Ich glaube, das ist der falsche Weg. Und wenn man dann keine Argumente mehr hat, lieber Tilo, dann kommt man natürlich immer – ich weiß gar nicht, nee, du warst das gar nicht, Entschuldigung, das war Torsten Koplin –, dann kommt man ja immer so ein bisschen mit der rechtlichen Keule, dass es zurzeit rechtlich nicht möglich ist. Ja, das stimmt. Zurzeit gibt es noch kein Musterverfahren. Das liegt aber daran, dass über noch keinen Widerspruch entschieden wurde und deshalb auch noch kein Musterverfahren eingereicht werden konnte. Das ist aber
auch nicht schlimm, weil es ja nicht so ist, wenn wir unseren Antrag heute beschließen, dass morgen dann alle Bescheide Vorläufigkeitsvermerke haben. Das dauert ja auch noch ein bisschen. Insofern wissen wir alle, dass diese Verfahrensfragen geklärt werden und dass es dann auch dazu kommt. Insofern kann man unserem Antrag tatsächlich auch zustimmen.
Natürlich, Herr Geue, können Sie sagen, das Flächenmodell ist ungerecht, das in Bayern, das sehe ich gar nicht viel anders als Sie, aber es gibt ja auch andere Flächenmodelle hier bei uns im Land, die zurzeit nicht beklagt werden. Zumindest finden wir, man sollte sich darauf vorbereiten. Und der FDP-Antrag spricht ja gar nicht davon, dass man das Modell wechseln soll, man soll es nur erst mal prüfen, ob da eine Möglichkeit besteht.
Nämlich was wir, glaube ich, am Ende alle nicht wollen, ist tatsächlich – ich glaube, Herr Förster hat es ja auch gesagt –, das Bundesmodell wird für verfassungswidrig erklärt und die Steuerbescheide der Kommunen sind dann quasi alle ungültig. Dann haben wir nämlich den größten absoluten Super-GAU. Das wollen wir nicht. Deshalb ist das, glaube ich, das mit der Vorläufigkeitserklärung und sich auch im Hintergrund – vielleicht machen Sie es ja trotzdem, Herr Geue, und sagen es hier nur nicht –, sich vorzubereiten, was für den Fall wenn wäre, weil, was alle nicht – und das hat, glaube ich, auch Tilo Gundlack gesagt –, was uns alle eint, ist ja, dass diese Finanzierungsquellen der Kommunen nicht wegfallen dürfen, weil dann sieht es vor Ort sehr düster aus, was Spielplätze, Turnhallen, Schulen und Kitaplätze betrifft.
Ich fordere Sie also noch mal auf, unserem Antrag – und wir werden auch dem Antrag der FDP zustimmen – zuzustimmen. Ich merke aber schon, dass das bei LINKEN und SPD wohl nicht stattfinden wird, und deshalb lässt mich das nur zu der Feststellung kommen, dass LINKE und SPD nicht an der Seite unserer Bürger im Land stehen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist der letzte Tagesordnungspunkt. Vielleicht können Sie sich alle noch mal ein Stück weit beruhigen. Es ist vieles, glaube ich, missverstanden worden oder man wollte es vielleicht auch missverstehen.
Meine Damen und Herren, zur Vorläufigkeit hatte ich ausgeführt. Da brauchen wir erst einmal ein Musterverfahren. Wir werden trotzdem den Antrag der CDU mit unterstützen, weil ich davon ausgehe, dass dieses Musterverfahren nur eine Frage der Zeit ist. Und machen wir uns nichts vor, dann wird es wieder eine Ministerkonferenz geben und man wird ganz schnell dazu kommen, auf den Gedanken, die Vorläufigkeit zu setzen, weil man
Der Vorbehalt der Nachprüfung hätte eine andere Möglichkeit geboten, weil a) sind wir nicht abhängig von einem Musterverfahren. Und ich glaube, jeder ist sich im Klaren, dass das noch nicht vollumfänglich geprüft werden konnte.
