Protokoll der Sitzung vom 12.05.2023

(René Domke, FDP: Aber die Bedenken beziehen sich auf das Bundesmodell.)

Außerdem gibt es auch noch eine soziale Komponente im Bundesmodell. Das war auch wichtig für die Entscheidung hier, warum wir uns dafür entschieden haben. Immobilien des sozialen Wohnungsbaus, kommunale sowie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften werden unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Abschlag auf die Steuermesszahl bei der Grundsteuer begünstigt.

Also, unser Modell ist gerechter und sozialer als die Flächenmodelle der von dem Bundesmodell abweichenden Länder. Deswegen hat sich die damalige Landesregierung – aus meiner Sicht auch vollkommen zu Recht – im November 2019 auch hierfür entschieden und, noch mal, im April 2021 auf die Inanspruchnahme der Länderöffnungsmöglichkeit, der Länderöffnungsklausel verzichtet – das vielleicht als kleine Erinnerung für die CDU.

(Marc Reinhardt, CDU: Aber es gibt jetzt eine neue Sachlage. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Meine Damen und Herren – Herr Domke, hören Sie mal zu am besten jetzt, auch wenn die CDU jetzt meint, hier was sagen zu müssen –, wenn die FDP jetzt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells hat, wie

ich das hier auch aus Ihren Worten rausgehört habe, aber auch des Antrages, dann sollten Sie sich doch einmal mit Ihrem Bundesfinanzminister austauschen.

(René Domke, FDP: Das machen wir ja auch.)

Das Bundesfinanzministerium …

Ja, wenn Sie das machen, dann wissen Sie, dass das Bundesfinanzministerium weiterhin von der Verfassungsmäßigkeit des eigenen Modells ausgeht.

(Horst Förster, AfD: Das ist doch klar.)

Ihr Antrag,

(Zuruf von René Domke, FDP)

Ihr Antrag vermittelt den Eindruck, Sie können sich ja dazu äußern, ob das ungerecht ist, wie ich sehe, aber ich habe den Eindruck, dass Sie lieber heute als morgen zum bayrischen Modell wechseln würden.

(Marc Reinhardt, CDU: Zum bayrischen schon gar nicht.)

Wenn das so ist, dann sagen Sie es auch klar, halten den innerpolitischen Schaden aus. Sie sollten dann aber auch bitte den Aufwand, der damit verbunden ist für die Bürgerinnen und Bürger, nicht verschweigen und auch die verlorenen Kosten, die für das Land entstehen, weil wir ja alle hier das Modell auch bezahlt haben.

Meine Damen und Herren, die strikte Anwendung der Bodenrichtwerte stellt aus Sicht der Landesregierung keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes dar. Sie haben ja auch darauf sich bezogen, dass es jetzt Gutachten – von Herrn Kirchhof zum Beispiel – gibt, der genau das behauptet. Der Bodenrichtwertansatz wird bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft-, Schenkungs- und Grunderwerbsteuer seit Jahrzehnten ohne verfassungsrechtliche Beanstandung praktiziert. Warum sollte das also bei der Grundsteuer nicht möglich sein?

Auch besteht keine Rechtsschutzlücke – auch das wurde ja hier angedeutet –, weil Betroffene heute nicht die Steuerbelastung ab 2025 absehen können. Die Finanzämter stellen mit ihren Bescheiden den Grundsteuerwert nach den gesetzlichen Regelungen fest.

(Zuruf von René Domke, FDP)

Die letztliche Grundsteuerbelastung hat keinen Einfluss darauf, ob dieser Wert zutreffend festgestellt worden ist oder nicht. Genauso verhält es sich bei der Festsetzung des Steuermessbetrags.

(René Domke, FDP: Das ist ein bisschen eigen, ja.)

Meine Damen und Herren, in Mecklenburg-Vorpommern sind bislang rund 38.000 Einsprüche gegen die Grundsteuerwertbescheide eingegangen. Viele berufen sich auf verfassungsrechtliche Zweifel, nicht wenige ohne jede Begründung. Da gibt es ja auch Anleitungen, warum das gemacht wird. Die Finanzämter in MecklenburgVorpommern arbeiten momentan prioritär die eingegan

genen Erklärungen ab. Das sind immerhin schon fast 300.000. Die Bearbeitung der Einsprüche muss und kann deswegen zum Teil erst im Anschluss erfolgen.

Vor diesem Hintergrund der Einsprüche fordern jetzt die FDP und CDU, dass wir da anders vorgehen sollen. Die FDP fordert in ihrem Antrag den Vorbehalt der Nachprüfung – da werden Sie sogar richtig persönlich, ich weiß gar nicht, warum, aber bitte! –

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Weil er sehr nah dran ist am Thema!)

und die CDU in ihrem Antrag die Ausgabe von Bescheiden mit Vorläufigkeitsvermerk. Diese Ansinnen lehnt die Landesregierung ab.

(Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

Erstens habe ich bereits einleitend darauf verwiesen, wie wichtig die Grundsteuer für die kommunale Ebene ist. Und, Herr Domke, Sie werden es wissen, der Vorbehalt der Nachprüfung würde dazu führen, dass der gesamte Steuerfall offenbleibt, solange die Feststellungsfrist läuft. Unabhängig davon, dass dies nach der abschließenden Prüfung des Steuerfalls rechtlich gar nicht mehr möglich ist, würde das für die steuererhebende Kommune bedeuten: Rechtsunsicherheit. Da würde Rechtsunsicherheit eintreten hinsichtlich der Grundsteuereinnahmen. Wollen Sie das wirklich?

