Als nächster Redner steht auf der Liste für die CDUFraktion die Abgeordnete Christiane Berg. Also haben wir eine Rednerin, wunderbar.
Meine Damen und Herren, das war ja schon mal ein Schlagabtausch. Ich beziehe mich auf die Seiten des Berichtes des Landesrechnungshofes, also auf den Landesfinanzbericht 2023. Und da möchte ich ganz zuerst einmal der hier anwesenden Präsidentin danken und natürlich auch den Mitarbeitern, die diesen Landesfinanzbericht erstellt haben: gründliche Arbeit wie immer, die Arbeit der Landesverwaltung unter die Lupe genommen und zahlreiche Verbesserungspotenziale aufgezeigt.
Es ist natürlich dann nicht schön, wenn man als Landesverwaltung Fehler oder eben anderes, wie Sie es nennen, unter die Nase gehalten bekommt. Trotzdem ist es
mehr als bedauerlich, dass die Fraktionen, sowohl von SPD als auch von LINKEN, seit ihrem Regierungsantritt die Berichte des Landesrechnungshofes insgesamt praktisch komplett ignorieren – komplett vielleicht nicht, aber ignorieren – und sich für Beschlussempfehlungen nur die Sachen herausholen, die ihnen so ein bisschen genehm sind.
Und das, meine Damen und Herren, das war in der letzten Legislatur anders. Unter Regierungsbeteiligung der CDU haben wir zahlreiche Empfehlungen aufgegriffen. Da sitzt der Wirtschaftsminister, der kann sich vielleicht noch erinnern?! Der war auch nicht immer begeistert, aber wir haben sie aufgegriffen und versucht durchzuführen.
Es scheint leider so, als ob die meisten Mitglieder der aktuellen Landesregierung gewillt sind, das zu ignorieren, was der Landesrechnungshof aufschreibt.
Die Abschnitte zur Umsetzung von Landtagsentschließungen zu den Themen E-Government und IT-Einsatz, das ist da eine deutliche Sprache.
Ja, und dann, meine Damen und Herren, der destruktive Umgang – das muss man wirklich so sagen – der Regierung mit Empfehlungen des Landesrechnungshofs zeigt sich eben im Landesfinanzbericht über die Ordnungsmäßigkeit herausgehobener Stellenbesetzungsverfahren in der Verwaltung. Da gab es im Finanzausschuss in der Sitzung am 5. Oktober einen durchaus bemerkenswerten Schlagabtausch zwischen Regierung und Rechnungshof über die abschließende Prüfungsmitteilung des Rechnungshofs, über die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit herausgehobener Stellenbesetzungsverfahren in der Landesverwaltung – tut mir leid, so heißt das –, um die gemeinsame Stellungnahme der Staatskanzlei und der Ressorts in dieser Prüfung. Ich könnte ja jetzt diese ganzen Argumente 20 Minuten gegenteiliger Auffassung noch mal vortragen. Es reicht …
Es reicht aber festzuhalten, dass der Rechnungshof die Argumente der Landesregierung, warum die meisten Feststellungen des Rechnungshofs zu rechtlichen Fehlern nicht zuträfen, einen nach dem anderen widerlegt hat.
Und auch die Ausführungen des Ministers soeben machen es nicht richtiger. Im Kern geht es nämlich darum, dass die Landesregierung meint, die wesentlichen Bewertungen des Rechnungshofes seien unzutreffend, weil es um herausgehobene Stellen geht, insbesondere Abteilungsleitungen und stellvertretende Abteilungsleitung. Und für diese Stellen mit Vertrauensstellung gelten die Ausnahmen des Paragrafen 4 Nummer 2 der Allgemeinen Laufbahnverordnung, beziehungsweise sei für diese Stellen weder eine Ausschreibung noch eine gesonderte Dienstpostenbewertung vorgeschrieben.