Und ich sage Ihnen eins auch, Herr Finanzminister, genau diese Unsicherheit mit den Bodenrichtwerten, das ist ja nicht nur eine Einbahnstraße. Es ist ja nicht nur so, dass die Bürgerinnen und Bürger glauben müssen, was da drin ist, sondern im Grunde wissen Sie es ja auch nicht genau, wie die Bodenrichtwerte zustande gekommen sind. Wir verlassen uns alle auf einen Berechnungsmodus, der bis jetzt rechtlich überhaupt gar nicht überprüfbar ist. Obacht! Obacht! Das geht in beide Richtungen. Und deswegen spricht einiges für den Vorbehalt der Nachprüfung, wenngleich Vorläufigkeit im Moment mehr im Raum steht.
Ach, da wollte ich noch mal auf Herrn Förster eingehen. Wenn Ihre Theorie stimmen würde – und ich habe extra noch mal nachgeschaut –, wir haben zwei Grundlagenbescheide und am Ende gibt es einen endgültigen Bescheid. Wenn die Grundlagenbescheide bestandskräftig sind, dann kommen Sie an den anderen, an den Folgebescheid nicht mehr ran.
Und wenn Ihre Theorie auch stimmen würde, ich kann Ihnen ja gewissermaßen folgen, es ist vielleicht auch nicht ganz systematisch sonst, aber es ist ja schon die Verfassungswidrigkeit der alten Berechnung festgestellt worden. Ist irgendein Bescheid aufgehoben oder geändert worden? Nein. Ja, wir arbeiten bis heute mit derselben Grundsteuer, die eigentlich verfassungswidrig ist, weil es eben einen Übergangszeitraum gab, und das wird in Zukunft auch so sein.
Wenn also die Bürgerinnen und Bürger jetzt Einspruch einlegen, erfahren sie natürlich einen verbesserten Rechtsschutz, weil diese Bescheide änderbar sind, wenn hinterher zum Beispiel festgestellt wird, der Bodenrichtwert ist falsch ermittelt worden. Also das ist schon so, ansonsten laufen sie wirklich Gefahr, dass sie am Ende dastehen und zu ihrer Kommune gehen und sagen, den Bodenrichtwert, also jetzt sehe ich ja, was für eine Grundsteuer rausgekommen ist, den Bodenrichtwert, den hätte ich doch eigentlich anzweifeln müssen. Das müssen sie jetzt machen. Das müssen sie jetzt machen!
Einen Moment, bitte! Einen Moment, bitte! Ich hatte geläutet. Lassen Sie uns doch zum Schluss der Debatte hier noch mal in Ruhe miteinander auskommen! Wer noch Redebedarf hat, kann den gerne anmelden. Es gibt auch noch andere Instrumente. Wir wollen jetzt dem Redner weiter zuhören.
Es geht darum, dass es im Moment nicht rechtlich überprüfbar ist für mich als Grundstückseigentümer, wie dieser Wert zustande kommt. Ja, das ist so. Doch, es ist rechtlich nicht überprüfbar. Punkt! Und das ist ein Mangel, der im System steckt. Und den können wir auch nicht wegdiskutieren, der wird wahrscheinlich wirklich gerichtlich entschieden werden müssen.
So, Transparenzregister. Natürlich wissen wir nicht, wie die Hebesätze sind. Aber was spricht denn gegen ein Transparenzregister, was aufzeigt, was meine jetzige Grundsteuerbelastung ist? Einheitswert, Messbescheid, also Messbetrag, und aktueller Hebesatz.
Dann, das nächste, die nächste Hebesatzfestsetzung, die wir jetzt ja teilweise schon kennen, was macht das mit dem Messbetrag, den wir jetzt schon kennen, was macht das mit dem Hebesatz jetzt? Und wie müsste der Hebesatz eigentlich aussehen, um es für mich neutral …?
