Protokoll der Sitzung vom 12.05.2023

Um an dieser Stelle noch mal für Klarheit zu sorgen, wann kann man in der Kurzintervention eine Frage stellen. Das haben wir im Präsidium oder im Ältestenrat so geklärt, dass dann, wenn eine Zwischenfrage nicht zugelassen wird oder auf das Ende geschoben wird, man auch die Kurzintervention hilfsweise mit einer Frage untersetzen kann. Wenn aber keine Zwischenfrage gestellt wurde, kann man am Ende in einer Kurzintervention auch keine Frage stellen. Das hört sich vielleicht ein bisschen kompliziert an, wenn man in Ruhe drüber nachdenkt, ist es verständlich, und ich bitte, da auch dran zu denken, wenn Sie das nächste Mal über Zwischenfrage oder Kurzintervention nachdenken.

(Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU: Jetzt ist alles klar.)

Und jetzt hat das Wort für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schmidt.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Steuerzahler! Wieder einmal befassen wir uns mit der Grundsteuerreform. Der Finanzminister hat vor Kurzem erst die aktuellen Zahlen bekanntgegeben und noch immer sind zahlreiche Grundsteuererklärungen nicht abgegeben worden. Und auch, es wurde hier eben schon erwähnt, langsam wird klar, dass sehr viele Menschen auch in Einspruch gehen wollen. Laut letzter Meldung aus dem Finanzministerium sind mittlerweile 84 Prozent aller erforderlichen Grundsteuererklärungen abgegeben worden, und dieser Wert belegt, dass auch die verlängerte Frist immer noch enorm schwierig ist für viele Menschen, dies korrekt abzugeben.

Und von daher ist eine Verlängerung eigentlich auch geboten gewesen. Leider hat sich Herr Finanzminister Dr. Geue da lange Zeit nicht wirklich für gewinnen lassen, hat den Kopf in den Sand gesteckt. Und für uns sehen Rücksichtnahme und Bürgernähe einer Landesregierung wirklich anders aus. Da hätte man sich viele Sorgen und Diskussionen ersparen können.

Jetzt müssten eigentlich, wenn wir in einem Rechtsstaat leben würden,

(Torsten Renz, CDU: Leben wir! Nicht „leben würden“! Leben wir!)

dann allmählich auch mal die Sanktionen angewendet werden,

(Sebastian Ehlers, CDU: Leben wir! Da bekommen sogar Sie manchmal recht.)

aber die Bußgeldbescheide scheinen immer noch nicht verschickt worden zu sein. Das will der Finanzminister wohl dann anscheinend doch nicht. Wahrscheinlich ist der Wert noch zu hoch an Personen, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, und es würde für zu viel Unmut in der Bevölkerung sorgen.

(Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was hat das jetzt mit dem Antrag zu tun?)

Vielleicht wartet man deswegen noch ein bisschen darauf, dass dann noch mehr Erklärungen eintrudeln. Es bleibt weiterhin beim „Du-Du-Du!“. Zum Glück, sagen wir da von der AfD-Fraktion, es wäre ja auch etwas unverschämt, Länder und Bund haben sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 bis zum 01.07.2022 Zeit gelassen, bis der Bürger endlich seine Erklärung elektronisch abgeben durfte. Weil Länder und Bund über vier Jahre trödelten, sollen die Bürger sich nun abhetzen – wir haben dafür jedenfalls kein Verständnis.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Uns liegen hier nun zwei Anträge aus der Opposition

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

zu diesem Sachverhalt vor, und es geht um das weitere Prozedere. Wie mittlerweile in der Fachwelt bekannt ist, gibt es noch sehr viele offene juristische Fragen. Eben haben wir ja schon den Einstieg so ein bisschen gewagt. Viele Klagen gegen die bereits ergangenen Messbescheide und Grundsteuerwertbescheide sind auf dem Weg. In etlichen Finanzämtern gehen Klagen ein gegen die Feststellung der Grundsteuerwerte. Organisationen wie Haus & Grund Deutschland oder der Bund der Steuerzahler führen Musterklagen in den Bundesländern, wo das einheitliche Bundesmodell gilt.

Dass das auch in Bayern jetzt der Fall ist, war mir noch nicht bekannt. Dann geht es anscheinend auch schon in den anderen Ländern los. Der BdSt äußert Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells, insbesondere hinsichtlich der Bewertung.

(Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!)

Wir von der AfD-Fraktion teilen diese Feststellung, dass Eigentümer keine Möglichkeit haben, gegen die von den sogenannten Gutachterausschüssen bestimmten Bodenrichtwerte vorzugehen. Die Verfahren sind relativ intransparent, lassen nicht wirklich durchblicken, auch in Hinblick auf die Mietpreisstufen. Insbesondere fordern Verbände und Steuerexperten, dass die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes, also der Grundsteuerwertbescheid, unbedingt vorläufig erlassen werden sollen. Ein sogenannter Vorläufigkeitsvermerk soll seine Anwendung finden.

