Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag möchten wir ein Thema anpacken, das in den letzten Jahren sichtbar an Bedeutung gewonnen hat. Diesem Eindruck kann sich keiner verwehren, der entsprechende Medienberichte verfolgt oder hier im Landtag zugehört hat.
Erst in der Oktobersitzung debattierten wir einen Gesetzentwurf der GRÜNEN, der mit der vorgeschlagenen Änderung des Disziplinargesetzes einen Teilbereich der vorliegenden Koalitionsinitiative berührte. Und Anfang der Woche konnte man lesen, dass in Sachsen-Anhalt zehn Polizeischülerinnen und Polizeischüler entlassen worden sind wegen teils wirklich widerlicher misogyner und rassistischer Chats. Insofern können wir nahtlos an bereits Gesagtes anknüpfen. Ich hatte unseren Antrag ja bereits angekündigt.
Meine Damen und Herren, in der Ziffer 500 des Koalitionsvertrages haben wir eine Feststellung getroffen, die eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Die Koalitionspartner bekräftigen ausdrücklich die Vorbildfunktion und Verpflichtung aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Verfassungsfeinde müssen aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden.“
Diese Selbstverständlichkeit wurde in der jüngeren Vergangenheit leider immer wieder von der Realität eingeholt. „NSU 2.0“, „Hannibal“, Uniter belegen auf erschütternde Weise, dass Rechtsstaatlichkeit und der Schutz von Demokratie und Grundrechten nicht für alle Beamtinnen und Beamte die höchste Handlungsmaxime darstellen. Hier im Land war es die Enttarnung des „Nordkreuz“Netzwerkes, die nicht wenige im August 2017 in Schockstarre versetzte, für Unsicherheit sorgte und noch Jahre später im politischen Schwerin nachhallte und für unfreiwillige Abgänge sorgte.
Die Beteiligung von Polizeibeamten an den Aktivitäten des verschworenen Umsturznetzwerks bewog nicht zuletzt den Landtag dazu, diesen Komplex in die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu tatsächlichen und potenziell rechtsterroristischen Strukturen miteinzubeziehen.
Die Anlässe sind also gegeben, um sich vertieft mit dem Thema „Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst“ zu befassen. Und selbst, wenn wir die bekannt gewordenen Skandale als Einzelfälle betrachten, banal sind diese deswegen noch lange nicht. Banal sind sie insbesondere nicht für die weit überwiegende Mehrzahl von Beamtinnen und Beamten, die fest mit beiden Beinen auf dem Grundgesetz steht und die Grundrechte wahrt. Diese überwältigende Mehrheit leistet tagtäglich mit ihrer Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung und Fortentwicklung unseres demokratischen Gemeinwesens. Ihnen gebührt unser Dank und ihnen möchten wir auch mit diesem Antrag den Rücken stärken.
Meine Damen und Herren, wir können es als Gesetzgeber nicht kommentarlos hinnehmen, wenn einzelne schwarze Schafe durch rassistische, antisemitische oder sonstige demokratieverachtende Äußerungen und Handlungen bewusst einen ganzen Berufsstand in Misskredit bringen wollen. Sie ziehen damit nicht nur die Integrität staatlicher Organe in Mitleidenschaft, sondern nehmen es in Kauf, dem Ansehen jedes einzelnen Beschäftigten zu schaden. Das können wir nicht dulden und das werden wir nicht dulden!
Der Innenminister hat es in der Oktoberdebatte erwähnt und ich begrüße es außerordentlich, im Zusammenhang mit dem „Nordkreuz“-Skandal ist es teilweise zu einschneidenden Disziplinarmaßnahmen gekommen. Das ist gut und ein wichtiges Signal. Dennoch, viel zu häufig wirken das Disziplinarrecht zahnlos und die Demokratie nicht wehrhaft genug. Auch wenn die derzeitige Gesetzeslage bei entsprechenden schwerwiegenden Verstößen ein konsequentes Handeln ermöglicht, bildet die Anwendung der Kannregelung in der Realität häufig die Ausnahme. Wir sollten es im Interesse aller rechtschaffenden Beamtinnen und Beamten hingegen zur Regel
Meine Damen und Herren, ich halte es durchaus für einen gangbaren Weg, auch statusrelevante Disziplinarverfahren wie die Entlassung per Verfügung auf den Weg zu bringen. Der Betroffene oder die Betroffene hat selbstverständlich das Recht, sich gegen diese Entscheidung zu wehren. Die Reihe der Klagewilligen ließe sich aber bereits durch entsprechend gut begründete Verfügungen ausdünnen.
