Protokoll der Sitzung vom 15.12.2023

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir mit der Sitzung beginnen können.

Ich begrüße Sie zur 71. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich ganz herzlich zwei Kollegen von uns heute zu ihrem Geburtstag gratulieren. Zum einen ist es unser Kollege Wolfgang Waldmüller, zu seinem heutigen Geburtstag herzlichen Glückwunsch!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank)

Und zum anderen möchte ich ganz herzlich unserem Kollegen Harry Glawe zu seinem heutigen runden Geburtstag gratulieren. Jeder darf jetzt raten, welcher runde Geburtstag das ist. Lieber Harry, herzlichen Glückwunsch!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP

und auf der Regierungsbank –

Zuruf aus dem Plenum: 60! – Gratulationen –

Süßer, harr’ck

man’n Lütten! Harry! Harry, gib einen aus! –

Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung den Abgeordneten Stephan Reuken zum Schriftführer.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 8/2822.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 8/2822 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Krüger.

Ist genau meine Größe.

(allgemeine Heiterkeit – Der Abgeordnete Thomas Krüger stellt das Rednerpult ein. – Sebastian Ehlers, CDU: Sollen wir einen Stuhl holen, Herr Krüger? – Zuruf von Julian Barlen, SPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein sehr arbeitsreiches Jahr geht zu Ende, und ich freue mich, Ihnen auf Drucksache 8/2822 die vierte Beschlussempfehlung dieses Jahres vorlegen zu können, mit der wir wieder zahlreiche Petitionen zum Abschluss bringen können. Konkret sind es 31 Petitionen, die der Petitionsausschuss im Berichtszeitraum vom 1. August bis 31. Oktober dieses Jahres abschließend geprüft hat. In diesem Berichtszeitraum haben wir insgesamt vier Ausschusssitzungen durchgeführt, in denen wir die Petitionen zum Teil gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierung und der nachgeordneten Behörden beraten haben.

Eine dieser Sitzungen haben wir im Oktober vor Ort in der Stadt Usedom durchgeführt. Die Öffentlichkeit war zugelassen, und die Öffentlichkeit, meine Damen und Herren, war zahlreich vertreten. Auch die Medien waren vor Ort und haben anschließend darüber berichtet. Sie haben vielleicht davon gehört. Anlass für diesen Ortstermin war die Eingabe eines Petenten, der sich für die Errichtung von zwei Fußgängerampeln einsetzt, um vor allem für die Seniorinnen und Senioren einer großen Wohnanlage, die an der viel befahrenen Bundesstraße liegt, eine gefahrlose Überquerung der Straße zu den gegenüberliegenden Einkaufsmärkten sicherzustellen. Das Petitionsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Hier bleiben wir dran.

Ein Ortstermin ist immer eine gute Möglichkeit, mit den Beteiligten vor Ort gemeinsam nach Lösungen zu suchen, es ist aber auch sehr zeitaufwendig, wenn der gesamte Ausschuss im Land unterwegs ist. Deshalb hat der Petitionsausschuss in diesem Jahr verstärkt die Möglichkeit genutzt, einzelne Abgeordnete zu beauftragen, die Petitionen vor Ort zu besprechen. Von einer dieser Petitionen möchte ich Ihnen kurz berichten.

Gegenstand dieser Petition ist Behördenhandeln, also ein ganz klassischer Beschwerdegrund. In diesem Fall geht es um den Pflichtumtausch von Führerscheinen, für den es, wie Ihnen sicherlich bekannt ist, bestimmte Fristen zu beachten gilt. Doch infolge der Corona-Pandemie konnten die Behörden, so auch die Führerscheinstelle, nur noch stark eingeschränkt betreten werden, was zu Verzögerungen führte. Der Petent konnte deshalb seiner Umtauschpflicht nicht nachkommen.

Wie im Laufe des Petitionsverfahrens sich herausstellte, war das keineswegs ein Einzelfall. Auch dem Bürgerbeauftragten lagen hierzu zahlreiche Beschwerden vor. Zudem blieb der Zustand auch nach dem Ende der Corona-Pandemie bestehen. Der Bürgerbeauftragte sprach in diesem Falle in der Presse von einem BehördenLong-Covid. So war der Zugang vielfach weiterhin nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Kritisiert wurden hierbei vor allem die langen Vorlaufzeiten für einen Termin sowie technische Probleme bei der Onlinevergabe oder belastete Telefonleitungen.

