Ich gehe davon aus, dass hier schnellstens ein Änderungsantrag gestellt wird, damit die Verfassungsfeindinnen nicht nur mitgedacht, sondern auch sprachlich sichtbar gemacht werden,
Der öffentliche Dienst und voran die Polizei, die Feuerwehr, die Rettungsdienste verdienen unseren vollen Respekt und sie haben eines nicht verdient, dass sie in irgendeiner Weise unter Generalverdacht gestellt werden. Aber genau das geschieht hier.
Ja, schwarze Schafe gibt es überall, auch im öffentlichen Dienst. Allerdings reichen unsere Gesetze vollkommen aus, dienstliches Fehlverhalten disziplinarrechtlich und, wenn es sein muss, auch strafrechtlich zu ahnden. Sie haben aber nicht das Dienstvergehen in seiner ganzen Breite menschlichen Fehlverhaltens im Blick, Ihnen geht es in ideologischer Engstirnigkeit allein um Gesinnungsschnüffelei.
Die Antragsteller beunruhigt nicht der Randalierende oder der die Polizei mit Steinen bewerfende Demonstrant. In Ihrem Fokus steht der Polizist, der nach X Einsätzen und Erfahrungen mit den Folgen einer illegalen Masseneinwanderung seinem Ärger in einem Chat freien Lauf lässt und sagt, was er von dem Mist, den er tagtäglich erlebt, hält, ohne dass von diesem Mist, den er tagtäglich erlebt, eine Besserung für ihn in Sicht ist.
Auf meinem Schreibtisch liegen Fotos aus Stern Buchholz von einem verbeulten und zerkratzten Pkw – Schaden über 2.000 Euro, verursacht von einem Polizisten, der von einem Asylbewerber gegen das Auto geschleudert wurde. Ja, ich kann mir gut vorstellen, dass nach solchen Einsätzen Äußerungen fallen, die so wenig politisch korrekt sind, dass sie eine disziplinarrechtliche oder sogar strafrechtliche Relevanz haben könnten. Aber das ist kein Grund, hier eine Sonderbehandlung für Gesinnungstaten einzuführen, denn allein um Gesinnung geht es hier. Den umstürzerischen, systemfeindlichen Polizisten oder Staatsdiener haben Sie nicht im Blick. Den findet man da eher auf Strategiekongressen der LINKEN,
wo man ungestraft darüber diskutieren kann, wie viel Prozent des Klassenfeindes bei einem Umsturz erschossen werden.
Zudem muss das, was die Antragsteller als rassistisch und demokratieverachtend bezeichnen, noch lange nicht rassistisch und demokratiefeindlich im eigentlichen Sinne sein. Aus der Sicht linksgrüner Parteien und auch nach dem Lagebericht der Staatsministerin Alabali-Radovan und weiterer Studien sind wir ein Land, wo der Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu Hause sind, sozusagen zum gesellschaftlichen Alltag gehören. Danach wären vermutlich die Hälfte der Deutschen Rassisten und Verfassungsfeinde.
Es ist alles nur eine Frage der Definition und des politischen Blickwinkels und der Verfolgungsbereitschaft.
Ich denke da an Russland, einst trotz Massenvergewaltigungen der verklärte Befreier, jetzt bei übernommener ukrainischer Sicht wieder der Untermensch, die Bestie und noch Schlimmeres. Wir müssen doch nicht so tun …
Wir müssen doch nicht so tun, als ob es eine Gesellschaft gäbe, wo es nur lupenreine, politisch korrekte Einstellungen gibt, ohne gruppenbezogene Vorurteile, Sympathie oder Abneigung, seien sie erfahrungsbedingt oder nur übernommen, status- oder herkunftsorientiert.
Können Sie sich vorstellen, dass viele Menschen Ihr Rassismusgetöse nicht mehr ernst nehmen und nicht mehr hören können?! Vor der illegalen Massenmigration waren Rassismus und Demokratiefeindlichkeit in Deutschland keine Themen. Es wurde auch nicht jeden Tag die freiheitlich-demokratische Grundordnung beschworen. Sie war gelebte Realität. Deutschland war normal, und auch der innere Zusammenhalt musste nicht jeden Tag neu beschworen werden. Das alles hat sich mit dem Merkelʼschen Verfassungsbruch der offenen Grenzen geändert. Das ist das Thema. Hier liegen die Ursachen, und alles, was die Antragsteller jetzt beklagen, war vorauszusehen.
Und was die Demokratiefeindlichkeit beziehungsweise die vom Verfassungsschutz erfundene Delegitimierung des Staates und seiner Institutionen angeht, da sind wir der staatsfeindlichen Hetze nach Paragraf 106 des Strafgesetzbuches der DDR sehr nahe, zu nahe.
