ich habe kürzlich gehört, dass beispielsweise in Neubrandenburg acht von zehn talentierten Sportlern einen Internatsplatz abgelehnt haben, offensichtlich, da die Eltern nicht in der Lage oder bereit waren, die hohen monatlichen Elternbeiträge zu bezahlen, denn man darf nicht vergessen, dass zu diesen Kosten noch Ausgaben für die Sportausrüstung, Fahrtkosten zu den Wettkämpfen, Taschengeld et cetera dazukommen. Meine Damen und Herren, eine solche Entwicklung kann gewiss nicht in unserem Interesse sein.
Eine weitere Problemlage haben wir zudem an den Sportgymnasien des CJD in Rostock. Für diese Schüler erfolgt gegenwärtig kein Internatslastenausgleich, obwohl es in Rostock kein Angebot in öffentlicher Trägerschaft gibt und das CJD Rostock nach dem Schulgesetz als Sportgymnasium anerkannt ist. Das geht dann so weit, dass, würden nun Schüler beispielsweise der HeinrichSchütz-Schule im Internat des CJD untergebracht, so würde hingegen der Internatslastenausgleich erfolgen. Und an dieser Stelle besteht also auch weiterer Handlungsbedarf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da die Versendung der Verträge bereits in diesem Monat erfolgen wird, drängt die Zeit. Wir schlagen daher in unserem Antrag eine Übergangslösung für das kommende Schuljahr vor, kurzfristig umsetzbar und durch die Auflegung eines Landesprogrammes könnte die Differenz zwischen dem begrenzten Betrag von 280 Euro monatlich auf den tatsächlichen Internatskosten abgefangen werden. Die vorgeschlagene Begrenzung auf 280 Euro ergibt sich aus
dem Warenkorb des SGB II für das Jahr 2022. Die Finanzierung des Landesprogramms könnte aus dem Härtefallfonds erfolgen, da die Kostensteigerungen auch auf die gestiegenen Energiepreise direkt, aber vor allen Dingen auch indirekt zurückgeführt werden können.
Das Schulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern, Paragraf 102 Absatz 3 Satz 4, ermöglicht eine Beteiligung des Landes an den Internatskosten.
Und grundsätzlich ab dem Schuljahr 2024/2025 wird auch eine Neuregelung bei den Elternbeiträgen notwendig, und obwohl es durch das Schulgesetz M-V vorgesehen ist, erfolgt bisher keine Angemessenheitsprüfung. Als erster Schritt müsste demnach ein entsprechendes Modell auch entwickelt werden. Und auf dieser Grundlage könnte dann jährlich ein landesweit einheitlicher pauschaler Elternbeitrag für alle Internate der anerkannten Sportgymnasien inklusive des CJD in Rostock auf ein sozialverträgliches Maß festgelegt werden.
Möglich wäre beispielsweise ein nach Höhe des Haushaltseinkommens gestaffelter Betrag, wie beispielsweise Thüringen das macht. Die Differenz zwischen den begrenzten Elternbeiträgen und den tatsächlichen Unterkunfts- und Verpflegungskosten müsste dann wiederum über den Schul- oder Internatslastenausgleich und über eine Landesförderung, was im Schulgesetz geschrieben, möglich ist, finanziert werden. Ebenso wäre eine Härtefallregelung für einkommensschwache Familien und für Familien mit mehreren Kindern in einem Internat an einem Sportgymnasium zu entwickeln.
Meine Damen und Herren, die gegenwärtige Situation ist, glaube ich, für alle, die damit zu tun haben, und alle, denen Sport etwas bedeutet, inakzeptabel. Talentierten Sportlern wird möglicherweise der Gang an ein Sportgymnasium verwehrt, da die Eltern nicht in der Lage sind, die Internatskosten zu tragen. Es wird nicht überraschen, dass für viele Eltern oder Alleinerziehende Beiträge von 700 oder, stellen Sie sich vor, Sie haben zwei Kinder, die talentiert sind, 1.400 Euro – es gibt, was ich gerade sage, diese Zahlen sind nicht fiktiv, sondern es gibt konkrete Beispiele hier auch aus Schwerin –, das ist einfach im Monat nicht darstellbar.
Und gerade in Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland sind viele junge talentierte Sportler für den Besuch eines Sportgymnasiums auf die Unterbringung natürlich im Internat angewiesen. Die Fördermöglichkeiten des LSB sind am Limit, da die bisherigen Landeszuweisungen unverändert geblieben sind. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die maximale Förderhöhe für den LSB bereits auf 350 Euro erhöht wurde.
