch der UN-Behindertenrechtskonvention,
das haben Sie ja nicht gemacht, deswegen –: „Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragspartner sicher, dass … Menschen mit Behinderung nicht aufgrund von Behinderungen vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden“
„und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden … Menschen mit Behinderung“ müssen „gleichberechtigt mit anderen in der
Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen … hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht“
Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich brauchen Kinder und Jugendliche neben dem gemeinsamen Unterricht zusätzliche Unterstützung, ob es in Form von einzelnen Personen ist oder eben durch weitere Lerngruppen. Und genau darauf reagiert die Inklusionsstrategie des Landes, die ja 2019 im Rahmen des Inklusionsfriedens entschleunigt wurde und damit bis zum Ende des Jahres 2028 verlängert wurde.
So wurde auf die Entwicklung und auf die Bedarfe eingegangen. Mögliche Überforderungen werden weitestgehend vermieden und die Akzeptanz kann dadurch auch erhöht werden. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es neben dem gemeinsamen Unterricht folgende individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen, denn es ist so, dass nicht alle Kinder jeden Tag zur gleichen Zeit immer nur gemeinsam unterrichtet werden. Wir brauchen eine gezielte individuelle Förderung, um dann wieder in den gemeinsamen Unterricht zu kommen.
Es gibt 237 zusätzliche Stellen, 39 Schulversuche, unter anderem auch zur Begabtenförderung – ich erinnere mich, das war immer auch ein besonderes Anliegen der CDU –, 29 Schulen mit spezifischer Kompetenz, das sind die Schulen, die für die komplette Inklusion vom Land ausgestattet worden sind, natürlich mithilfe des Schulträgers, die nicht nur barrierefrei sind, sondern auch tatsächlich für alle Kinder, ob mit dem Förderbedarf Hören, Sehen oder körperlich motorische Entwicklung, alle Voraussetzungen für eine wohnortnahe Beschulung schaffen.
Wir haben darüber hinaus 18 inklusive Lerngruppen Sprache, 11 Pilotschulen für die flexible Schulausgangsphase Berufsreife dual, 22 Standorte mit 40 Lerngruppen für das produktive Lernen, 59 Familienklassenzimmer, 14, demnächst 18 kleine Schulwerkstätten, 19, demnächst 21 große Schulwerkstätten, 65 öffentliche allgemeinbildende Förderschulen, 29 Diagnoseförderlerngruppen ab dem Schuljahr 2024/25, 27 Klassen für das freiwillige 10. Schuljahr, und circa 20 Lerngruppen Lernen werden in den kommenden Jahren hinzukommen.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)
Das bedeutet, dass wir über diese zusätzlichen 237 Lehrerstellen hinaus 376 verschiedene zusätzliche Angebote haben, die Kinder und Jugendliche im Lernen begleiten,
unterstützen, sie fördern und fordern. Und bei allen noch notwendigen Anpassungsmaßnahmen machen diese Strukturen deutlich, dass Mecklenburg-Vorpommern alles daransetzt, die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen Schritt für Schritt umzusetzen.
Ich komme noch mal auf die Räume: 376 zusätzliche Angebote sind in den meisten Fällen 376 zusätzliche Räume. Nur mal so viel dazu, was alles von Schulträgern und von Landesseite aus tatsächlich umgesetzt wird und möglich ist.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen haben mehr als 10.000 Lehrkräfte an den Fortbildungen zur inklusiven Bildung teilgenommen. Ich sage mal, rund gerechnet haben wir 12.000 Lehrkräfte, davon 1.300 an beruflichen Schulen. 2000 Personen besuchten…
Es ist nur vereinbart worden, dass man den Hinweis gibt, dass die Redezeit abgelaufen ist. Ich habe ja auch nicht unterbrochen, aber die rote Lampe soll immer der Hinweis sein, jetzt ist die Zeit erreicht, die angemeldet wurde.
Also 10.000 Lehrkräfte haben die Fortbildung besucht, 2.000 waren beim Inklusionskongress oder bei den Inklusionskongressen. 8.100 Lehrkräfte nahmen an den Fortbildungsreihen teil. 8.100! 34 Männer und Frauen schlossen einen zusätzlichen Masterstudiengang für die Förderschwerpunkte Hören und Sehen erfolgreich ab, und 100 Lehrkräfte nahmen erfolgreich am berufsbegleitenden Masterstudiengang Sonder- und Inklusionspädagogik teil.