Den darauf folgenden Grundsteuermessbescheid will allerdings hier beispielsweise die CDU-Fraktion unter Vorläufigkeitsvermerk stellen. Das ist ein bisschen unklar von der CDU, was jetzt tatsächlich gemeint ist. Der sogenannte Vorläufigkeitsvermerk nach Paragraf 165 Abgabenordnung zeigt an, dass der Steuerbescheid nicht endgültig ist und unter Umständen seitens der zuständigen Behörde noch angepasst werden kann. Ich denke mal, dass die CDU in ihrem Antrag eigentlich den Bescheid meint, den Steuerwertbescheid, nicht nur den Grundsteuermessbescheid, wahrscheinlich vielleicht auch

beide. Ist jetzt nicht tragisch. Ich gehe zumindest davon aus, dass der Grundsteuerwertbescheid auch mitgemeint war.

Auch im Antrag der FDP findet sich so eine kleine Schwammigkeit. Beispielsweise bei der Feststellung Nummer 3 heißt es, Zitat: „Der Bundesfinanzminister hat am 05.10.2022 den Bundesländern eine Verlängerung der Abgabefrist … vorgeschlagen …“ Ja, wenn wir aber genauer sind, dann hat Herr Lindner am 05.10.2022 bei Twitter angekündigt, dass er das machen will, und wir wollen ja hier keine seltsamen Twitterbeiträge feststellen, sondern mit Fakten arbeiten. Und erst auf der Finanzministerkonferenz am 13.10.2022 kam es zur Entscheidung aller Finanzminister, eine bundesweite Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuerfeststellungserklärung bis zum 31.01.2023 zu gestatten. Das, denke ich mal, sollte klargestellt werden, also auch ein paar handwerkliche Fehler.

Aber nun weiter zum Inhalt. Mit der Richtung beider Anträge können wir grundsätzlich uns anfreunden. Im FDPAntrag mit dem Titel „Grundsteuerreform endlich transparent und rechtssicher gestalten“ geht man ja zum Beispiel auch auf das Thema ein, das ich mit einer Kleinen Anfrage schon mal abgefragt habe, das Thema der Aufkommensneutralität. Die Reform soll aufkommensneutral sein und damit soll sich keine Erhöhung ab 2025 im Gesamtaufkommen einschleichen.

Und in der Antwort auf meine Kleine Anfrage in Drucksache 8/1890 zur Aufkommensneutralität habe ich danach gefragt, wie das hier jetzt im Land abläuft. Das haben Sie sicherlich auch gelesen, Herr Domke, und da heißt es, Zitat: „Die Landesregierung prüft gegenwärtig, in welchem Rahmen gegebenenfalls ein Transparenzregister ausgestaltet und errichtet werden kann, damit der Nachweis eines aufkommensneutralen Hebesatzes erbracht werden kann. Im Rahmen des Prüfauftrages finden im März erste Gespräche zwischen den beteiligten Ressorts … statt. Hierbei ist zunächst zu klären, ob die Umsetzung eines Transparenzregisters möglich ist und wie die Ausgestaltung zu erfolgen hat“ und so weiter und so fort. Ich muss das jetzt hier nicht alles zitieren.

Aber wenn Sie das lesen, dann können Sie ja erkennen, dass daran bereits gearbeitet wird. Und der Herr Dr. Geue hat ja eben schon geschildert, dass man dafür ja natürlich auch die Daten bräuchte, die ja noch fehlen, wie wir alle wissen, viele Daten, um das alles dann zu berechnen. Und wenn Sie da irgendwie mehr Tempo drin haben wollen, dann sollten Sie zumindest in Ihrem Antrag festlegen, wann denn der Zeitpunkt ist, die Frist sozusagen für das Transparenzregister. Aber so ein lapidares „Mach mal schneller, liebe Landesregierung“, das hilft uns jetzt hier auch nicht wirklich weiter in diesem Antrag. Und ich glaube, Sie hatten früher mal irgendwie den Begriff genannt, irgendwie „Plaudertaschenpolitik“ oder so was haben Sie das genannt, Herr Domke, mal. Da würde ich wirklich dann bitten, werden Sie konkret, wann soll das Transparenzregister veröffentlicht werden und wie würden Sie das so schnell hinbekommen. Dann kann vielleicht Herr Geue so auch handeln.

(René Domke, FDP: Ja, mache ich ihm den Vorschlag.)

Ja, auch das Thema der Massenrechtsbehelfe und so was, da muss ich hier nicht weiter ausführen. Es ist Freitag, fast 18:00 Uhr, ich sehe hier schon viele abziehen.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Aber nur eine Sache noch zum Hauptfeststellungszeitpunkt, Herr Domke.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Der nächste ist, soweit ich das nachgeschlagen habe, 2029. Das halten wir auch schon für sehr weit nach hinten verlagert. Also wenn Sie da eine Auswertung von allem haben wollen, dann sollte man das schon vorher machen und nicht auf die lange Bank schieben, sechs Jahre weiter nach hinten. Das ist für uns auch nicht so zielführend.

