Protokoll der Sitzung vom 12.05.2023

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Anne Shepley.

Frau Präsidentin! Werte Kolleg/-innen! Die Grundsteuerreform ist notwendig und längst überfällig. Darüber sind wir uns vermutlich alle einig. Dass es in Mecklenburg-Vorpommern relativ lange gedauert hat, bis sich für die Anwendung des Bundesmodells entschieden wurde, ist auch kein Geheimnis. Andere Bundesländer waren da deutlich schneller.

Nichtsdestotrotz sind wir aus bündnisgrüner Sicht mit dem Ergebnis zufrieden. Das Bundesmodell ist auch für Mecklenburg-Vorpommern die richtige Wahl. Aber wie häufig in der Politik, die richtige Lösung ist eben nicht die einfachste. Die Umsetzung der Reform stellt die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Finanzämter vor große Herausforderungen, und ich kann da auch aus persönlicher Erfahrung sprechen, auch bei mir hat diese Erklärung länger als 15 Minuten gedauert. Und ich glaube schon, dass ich ein technisches Verständnis mitbringe und auch Grundkenntnisse der Steuer. Es war trotzdem nicht ganz einfach.

Und obwohl – ich denke, das muss hier erwähnt werden –, obwohl die Finanzämter sich wirklich alle Mühe geben, über die Reform zu informieren, wir haben es heute schon öfter gehört, um möglichst bürgerfreundliche Wege der Ansprache zu finden, gibt es schon jetzt eine nicht unerhebliche Anzahl von Einsprüchen sowie vereinzelte Klagen. Wir unterstützen daher die Forderung, die noch zu erstellenden Grundsteuermessbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen, insbesondere dann, wenn es gelingt, dafür eine einheitliche Vorgehensweise der Bundesländer zu erreichen. Nicht nur Bürger/-innen im Land, auch und gerade die Mitarbeiter/innen der Finanzämter werden profitieren, wenn auf die Einreichung und Bearbeitung der individuellen Einsprüche verzichtet werden kann.

So ein Vorläufigkeitsvermerk ist ja auch nichts Unübliches. Ich weiß nicht, wer von Ihnen seinen Einkommensteuerbescheid wirklich intensiv studiert, aber zumindest, wenn Sie Kinder haben, finden Sie auch dort Vorläufigkeitsvermerke hinsichtlich der Höhe der kindbezogenen Freibeträge. Hintergrund dort sind verschiedene strittige Fragen bezüglich der Abziehbarkeit von Kosten für Berufsausbildung und Studium.

Strittige Fragen gibt es aber auch bei der Grundsteuerreform, eben weil das Verfahren neu und komplex ist. Und gerade weil wir als Bündnisgrüne die Anwendung des Bundesmodells unterstützen, setzen wir uns dafür ein, diese Fragen umfassend zu prüfen und, wo notwendig, gerichtlich entscheiden zu lassen. Wir halten daher den von verschiedenen Seiten vorgeschlagenen Weg, wie er im Antrag der CDU skizziert wird, für richtig: ein Vorläufigkeitsvermerk für die Grundsteuermessbescheide und eine systematische Auswertung der Widersprüche zusammen mit allen Bundesländern, die sich für das Bundesmodell entschieden haben.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anders, meine Damen und Herren, sieht es beim Antrag der FDP aus, denn hinter der lautstarken, leider etwas zu pauschalen Regierungsschelte verbirgt sich im Kern das alte Anliegen, Mecklenburg-Vorpommern möchte doch bitte auch die Öffnungsklausel und damit ein eigenes Grundsteuermodell nutzen. Dem können und dem werden wir nicht zustimmen. Für einen Wettbewerbsfödera