Ich weiß, das ist nicht die Angelegenheit gewesen. Man wollte Aufkommensneutralität. Aber wenn die Menschen jetzt schon mal ausrechnen würden, wenn ihnen wenigstens einer erklären würde, sie müssten den jetzigen Messbetrag mit dem jetzigen Hebesatz einmal zusammenrechnen und da mal vergleichen mit dem neuen Messbetrag und dem bestehenden Hebesatz, dann kriegen sie ein Gefühl dafür, wie sich die Wertverhältnisse verändert haben. Das ist für sie auch wichtig, eben bei der Kommunalwahl zu entscheiden, in welche Richtung das mit den Hebesätzen geht. Und ich bin gespannt, lieber Tilo, ich bin gespannt, wie die Bürgerschaftssitzungen ablaufen werden in der Hansestadt Wismar, wenn wir über das Thema Hebesätze dann sprechen werden.
Und was eben ein Transparenzregister auch herstellen müsste, ist, wer berechnet denn eigentlich am Ende die Aufkommensneutralität? Mit welchen Werten überhaupt?
Was ist überhaupt der Vergleichsmaßstab? Alle haben ja immer gesagt, es soll aufkommensneutral sein, aber keiner hat jemals gesagt, was ist denn eigentlich der Maßstab, an dem wir das messen wollen. Kein Mensch, kein Mensch wird das ausrechnen am Ende. Das ist einfach nur dahergesagt, um die Leute zu beruhigen. Niemand wird sich nachher hinstellen und sagen, die Aufkommensneutralität ist gewahrt, weil es gar nicht geht. Es geht überhaupt nicht.
Das ist ein Versprechen, was falsch abgegeben wurde aus meiner Sicht, weil diese Aufkommensneutralität ja noch nicht mal feststeht. Eigentlich müsste man ja sagen, zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, da hätte man mal das Aufkommen einfrieren müssen, und dieses Aufkommen betrachten wir dann später. So, da wird es tausend Gründe geben, warum das nicht funktioniert, weil natürlich entsprechend Wertsteigerungen waren, Inflation und so weiter, Grundstückspreise sich verändert haben. Also es gibt überhaupt gar keine Vergleichbarkeit. Erzählen wir doch auch solchen Blödsinn nicht den Menschen, die darauf vertrauen, dass es eine Aufkommensneutralität gibt, wenn sie gar nicht herstellbar ist! Das ist das Nächste.
Ich hätte jetzt mir ein Transparenzregister gewünscht, was man dann sozusagen fortschreibt, die Leute jetzt sehen, wie ist meine Belastung, wie ist die Belastung, wenn ich jetzt mit den Hebesätzen heute arbeite, und dann haben sie nachher nur noch eine dritte Spalte, wo es heißt, Messbetrag mal Hebesatz an einer anderen Stelle. Also da ist nichts Falsches dran an dem, was wir hier gefordert haben. Man könnte da eine Menge mehr machen, und das würde die Menschen auch mehr beruhigen.
Ich bin noch gespannt, wie wir mit den Massenrechtsbehelfen umgehen wollen. Da werden wir wahrscheinlich regelmäßig uns austauschen. Ich hätte mir auch gewünscht, dass wir das vielleicht etwas breiter noch mal diskutieren, aber die Zeit ist ja hier auch begrenzt. Das kann man im Finanzausschuss weitermachen. Ich denke mal, wir haben da sowieso so eine Art Dauertagesordnungspunkt, was die Grundsteuerreform anbelangt.
Und Sie werden sehen, auch wenn Sie sich heute dagegen wehren mit Händen und Füßen, es wird genau so kommen, wie ich das beschrieben habe, es wird irgendwann ein Verfahren geben, ein Musterverfahren, und es wird irgendwann eine rechtliche Überprüfung geben. Und ich bin ganz gespannt, welches Modell am Ende verfassungsrechtlich angekratzt wird. Ich habe da so eine Ahnung. – Vielen Dank!