Und der Erlass differenziert in der Tat, aber er lässt vor allen Dingen in Ausnahmesituationen den Ersatz durch andere Maßnahmen zu. Wenn Sie also keine technische Gewährleistung vornehmen können, müssen Sie durch menschliche oder durch Personen, die mit entsprechend größerer Zahl vorhanden sind, mit achtgeben, umsetzen. Auch das haben wir im Übrigen an einem anderen Gebäude, wir haben das ja kürzlich in einer Kleinen Anfrage auch für die Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz bereits dargelegt. Auch da ging es darum, dass wir durch höheren Personaleinsatz dann die entsprechende Brandschutzsicherheit gewährleisten.
Ich bitte jetzt die Abgeordnete Anne Shepley, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage zum Thema Nummer 14 zu stellen.
Laut Paragraf 47 Asylgesetz sind Asylsuchende ja verpflichtet, bis zur Entscheidung ihres Asylantrags, längstens aber 18 Monate in einer Erstaufnahme- oder Gemeinschaftsunterkunft untergebracht zu sein. Das Land kann diese Verpflichtung jedoch beenden.
Sie werden sich vielleicht auch erinnern, wir hatten das in einem unserer letzten Anträge, dass wir überlegt hatten, laut Asylgesetz Paragraf 49 Absatz 2 kann auch eine Unterbringung bei Familien oder privat erfolgen. Gerade in der großen Gruppe der Syrer/-innen und der Afghan/innen, die zu uns kommen, ist es doch oft so, dass schon Familien hier sind.
Meine Frage jetzt deswegen an die Landesregierung: Ist Ihnen dieses Instrument bekannt und nutzen Sie diese Möglichkeit, und wenn Nein, warum nicht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben sehr zutreffend zunächst die Bundesgesetzgebung zitiert. Die Bundesgesetzgebung ist sehr klar. Die Bundesgesetzgebung sieht ausdrücklich und verpflichtend vor, dass Flüchtlinge und Asylsuchende in zentralen Unterkünften unterzubringen sind.
Die Idee dahinter finde ich auch weiterhin klug und richtig. Wir wollen ja ein sehr komprimiertes, möglichst schnelles Verfahren führen, um für alle Beteiligten sehr schnell Gewissheit zu schaffen, ob eine Bleibeperspektive besteht oder nicht. Und die führt dazu, dass der Bundesgesetzgeber sich an der Stelle nicht in einer Kannregelung, sondern in einer sehr klaren Vorgabe entschieden hat vorzugehen. Und diese Vorgabe, diese bundesgesetzliche Maßgabe, setzen wir entsprechend Bundesgesetz um.
Wir haben ja gerade auch schon an den Fragen davor gesehen und wir sind natürlich auch uns alle bewusst – die Debatte über die Unterbringung wird ja auch jetzt gleich folgen –, es gibt natürlich Engpässe in unseren Kommunen, unseren Gemeinden. Es gibt Situationen, wo Gemeinschaftsunterkünfte wirklich an die Kapazitätsgrenzen kommen. Ist es aus Ihrer Sicht dann nicht nötig, dass das Land alle möglichen Schritte geht, eben auch mal prüft, ob dieser Paragraf 47 vielleicht auch hier im Land angewendet werden kann?
In Berlin wird er sehr erfolgreich genutzt. Und ich denke, dass in der jetzigen Situation, wo wir alle danach bestrebt sind, Menschen menschenwürdig unterzubringen, doch uns vielleicht auch daran gelegen sein könnte, dass wir
Geflüchtete bei ihren Familien unterbringen, damit gleichzeitig Platz schaffen in Gemeinschaftsunterkünften, in Erstaufnahme. Wieso wird das nicht in Betracht gezogen von der Landesregierung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Berlin ist noch einmal unter einem ganz anderen Druck, als wir es hier im Lande sind bei der Wohnraumschaffung. Deswegen haben die in Einzelfällen, ausdrücklichen in Einzelfällen Ausnahmen geschaffen.
Wir gehen davon aus – und so sind auch die Verabredungen mit Landkreis und kreisfreien Städten –, dass die Gemeinschaftsunterbringung weiterhin gelingt und wir gemeinsam an der Stelle Kapazitäten ausbauen, zumal ich ja überhaupt nicht auf Kapazitätsausbau, das ist ja Ihr Argument, verzichten könnte, wenn ich darauf abstelle, dass vielleicht jemand unterbringt. Ich muss ja auf die Zahlen, die auf mich zulaufen, vorbereitet sein, weil ich mich eben nicht darauf verlassen kann. Das ist ja keine staatlich einpreisbare, sicher einpreisbare Größenordnung, wie viele Plätze ich auf die Art und Weise nicht schaffen muss.
