also ich bin immer bereit, Zwischenrufe zuzulassen, aber es darf nicht zu einem solchen Tumult kommen. Ich glaube, das ist auch im Hinblick auf das Thema und auf die Zuhörer vielleicht doch unangemessen.
Und ich gestatte mir an dieser Stelle den Hinweis, wenn es Sie drängt, etwas zu sagen, haben Sie parlamentarische Mittel, das zu tun, und ich werde sie dann gerne entgegennehmen und wir können das in einem geordneten Verfahren machen.
Und deswegen hätte ich mir anstelle des Wirrwarrs, das wir ja gestern hier auch schon beobachten konnten bei der Antragsabstimmung, der Änderungsantragsabstimmung – gestatten Sie die Bemerkung, dass ich das durchaus amüsant fand, dass man sozusagen hier die Kommunikation zwischen SPD und GRÜNEN immer so beobachten konnte,
Ich fand es eben nur bemerkenswert, dass man diese Dinge hier versucht miteinander dann geradezuziehen. Und nach irgendwann den ganzen Tag Verhandlung haben wir dann heute früh das Ergebnis bekommen.
Und da steht dann ein neuer Satz drin oder zwei neue Sätze, die relevant sind. Alles andere scheint irgendwie dann untergegangen zu sein.
Und jetzt möchte ich gern mal den Unterschied zwischen unserem Antrag herausarbeiten und Ihrem Antrag. Wir sagen ganz klar, das Genehmigungsverfahren muss ausgesetzt werden.
Wir wollen den zweifelsfreien Nachweis darüber haben, ob wirklich dieses zusätzliche Terminal gebraucht wird.
Und jetzt bin ich noch bei der Frage, sagen Sie, Sie haben so, Herr Dahlemann, gelächelt, man könne das wahrscheinlich nicht, dieses Genehmigungsverfahren einfach aussetzen. Jetzt frage ich aber nach der Rechtsgrundlage nach dem, was ich gerade von Minister Meyer gehört habe, der deutlich gesagt hat, im LNG-Beschleunigungsgesetz sind zwei Standorte für Mecklenburg-Vorpommern benannt worden, und diese Standorte heißen Lubmin und Rostock. Und ich habe auch vernommen, dass der Minister gesagt hat, dass das Gesetz angepasst werden muss, um überhaupt, über Sellin ja Gott sei Dank nicht mehr, aber jetzt über Mukran zu reden.
Und da stelle ich zweifelsfrei fest, es gibt gar keine Rechtsgrundlage. Und dann kann ich auch die Frage stellen: Warum läuft ein Genehmigungsverfahren, wenn es dafür gar keine Rechtsgrundlage gibt?
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Philipp da Cunha, SPD: Das haben wir doch im Wirtschaftsausschuss erklärt. Da waren Sie doch anwesend.)
Und insofern, und insofern ist unsere Forderung, die wir im Antrag formuliert haben, mehr als recht. Sie haben sogar die Argumentation für unseren Antrag geliefert.
(Philipp da Cunha, SPD: Sie wissen es doch! Sie waren doch anwesend, als das Thema besprochen wurde.)
Und dann möchte ich auch noch mal diese versteckte Kritik von Herrn Minister Meyer aufgreifen. Auch wir haben natürlich die Energieversorgung Deutschlands und auch unseres Landes im Blick.
Und deswegen haben wir sehr frühzeitig hier auch einen Antrag eingebracht, einen Antrag eingebracht,
und zwar, dass wir uns um einen Standort für MecklenburgVorpommern beim Bund bemühen sollen. Und Sie können sich gerne auch noch meine Rede von damals anhören, wenn Sie die Zeit dafür haben. Da habe ich insbesondere für den Standort Rostock hier geworben, durchaus auch aus lokalpatriotischen Gründen, und das ist dann im Zuge der weiteren Entwicklung auch vom Hafen Rostock – das haben Sie richtigerweise gesagt – dann an der Stelle verneint worden. Ich wäre immer noch dafür, dass man, wenn man darüber redet, diesen Standort noch mal prüft, auch wenn Sie sagen, dass die technischen Voraussetzungen dafür wohl so nicht vorliegen.
Aber die Grundfrage bleibt, und das ist die Grundfrage, die Wolfgang Waldmüller hier sehr klar, sehr deutlich, sehr sachlich anhand von Fakten erläutert hat, und das ist die Frage des Bedarfs. Und diese ist schlicht nicht beantwortet. Im Gegenteil, das zuständige Bundesministerium hat sogar