lismus sind wir als Bündnisgrüne nicht zu haben. Wir sehen die Bundesländer nicht im Wettbewerb gegeneinander, wir sehen die Bundesländer in der Pflicht, gemeinsam die beste Lösung zu finden. Wir werben daher weiterhin für einen kooperativen Föderalismus, der das grundsätzlich garantierte Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nicht aus dem Blick verliert. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns noch einen schönen Abend.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von René Domke, FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Tilo Gundlack.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Und wieder einmal sprechen wir – wie so oft schon, wurde auch schon gesagt – über den Antrag über die Grundsteuer in den Anträgen der FDP und CDU, also wieder über die Großbaustelle und wie wir das umsetzen können. Einem Gesichtspunkt stimmen wir wohl alle zu: Wer Immobilieneigentum besitzt, muss die darauf anfallende Grundsteuer auch abführen. Wer zur Miete wohnt, zahlt die Grundsteuer indirekt, denn die Grundsteuer wird durch die Eigentümer in Form der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt. Somit können Änderungen an der Grundsteuer zu steigenden Mieten und einer höheren Steuerlast für Eigenheimbesitzer führen.

Die gesamten Einnahmen aus der Grundsteuer fließen an die Kommune und sie ist eine gern gesehene und sichere Einnahmequelle. Allerdings unterscheidet sich der Steuerhebesatz von Kommune zu Kommune. Also über die Höhe des Steuersatzes, also des Hebesatzes, und damit über die tatsächliche Höhe der steuerlichen Belastung entscheiden die Kommunen eigenverantwortlich. Neben der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer die Einnahme, deren tatsächliche Höhe die Kommunen bei angespannter Haushaltslage selbst bestimmen können. Bundesweit, glaube ich, habe ich gestern gelesen in der Steuerschätzung, sind wir bei 15 Milliarden Euro an Grundsteuereinnahmen.

Meine Damen und Herren, mit der Grundsteuerreform wird keine Veränderung des Grundsteueraufkommens insgesamt angestrebt. Angestrebt wird vielmehr die Aufkommensneutralität. Da die Grundstückswerte mehrheitlich in den letzten Jahren gestiegen sind, wird die Aufkommensneutralität durch eine deutliche Absenkung der Hebesätze erreicht. Die genaue Belastung durch die neue Grundsteuer wird letztlich über die Hebesätze auch bestimmt.

Hier liegt der Ball im Spielfeld der Gemeinden, und die Gemeinden sind somit konkret aufgefordert, ihre Hebesätze entsprechend der Veränderung des ihnen zuzurechnenden Grundsteuermessbetragsvolumens anzupassen. Die Gemeinden erhalten weiterhin die notwendigen Einnahmen aus der Grundsteuer, die Bürgerinnen und Bürger sollen aber in der Gesamtheit nicht mehr belastet

werden. Da in unseren Reihen viele Vertreterinnen und Vertreter aus kommunalen Gremien sitzen, kann der Appell nur selbst an uns gehen, sehr verantwortungsbewusst mit diesen Hebesätzen umzugehen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Allerdings – und dies gehört zur Wahrheit auch dazu –, wenn die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet werden soll, also die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler voraussichtlich nicht mehr oder weniger Grundsteuer zahlen sollen, wird sich die Höhe des individuell zu entrichtenden Steuerbetrages verändern. Einige Bürgerinnen und Bürger werden mehr Grundsteuer zahlen müssen, aber andere auch weniger. Und genau das sollte auch erreicht werden,

(Zuruf von René Domke, FDP)

um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden.

Lassen Sie mich noch auf die Forderungen von CDU und FDP genauer eingehen. CDU und FDP fordern in ihren Anträgen im Kern, alle Bescheide als vorläufig zu erklären, das Bundesmodell zu evaluieren und gegebenenfalls das Modell zu wechseln. Von einer Evaluation rechtzeitig zum nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt gehe ich mal aus, gerade in den Ländern, die das Bundesmodell auch gewählt haben, aber auch die anderen Modelle.