Zweitens. Nach dem Abschluss des Asylverfahrens, wenn jemand bei uns bleibt, Sie hatten die Gruppe der Afghaninnen und Afghanen, der Syrerinnen und Syrer angesprochen,
werden die also, die eine hohe Bleibeperspektive haben, zumindest mit Fluchtursachen, die dafürsprechen, ich brauche dann nach dem Abschluss des Verfahrens, was in den Fällen in der Regel relativ zügig sein dürfte, auch eine langfristige Unterbringung. Und dann sind wir in der Tat auf Knien dankbar, wenn es gelingt, dass Beteiligte an der Stelle Aufnahmen ermöglichen. Das Verfahren selber, da ist der Bundesgesetzgeber sehr klar, führen wir weiterhin in der Klarheit des Bundesgesetzgebers.
Ich bitte nun die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 15 zu stellen.
Wir wissen, wie wichtig Supervision für die psychische Gesunderhaltung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist, dies nicht nur im Bereich des mobilen Einsatzkommandos, des Spezialeinsatzkommandos und auch bei belastender Polizeiarbeit im Landeskriminalamt, ich denke, auch darüber hinaus ist das so.
Meine Frage ist: Wie schätzt das Innenministerium die finanzielle und vor allen Dingen auch die personelle Ausstattung für diese Supervision ein?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat hat man 2016 sich mit dem polizeiärztlichen Dienst auf den Weg gemacht, das mal konzeptionell zu fassen und ein bisschen aus der kleinen Gruppierung und aus der vielleicht Zufälligkeit herauszunehmen, ob einzelne Beteiligte oder Betroffene nach besonderen Einsatzsituationen
in ähnlichen Weisen diese Hilfe suchen. Das hat dazu geführt, dass wir Mitte 2022 daraus einen Erlass gezogen haben, der für gewisse berufliche Tätigkeiten alle Vierteljahre verpflichtend vorsieht, an einer Supervision teilzunehmen, für andere Beteiligte das optional öffnet. Ich sage mal, ein bisschen in den groben Überschriften besondere Einsatzlagen, aber insbesondere kinderpornografische Tätigkeiten oder Tätigkeiten mit kinderpornografischen Straftaten, genauso aber auch mit Tötungsdelikten in verschiedenen Beritten, die Menschen ganz besonders erfassen, gibt es diese Verpflichtungen. Wir sehen, dass wir auf dem Weg dahin mit Sicherheit noch einen längeren Prozess haben, diese Verpflichtung auch in die Herzen zu bringen.
Um mal ein Gefühl zu geben: Wir hatten im vergangenen Jahr knapp 40.000 Euro zur Verfügung, die wir für Supervision hätten einsetzen dürfen. Davon sind 11.000 Euro in eine besondere Behörde gegangen, die davon knapp 1.000 Euro zum Einsatz bringen konnte. Das hat was mit Personal auf der Seite derer, die anbieten, aber viel stärker etwas mit der Akzeptanz auf der Seite derer, denen wir ein Angebot machen, zu tun. Und für dieses Angebot jetzt Stück für Stück zu werben, wird die Aufgabe sein. In den aktuellen Haushaltsverhandlungen ist der Betrag, für den wir werben, deutlich größer als 40.000 Euro: 75.000 Euro. Aber wir sehen, dass wir momentan in den Haushaltsverhandlungen keinen ganz einfachen Stand haben, wenn wir die 40.000 Euro nur zu einem sehr kleinen Teil abdecken konnten.
Wir haben also eine Aufgabe, vorgesetzte Führungskräfte, aber auch die Beteiligten selbst ein Stück weit dafür zu werben, für diese Gesundheitsvorsorge, die da drinsteckt, das einfache Abholen auch in einem Moment, wo ich mich vielleicht noch gut fühle, dafür aber Sorge trägt, dass ich sehr langfristig gesund erhalten bleibe. Deshalb ist es jetzt eine Frage, wie wir in den Köpfen Schritt für Schritt umswitchen müssen.
Dann wird uns die Personalfrage aber deutlich herausfordern. Bislang gelingt uns das – Klammer auf, leider, Klammer zu: noch –, weil die Nachfrage geringer ist als erhofft. Hoffentlich – und jetzt streiche ich das „leider“ wieder durch – finden wir dann trotzdem in Zukunft genug Personal. Ich bin guter Dinge, dass das hochlaufen wird.
Herr Minister, also ich habe es so verstanden, im Moment ist es tatsächlich so, dass aufgrund des noch nicht ganz so hohen Bedarfes das immer noch irgendwie funktioniert mit den Leuten, die Supervision anbieten können, denn das kann ja auch nicht jeder, das kann zum Beispiel ja auch nicht der Polizeiseelsorger, sondern das sind speziell ausgebildete Leute.