Bei allen bereits ergriffenen Unterstützungsmaßnahmen ist natürlich eine weitere Begleitung unerlässlich, und das sagt ja auch die Inklusionsstrategie. Sie wird ja beständig fortgeschrieben, schon alleine dadurch, dass 39 Modellversuche laufen und diese Modellversuche natürlich ausgewertet werden und dann wiederum die Ergebnisse in diese atmende Strategie eingearbeitet werden. Und das alles wird mit den wirklichen Expertinnen und Experten beraten, ob es der Verband der Sonderpädagogik ist oder der Bildungsrat. Wir haben die Expertengruppe, wir haben tatsächliche Experten und auf deren Urteil verlassen wir uns.
Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Antrag wimmelt vom Negieren, von Gegebenheiten und von Widersprüchlichkeiten. Zusammengefasst mit einem sprachlichen Bild des Widerspruchs möchte ich enden: „Dunkel war’s, der Mond schien helle“.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich haben wir eine Diskussion jetzt zur Thematik Inklusion, wenn in den Kreistagen, da, wo die Zuständigkeit entsprechend auch ist, jetzt Schulentwicklungspläne beschlossen werden mit Blick auf das Jahr 2027. Und es ist doch dann auch verständlich, wenn die Kreistagsmitglieder, die Verantwortlichen vor Ort, den Zustand unseres Bildungssystems jetzt im Jahre 2023 sehen und analysieren, dass ihnen angst und bange wird, dass bei einem beschlossenen Zeitplan bis 2027 vielleicht die Herausforderungen nicht zu meistern sind. Und insofern ist doch klar, dass es auch Diskussionen gibt. Aber die AfD braucht jetzt nicht so zu tun, als wenn Sie Erfinder des Themas oder der Diskussion an sich sind.
Herr Schult, ich kann jetzt nicht mit Sicherheit sagen, wo Sie am 27. Oktober 2022 waren. Sie wurden ja im Bildungsausschuss vertreten von Herrn Schneider. Fakt ist, wir haben als CDU-Fraktion dieses Thema mehr oder weniger auch erstmalig in dieser Legislaturperiode thematisiert und auf die Tagesordnung setzen lassen. Es hat tatsächlich jetzt gefühlt anderthalb Jahre oder länger keine politische Diskussion in dem Sinne stattgefunden. Und am Ende war ich auch ehrlich gesagt ein bisschen erstaunt, dass ich – das ist jetzt nicht irgendwie eine Herausstellung, wir waren ja die Antragsteller –, aber dass wir dann sozusagen die Einzigen waren, die auch Nachfragen gestellt haben. Das hat mich schon ein wenig verwundert. Entweder ist da alles in Ordnung – ich weiß nicht, SPD und LINKE werden sich ja noch entsprechend äußern –, oder müssen wir diesen Prozess doch noch intensiver begleiten? Vielleicht auch noch einmal schön zu hören.
Es wurde ja damals eine Begleitgruppe eingerichtet, ob noch Wert darauf gelegt wird, dass wir jetzt, wo wir nicht mehr in Regierungsverantwortung sind als CDU, auch noch weiter im Boot sein sollen bei der Begleitung dieser Vorgänge. Ich habe jetzt im Moment nicht den Eindruck nach circa anderthalb Jahren, aber vielleicht ist das ja heute ein Auftakt, uns dann auch wieder inhaltlich etwas näher an diesen Prozess zu holen.
Herr Schult hat eine Diskussion aufgemacht zum Thema UN-Behindertenkonvention und Frau Ministerin hat ja darauf geantwortet. Diese Diskussion haben wir inhaltlich ja schon geführt vor Jahren, als es um den Einstieg ging. Und Fakt ist aber – und das muss man an dieser Stelle aus meiner Sicht sagen –, dass es Länder gibt, die agieren da einfach anders. Das ist zum Beispiel die CSU in Bayern, die mehr oder weniger die Förderschulen auch nicht abschaffen. Und damit das auch eine Farbenlehre ist, die ein bisschen bunter gefächert ist, ist es eben so, dass RheinlandPfalz auch eine sehr komische Rolle SPD-geführt dort einnimmt. Und in Rheinland-Pfalz ist es sogar so, dass die Quote, nachdem der Einstieg damals vor mehr als einem Jahrzehnt auf den Weg gebracht wurde, jetzt sogar gestiegen ist an denen, die hier sozusagen im Sondersystem noch tätig sind. Und ich finde, am krassesten ist es sogar in Baden-Württemberg unter Führung der GRÜNEN.