Meine Damen und Herren, das Problem liegt doch nicht bei denen, die den Staat und seine Institutionen auf unanständige Weise kritisieren, ja, verächtlich machen, was ich keinesfalls gutheiße. Das Problem liegt bei den herrschenden Kreisen, die tagtäglich die Munition dazu im Überfluss liefern. Es hat doch Gründe, dass sich die Bürger von der Politik abwenden und die Welt nicht mehr verstehen. Wir leben in einem Irrenhaus, das ist in diesem Land zur gefühlten Realität vieler Menschen, vielleicht sogar der Mehrheit geworden. Dem begegnet der liberale Rechtsstaat nicht mit Gesinnungsschnüffelei und einer Verschärfung des Disziplinarrechts, sondern mit einer Rückgewinnung des Vertrauens der Bürger. Und das funktioniert nur mit einer vernünftigen Politik für das eigene Volk, wie sie derzeit nur von der AfD angeboten wird.
Es trifft zu, dass die Entfernung aus dem Dienst wegen schwerer Dienstvergehen in begründeten Fällen oft viel zu lange dauert. Das teilen diese Fälle mit anderen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Das gehört sozusagen zur Tradition, ich kann nur sagen, zur DNA der Verwaltungsgerichtsbarkeit seit ewigen Zeiten. Wem das nicht passt – und ich finde das auch reformbedürftig –, der muss erst dort etwas ändern, aber nicht der Verwaltung Rausschmissbefugnisse zuweisen, die aus gutem Grund nur den Gerichten zustehen, nur, weil es dort zu lange dauert. Das ist das genaue Gegenteil einer rechtsstaatlichen Herangehensweise.
Der Antrag unter Ziffer II stellt darauf ab, dass die geforderten Erleichterungen für eine Entfernung aus dem Dienst nur für den angesprochenen Handlungsbereich – also rassistische Handlungen und so weiter – gelten sollen. Der Beamte, der sich fremdenfeindlich äußert, soll also grundsätzlich leichter aus dem Dienst entfernt werden können als der Beamte, der betrunken mit dem Streifenwagen fährt oder sich bestechen lässt. Das läuft auf eine absurde Ungleichbehandlung hinaus.
Die Annahme, nach geltendem Recht käme Entfernung aus dem Dienst nur bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr in Betracht, ist schlicht falsch. Das haben Sie inzwischen ja auch gemerkt und gestrichen. Richtig ist, dass das Beamtenverhältnis eines Beamten bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr nach Paragraf 24 des Beamtenstatusgesetzes automatisch mit der Rechtskraft des Urteils endet, also sozusagen in diesen Fällen ein automatischer Rauswurf. Eine Entfernung aus dem Dienst ist aber auch bei einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr möglich. Es kommt nämlich nicht auf die konkrete Verurteilung, sondern auf den für die Straftat geltenden Strafrahmen an, der sozusagen die Orientierung für die Einordnung des Dienstvergehens gibt. Begeht ein Beamter eine Straftat, für die eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren angedroht ist, reicht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dieser Orientierungsrahmen für eine Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Dienst aus. Auf die konkrete verhängte Strafe kommt es dabei nicht an. Einer Änderung des Landesdisziplinargesetzes bedarf es also überhaupt nicht.
Die Initiative, Fälle der Volksverhetzung bei Beamten zu einer Straftat im Amt mit einem höheren Strafrahmen hochzustufen, ist Ausdruck einer blinden Verfolgungswillkür. Das geltende Recht reicht vollkommen aus, um auf Dienstvergehen jeglicher Art und unabhängig davon, wie sie politisch motiviert sind, angemessen zu reagieren. Die Strafandrohung reicht nämlich je nach Alternative bis zu drei beziehungsweise fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Man kann das Problem doch schlicht so sehen, ich knüpfte da an den Minister an, der davon sprach, es ist eine extrem kleine Zahl von Staatsbediensteten, der aber angeblich einen extremen Schaden anrichtet, und das, obwohl die meisten Taten gerade nicht öffentlich sind. Sie sind versteckt. Sie fingen im Stillen an, und dieser extreme Schaden für die Öffentlichkeit besteht ganz konkret politisch deshalb, weil Leute wie ein Herr Noetzel das Tag für Tag neu predigen
Das ist der Grund, weil Sie ja völlig unterschiedlich gewichten. Ich sage es noch einmal: Der Polizist, der besoffen mit dem Streifenwagen durch die Gegend fährt, der wird so behandelt, und der andere, der – und das ist ja sehr früh vollendet, diese Fremdenfeindlichkeit –, der nach einem Einsatz in emotionaler Erregung sich nicht politisch korrekt äußert, sich fremdenfeindlich äußert, weil er den Kram leid ist, den erklären Sie, identifizieren Sie zum Verfassungsfeind automatisch. Das ist schon die erste Todsünde. Und der soll erleichtert rausgeschmissen werden, ohne gerichtliche Überprüfung, gleich durch Verfügung wahrscheinlich nur linientreuer Beamter. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem es im Novemberlandtag einen ganz ähnlichen Gesetzentwurf der GRÜNEN mit ähnlichen Forderungen gegeben hatte, der offenbar an der Koalitionsdisziplin scheiterte, erleben wir heute weitgehend ein inhaltliches Plagiat.