Und ich sage Ihnen aus meiner Berufserfahrung als Beamter, dass Widersprüche in den Behörden intensiv geprüft werden. Gerade, was die Bürgerinnen und Bürger schreiben, wird da intensiv ausgewertet. Gegebenenfalls werden Bescheide korrigiert oder Verwaltungsprozesse verbessert. Alle Bescheide zudem mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen, ist derzeit aber nicht möglich. Die Abgabenordnung definiert Kriterien, wann das geht – Herr Domke hat es ja auch schon erwähnt –, gegenwärtig sind diese Kriterien aber nicht erfüllt.

Ich sehe zurzeit auch keinen Grund, über einen Modellwechsel zum nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt nachzudenken. Dies gilt umso mehr, da bereits an automationstechnischen Lösungen für eine weitgehend elektronisch basierte zweite Hauptfeststellung gearbeitet wird, so auch die Aussagen des Finanzministeriums in einer Ausschusssitzung.

Und zum Transparenzregister hat der Minister schon ausgeführt. Die Daten liegen ja auch Mitte 2024 erst vor. Also kann ein Transparenzregister gar nicht momentan eingeführt werden.

(René Domke, FDP: Doch!)

Nein, kann es nicht, Herr Domke!

Meine Damen und Herren, beide Anträge bringen den Steuerpflichtigen, aber auch den Kommunen, die schnellstmöglich alle erforderlichen Informationen zur aufkommensneutralen Bestimmung der Hebesätze brauchen, nichts. Wir lehnen beide Anträge ab.

Aber eins fand ich besonders bemerkenswert von Herrn Reinhardt, ob die Aufkommensneutralität überhaupt geleistet werden kann und ob es nicht zu Erhöhungen

kommt – so sinngemäß habe ich das vorhin verstanden –, finde ich schon interessant, dass man auch darüber nachdenkt in CDU-Kreisen, da nicht so zu verfahren, sondern zu erhöhen.

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Und noch mal, was Herr Domke auch gesagt hat, wir waren ja beide bei der Hanseschau, du hast schon mal gefragt, wie viele wohl einen gefragt haben. Mich hat nicht einer gefragt dabei, und ich stand genau neben der Tür, wo ich die Leute empfangen konnte. Aber wegen der Grundsteuer hat mich nicht einer gefragt, deswegen nicht einer!

(Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

Nicht einer! Nicht einer!

Ich möchte noch mal darauf zurückkommen auch, in welchen Ländern jetzt schon die Modelle angegriffen wurden. Es wurde ja auch gerne gesagt, einmal in Berlin, hier gilt ja das Bundesmodell, dann in Baden-Württemberg, da gilt ja das Bodenwertmodell, in Bayern wurde das Flächenmodell angegriffen, in Nordrhein-Westfalen wurde das Modell angegriffen bisher und in Rheinland-Pfalz und in Sachsen wurden die jeweiligen Modelle auch angegriffen. Also bisher wurden alle Modelle infrage gestellt beim Verfassungsgericht, und deswegen werden wir mal sehen, was dabei rauskommt und wo wir am Ende landen. Ihre Anträge machen zu diesem Zeitpunkt keinen Sinn. Wir lehnen sie ab.

Und ich will noch mal eins sagen, ich war ja selber ein Verfechter der Verlängerung sozusagen, weil ich ja auch dazu gestanden habe, dass ich gerne am letzten Tag meine Steuererklärung mache, und das habe ich auch mit der Grundsteuererklärung gemacht. Am vorletzten Tag habe ich es abgegeben und ich habe 20 Minuten gebraucht. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Für die AfD hat das Wort der Abgeordnete Horst Förster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin mir nicht sicher, ob die Bürger, die uns zuhören oder zuschauen, nach dieser Debatte weniger ängstlich geworden sind und ihre Bedenken beiseitegeschafft haben. Deshalb möchte ich aus meiner Sicht noch mal ganz klarstellen, wir stimmen zwar dem Antrag auf Vorläufigkeitserklärung zu, aber, ganz kurz, die Aufkommensneutralität, die in den Raum gestellt wird, da müssen wir nicht drum herumreden, die sagt überhaupt nichts dafür – ist ja auch schon gesagt worden –, ob hinterher der Grundsteuerbescheid mehr oder weniger hoch ist, weil es natürlich den Kommunen überlassen bleibt, wie hoch sie ihren Hebesatz festsetzen.