Da habe ich nämlich spaßeshalber noch einmal in den Koalitionsvertrag geschaut, nachdem ich nachgelesen habe, dass in Baden-Württemberg im Prinzip die Umsetzung auch anders ausgelegt wird. Und es ist schon eine sehr interessante Passage, deswegen will ich die auch mal vorlesen aus Baden-Württemberg: „Wir werden die Umsetzung der Inklusion in Baden-Württemberg analysieren und notwendige Anpassungen vornehmen. Wir wollen weiterhin, dass Eltern zwischen der Inklusion an einer allgemeinen Schule und dem Besuch eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums wählen können. “
Und das sind Dinge, wo ich dann sage, aha, die Auslegung erfolgt also in unterschiedlicher Art und Weise, insbesondere in diesen drei Ländern. Und dann bin ich aber wieder bei Mecklenburg-Vorpommern, und es gibt da unterschiedliche Kriterien, die wir in der Diskussion betrachten sollten. Einmal muss die grundsätzliche Frage gestellt werden, ob unser Weg richtig ist. Und dann gibt es natürlich Rahmenbedingungen, zum Beispiel die Zeitschiene. Und da kann ich nur noch mal wiederholen: Die alte Zeitschiene hat vorgesehen, dass wir bis 2024/25 diesen Prozess sozusagen zum Abschluss bringen wollen. Und da hat die Politik sehr wohl darauf reagiert. Und ich weiß nicht, ob Herr Schneider Ihnen dann auch die Unterlagen zukommen lassen hat, die wir dann im Ausschuss ja auch diskutiert haben, und die Schaubilder, die uns zur Verfügung stehen. Dann hat Politik nämlich reagiert und den Prozess extrem, extrem in die Länge gezogen.
Und wir haben intensiv darüber diskutiert. Wir sind jetzt in der Phase, es gibt ja drei Module – das werden Sie wissen, aber alle anderen, die jetzt nicht so bewandert sind bei dem Thema, vielleicht nicht –, und wir haben ganz explizit diese Module 2 und 3 um Jahre geschoben. Vorher sollte das Ganze 2025 beendet sein. Jetzt haben wir einen Zeitraum von drei bis vier Jahren, wo Modul 2 erst zur Anwendung kommt, nämlich zum Schuljahr 2024/25. Da laufen Modellprojekte und, und, und. Und es wurde auch klar gesagt, das Ganze wird evaluiert. Die Frage ist natürlich, wie man Evaluierung jetzt auslegt – soll es dazu führen, den Prozess zu optimieren oder kommt da möglicherweise bei raus, dass man einen anderen inhaltlichen Ansatz hat oder dass die Zeitschiene weiter gestrafft werden muss.
Und richtig ist natürlich durch Corona, Ukraine, durch die Situation im Bildungssystem, das sind neue Rahmenbedingungen, die wir vor ein paar Jahren gar nicht hatten. Und da sind wir schon zur zeitlichen Straffung, nicht zur Straffung, sondern zur zeitlichen Erweiterung gekommen. Und wenn es jetzt eben nicht möglich sein sollte – aber dazu haben wir ja die Evaluierung und die Fachleute vor Ort, die das umsetzen sollen –, dann muss man über diesen Prozess des zeitlichen Ablaufs sprechen. Und dann schließen sich natürlich Fragen an, wenn es zeitlich nicht möglich ist, woran es liegt. Liegt es möglicherweise daran, dass wir nicht genug Lehrpersonal dafür haben, dass die personellen und materiellen Ressourcen nicht ausreichend sind?
Aber das sind Prozesse, die im, oder das sind Dinge, die im Prozess beraten werden müssen. Und das ist dann heute nicht der Tag, das infrage zu stellen. Und ich finde, gerade bei diesem großen, sensiblen Thema ist es angebracht, dann auch fachlich sich nicht hier hinzustellen,
Herr Schult, und zu sagen, wir wollen das jetzt mal im Ausschuss besprechen. Ich habe Ihnen gesagt, wir haben im Oktober damit begonnen, und es wurde sogar im Ausschuss dann gesagt, es wird begrüßt, dass das auch so weitergehen soll im Ausschuss. Insofern muss ich ja fast infrage stellen, warum, wieso, weshalb Sie diesen Antrag heute in dieser Form hier so gestellt haben. Wir sind also am Thema dran.