Da der Petitionsausschuss hier Handlungsbedarf gesehen hat, und zwar über die Petition selbst hinaus, hat er sich sehr intensiv mit der Problematik befasst. Er hat Übersichten der Landkreise und der einzelnen Ämter über den Zugang zu den Behörden angefordert und ausgewertet. Er hat mehrere Beratungen, unter anderem mit dem betroffenen Landkreis Rostock, dem Innenministerium, dem Städte- und Gemeindetag sowie dem Bürgerbeauftragten Herrn Crone, durchgeführt.

Und schließlich habe ich im Auftrag des Ausschusses vor Ort ein Gespräch, unter anderem mit Vertretern des Landkreises Rostock, geführt. Dieses Gespräch war sehr konstruktiv und hat letztlich gezeigt, dass die Landkreise für die Problematik sensibilisiert und Verbesserungen erreicht werden konnten. Im vorliegenden Fall hat die Führerscheinstelle verschiedene Maßnahmen ergriffen, die zu einer Optimierung der Abläufe und in deren Folge zu einer verbesserten Erreichbarkeit der Behörde geführt haben. Der Petitionsausschuss dankt hiermit ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Führerscheinstelle des Landkreises Rostock für ihr Engagement und das Umstellen der Verfahrensabläufe.

Wie in diesem konkreten Fall konnten wir in insgesamt 3 der 31 Petitionen, die wir heute zum Abschluss bringen wollen, feststellen, dass dem Anliegen vollumfänglich entsprochen worden ist. In immerhin 13 Fällen haben wir eine Kompromisslösung erzielt. Bei 6 Petitionen sind wir der Auffassung, dass die Landesregierung davon Kenntnis erhalten sollte. Deshalb empfehlen wir hier eine Überweisung an die Landesregierung. Eine Petition wird den Fraktionen überwiesen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Petitionsausschuss hat die vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen. Vor diesem Hintergrund bitte ich auch Sie um Ihre Zustimmung, bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses für die konstruktive Arbeit und selbstverständlich bei unserem Ausschusssekretariat für die tolle Mitarbeit. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Vielen Dank, Herr Vorsitzender!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/2822 abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/2822 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten gemäß Paragraf 70 der Geschäftsordnung des Landtages – Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, Drucksache 8/2831.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Landtages Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls – Drucksache 8/2831 –

Gemäß Paragraf 70 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag ohne Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/2831 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/2831 einstimmig angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Robert-Stock-Gymnasiums Hagenow. Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen!

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Landesregierung – Einwilligung des Landtages gemäß Paragraf 63 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Nummer 5.6 mit Bezug auf die Verwaltungsvorschrift Nummer 4.4 zu Paragraf 64 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern zur Veräußerung der landeseigenen Flächen des Schlossensembles Karlsburg an Helmuth Freiherr von Maltzahn, Drucksache 8/2802.

Antrag der Landesregierung Einwilligung des Landtages gemäß § 63 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Nummer 5.6 mit Bezug auf die Verwaltungsvorschrift Nummer 4.4 zu § 64 der Landeshaushalts- ordnung Mecklenburg-Vorpommern zur Veräußerung der landeseigenen Flächen des Schlossensembles Karlsburg an Helmuth Freiherr von Maltzahn – Drucksache 8/2802 –

Das Wort zur Begründung hat die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten in Vertretung für den Finanzminister, Bettina Martin.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich trage hier den Redebeitrag des Finanzministers vor, der herzlich grüßen lässt. Er vertritt unser Land heute im Bundesrat.

Die Landesregierung bittet heute den Landtag um die Zustimmung zu einem Grundstücksverkauf. Es geht um das Schlossensemble Karlsburg, bestehend aus einem denkmalgeschützten Schloss, drei mehrgeschossigen Labor- und Verwaltungsgebäuden sowie einem Garagenkomplex, umgeben von einer denkmalgeschützten Parkanlage.