Und zur Klarstellung noch mal, es geht zunächst doch um die Wertfeststellung. Das war doch die Problematik, wo die Regelung dafür verfassungswidrig war. Und das ist ja auch das, was im Grunde jetzt weiterhin irgendwie

infrage gestellt wird. Wir haben also, es wird jetzt mit dem Wertungsbescheid die Wertung, der Grundstückswert festgesetzt, und das fließt dann in den Messbetrag mit weiteren Faktoren, der Grundstücksmessbetrag. Und dann, das ist das, was jetzt stattfindet, irgendwann kommt dann der Grundsteuerbescheid.

Aber die Bedenken der Bürger gehen doch dahin, dass diese Regelungen für die Festsetzung des Wertes, dass die möglicherweise auch jetzt nicht in Ordnung sind. Und aus meiner Sicht kann man doch wirklich sie beruhigend sagen, sollte sich ergeben, dass diese Regelungen des Wertungsgesetzes, so, wie es jetzt geregelt ist, dass das verfassungswidrig ist, dass auch jetzt keine dem Gleichheitsgrundsatz entspricht, dass also gleiche Verhältnisse gleich bewertet werden, dann kann man ganz ruhig, aus meiner Sicht jedenfalls, trotzdem dem Grundsteuerbescheid zuschauen, weil nämlich das dann eine verfassungswidrige Grundlage ist. Und diese Verfassungswidrigkeit, jedenfalls politisch ist das völlig klar, wenn diese Regelungen für verfassungswidrig erklärt werden, dann beruhen die Grundsteuerbescheide auf einer verfassungswidrigen Grundlage und sind damit natürlich anfechtbar. Denn das ist anders als beim Straßenanliegerbescheid. Wenn die Satzung nicht stimmt – und meistens geht es um die Satzung –, dann können sie den anfechten, wenn sie den konkreten Bescheid bekommen.

Also ich glaube, wir haben teilweise die Leute noch mehr verunsichert, weil sie doch meinen müssen, wenn jetzt nicht diesen Anträgen stattgegeben wird, dass dann trotzdem ihnen weiterhin großes Ungemach droht. Oder mit anderen Worten, wenn das jetzt nicht geschehen würde, dann sind sie nicht gesichert. Nein, nochmals, es ist völlig offen, wie die Hebesätze sind, aber die Grundlagen dafür, die jetzt geschaffen werden, wenn die verfassungswidrig sind, dann laufen später die Rechtsmittel dagegen nicht weg. Das ist jedenfalls meine Auffassung. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Marc Reinhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein bisschen laut, damit alle noch einmal wach werden kurz vor Schluss.

Ja, wir haben ja nun vom Finanzminister, von der LINKEN und der SPD gehört, was alles nicht geht. Was wir nicht gehört haben, ist aber, was geht. Das Ganze scheint ja so zu laufen, Augen zu und durch und wir hoffen mal, vorm Bundesverfassungsgericht geht alles glatt.

Ich glaube, das ist der falsche Weg. Und wenn man dann keine Argumente mehr hat, lieber Tilo, dann kommt man natürlich immer – ich weiß gar nicht, nee, du warst das gar nicht, Entschuldigung, das war Torsten Koplin –, dann kommt man ja immer so ein bisschen mit der rechtlichen Keule, dass es zurzeit rechtlich nicht möglich ist. Ja, das stimmt. Zurzeit gibt es noch kein Musterverfahren. Das liegt aber daran, dass über noch keinen Widerspruch entschieden wurde und deshalb auch noch kein Musterverfahren eingereicht werden konnte. Das ist aber