Und da bin ich ganz beim GdP-Landeschef Christian Schumacher, der professionellere und rechtssichere Entscheidungsgrundlagen der Disziplinarstellen fordert. Wörtlich beklagt er, dass die „den Gerichtsverfahren vorgeschalteten internen Vorermittlungsverfahren oder Verwaltungsermittlungen“ – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin – „oft von juristischen Laien, die zudem nur begrenzt in der Materie des Extremismus, des Populismus etc. geschult sind, geführt“ würden. Zitatende.
Die Ermöglichung, Verfassungsfeinde per Verfügung aus dem öffentlichen Dienst zu entlassen, ist somit ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. Bei der Bundeswehr möchte man künftig beispielsweise Fehlanreize für Klagen oder das Hinauszögern von Verfahren verhindern, indem den Entlassenen bis zum Abschluss der gerichtlichen Überprüfung ein Überbrückungsgeld in Höhe der letzten Dienstbezüge gezahlt wird. Das vermeidet wirtschaftliche Härten, sollte sich am Ende des Verfahrens herausstellen, dass die Verfügung zu Unrecht erlassen wurde. Sollte die Entlassungsverfügung allerdings bestandskräftig werden, ist das Geld oberhalb des Pfändungsfreibetrages zurückzuzahlen. So sollen Verfassungsfeinde nicht länger und höher als nötig staatlich alimentiert werden.
Wir sollten uns im Interesse aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht verwehren, mit Blick auf bundesweite Entwicklungen ebenfalls neue Wege auf diesem Gebiet zu gehen, dies aber in Zusammenarbeit und unter Einbeziehung der entsprechenden Vertretungen. Ich halte es für falsch, einen fertigen Gesetzentwurf auf den Tisch zu legen. Stattdessen sollten wir in einem Schulterschluss einer demokratischen Allianz die praktikabelste Regelung finden, um das Vorhaben bestmöglich umzusetzen.
Meine Damen und Herren, die Modernisierung des Landesdisziplinargesetzes ist ein Mittel, um Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst konsequent entgegenzutreten. Wir sehen aber mindestens eine weitere Stellschraube, an der wir drehen können und sollten, und das ist die Erweiterung des Strafrechtkatalogs, denn sowohl die Strafverfolgungsbehörden als auch die Disziplinarstellen sind häufig mit dem Problem konfrontiert, nicht mit der gebotenen Konsequenz gegen etwaige Tendenzen und insbesondere gegen menschenverachtende Chatinhalte vorgehen zu können.
Schauen Sie sich beispielsweise Chatverläufe an, die unter verbeamteten „Nordkreuz“-Mitgliedern verschickt wurden. Ich will den Wortlaut hier nicht unnötigerweise wiederholen, aber sie sind zutiefst rassistisch, menschenverachtend und verherrlichen den Nationalsozialismus. Richtigerweise eingeleitete staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen jedoch einerseits häufig ins Leere, da eine strafrechtliche Relevanz aufgrund der fehlenden öffentlichen Außenwirkung privater Chatverläufe verneint werden muss.
Andererseits verzögern laufende Ermittlungsverfahren die Verfolgung von Disziplinarmaßnahmen deutlich, da entsprechende Verfahren des Dienstherrn für die Zeit staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen in der Regel ruhen.
Wir halten es für geboten, auch hier eine Lücke zu schließen und die Verfolgung volksverhetzender Nachrichten sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auch in geschlossenen Chatgruppen als Straftat im Amt zu ermöglichen, sofern diese einen dienstlichen Bezug haben und geeignet sind, das Vertrauen der Allgemeinheit in das rechtsstaatliche Handeln von Behörden zu erschüttern. Nach einer Befassung des Bundestages wird eine entsprechende Initiative der schwarz-grünen Landesregierung Nordrhein-Westfalen erneut den Bundesrat erreichen. Wir wollen unsere Landesregierung mit einem eindeutigen Votum des Landtages ausstatten, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen.
Meine Damen und Herren, wir müssen von Beamtinnen und Beamten erwarten können, dass sie die Demokratie und Grundrechte wahren und dafür einstehen. Insbesondere bei jenen, die legitimiert sind, das staatliche Gewaltmonopol durchzusetzen, müssen wir zum Schutz unserer Gesellschaft erhöhte Maßstäbe ansetzen.