Das Schloss wurde 1773 fertiggestellt und befand sich bis zum Jahr 1945 in Privatbesitz. Ab den 1940er-Jahren wurden Teile des Schlosses für medizinische Zwecke genutzt, zunächst als Heim zur sozialmedizinischen Betreuung von Diabetikerinnen und Diabetikern, seit 1950 beherbergt das Schloss das Institut für Diabetesforschung und -behandlung. Ab dem Jahr 2011 wurde es von der Universitätsmedizin Greifswald genutzt, bis zum Jahr 2019 die Rückübertragung des Eigentums am Schlossensemble Karlsburg an das Land erfolgte.

Da für das Schlossensemble kein Landesbedarf besteht, wurde die Veräußerung der Liegenschaft im Wege eines Bietverfahrens beschlossen. Die Landesregierung hatte den Landtag darüber informiert. Ein in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten ermittelte einen Verkehrswert in Höhe von rund 1 Million Euro. Dieser Wert konnte im Bietverfahren jedoch nicht annähernd bestätigt werden. Aufgrund der eingehenden Gebote im Bietverfahren ist ein realistischer Marktwert in Höhe von 200.000 Euro anzunehmen.

Nach intensiven Verhandlungen des Landes mit der zunächst aussichtsreichsten Bieterin hatte diese im Juli 2022 ihr Angebot zurückgezogen. Als Grund wurden vor allem die aktuellen Preisentwicklungen in der Baubranche angegeben. Eine Kontaktaufnahme mit den weiteren im Bietverfahren beteiligten Bietern wurde als nicht erfolgversprechend angesehen. Jedoch hatten unabhängig vom Bietverfahren weitere potenzielle Käufer ihr Erwerbsinteresse bekundet. Auf diese Weise konnte der aktuelle Käufer Helmuth Freiherr von Maltzahn gefunden werden. Das Kaufpreisangebot liegt hier bei 250.000 Euro und damit 50.000 Euro über dem im Bietverfahren aufgerufenen Gebot. Der realistisch erzielbare volle Wert scheint damit ausgereizt zu sein.

Die Veräußerung des Schlossensembles bringt gleich mehrere Vorteile mit sich. Zum einen werden die derzeitigen Kosten für den Betrieb und die Erhaltung der Schlossanlage vermieden. Zum anderen ist die denkmalgerechte Sanierung und Nutzung gewährleistet, und dies mit Zustimmung der Gemeinde. Durch den ausgehandelten Kaufvertrag sind die Interessen des Landes also gesichert.

Konkret plant der Käufer, die Schlossanlage zu sanieren und als Ausbildungsstätte für medizinische Berufe zu nutzen. Zudem sollen Räume insbesondere für ältere pflege- und unterstützungsbedürftige Personen oder für gemeindliche Zwecke und touristische Veranstaltungen entstehen. Die Gemeinde Karlsburg befürwortet dieses Vorhaben.

Auf Wunsch des Käufers beinhaltet der vorliegende Kaufvertrag eine aufschiebende Bedingung der Befristung bis zum 31. Dezember 2024. Der Käufer begründet dies mit Unwägbarkeiten bei Altlasten und beim Denkmalschutz. Der Kaufvertrag enthält daher Regelungen zu einer vorzeitigen Besitzüberlassung bis zum 31. Dezember 2024, damit der Käufer unter anderem eine Klärung mit den Denkmalbehörden herbeiführen kann. Konkret beinhaltet der Kaufvertrag unter anderem eine 20-jährige Nutzungsbindung, eine Investitionsverpflichtung, eine Verfügungsbeschränkung bei der Weiterveräußerung für 20 Jahre über eine Mehrerlösklausel und ein Wiederkaufsrecht für 20 Jahre über eine Rückauflassungsvormerkung. Zudem geht das Nutzungsverhältnis mit dem Institut für Diabetes auf den Käufer.

Meine verehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, wurden hier faire Bedingungen zu einem realistischen Kaufpreis ausgehandelt. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu der Veräußerung des Schlossensembles Karlsburg. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)