Es braucht also zwingend, zwingend eine Lösung, eine schnelle Lösung. Und mit unserem Antrag haben wir einen Lösungsansatz vorgelegt, der noch viel Spielraum in der konkreten Ausgestaltung lässt. Und in diesem Sinne bitte ich, in diesem Sinne für unsere Nachwuchstalente bitte ich um übergreifende Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank!
Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag widmet sich einem für die Sport- und Bildungslandschaft unseres Landes wichtigem Thema. Es ist gut, dass wir im Interesse der betroffenen Nachwuchssportlerinnen und -sportler und deren Eltern darüber heute im Landtag debattieren. Von daher mein Dank für die Initiative an die Fraktionen der CDU, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN!
Gleichzeitig berührt das Thema der Internatskosten und Elternbeiträge eine sehr komplexe Struktur, die von unterschiedlichen Akteuren getragen wird. Wir haben es hier also mit geteilten Aufgabenverantwortungen, aber auch Ausgabenverantwortungen zu tun. Das – und das möchte ich gleich am Anfang ausdrücklich betonen – darf aber nicht dazu führen, dass das Thema zwischen Zuständigkeitsbereichen zerrieben wird.
Natürlich müssen wir die gesetzlichen Regelungen beachten, aber wir verstecken uns nicht hinter Paragrafen, sondern suchen Lösungen. Darüber sind wir uns in der Landesregierung einig und dafür stehe ich auch als Sportministerin dieses Landes.
Lassen Sie mich die Ausgabenlage kurz skizzieren. Die drei Sportgymnasien in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg mit ihren Internaten nehmen eine wichtige Rolle im Leistungssportsystem unseres Landes ein. Sie sind integraler Bestandteil unserer Sportförderung und gleichzeitig ein wichtiger Baustein der schulpolitischen Bildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Das Sportministerium wie auch das Bildungsministerium, aber auch die Schulträger tragen damit Verantwortung für diesen Bereich, und es ist unsere gemeinsame Aufgabe und – ich glaube, da für alle Akteure sprechen zu können – es ist unser gemeinsamer Wille, Regelungen zu finden, die Elternbeiträge zu begrenzen, denn, darüber sind wir uns sicherlich alle einig, die stark steigenden Elternbeiträge in den Sportgymnasien sind eine enorme finanzielle Belastung.
Und ich sage ganz deutlich, es darf nicht sein, dass die Förderung von sportlichen Talenten in MecklenburgVorpommern vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Das ist unsere Messlatte, meine sehr geehrten Damen und Herren. Uns gehen ansonsten dadurch sportliche Talente im Land verloren, weil entweder die Spitzensportkarriere unfreiwillig endet oder eben die Mädchen und Jungen den Weg in benachbarte Bundesländer einschlagen.
Als anerkannte Eliteschulen des Sports haben unsere Sportgymnasien überregionale Bedeutung. Wir bieten damit im kooperativen Verbund von Leistungssport, Schule und Wohnen genau die Bedingungen, die talentierte
Nachwuchsathletinnen und -athleten benötigen, um sich auf künftige Spitzenleistungen im Sport bei gleichzeitiger Wahrung ihrer schulischen Bildungschancen vorbereiten zu können. Und deshalb haben diese Schulen eine ganz besondere Bedeutung für das Land.
Aktuell werden circa 1.550 Schülerinnen und Schüler an den drei Sportgymnasien beschult, 211 davon wohnen in den jeweiligen Internaten. Die entsprechenden Kosten für die Unterbringung und Verpflegung dieser Sportlerinnen und Sportler werden von drei Säulen getragen:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das auch im Antrag aufgeworfene Problem der steigenden Elternbeiträge beschäftigt die Landesregierung seit einiger Zeit.
Sowohl das Bildungsministerium, das über das Schulgesetz grundsätzliche Regelungen zum Elternbeitrag sowie zum Schul- und Internatslastenausgleich trifft,
als auch das Sportministerium, das über die Sportförderung die Internatskosten mit abdeckt, sind sensibilisiert und bereits in internen und externen Gesprächen.
Ich möchte an dieser Stelle nur an den vom Landessportbund organisierten Austausch zwischen Vertretern des Sportministeriums, des Bildungsministeriums und des Innenministeriums sowie den Schulträgern und Internatsträgern am 24. März erinnern. Die Probleme liegen auf dem Tisch. Wir diskutieren gerade über geeignete und rechtskonforme Lösungen. Einiges ist bereits erfolgt, wir brauchen aber insbesondere eine Lösung, die die ständig steigenden Elternbeiträge in angemessener Weise begrenzt.