Zusammenfassend hier noch mal ein Appell an den Finanzminister: Es ist wichtig, dass das Transparenzregister kommt. Sorgen Sie dafür, dass Vorläufigkeitsvermerke auf zumindest den Grundsteuerwertbescheiden zu finden sind!

(Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.)

Lassen Sie die Bußgeldforderungen bitte weiterhin sein und verlängern Sie ruhig die Fristen auch offiziell!

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dem Antrag der CDU werden wir trotz begrifflicher Unklarheiten zustimmen. Beim Antrag der FDP enthalten wir uns. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Grundsteuerreform der Bundesrepublik Deutschland war und ist, bildhaft gesprochen, ein dickes Brett, welches es zu bohren gilt. Und ich möchte nicht verhehlen, dass auch meine Fraktion an einigen Stellen Kritik am gewählten Verfahren hat. So sehen wir beispielsweise, dass viele Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die abzugebende Erklärung in digitaler Form im hohen Maße verunsichert waren und sind.

Meine Damen und Herren, ein Großteil der Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen sind ihrer Pflicht nachgekommen und haben die Grundsteuererklärung pflichtbewusst abgegeben. Auch die ersten Grundsteuerwertbescheide sind bereits verschickt worden. Auch an diesen kann man sicherlich Kritik üben. Die Bescheide sind ausführlich begründet, allerdings ist Amtsdeutsch nicht unbedingt einfach zu verstehen, und vielleicht sollte man überlegen, wie die verwendeten Textbausteine verständlicher gefasst werden könnten.

Sicherlich werden etliche Eigentümerinnen und Eigentümer gegen die Grundsteuerwertbescheide Einspruch einlegen. Aber wenn ich im Antrag der CDU lese, dass

hier von Zwang gesprochen wird, kann ich das nicht nachvollziehen. Niemand wird zu einem Einspruch gezwungen. Es gibt genauso viele Steuerpflichtige, die die Begründung in den Bescheiden nachvollziehen können und keinen Einspruch einlegen werden. Und wer einen Fehler in seinem Bescheid entdeckt, nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen ist, kann diesen übrigens auch mit einer fehlerbeseitigenden Fortschreibung korrigieren lassen. Darüber hinaus sind die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern natürlich sensibilisiert für die Lage und werden die Einsprüche gegenwärtig nicht entscheiden, sofern dies nicht ausdrücklich begehrt wird.

Ein Vorläufigkeitsvermerk – Herr Reinhardt sprach vorhin von einer Entscheidung unter Vorbehalt, im Antrag wiederum heißt es „Vorläufigkeitsvermerk“, das sind aus meiner Sicht unterschiedliche Dinge, aber nehmen wir das jetzt mal so –, einen Vorläufigkeitsvermerk in die Bescheide mitaufzunehmen, ist nicht notwendig und vor allem auch rechtlich nicht möglich. Die Voraussetzungen für eine Vorläufigkeitserklärung, die im Übrigen in der Abgabenordnung geregelt ist – es ist ja vorhin der 165er genannt worden –, sind weder für Grundsteuerwert- noch für Grundsteuermessbescheide erfüllt und könnten daher auch nicht ausgesprochen werden. Dem Antrag der CDU können wir daher nicht zustimmen.

(Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

Meine Damen und Herren, zum Antrag der FDP ist zu sagen, dass das geforderte Transparenzregister im Moment noch gar keinen Sinn machen würde. Ein solches Register, das einen Hinweis auf die aufkommensneutralen Hebesätze geben soll, kann frühestens erstellt werden, wenn der überwiegende Anteil der Feststellung erfolgt ist, und zwar in einer jeden Kommune. Dies wird wohl nicht vor Mitte 2024 zu erwarten sein. Es liegt in der Natur der Sache, dass für die Ermittlung des neuen, aufkommensneutralen Hebesatzes neben dem bisherigen Aufkommen auch das neue Messbetragsvolumen benötigt wird. Aber ich kann Ihnen versichern, mit den vorbereitenden Maßnahmen für ein Transparenzregister ist in der Landesregierung bereits begonnen worden.

Meine Damen und Herren, die Grundsteuerneuregelung wird uns noch einige Zeit beschäftigen, auf der politischen Landesebene, aber vor allem auch auf der kommunalen Ebene, denn die eigentlichen Auswirkungen werden die Eigentümerinnen und Eigentümer von den Grundstücken und Immobilien erst ab 2025 spüren. Das ist hier ja auch genannt worden. Wenn die jeweiligen Hebesätze in den Kommunen festgelegt werden, sind die Ortsvertreterinnen und Ortsvertreter gefragt, denn sie haben die Möglichkeiten und tragen die Verantwortung dafür, dass das politische Versprechen der Aufkommensneutralität tatsächlich eingehalten wird.

Wir lehnen beide Anträge ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Anne Shepley.