Protokoll der Sitzung vom 12.05.2023

Auch der FDP-Verkehrsminister, Volker Wissing, steht wohl nicht im Verdacht, mit der Letzten Generation zu kuscheln oder vor ihnen zu kuschen. Dennoch zeigt er sich dialogbereit, und es ist genauso legitim, sich diesen Gesprächsangeboten zu verweigern, wie es der Hamburger Bürgermeister oder die Kölner Oberbürgermeisterin getan haben. Auch hier gibt es meines Wissens keine Norm, die hierzu verpflichten würde. Das ist gut so und das wird auch so bleiben, denn im Gegensatz zur AfD räumen wir der kommunalen Selbstverwaltung einen hohen Stellenwert ein und werden sie vor Angriffen von rechts schützen.

Meine Damen und Herren, interessanterweise war es die AfD, die sich über eine angeblich mangelnde Dialogbereitschaft der Politik gegenüber Kritikerinnen und Kritikern der Corona-Schutzmaßnahmen beschwerte. Das entlarvte sich recht schnell als reine Propaganda, denn alle demokratischen Fraktionen waren im ständigen Aushandlungsprozess über die richtigen Maßnahmen und insbesondere mit all jenen, die davon betroffen waren. Hilfs- und Überbrückungsgelder in Milliardenhöhe stehen hierbei wohl für sich. Wo die demokratischen Kräfte hier im Land eine Grenze gezogen haben, war, als durch unangemeldete vermeintliche Spaziergänge Straßen verstopften und massenhaft gegen das Versammlungsgesetz verstoßen wurde und als antisemitische Plakate dazukamen, Todesdrohungen postuliert, Waffen mit sich geführt und schlussendlich Einsatzkräfte sowie Presse körperlich angegriffen wurden.

Die Kritik der AfD ist mir bis heute nicht erinnerlich. Da haben wir hier im Parlament eine Grenze gezogen, die wir auch hier weiter deutlich ziehen werden. Wir grenzen uns von diesem Teil ab, in dem rassistische, antisemitische und menschenverachtende Positionen einen Raum finden, wo sich Tag-X-Fanatiker wohlfühlen und demokratiefeindliche Kräfte festgesetzt haben. Unter Demokratinnen und Demokraten ist der Dialog ansonsten das Mittel der Wahl. Den Rechtsstaat zu bewahren bedeutet für uns, ich habe es eingangs schon erwähnt, keine Deals mit der AfD, ihren extrem rechten Parteigliedern und ihren antidemokratischen Allianzen. Ihren Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Im Pariser Klimaabkommen hat sich die Staatengemeinschaft darauf verständigt, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. Uns bleiben noch sechs Jahre, zwei Monate, zehn Tage, zwei Stunden, 36 Minuten und 41 Sekunden,

(Jens-Holger Schneider, AfD: Wir werden alle sterben.)

bis das globale CO2-Budget für das Erreichen des 1,5-GradZiels aufgebraucht ist.

(Jens-Holger Schneider, AfD: Wir werden alle sterben.)

Um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, müssten die CO2-Emissionen in allen Sektoren noch in diesem Jahrzehnt drastisch reduziert werden, und zwar bis 2030 im Vergleich zu 2019 um 48 Prozent, bis 2035 sogar um 65 Prozent.

Wegen der Dringlichkeit des Anliegens erwähne ich diese Zahlen des Weltklimarats nun schon zum zweiten Mal in dieser Plenarwoche. Sie sollten jeden und jede von uns zum Handeln bewegen. Der Weltklimarat betont, dass jede weitere Erwärmung zu einer raschen Eskalation der mit dem Klimawandel verbundenen Gefahren führe. Intensivere Hitzewellen, heftigere Regenfälle und andere Wetterextreme erhöhen die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme weiter. In jeder Region stürben Menschen an den Folgen extremer Hitze. Die klimabedingte Nahrungsmittel- und Wasserunsicherheit werde mit einer weiteren Erwärmung noch zunehmen. Wenn zu diesen Risiken andere widrige Ereignisse wie Pandemien oder Konflikte hinzuträten, werde es immer schwieriger, diese zu bewältigen.

Das, sehr geehrte Kolleg/-innen, ist die Ausgangslage, in der sich eine Bewegung formiert hat, die sich Letzte Generation nennt. Sich selber beschreiben die Mitglieder so: „Die Regierung ignoriert alle Warnungen. Immer noch befeuert sie die Klimakrise und hat uns damit an den Rand eines Abgrunds gebracht. … Wir werden nicht abwarten, während ein Staat nach dem anderen kollabiert. Am Ende sind wir alle in Gefahr. Wir sind der Überlebenswille dieser Gesellschaft. … Wir sind die Letzte Generation, die den Kollaps unserer Gesellschaft noch aufhalten kann. Dieser Realität ins Auge blickend, nehmen wir hohe Gebühren, Straftatvorwürfe und Freiheitsentzug unerschrocken hin.“ Zitatende.