Abgesehen davon, dass Abteilungsleitungen Laufbahnbeamte sind, die der Neutralitäts- und Loyalitätspflicht unterliegen, und es daher keiner besonderen Vertrauensstellung bedarf, stellt der Rechnungshof zu dieser Auffassung der rot-roten Landesregierung zutreffend fest, dass der rechtlich zulässige Verzicht auf eine Stellenausschreibung nicht bedeutet, dass nicht die Pflicht besteht, ein Auswahlverfahren durchzuführen. Das folgt aus dem Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, nach dem jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung einen gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte hat. Und da man nicht durch Verordnungsrecht Verfassungsrecht umgehen kann, ist der Verzicht auf ein rechtssicheres und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren nicht rechtlich haltbar, es ist rechtswidrig.
Der Rechnungshof stellt darüber hinaus fest, dass zwar der Bewerberkreis eingeschränkt werden kann, diese Einschränkung aber begründet, und die Begründung muss dokumentiert werden, um letztlich für alle infrage kommenden Bewerber die Möglichkeit, einen Zugang zum Verfahren und ein faires Auswahlverfahren zu gewähren. Und das war auch in vielen Fällen nicht gegeben.
Und, meine Damen und Herren, alle gegen die Feststellungen des Rechnungshofs vorgebrachten Argumente sind ein schwacher Versuch, rechtliche Fehler zu beschönigen. Am Ende bleibt nämlich festzuhalten, dass der Rechnungshof bei allen 55 geprüften Stellenbesetzungsverfahren für herausgehobene Stellen in der Landesverwaltung jeweils mehrere rechtliche Verfehlungen pro Verfahren festgestellt hat, wobei die Verstöße gegen das Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt – ich sagte es bereits – systematisch und schwerwiegend waren.
Man kann nun die Anzahl und die Art der Vergehen auf Seite 148 und 149 im Landesfinanzbericht vorlesen oder nachlesen, es bleibt dabei: Die von der rot-roten Landesregierung gegen die Feststellung des Landesrechnungshofs vorgebrachten Argumente können noch nicht überzeugen. Daher wäre die Landesregierung gut beraten, die Hinweise des Rechnungshofes zu beachten und die Rechtsauffassung zu korrigieren. Und wir werden dies nach der Beratung des Landesfinanzberichts im Finanzausschuss für die Entschließung des Landtages entsprechend einfordern. – Vielen Dank!
Also zunächst will ich sagen, dass ich sehr darauf geachtet habe, Herr Schmidt, wie Sie mit dem Umstand, dass die Dokumente vertrauliche Personalangelegenheiten sind, umgehen. Und ich fand es schon grenzwertig, weil Sie nicht im Grunde genommen allgemein das Beispiel referiert haben, sondern schon spezifiziert auf ein
Ressort, und sich daraus Ableitungen ergeben können. Aber ich sage mal, grenzwertig, da will ich jetzt aber auch nicht Erbsenzählerei betreiben.
Ich kritisiere an Ihren Darlegungen vor allen Dingen den Umstand, dass Sie sehr einseitig vorgetragen haben, denn die Stellungnahme der Landesregierung, die ja auch Ausschussdrucksache ist, 8/918-1, eben in Befassung mit der Prüfung des Landesrechnungshofs, die haben Sie überhaupt nicht erwähnt, passt aber auch nicht in das Narrativ, das Sie hier entwickeln wollen. Frau Berg ist darauf eingegangen und hat sich mit dieser Reflexion seitens der Landesregierung auch auseinandergesetzt.
Ergänzend zu dem, was der Minister gesagt hat, möchte ich darauf verweisen, dass in der Erwiderung seitens der Landesregierung bereits in den ersten Sätzen klargestellt wird, dass die Landesregierung – ich sag es jetzt mal mit meinen Worten – konstruktiv mit den Hinweisen des Landesrechnungshofs umgeht. Und die – das werden Sie bestätigen können –, die Staatssekretärin hat im Finanzausschuss deutlich gemacht, dass man dankbar ist für die Hinweise und sehr wohl damit umgeht.