Und ich habe es vorhin gesagt und mache es noch mal, auch in Erwartung, dass hier gleich ein Generalverdacht herbeihalluziniert wird beziehungsweise die Kollegin von Allwörden dies in der Presse ja schon behauptet hat: Die weit überwiegende Mehrzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst lebt die Werte der Verfassung. Unterstützen Sie diese Mehrheit und uns in dem Vorhaben, konsequenter gegen die einzelnen schwarzbraunen Schafe vorzugehen! Ich freue mich auf die Debatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich würde an die letzten Hinweise ausdrücklich anknüpfen, genau, wie ich es in der letzten Diskussion vor, ich glaube, sechs Wochen getan habe, bezogen auf den Antrag der GRÜNEN.
eine extrem kleine Zahl – das ist mir wichtig –, die allerdings einen extrem großen Schaden für alle anderen erzeugt.
Und genau deshalb gibt es eine berechtigte Fragestellung, ob ein Dienstherr nicht auch dafür zuständig ist und Verantwortung trägt, dass eben nicht einige wenige für ganz, ganz viele negativen Schaden erzeugen.
Das ärgert im Übrigen, wenn Sie hineinhorchen, gerade die engagierten, guten Kolleginnen und Kollegen noch viel, viel mehr als viele von Ihnen. Diese kleinste Zahl ist gerade für diejenigen nachvollziehbar ein Riesenärgernis.
Wir haben letztes Mal schon besprochen, dass es eine Initiative gibt der Bundesinnenministerin, des Bundesinnenministeriums, ein Stück weit orientiert an BadenWürttemberg, deshalb an einer Stelle das Disziplinarrecht des Bundes umzugestalten. Das Disziplinarrecht sieht eigentlich vor, dass sie Ermittlungen führen und am Ende der Ermittlungen eine Entscheidung treffen. Und die meisten dieser Entscheidungen, da gibt es abgestufte Sanktionssysteme, die meisten dieser Entscheidungen trifft man quasi durch einen Verwaltungsakt. Das heißt, ich kriege einen Bescheid, gegen den ich mich wehren kann. Ausgenommen davon ist diese sehr weitreichende Entscheidung, als Beamtin oder Beamter aus dem Dienst entlassen zu werden. Dafür muss in unserem Bundesland – wie auch im Bund, in 15 Bundesländern und im Bund, also das ist jetzt eine breite Mehrheit, die das so gestaltet hat – eine Klage geführt werden, an deren Ende dann eine gerichtliche Entscheidung steht, dass man entlassen wird, oder eben das Entlassungsbegehren des Dienstherrn, das dem nicht gefolgt wird.
Diese Initiative der Bundesinnenministerin ist durchaus in den Beratungen nicht ohne Widerspruch geblieben, und insbesondere die beschäftigten Vertretungen sowohl im Personalvertretungsbereich, aber auch in den gewerkschaftlichen Bereichen haben deutlich kritische Anmerkungen gemacht. Und nach meinem Eindruck geht es da vor allen Dingen um eine Sorge, die Sorge, dass das sehr groß gestaltet worden ist, sehr grundsätzlich gestaltet worden ist, und die Sorge, dass damit Stigmatisierungseffekte bei verschiedenen Beteiligten auftreten, die nicht dem Radikalismusverdacht unterliegen sollten.
Ich glaube, dass wir klug daran tun, genau mit diesen beschäftigten Vertretungen das Gespräch zu suchen, und bin deshalb dankbar, dass der Antrag uns genau das an die Hand gibt, nämlich zu sagen, inwiefern sollt ihr das bitte einmal erörtern mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen, denn ich bin überzeugt in der Grundannahme, nein, ich bin nicht überzeugt, sondern ich weiß in der Grundannahme, dass diese kleinste Gruppe von Problembeteiligten auch für die Gewerkschaften und für die Personalvertretungen ein echtes Ärgernis darstellt. Eines, das sie nicht wollen, von dem sie sich klar distanzieren wollen, das ist unstreitig, aber wenn man einen Weg wählt, mit solchen Beteiligten anders umzugehen, brauchen wir nach meiner Überzeugung einen vernünftigen, konsensorientierten Dialog mit den Beteiligten. Und dafür herzlichen Dank! Ich hatte es letztes Mal schon gesagt, ich wünsche mir da, dass wir eben die Beteiligten mitnehmen.