Als ehemals zuständige Ministerin für die Kindertagesförderung kenne ich mich mit dem Thema Elternbeitragsentlastung ja ganz gut aus. Ich habe mich bereits in den letzten Jahren sehr dafür eingesetzt, dass die Sportfördermittel erhöht werden. Insbesondere der Nachwuchsleistungssport profitiert davon. Wir haben dabei auch die Mittel zur Förderung der Internatskosten – das ist die erwähnte Säule 2 – bereits erhöht. Mit dem Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Förderung der Bundesstützpunkte und des Leistungssports im Sportfördergesetz stehen ab 2022 zusätzlich 120.000 Euro zur Verfügung, sodass gegenwärtig über den Landessportbund 510.000 Euro für die Internatskostenbezuschussung ausgegeben werden können. Parallel dazu wurde die maximale Fördersumme von 250 Euro im Monat auf 350 Euro angehoben. Dieser Aufwuchs ist ein bereits durch das Sportministerium vollzogener Beitrag zur Eingrenzung der Elternbeiträge.
Auch ist es dem Landessportbund bereits jetzt durchaus möglich, Härtefallregelungen für Transferleistungsbezieher oder Familien mit mehreren Kindern im Internat umzusetzen. Gleichwohl reicht dies nicht aus, um die rasant steigenden Internatskosten ausgleichen zu können. Wir brauchen den Beitrag der Schul- und Internatsträger und wir müssen als Landesregierung die besondere Rolle der Sportgymnasien berücksichtigen, denn der Teufel steckt nicht nur im Detail, sondern in diesem Fall im Gesetz, und zwar im Schulgesetz.
Die dortigen Regelungen machen in diesem Zusammenhang insbesondere dem Rostocker Sportgymnasium schwer zu schaffen. Da es sich hierbei aufgrund der freien Trägerschaft durch das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland, kurz CJD, um eine Ersatzschule gemäß Paragraf 118 Schulgesetz handelt, besteht für das Sportgymnasium Rostock im Gegensatz zu den beiden anderen Schulen in Schwerin und Neubrandenburg derzeit keine Grundlage, den Internatslastenausgleich gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten als abgebende Schulträger geltend zu machen. Und auf die Freiwilligkeit der Leistungen können wir uns nach meinem Eindruck trotz vieler geführter Gespräche leider nicht verlassen. Deshalb haben wir uns innerhalb der Landesregierung bereits darauf verständigt zu prüfen, ob aufgrund der besonderen Bedeutung eine Ausnahmegenehmigung für das CJD möglich ist. Die Ansicht der Sportministerin zur besonderen Bedeutung des CJDs Rostock als anerkanntes Sportgymnasium, hoffe ich, ist mit meiner Rede deutlich geworden.
Wir machen aber noch mehr. So gucken wir uns beim Internatslastenausgleich auch die sehr differenzierte Struktur in den anderen Bundesländern an und wir diskutieren, ob wir das wichtige Thema mit der Novellierung des Sportgesetzes aufnehmen könnten. Unterm Strich ist es also wichtig, rasch zur gemeinschaftlichen Lösung zu finden. Sie sehen, die Lage ist ernst, aber beileibe nicht hoffnungslos. Wir sind dran und freuen uns auf Ihre konstruktiv-kritische Unterstützung hier aus dem Landtag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Rede der Ministerin vernommen, ich weiß nur nicht, wir sind dran, habe ich jetzt gehört, aber Konkretes hat sie hier nicht ausgeführt.
Ich als Vertreter der AfD-Fraktion kann noch mal bekräftigen, dass wir uns diesem Antrag anschließen. Wir sehen auch eine Notwendigkeit, die Sportgymnasien zu unterstützen, wenngleich ich noch mal anführen muss, dass dieser Antrag in sich, Herr Waldmüller, auch etwas unspezifisch ist. Ich hätte mir doch schon auch ein paar Zahlen da drin gewünscht: Wie viel macht das aus? Wie viel würde der Landeshaushalt, in welchem Maße würde der Landeshaushalt belastet, über die Jahre hinweg auch? Gut, ich will Ihnen zugutehalten, Sie haben ge
sagt, hier ist eine Neuregelung notwendig und das ist alles noch in Bearbeitung, das heißt, Sie wollen das Thema hier nur anschieben.
Wir sind der Meinung, dass natürlich die Sportgymnasien ein wichtiger Baustein der Bildungspolitik sind. Wir als AfD sind ohnehin der Meinung, dass natürlich die Exzellenz auch in den Vordergrund rücken muss und nicht immer die Gleichmacherei, die wir ja auch in unseren Schulen haben.
Die Sportgymnasien sind ein Ort der Exzellenz. Dort werden Schüler unterrichtet, das funktioniert sehr gut, Training und Wettkämpfe werden in den Schulablauf dort integriert, und deswegen sind wir ein klarer Verfechter dieser Sportgymnasien und werden diesem Antrag demzufolge auch zustimmen.