Protokoll der Sitzung vom 15.12.2023

(René Domke, FDP: Aber lassen Sie uns das doch im Ausschuss machen!)

Wir wollen gerade nicht, wir wollen gerade nicht etwas vorsetzen. Wir wollen gerade nicht sagen, so und so sollen wir das machen, sondern wir wollen in einen Prozess gehen, weil wir wissen, wir haben es gesehen anhand des Bundes, wie groß die Widerstände,

(René Domke, FDP: Aber in Punkt II machen Sie es doch!)

wie groß die Widerstände sind.

Und deswegen haben wir gesagt, wir möchten diesen Prozess, und die GEW als eine Gewerkschaft – Herr Ehlers, das betrifft insbesondere Sie, weil Sie ja gesagt haben, die Gewerkschaften, ich brauche die Telefon

nummer nicht –, die GEW hat heute eine Pressemitteilung rausgegeben, in der sie ausdrücklich begrüßt diesen Antrag, indem sie ausdrücklich begrüßt,

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

dass wir mit den Gewerkschaften und mit den Personalvertretungen vorher reden, bevor wir so ein Gesetz erlassen.

(René Domke, FDP: Ja, aber das ist ja selbstverständlich!)

Und das kann ich natürlich nur begrüßen.

Und Sie haben auch schon Sachen dann auch kritisiert. Zum Beispiel sehen Sie es sehr kritisch mit den sechs Monaten. Das ist das, was Sie eben auch noch mal gesagt haben, und ich glaube, irgendein anderer Redner hatte es auch gesagt. Also das sind alles Sachen, die man dann auch mit den Gewerkschaften gemeinsam diskutieren kann, soll und muss, und zwar vorher, bevor man so einen Gesetzentwurf hier einbringt.

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Und das finde ich, wie gesagt, nach wie vor richtig.

Zu ein/zwei anderen Fragen: Es wurde kritisiert, ob das Verfahren rechtssicher ist nach einem Jahr. Ja, nur dann ist es rechtssicher, weil vorher bestehen eben Rechtsunsicherheiten. Das mag vielleicht nicht ganz klar definiert sein, aber natürlich ist es möglich, auch Beamtinnen und Beamte zu entlassen, die zu weniger als einem Jahr verurteilt worden sind. Es ist aber eben nicht rechtssicher. Es hat immer Rechtsunsicherheiten.

Und ja, was fällt mir noch ein? Genau, das Gendern! Ich sage es vielleicht doch noch mal. Das hat sich tatsächlich auch so ein bisschen an der Realität orientiert, denn mir sind zumindest auch in unserem Land keine Frauen bekannt,

(Enrico Schult, AfD: Ah, da wird ja schon wieder unterschieden!)

sondern es sind in der Tat Männer, die das machen und dann auch entfernt werden. Das kann sich natürlich in Zukunft auch ändern. Aber, wie gesagt, der Antrag richtet sich erst mal danach.

Zum Vorwurf des Generalverdachts vielleicht noch mal: Das ist also wirklich unsinnig. Das habe ich vorher schon gesagt, und das wissen auch diejenigen, die das vorbringen, ganz genau, dass es Unsinn ist. Ich glaube, dass es das Ziel dieses ständigen Vorwurfs ist, das Verhältnis zwischen den Beschäftigten im öffentlichen Dienst und dem Dienstherrn zu diskreditieren und zu schädigen. Ich finde, das ist grob fahrlässig. Und ich finde auch, das schwört Geister herauf, die vielleicht schwer wieder loszuwerden sind. Deswegen sollten wir auch aufhören, darüber zu reden, ob das Generalverdacht ist, weil das ist nicht so, das haben wir hier mehrfach betont. Und wir sollten auch die Beamt/-innen oder ich sage mal, ich appelliere an alle Beamtinnen und Beamten, sich davon nicht blenden zu lassen und dieses Spiel nicht mitzuspielen, denn wir stehen hinter ihnen.

Und dieser Antrag – der Minister hat es gesagt, ich habe es auch gesagt – konzentriert sich auf einen kleinen Teil

des Beamtenstandes und längst nicht auf alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Und wenn man zum Beispiel aus diesem Grund, weil man hier einen Generalverdacht wittert und den Antrag deswegen ablehnt, dann sollte man sich bewusst sein, für wen man sich hier in die Bresche schmeißt, denn die übergroße Mehrheit der Beschäftigten hat gerade keinerlei Berührungspunkte und auch keine Berührungsangst mit dem Ansinnen des Antrages, denn sie stehen hinter diesem Antrag.