Der Antrag enthält lediglich Prüfaufträge und Reformanstöße, und das aus gutem Grund. Innenminister Pegel hat bei der Beratung des Gesetzentwurfs der GRÜNEN gesagt, die Gewerkschaften wären dagegen und er wolle die Entscheidung im Bund abwarten und dann weitersehen. Und die Gewerkschaften sind ein gutes Stichwort, denn wir erleben es ja mit zunehmender Entfremdung von Rot-Rot und den Gewerkschaften. Gestern haben sie vor dem Landtag demonstriert. Aber dass jetzt eine rotrote Koalition, die rot-rote Landesregierung hier dazu auffordern muss, mit den Gewerkschaften zu reden,
meine Damen und Herren, das ist, glaube ich, schon ein bundesweit ziemlich einmaliger Vorgang, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wenn Sie die Telefonnummer der Gewerkschaften nicht haben, Herr Kollege Noetzel, ich helfe Ihnen da gerne aus. Ich glaube, die Kolleginnen und Kollegen freuen sich dort auf Ihren Anruf oder vielleicht auch nicht, meine Damen und Herren.
Und ein zweiter Punkt ist bemerkenswert: Wie ich so aus dem Arsenal und dem Umfeld höre, ist der Antrag ja höchstpersönlich vom Minister und seinem Büroleiter noch einmal korrigiert worden, aus gutem Grund wahrscheinlich, denn wir wissen ja, welche Auffassung Herr Noetzel vor allem zur Landespolizei hat. Und ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie der Antrag im Ursprung ausgesehen hat, also die Version, die dann vom Minister und von seinem Büroleiter dort korrigiert wurde. Ich gehe davon aus, dass die Gerüchte so stimmen.
Denn das Ziel, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Rot-Rot mit dem Antrag verfolgt, ist hinlänglich bekannt. Das Ziel ist es, vor allem Misstrauen gegenüber der Landespolizei zu schüren. In dieser Hinsicht hat sich die Linkskoalition bei der Polizei einen Namen gemacht. Wir erinnern uns an die legendäre Pressekonferenz während der Koalitionsverhandlungen, als Frau Schwesig und Frau Oldenburg kraftvoll erklärt haben, jetzt solle aufgeräumt werden. Da ist wenig passiert, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Der Antrag von Rot-Rot wird dazu führen, dass betroffene Beamte der Entscheidung der Dienstbehörde ausgesetzt wären. Das halte ich für höchst unglücklich. Wir treten dafür ein, eine Systematik des Disziplinarrechts zu erhalten. Schnellere Verfahren lassen sich beispielsweise erreichen durch die systematische Reduzierung von Verfahrensfehlern, eine strukturierte Prüfung auf Anhaltspunkte, verfassungsfeindliche oder extremistische Äußerungen und Verhaltensweisen bereits bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst und vor allem durch eine bessere personelle Ausstattung der Disziplinarkammern bei den Verwaltungsgerichten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Der Deutsche Bundestag hat im November das Bundesdisziplinargesetz so geändert, dass Disziplinarbehörden künftig alle Maßnahmen durch Disziplinarverfügung aussprechen und Rechtsschutz erst danach durch Verwaltungsgerichte gegeben ist.
Die Unionsfraktion hat mit einem eigenen Antrag, der abgelehnt wurde, kritisiert, dass die Beamtengewerkschaften das Gesetz für nicht geeignet halten und als Ausdruck des Misstrauens verstehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, und so nehme ich auch die Position der Gewerkschaften hier im Land bisher wahr dazu. Die Verfahrensdauer verkürzt sich insgesamt auch nicht, da nach dem Verwaltungsakt grundsätzlich geklagt wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Disziplinarrecht dient dazu, die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung aufrechtzuerhalten. Zudem soll es Verstöße gegen die Dienstpflicht oder gegen geltende Gesetze ahnden. Einig sind wir uns alle darüber – ich
betone das an dieser Stelle nochmals, damit keine Missverständnisse entstehen –, dass Beamtinnen und Beamte, die das geltende Recht und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen, schnell aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden müssen.
Die Frage, ob die Vorschaltung eines Verwaltungsverfahrens vor das Gerichtsverfahren wirklich zu einer Beschleunigung für den gesamten Disziplinarvorgang führt, ist noch nicht beantwortet. In den meisten Fällen wird ein Beamter, der durch Verwaltungsverfahren beispielsweise aus dem Dienst entlassen wurde, diese Entscheidung durch das Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Neben dem bisherigen Gerichtsverfahren wird also noch ein vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren durchzuführen sein. Der Bund hat sich dennoch kürzlich entschieden, einen ganz ähnlichen Weg zu gehen. CDU und CSU haben dies kritisiert und auch die Gewerkschaftsvertreter haben die geplante Abschaffung der Disziplinarklage und deren Ersetzung durch die Verfügung sehr scharf kritisiert.