Haben Sie denn da schon eine Idee, wenn der Bedarf dann steigt, wenn Sie da mehr machen in dem Bereich, wie Sie dann auch an mehr Menschen kommen, die diese Supervision dann auch leisten können? Denn diese Lage muss sich ja verbessern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst, in der Tat, die aktuellen Bedarfe können wir decken, wir könnten auch Bedarfe darüber hinaus decken, aber wir werden in die Situation kommen, dass wir extern weitersuchen müssen. Wir werden nicht alle Kräfte in den eigenen Reihen haben, vielleicht sogar den größeren Teil nicht. Und das Konzept sieht genau da einen stufenweisen Aufbau auch von eigener Kompetenz vor. Aber das werden Dinge sein, die sich gemeinsam nach vorne bewegen.
Supervision ist allerdings ein Bereich, den nicht nur wir nachsuchen. Von daher bleibt die Herausforderung da nicht unerheblich. Ich kann Ihnen nicht sagen, die sieben haben wir schon im Blick, sondern es gibt in dem Konzept Überlegungen, wie man Stück für Stück hochfährt, damit man dafür gewappnet ist. Erster Schritt wird jetzt aber sein, erst mal ein Stück weit die Akzeptanz dessen, was wir anbieten, zu steigern.
Ich rufe auf die Abgeordnete Constanze Oehlrich, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage zum Thema Nummer 16 zu stellen, und ich weise darauf hin, dass das die letzte Frage sein wird, die wir in dieser Fragestunde stellen beziehungsweise beantworten können.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat am 26. April ja bekanntgegeben, dass die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen ist. Das Thema hatten wir ja gestern schon. Ein zentrales und beständiges Thema der JA ist die Agitation gegen Geflüchtete und gegen Migrant/-innen. Das stuft das Bundesamt als Missachtung ihrer Menschenwürde ein. Zudem seien bei der JA Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip festzustellen. Eine Vielzahl von Diffamierungen und Verunglimpfungen politischer Gegner/-innen, aber auch des Staates und seiner Repräsentant/-innen an sich, sei Ausdruck davon, dass es der JA nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache gehe, sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland.
Die Landesämter für Verfassungsschutz in RheinlandPfalz und in Sachsen haben bereits bekanntgegeben, dass sie die JA ebenfalls als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Wird der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern nachziehen und, wenn ja, wann, wenn nicht, warum nicht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt sind wir im Grenzbereich zwischen PKK und Landtag und Innenausschuss. Da muss ich schauen, dass ich mich im Geheimhaltungsbereich vorsichtig bewege.
Erstens, Sie haben die Bundeseinschätzungen weitgehend zutreffend wiedergegeben. Mir ist wichtig, dass das Bundesamt zunächst eine Verdachtsfallprüfung vorge
nommen hat, mehrjährig beobachtet hat und eben jetzt zu dem Ergebnis kommt, dass bei der besonderen intensiven Beobachtung im Rahmen der Verdachtsfallbeobachtung sich die Dinge eher verfestigt und nicht entspannt haben, zweitens, dass trotz der auch für die JA erkennbaren Beobachtungen und auch der bekannten kritischen Punkte gleichwohl diese Fragen sich eher verschärft als denn entschärft haben. Also es gibt sozusagen eine Beobachtung, dass man sehr bewusst eher eine Verstärkung der kritischen Punkte betrieben hat als eine Entschärfung.
Wir werden uns erstens kaum entgegenstellen können zu sagen, das Bundesamt hat seine Prüfung nicht ordnungsgemäß vorgenommen, denn das Landesamt arbeitet dem Bundesamt zu. Also es sind auch Erkenntnisse von uns da drin.
Zweitens, eine entsprechende Feststellung wirkt auch auf den Landesverband in Mecklenburg-Vorpommern, weil die Rechtsprechung seit mehreren Jahren konsequent davon ausgeht, dass das zwar organisatorisch regionale Aufteilungen geben möge, aber solange das Konstrukt ein Bundesverband mit einzelnen Landesuntergliederungen ist, wird quasi wechselseitig zugerechnet, sofern es sich nicht um erkennbare Einzelphänomene handelt. Und hier wird davon ausgegangen, dass es kein Einzelphänomen ist.
Wir würden in der PKK demnächst über die Ergebnisse berichten, aber wir sehen selbstverständlich, dass wir a) die entsprechende Feststellung des Bundesamtes für uns bei den Zuarbeiten zugrunde zu legen haben, und wir sehen vor allen Dingen die Rechtsprechung, die sehr klar sagt, das, was eine Landesorganisation als Teil einer Bundesorganisation sich zurechnen lassen muss, führt bei denen dann zu einer gleichen Bewertung.