Es geht darum – und das ist entscheidend –, um diese kleinste Zahl, die aber eben nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung agiert, und da ist mir relativ wurscht, ob das schon bei der Einstellung
ins Beamtenverhältnis so war oder sich aus verschiedensten Gründen erst während des gelebten Beamtenverhältnisses ergibt, den Beteiligten die klare rote Karte zu zeigen. Und das ist, glaube ich, der wichtigere Teil, den eigenen Kolleginnen und Kollegen, die die freiheitlichdemokratische Grundordnung weiterhin selbstverständlich vertreten und auf deren Boden stehen, aber auch den Menschen außerhalb der Behördenstuben, also jenen, die mit Polizeikräften, mit Beamtinnen und Beamten zu tun haben, auch denen das klare Signal zu geben, mit diesen Beteiligten macht der Staat sehr, sehr klare Kante.
Und deshalb bin ich bei einem Punkt, der mich letztes Mal bewegt hat und auch dieses Mal bewegt hat. Am Ende des Tages geht es vor allem um den Faktor Zeit. Wir brauchen zum Teil – das gestehe ich freimütig ein – sehr, sehr lange, bis diese Verfahren zum Abschluss kommen. Da spielte die Berufsgruppe, der ich angehöre und auch der Kollege Noetzel angehört, die Anwältinnen und Anwälte, zwar eine Rolle. Sie haben eine rege, anwaltlich vertretene Disziplinarverfolgung, mit der Folge, dass sie immer wieder Stellungnahmen auch der Anwältinnen und Anwälte abwarten. Meine Kolleginnen und Kollegen sagen, die brauchen immer Fristverlängerung. Da fühle ich mich in meiner Vergangenheit durchaus ertappt. Ich glaube aber, dass auf beiden Seiten Zeit eine Rolle spielt und wir in der Tat auch in so einem Dialogprozess überlegen müssen, was es an sonstigen Beschleunigungsmöglichkeiten gibt.
Und auch da stelle ich mich gerne der entsprechenden Diskussion mit den Personalvertretungen und Gewerkschaften, wenn es Konzentrationsnotwendigkeiten gibt, um einfach mit mehr Professionalität auf unserer Seite, mit noch mehr Professionalität solche Verfahren zu betreiben. Das ist auch der Gegenstand eines solchen Dialoges, denn am Ende geht es in der Tat um Geschwindigkeit. Nach solchen Sachverhalten brauchen wir eine möglichst schnelle Reaktion, die klar zeigt, wie der Staat mit solchen Sachverhalten umgeht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von daher freue ich mich auf diesen Prozess. Der wird nicht ganz ohne. Ich freue mich auch darauf, dass wir, glaube ich, am Ende den parlamentarischen Raum in so einen Prozess einbinden müssen, auch diesen Prozess, diesen Dialog mit den Gewerkschaften und der Personalvertretung führen sollten, und komme auf den letzten Punkt zurück.
Ich freue mich, dass der Bundesgesetzgeber bei der Frage, ob statt einem Jahr künftig schon eine Verurteilung durch ein Strafgericht von sechs Monaten ausreichend ist unter gewissen Umständen, dort bereits auf dem Weg in ein Gesetzgebungsverfahren ist. Das ist nämlich ein Gegenstand, den das Beamtenstatusgesetz regelt. Also auch an der Stelle folgen wir dann gerne gemeinsam dem Weg, werden im Bund unterstützen und hoffen, dass wir es dann hier auch umsetzen können.
Ich freue mich auf die Diskussion und vor allen Dingen auf den Prozess danach. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Gespenst geht um. Es wird vornehmlich durch rassistische und demokratiefeindliche Äußerungen auffallen und trägt häufig Uniform. Die rot-rote Koalition meint, dieses Gespenst mit höchster Wachsamkeit als Verfassungsfeind entlarven und unbürokratisch aus dem öffentlichen Dienst entfernen zu müssen.
Meine Damen und Herren, ich fasse es nicht! Die Hütte brennt, die Sicherheit geht den Bach runter, Probleme ohne Ende, und den extremen LINKEN fällt nichts Besseres ein, als zur Jagd auf vermeintliche Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst zu blasen!
Der völlig einseitig politisch linksmotivierte Antrag stünde jedem totalitären System gut zu Gesicht und ist als Sonderrecht für Gesinnungstäter abzulehnen. Zudem ist der Antrag geschlechterdiskriminierend, denn der Antrag ist strikt durchgegendert und unterstellt somit in der Überschrift, wo nur von Verfassungsfeinden die Rede ist, dass es nur männliche Verfassungsfeinde gibt.
Ich gehe davon aus, dass hier schnellstens ein Änderungsantrag gestellt wird, damit die Verfassungsfeindinnen nicht nur mitgedacht, sondern auch sprachlich sichtbar gemacht werden,