Protokoll der Sitzung vom 11.05.2023

(Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, das prüfen wir.)

Vielen Dank,

(Zurufe von Ann Christin von Allwörden, CDU, und Sebastian Ehlers, CDU)

Herr Abgeordneter!

(Unruhe im Präsidium – Torsten Koplin, DIE LINKE: Ist alles okay, aber erst mal prüfen.)

Also kein Ordnungsruf, das darf ich nicht an dieser Stelle, aber ich möchte darauf hinweisen, dass das nicht stattzufinden hat.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Wir prüfen das auch noch mal im Protokoll.

So, wir wollen jetzt das Wort geben der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Frau Constanze Oehlrich. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Jeder tätliche Angriff auf Polizei- und Rettungskräfte ist einer zu viel. Der Kollege Noetzel und die Vorrednerinnen haben das auch schon gesagt. Und jeder dieser Angriffe muss auch konsequent geahndet werden. Diesem berechtigten Anliegen, muss ich aber sagen, wird der uns vorliegende Antrag der CDU-Fraktion jedoch aus Sicht meiner Fraktion nicht gerecht.

Nach dem Antrag der CDU-Fraktion soll der Landtag unter Ziffer I.1 feststellen, dass in Mecklenburg-Vorpommern nicht das Recht des Stärkeren gilt, sondern das Gewaltmonopol des Staates. Aus Sicht meiner Fraktion bedarf es dieser Feststellung nicht, weil das Gewaltmonopol schlicht nicht infrage steht. Nach der allgemeinen Staatsrechtslehre nehmen wir hier vielleicht einfach mal den Klassiker von Hartmut Maurer: Besitzt der Staat in der Tat das Gewaltmonopol? Das bedeutet, dass nur der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere zur Gewährleistung der Rechts- und Friedensordnung, Gewalt einsetzen darf, dabei aber an Recht und Gesetz gebunden ist.

Das Gegenstück zum Gewaltmonopol des Staates ist die Friedenspflicht der Bürger/-innen. Im Interesse des inneren Friedens dürfen die Bürger/-innen ihre Rechte nicht

selbst durchsetzen, sondern müssen die Hilfe des Staates in Anspruch nehmen. Verstöße der Bürger/-innen gegen die Friedenspflicht, etwa in Gestalt von Gewalttaten gegen Polizeibeamt/-innen, stellen die Geltung dieser Friedenspflicht nicht infrage. Die Bürger/-innen bleiben auch weiterhin dazu verpflichtet, auf Gewalt zu verzichten. Gewalttaten bleiben auch weiterhin verboten und der Staat bleibt auch weiterhin Träger des Gewaltmonopols. Die unter Ziffer I.1 beantragte Feststellung ist daher überflüssig.

Unter Ziffer I.2 soll der Landtag zur Kenntnis nehmen, dass die Gewalt gegen Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte einen historischen Höchststand erreicht hat. In der Begründung wird dazu ausgeführt: „Für das Jahr 2021 weist die polizeiliche Kriminalstatistik Mecklenburg-Vorpommerns 4.623 erfasste Fälle von Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung aus. Tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte nahmen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 24,8 Prozent zu.“

Man muss, wenn man Zahlen zitiert, auch richtig zitieren, ja?! Also bei dieser Begründung wird unterschlagen, dass in der Fallgruppe 620000 mit dem Titel „Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung“ eine Vielzahl von Delikten erfasst wird. Die Anzahl der insgesamt erfassten Fälle von Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, eben diese 4.623 erfassten Fälle, ist im Vergleich von 2021 zu 2020 um 3,6 Prozent gesunken, im Vergleich von 2022 zu 2021 sogar um 5,1 Prozent.

Gut, aber nun ist es so, dass tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte in der Polizeilichen Kriminalstatistik gesondert ausgewiesen werden, und 2021 wurden eben nicht 4.623, sondern 337 tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr war das in der Tat ein hoher Anstieg, ein Anstieg um 24,3 Prozent. Im Jahr 2022 wurden dann 432 tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte erfasst, was im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von 28,2 Prozent ausmacht. Und das sind, wie ich schon sagte, in der Tat Steigerungsraten, die man zur Kenntnis nehmen muss.

Unter Ziffer I.2 des Antrags heißt es dann dazu wörtlich: „Mecklenburg-Vorpommern muss mit der gesamten Härte des Rechtsstaates eine konsequente Strafverfolgung und eine zügige Aburteilung von Personen sicherstellen, die diejenigen angreifen, die sich für den Staat und die Gesellschaft einsetzen.“ Ja, was das genau heißen soll und was damit genau gemeint ist, ergibt sich dann aus Ziffer II und der dort formulierten Aufforderung an die Landesregierung, bei allen Staatsanwaltschaften Sonderdezernate zur Bearbeitung von Straftaten gegen Amtsträger einzurichten, die Verfahren wegen der Paragrafen 113 bis 115, 185 und 16 sowie 223 und 224 des Strafgesetzbuches erfassen sollen. Da wird dann wieder einiges zusammengemengt. Zusätzlich zu den tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte sollen dann eben diese Dezernate sich mit weiteren Delikten befassen, mit deren Fallzahlen wir uns hier noch gar nicht oder sich der Antrag auch noch gar nicht auseinandergesetzt hat.

Entscheidend ist aber für meine Fraktion an dieser Stelle was anderes: In den Jahren 2020, 2021 und 2022 lagen die Aufklärungsquoten bei den tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte jeweils bei über 95 Prozent. Damit waren die Aufklärungsquoten so gut, dass sich daraus aus Sicht meiner Fraktion kein Handlungsbedarf ableiten

lässt. Die zitierten tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte stellen die Geltung des Gewaltmonopols nicht infrage. Das belegen die von mir soeben erwähnten Aufklärungsquoten von über 95 Prozent. Und deswegen ist aus Sicht meiner Fraktion für den von der CDU verbreiteten Aktionismus kein Platz.

(Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU)

Der ist einfach schlicht fehl am Platze. Wir werden den Antrag daher ablehnen.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eingangs möchte ich mich noch einmal bei Herrn Noetzel für das Plädoyer der öffentlichen Ausschusssitzungen bedanken,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Beifall René Domke, FDP)

denn wenn man schon so freimütig zitiert, dann kann man das auch gleich öffentlich machen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das ist,

(Michael Noetzel, DIE LINKE: Ich habe nicht zitiert!)

das …

(Michael Noetzel, DIE LINKE: Ich habe nicht zitiert! Ich habe aus dem Ausschuss berichtet.)

Ich unterstütze Sie doch

(Michael Noetzel, DIE LINKE: Ich habe kein Zitat verwendet.)

in Ihrer Forderung, Herr Noetzel.

(Michael Noetzel, DIE LINKE: Aber Sie sagen es falsch.)

Das ist doch jetzt ein Pro-Plädoyer.

(Michael Noetzel, DIE LINKE: Ja, dann unterstützen Sie mich richtig!)

So, zurück zum,

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

zurück zum Thema.

(Michael Noetzel, DIE LINKE:

Ich habe nicht zitiert. –

Sie haben aus der Sitzung berichtet. –

Das darf ich. –

Glocke der Vizepräsidentin –

Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU –

Ich darf aus der Sitzung berichten.)

Einen Moment!