So, das wars. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Förster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe nur eine gute Minute, ich will nur auf eines abstellen: Mir ist in dieser Debatte bewusstgeworden, was Sie da eigentlich losgetreten haben, wie viel Ärger das noch gibt. Sie können davon ausgehen, dass auch die nicht rechtskundigen, rechtstreuen Beamten genau spüren, was hier stattfindet. Es wird ein Sonderrecht entwickelt in eine ganz bestimmte Richtung. Ein Beamter, der an einer Linksdemo mit Gewaltexzessen in Leipzig teilnimmt, dem passiert im Grunde dann gar nichts. Und derjenige, der sich da nicht so äußert, oder ich will mal ganz krass auf den Punkt gebracht sagen, der sich äußert wie ein Alfred Dregger, selbst ein Adenauer oder ein Helmut Schmidt, der läuft in die Gefahr, wegen Rassismus hier sonderbehandelt zu werden.

(Heiterkeit bei Michael Meister, AfD)

Und das ist das Problem. Das werden die Leute genau merken, welche Differenzierung Sie treffen, die im Grunde sachfremd ist, die nur politisch motiviert ist und sich ausschließlich gegen die rechte Seite richtet. Während auf der linken Seite alles stattfinden kann, kann ich in Leipzig demonstrieren, auch noch gewaltbereit gegen einen Prozess in Dresden, wo es um linksextremistische Gewalttäter geht. Da darf ich geradezu den Rechtsstaat gesinnungsmäßig mit Füßen treten, da passiert gar nichts. Und wenn ich mich in einem Einsatz, vielleicht nicht lupenrein, sondern etwas fremdenfeindlich äußere und dann noch nicht öffentlich, das ist doch im liberalen Rechtsstaat ein Kernproblem, das zu unterscheiden, ob öffentlich oder nicht öffentlich. In jedem freien Staat muss ich nicht öffentlich einiges sagen können, was ich will, ohne dass der Staat es zensiert, und sei es noch so absurd. – Danke!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Herr Förster, vielen Dank! Dann habe ich jetzt doch noch mal die Gelegenheit, mein vorbereitetes Manuskript vor

zulesen. Sie geben mir einfach wunderschön die Möglichkeit zum Vorwurf, der Antrag sei einseitig, weil er sich offenbar nur an Rechtsextremisten richte. Diesem Irrglauben würde ich gerne entgegentreten. Er orientiert sich an der Realität. Anstatt allgemeine Phrasen – und auch das war es hier wieder – wiederzukäuen und unreflektiert die Extremismuskeule zu schwingen, ist der Antrag nämlich inhaltlich zielgenau, benennt tatsächlich Problemlagen und bringt entsprechende Lösungsvorschläge.

Sie haben keine konkreten Beispiele. Sie haben nur Annahmen, die einfach nicht untersetzt sind. Das gibt es einfach nicht und das phänomenübergreifende Extremismusproblem im öffentlichen Dienst existiert nicht. Alles andere sind Nebelkerzen, die von wahren Problembeschreibungen ablenken sollen, und nichts anderes als eine billige Taktik.

Und weil Sie das auch angesprochen haben, die Frage der Einseitigkeit kann sich zudem in Bezug auf die Erweiterung des Strafrechtskatalogs zum Beispiel gar nicht stellen, denn dann gehen Sie doch so weit – und ich habe Sie fast so verstanden –, den Volksverhetzungsparagrafen als ideologisch motiviertes Instrument zur Einschränkung der Meinungsfreiheit zu bezeichnen. Das wäre dann nämlich konsequent, denn von diesem Paragrafen sind in aller Regel Äußerungen betroffen, die gegen jede Form der Menschenwürde sprechen, wie sie nun mal vor allen Dingen im Nationalsozialismus vorgekommen sind. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/2818 sowie den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3379 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Enthaltung durch die Fraktion der CDU und Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und AfD abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung der Anträge.

Ich rufe zunächst den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3379 auf. Seitens der Fraktion der SPD ist hierzu eine Einzelabstimmung zu den Nummern 1 bis 3 des Änderungsantrages beantragt worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wer der Nummer 1 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3379 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Nummer 1 des Änderungsantrages auf Drucksache 8/3379 bei Zustimmung durch die Frakti

onen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ablehnung durch die Fraktionen CDU, FDP und AfD angenommen.

Wer der Nummer 2 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3379 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Nummer 2 des Änderungsantrages auf Drucksache 8/3379 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Ablehnung abgelehnt.

Wer der Nummer 3 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3379 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Nummer 3 des Änderungsantrages auf Drucksache 8/3379 bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/2818 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2818 mit den beschlossenen Änderungen bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ablehnung durch die Fraktionen CDU, FDP und AfD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Erneuerbare Energien und Naturschutz in Einklang bringen – Naturdaten verstärkt erfassen, verarbeiten und transparent vermitteln, Drucksache 8/2812.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Erneuerbare Energien und Naturschutz in Einklang bringen – Naturdaten verstärkt erfassen, verarbeiten und transparent vermitteln – Drucksache 8/2812 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Herr Damm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Sie wissen, in Sachen Klimaschutz ist es nicht mehr nur fünf vor zwölf, sondern der Sekundenzeiger absolviert unbarmherzig bereits die letzte Minute.

(Thore Stein, AfD: Schöne Bildsprache!)