Als Sofortmaßnahmen fordert die Letzte Generation so banale Dinge, ich nenne es mal so, ein Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde auf deutschen Autobahnen und ein dauerhaftes 9-Euro-Ticket. Außerdem soll die Bundesregierung einen Gesellschaftsrat einberufen, der Strategien erarbeitet, wie Deutschland bis 2030 die Nutzung fossiler Rohstoffe beendet.

Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, veranstaltet die Letzte Generation unter anderem Sitzblockaden auf Stadtstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen. Oft kleben sich dabei zumindest einige der Demonstrant/innen am Straßenbelag fest. Weitere Protestformen bestehen darin, dass sich Mitglieder der Letzten Generation an Kunstwerken und Exponaten in Galerien und Museen festkleben und/oder diese mit Lebensmitteln beschmieren. Diese Protestaktionen werfen eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen auf. Diese reichen von polizeirechtlichen Fragestellungen wie der Kostentragungspflicht für einen Polizeieinsatz, der Rechtmäßigkeit von Meldeauflagen und der Vereinbarkeit des sogenannten Präventivgewahrsams mit der Verfassung bis hin zu strafrechtlichen Fragestellungen wie der Einstufung der Letzten Generation als terroristische Vereinigung, der Strafbarkeit von Sitzblockaden

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung sowie der Strafbarkeit sonstiger Protestaktionen als Sachbeschädigung.

Diese Rechtsfragen werden bei Weitem, bei Weitem nicht so einhellig beantwortet, wie der vorliegende Antrag Ihnen glauben machen will. Allerdings werde ich das hier angesichts meiner begrenzten Redezeit nur in Ansätzen darstellen können:

Erstens. Die Letzte Generation ist keine terroristische Vereinigung im Sinne des Paragrafen 129a Strafgesetzbuch.

(Horst Förster, AfD: Das sagt doch keiner!)

Das hat Generalbundesanwalt Peter Frank Ende März dieses Jahres mitgeteilt. „,Da sehen wir keine Zuständigkeit derzeit‘, führte Frank aus. Aktivitäten wie sich an Straßen festkleben oder Kunstwerke beschädigen fielen in die Zuständigkeiten der Landesjustiz.“ Frank reagierte damit auf die in der Union verbreitete Sorge, dass sich Teile der Klimabewegung radikalisierten. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte sogar von der Entstehung einer „Klima-RAF“ in Anlehnung an die Terrorgruppe Rote Armee Fraktion gewarnt,

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

der mehr als 30 Morde zur Last gelegt werden. Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hatte diesen Vergleich schon vor einiger Zeit als „Nonsens“ abgetan.

Zweitens. Nicht jede Teilnahme an einer Sitzblockade ist strafbar.

Ein Beispiel: In seiner Entscheidung zu einer Sitzblockade der Letzten Generation am 23. Juni 2022 unter dem Motto „Öl sparen statt bohren!“ auf einer Kreuzung in Berlin, wies das Amtsgericht Tiergarten im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfungen nach Paragraf 240 Absatz 2 Strafgesetzbuch darauf hin, dass das Thema des Klimawandels und der ökologisch notwendigen Wende im politischen Handeln ein dringendes globales Thema sei. Angesichts der die Menschheit dringlich betreffenden Ziele der Demonstrationsteilnehmer, angesichts der Tatsache, dass dringende Transporte das Demonstrationsgebiet passieren konnten, angesichts der Tatsache, dass die Demonstranten, dass die Demonstration, par

don, die Betroffenen kaum länger als eine Vielzahl sonstiger Demonstrationen im Stadtgebiet beeinträchtigt hat, und angesichts der vorangehenden Ankündigungen weiterer Demonstrationen, sodass zumindest einige der betroffenen Fahrzeugführer im Vorfeld auch auf öffentliche Verkehrsmittel hätten umsteigen können, kam das Amtsgericht zu dem Ergebnis, dass die Ausübung der Demonstrationsfreiheit durch die Demonstrationsteilnehmer/-innen die nur geringfügig eingeschränkten Grundrechtsbelange der behinderten Fahrzeugführer/-innen überwiegt und daher der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt ist.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Drittens. Wenn der Greifswalder Oberbürgermeister, Stefan Fassbinder, Mitgliedern der Letzten Generation ein Treffen anbietet, ist das noch lange kein Fall für die Rechtsaufsicht. Anfang März hatte die Letzte Generation die Hansestadt Greifswald dazu aufgefordert, die Etablierung eines Gesellschaftsrats auf Bundesebene zu unterstützen. Ansonsten würde sie ihre Proteste auch auf Greifswald ausweiten und für eine maximale Störung der öffentlichen Ordnung sorgen. Fassbinder wies die Forderungen der Bewegung in dieser Form zurück und betonte, dass Drohungen – das hat der Innenminister ja auch schon zitiert – kein akzeptables Mittel der politischen Debatte in einer demokratischen Gesellschaft seien. „Ich biete den Verfasser*innen des Schreibens aber wie anderen Bürger*innen auch ein Gespräch an“, sagte er dazu. Die Letzte Generation nahm das Gesprächsangebot an und trug dem Greifswalder OB bei einem Treffen am 17. März seine Anliegen vor. Dagegen bestehen in rechtlicher Hinsicht keinerlei Einwände.

(Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Einschätzung wird übrigens auch vom Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages geteilt. Der erklärte unlängst: „Ob die Stadtpolitik vor Ort das Gespräch aufnimmt, entscheidet jede Stadt selbst.“

Die von der AfD beantragten Feststellungen braucht kein Mensch. Für ein Eingreifen der Rechtsaufsicht besteht keinerlei Anlass. Wir lehnen den Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Ich begrüße auf der Besuchertribüne Mitglieder des Stadtjugendrings und des Kinder- und Jugendparlaments Wismar. Seien Sie uns herzlich willkommen!

Und ich rufe auf für die Fraktion der FDP den Fraktionsvorsitzenden Herrn Domke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es ja nun schon mehrfach gehört, der Greifswalder Oberbürgermeister, aber er nicht allein, Stefan Fassbinder, hat den Klimaaktivisten der Letzten Generation, er hat sie

nicht nur zum Gespräch eingeladen, er hat Ihnen auch Unterstützung zugesichert bei ihrer Forderung nach einem Gesellschaftsrat für Klimaschutz.

Meine Damen und Herren, was auch immer das sein soll und was auch immer dieses Gremium legitimieren soll, da habe ich so meine Zweifel. Ich glaube, wir haben Prinzipien der Demokratie in Deutschland. Da sehe ich einen solchen Gesellschaftsrat nicht. Wenn es eine Art beratender Beirat sein soll für die Politik, dann gerne, aber sicherlich nicht durchgesetzt mit den Mitteln, die da gerade angewandt werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Also im Gegenzug – und das ist ja das, was es erkennbar macht –, im Gegenzug soll es dann eben wohl keine Aktionen mehr in Greifswald geben der Letzten Generation. Und das, meine Damen und Herren, das muss ich in den Kontext setzen. Unsere Position als Freie Demokraten ist ganz klar: Kein noch so hehres Ziel rechtfertigt es, sich über die Rechtsordnung zu stellen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Kunst- und Kulturgüter und fremdes Eigentum dürfen nicht beschädigt werden. Andere Menschen und sich selbst bringt man schon gar nicht in Gefahren. Das Vorgehen der Letzten Generation oder anderer Gruppen, das ist ja nicht die einzige, kann weder moralisch gerechtfertigt werden – und das sollten wir auch gar nicht erst versuchen – noch als rechtlich legitim eingestuft werden. Es ist – da möge man mich nicht falsch verstehen –, es ist das gute Recht zu demonstrieren, für die eigenen Ziele einzustehen. Es ist auch sicherlich das gute Recht in der Wahl der Mittel.

(Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt unterschiedliche Arten, wie man Demonstrationsrecht ausdrücken will,

(Ann Christin von Allwörden, CDU: Bis zu einem bestimmten Grade, ja.)

ja, bis zu einem bestimmten Grade. Genau das ist der Punkt. Ganze Städte lahmzulegen, sich an Eigentum zu vergreifen, das sind …

(Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist nicht wahr!)

Natürlich ist das wahr! Ich meine, das können wir ja sogar sehen. Also die lassen sich ja dabei auch noch filmen. Das ist ja, also so blöd muss man ja auch erst mal sein, dass man sich bei einer Straftat filmen lässt!

(Heiterkeit bei Sabine Enseleit, FDP)

Und ich denke auch, dass der Rechtsstaat da auch härter durchgreifen wird, denn wir haben ja jetzt inzwischen, dass bei Wiederholungstaten natürlich jetzt auch Haftstrafen ausgesprochen werden. Und das ist ja auch richtig so. Die Geldstrafe bezahlt nämlich jemand anderes. Die Leute werden doch dahin gesetzt und irgendjemand anderes verspricht ihnen doch, dass er die Geldstrafe übernimmt, wenn sie überhaupt verhängt wird. Unser Rechtsstaat darf sich überhaupt nicht erpressbar ma

chen, und das geht gar nicht um diese Gruppe alleine, es geht um alle Gruppen, die vielleicht mit solchen Mitteln versuchen, ihr Recht durchzusetzen oder ihren Willen durchzusetzen. So wollen wir es mal besser ausdrücken.