(Zuruf von René Domke, FDP)

Wir wollen das nicht. Ich lehne das ab.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Auch die von der CDU geforderte Ausgabe von Bescheiden mit Vorläufigkeitsvermerk hätte das gleiche Problem für die Kommunen, für die Einnahmen. Aber es fehlt auch die Rechtsgrundlage dafür, das hat ja selbst Herr Domke angedeutet.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Die Voraussetzungen nach Paragraf 165 Abgabenordnung liegen nicht vor. Auch Verfassungsgericht, Gerichtshof der EU oder Bundesfinanzhof sind nicht tätig. Dementsprechend gibt es weder in Mecklenburg-Vorpommern noch in anderen Ländern Bescheide mit Vorläufigkeitsvermerk. Bitte gucken Sie auch immer in die anderen Bundesländer!

(Marc Reinhardt, CDU: Warum?)

Meine Damen und Herren, noch ein paar Worte zum Transparenzregister. Da brauchen wir wirklich keine Aufforderung, aber, Herr Domke, auch das wissen Sie, wir können doch jetzt noch gar kein Transparenzregister haben. Hier sind doch noch gar nicht die Daten da. Klare Zielstellung der Politik ist, die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral sein. Auch aus meiner Sicht ist Transparenz sehr wichtig und deswegen sind wir auch schon an dem Zusammenarbeiten, schauen, was ist möglich. Es wird nicht ohne Herausforderung gehen, weil manches an Daten wird nicht vorliegen, auch Mitte 2024 nicht, wenn wir frühestens ein entsprechendes Register vorlegen könnten. Daran wird aber weitergearbeitet. Wir werden berichten, das ist ein wichtiges Thema. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD.

Bitte schön, Herr Förster!

Ja, Herr Minister, ich habe eine Frage, die ich aber als Meinung erst mal voranstellen will. Die ganze Problematik ergab sich ja aus der ungleichen, nicht also gleich gerechten Bewertung. Sollte sich ergeben, dass der Bodenrichtwert kein geeigneter Maßstab ist, oder sonst aus diesem Bereich – es geht ja immer nur um die Bewertung – eine Verfassungswidrigkeit ergeben, dass es auch nicht zutrifft, dann meine ich, dass das immer auch noch geltend gemacht werden kann hinterher bei dem Grundsteuerbescheid. Denn wenn der Mess-, also der Grund-, der Wertbescheid und der Messbescheid, wenn der auf einer verfassungswidrigen Regelung beruht, dann wäre das ja auch mit eine Grundlage für die Rechtswidrigkeit des Grundsteuerbescheids, sodass – ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt –, sodass diese Bedenken, bis jetzt sind ja nur verfassungsmäßige Bedenken vorgetragen, dass die einem nicht weglaufen. Das sollte man vielleicht klarmachen.

Das, glaube ich, sind ja die Ängste, dass die Leute nicht wissen, wie wirkt es sich hinterher aus. Man kann gegen den Hebesatz immer was haben. Aber die Bedenken, die eigentlichen, die befürchtet werden, liegen ja davor, und die laufen aus meiner Sicht nicht weg, wenn die verfassungsrechtlicher Art sind.

Möchten Sie darauf antworten, Herr Minister?

Ja, vielen Dank!

Ja, vielen Dank auch an Sie, Herr Förster, dass Sie das noch mal aufrufen! Wir gehen davon aus natürlich, dass es Musterklagen auch geben wird und die entsprechend verhandelt werden, aber übrigens nicht nur gegen unser Bundesmodell. Die Bayern haben ja auch schon Klagen gegen ihr Modell, wundert mich jetzt ehrlich gesagt auch nicht vor dem Hintergrund.

Und ja, wir wissen in der Landesregierung, die Bürgerinnen und Bürger haben Angst vor einer höheren Steuerbelastung, deswegen ist, noch mal, auch aus meiner Sicht diese Transparenzfrage auch so eine wichtige, dass wir darlegen können, wie hat sich denn insgesamt das Aufkommen am Ende dann entwickelt. Und deswegen werden wir da auch weiterarbeiten. Das ist einmal dieses. Es hängt aber mit dem Hebesatz zusammen. Das ist eigentlich gar kein – Sie haben es selbst eben gesagt –, kein rechtliches Problem.

Und das andere, bezogen auf den Bodenrichtwert und ist der richtig ermittelt worden und ist mit der Pauschalierung das alles richtig gewesen, darf man den überhaupt benutzen und so weiter, gehe ich auch davon aus, dass es vor den Gerichten geklärt wird. Und je nachdem, wie weitgehend dann die Einschränkungen sein würden,

(Zuruf von René Domke, FDP)

werden wir dann politisch natürlich auch sehen, wie wir damit umgehen.

Ich kann Ihnen jetzt diese Frage, die Sie gestellt haben, rechtlich am Pult nicht bis zum Ende beantworten. Aber für uns ist das politisch wichtig und wir würden natürlich dann entsprechend darauf reagieren. Aber noch mal, ich glaube, ein Teil der Ängste hängt mit dem Hebesatz zusammen und wird jetzt projiziert auf den Bodenrichtwert. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister!

Um an dieser Stelle noch mal für Klarheit zu sorgen, wann kann man in der Kurzintervention eine Frage stellen. Das haben wir im Präsidium oder im Ältestenrat so geklärt, dass dann, wenn eine Zwischenfrage nicht zugelassen wird oder auf das Ende geschoben wird, man auch die Kurzintervention hilfsweise mit einer Frage untersetzen kann. Wenn aber keine Zwischenfrage gestellt wurde, kann man am Ende in einer Kurzintervention auch keine Frage stellen. Das hört sich vielleicht ein bisschen kompliziert an, wenn man in Ruhe drüber nachdenkt, ist es verständlich, und ich bitte, da auch dran zu denken, wenn Sie das nächste Mal über Zwischenfrage oder Kurzintervention nachdenken.