Und die Beratungsunterlagen, die wir im Finanzausschuss haben, weisen aus, dass im Jahr 2021 bereits begonnen wurde, sowohl einmal die Veränderungen, die notwendig wurden, zum Landesbesoldungsrecht angepasst hat und dass man auch die Anordnung der Ministerpräsidentin über die Übertragung personalrechtlicher Befugnisse überarbeitet. Das sind doch ganz klare Maßnahmen, wie mit dem Landesrechnungshofbericht und den Empfehlungen darin umgegangen wird. Das zu unterschlagen, ist nicht redlich. Man kann dann immer noch Dinge finden und sagen, das ist nicht umfänglich genug, das ist nicht hinreichend und so weiter, das steht dann auf einem anderen Blatt, aber das gänzlich auszulassen, ist nicht redlich.
Nun etwas noch also zu den Nachsätzen: Es gibt ja ein paar Sachen, wo der Landesrechnungshof etwas moniert, wo man durchaus auch andere Auffassungen zu haben kann. Zum Beispiel hat der Landesrechnungshof, wenn ich das richtig so erfasst habe, gefordert, dass bei jeglichen Nachbesetzungen immer wieder aufs Neue – und das kann ja alle drei Monate passieren – geprüft wird, ob diese Stelle überhaupt noch notwendig ist. Das würde einen enormen Aufwand erzeugen. Ich schließe mich der Darlegung in Erwiderung seitens der Landesregierung an, dass sie sagt, also mit dem Organisationserlass der Ministerpräsidentin und faktisch, die dann das Organigramm der ganzen Landesregierung zur Folge hat, ist geklärt, und im Übrigen auch mit jedem Landeshaushalt, wo wir ja das Personaltableau auch mit beschließen, ist geklärt, ob diese Stellen notwendig sind oder nicht. Also hier steht die eine Auffassung neben der anderen. Ich schließe mich an dieser Stelle der Auffassung der Landesregierung an.
Dann, weil gerade Herr Schmidt immer wieder betonte – also das war auch schon immer –, man könnte den Eindruck bekommen, hier vollziehen sich kriminelle Handlungen in der Landesregierung: Fakt ist, das ist deutlich geworden, es gibt Mängel in der Aktenführung und es wird ausdrücklich betont. Das ist aber keine Rechtswidrigkeit. Das sind Mängel, die müssen abgestellt werden beziehungsweise wurden bereits abgestellt. Das liegt ja schon eine Weile zurück. Und das wäre dann die Folgerung.
Und dann will ich noch etwas sagen, was auch zur Redlichkeit gehört, denn, Herr Schmidt, die Überschrift Ihrer Aussprache ist „Rechtsstaat statt Linksstaat”. Dann ziehen Sie das Ganze hoch und erwecken den Eindruck, als wäre das eine linke Nummer der linken SPD/DIE LINKERegierung.
Dann geht aber Ihre Überschrift nicht auf, denn die Große Koalition war keine linke Koalition. Da würde sich ja Herr Renz vor verwahren, ja,
Also Sie versuchen uns, da ans Zeug zu flicken in einer Art und Weise, die nicht aufgeht. Das will ich an dieser Stelle sagen. Und weil es insofern mehrfach unredlich ist, was Sie da angezettelt haben, sage ich, das trägt nicht, ist eine ziemlich dünne Suppe.
Aber entscheidend ist, wie wir umgehen mit den Hinweisen des Landesrechnungshofs. Und wir gehen redlich und seriös damit um. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Koplin, ich glaube, ähnlich wie bei Herrn Minister Pegel liegt hier so ein kleines, ja, hermeneutisches Problem vor. Also in dem Titel der Aussprache geht es nicht ausschließlich um diesen Bericht des Landesrechnungshofes, auch wenn der zweite Teil das vielleicht so denken lässt. Es geht natürlich auch um andere Stellenbesetzungen, die natürlich auch in der jetzigen Regierung vollzogen wurden. Sie wissen es doch selber. Zum Beispiel Frau Brüdgam, ja, die war früher Landesvorsitzende Ihrer Partei, hat jetzt einen schönen dotierten Posten bekommen. Da können Sie erzählen, wie qualifiziert die ist und so weiter,