Im Großen und Ganzen sprechen Sie, Herr Damm, ein Problem an, welches immer wieder im Gesamtkontext von Infrastrukturprojekten auftaucht. Das Naturschutz- und Umweltrecht steht schnellen Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht selten im Weg. Ein häufiger Grund sind fehlende oder veraltete Daten, die dann häufig einzeln dadurch zu gesondert zu erstellenden Gutachten nachgeliefert werden müssen. Das kennen wir alles aus der Praxis. Das dauert lange, da haben Sie recht, und es kostet in Teilen richtig viel Geld, auch da haben Sie recht. Und auch braucht man ganz oft Spezialisten, um bestimmte Vogel- und Insektenarten bestimmen zu lassen. Das passiert auch und das dauert dann auch noch mal länger. Also in allem, in allem also deutliche Planungshemmnisse, die Kommunen, Investoren und auch Bürger das eine oder andere Mal zu Recht – zu Recht! – die Stirn runzeln lassen.
Dementsprechend kann ich die Forderungen des vorliegenden Antrags nach einem möglichst barrierearmen
und digitalen Zugang zu diesen Umweltdaten grundsätzlich nachvollziehen. Eine umfassende Datensammlung naturschutzrechtlicher Daten würde eine erhebliche Beschleunigung der Verfahren bedeuten. So weit, so gut! Nun gibt es aber auch ein paar Häkchen in Ihrem Antrag, denn die gewählten Formulierungen stellen geradezu einen Freibrief für massenhafte Erhebung von Naturschutz- und Umweltdaten dar.
Zudem muss ich aus meiner liberalen Sicht auch wirklich fragen, ob die vorgesehenen Vorgaben rund um die Beschaffung und Vorhaltung von Daten in dieser Tiefe wirklich erforderlich sind. Und natürlich bewegen wir uns hierbei nicht im luftleeren Raum. Die Regelungen des Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes geben hier den rechtlichen Rahmen vor. Dem stellen wir uns als Rechtsstaatspartei auch keinesfalls in den Weg. Wir müssen uns als Gesellschaft allerdings einmal wertefrei fragen, ob wir, salopp gesagt, für jede Eidechse weiterhin Millionenprojekte blockieren wollen.
Dieser Konflikt beschäftigt Planer und Projektentwickler mittlerweile seit Jahrzehnten. Eines meiner Lieblingsbeispiele, die mir ein Planer mal erzählte, war das Nest der Kahlrückigen Waldameise in einem Industriegebiet.
Ja, die gibt es wirklich. Und ja, das Industriegebiet konnte dann auch noch zu Ende gebaut und geplant werden. Aber das Nest, das Nest wurde kartiert, fotografiert und dokumentiert. Die Kosten und der Aufwand mögen in diesem Falle überschaubar gewesen sein,
Meine Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle jetzt nicht über den Artenschutz lustig machen, sondern nur einmal versinnbildlichen, womit sich so in der Praxis herumgeschlagen wird, und das angesichts der vielbeschworenen Planungsbeschleunigung. Ich empfehle an dieser Stelle, auch mal über den nationalen Tellerrand zu schauen.
Niederlande, Schweden oder Österreich sind da bei der Planung und Umsetzung von Großprojekten weit pragmatischer unterwegs und schützen trotzdem ihre Natur. Wir müssen uns fragen, was wir wirklich wollen. Vielleicht geht es eher darum, die schon bestehenden Daten und Experten einfach besser miteinander zu vernetzen und die sogenannten Synergieeffekte zu nutzen. Das wäre dann eher eine Digitalisierungs- und Koordinierungsherausforderung und keine neue Datensammlerei.
Und ein Punkt ist mir persönlich besonders aufgestoßen – ich glaube, Herr Stein und Herr Diener erwähnten es auch –: Ihr Antrag unterscheidet unverständlicherweise nach Art der Infrastrukturprojekte.
Es wurde schon ausgeführt, so sollen grüne Infrastrukturprojekte nicht durch fehlende Daten ausgebremst werden können, bei konventionellen Projekten scheint dies völlig egal zu sein.
Und wer bestimmt hier was? Das ist mit mir nicht zu machen. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank!
(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Sebastian Ehlers, CDU – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr gut!)
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich muss mal wirklich feststellen, dass hier fachlich schon fast alles vorgetragen wurde.
Der Minister hat es in wirklicher Vollständigkeit vorgetragen. Trotzdem würde ich noch mal vielleicht auf einige Punkte eingehen.
Also Sie beziehen sich ja auf das Gesetzgebungs…, im Prinzip in Ihrem Antrag auf die Aussprache zum Gesetzgebungsverfahren zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie.
Wir haben am 23.11. dazu die Anhörung gehabt und mit den Drucksachen 142 und 143 sind uns unter anderem vorab die Stellungnahmen der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft M-V und des Landkreistages MecklenburgVorpommern e. V. zugeleitet worden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der antragstellenden Fraktion, Sie haben sich in Ihren Forderungen stark angelehnt an die Stellungnahme des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern e. V., und das ist auch legitim. Sie haben die beschriebenen Defizite in der Horst- beziehungsweise Brutkartierung in Ihrer Begründung eins
zu eins übernommen und Sie bemängeln, dass die Zugkorridore der Zugvögel letztmalig im Jahr 1996 erfasst worden sind. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich würde mir da wünschen, dass wir die Möglichkeit unserer Satellitenauswertung nutzen können, dass wir da moderne Verfahren entwickeln und nicht die Verfahren, die wir 1996 zur Verfügung hatten.
Sie fordern eine nahezu flächendeckende Übersicht an Naturschutzdaten, damit Erneuerbare – das ist hier alles schon gesagt worden – ohne hohen Aufwand bei der Erfassung von Umweltdaten vorangetrieben werden können. Und Sie verweisen auch auf Ihre Kleine Anfrage, und die ist wirklich umfänglich beantwortet worden, die 8/1872, mit neun Seiten. Ich würde daraus hier nicht gerne zitieren.
Aber wir müssen eins zur Kenntnis nehmen: Wir haben in unserem Bundesland 50 Prozent der Landfläche unter Naturschutz gestellt. Wir haben, ich sage mal, im Vergleich zu allen anderen Bundesländern die größte Landfläche unter Naturschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Und wir haben sowieso nur relativ wenig Gebiete, die für den Ausbau der erneuerbaren Energien zur Verfügung stehen.
Mit dem Erlass zur Festlegung landesweit einheitlicher, verbindlicher Kriterien für Windenergiegebiete an Land hat Mecklenburg-Vorpommern einen verbindlichen Rahmen für die Raumordnung gesetzt. Dieser Erlass ist im Amtsblatt am 20.02.2023 veröffentlicht worden. Und es besteht schon mit dem Landschaftsinformationssystem LINFOS eine Zusammenführung der landesweiten Naturschutzdaten, nur – das hat der Minister hier auch ausgeführt – ist der Datenumfang so riesig und eigentlich der Zeitbedarf, das einzupflegen, dass das wirklich so schnell nicht funktionieren kann.
Und Sie haben es ja auch selber gelesen, das LUNG ist als Fachbehörde personell mit 1,5 Stellen, die für das Zusammenführen der relevanten naturschutzfachlichen Daten verantwortlich sind, nicht üppig ausgestattet gewesen in den letzten Jahren. 1,5 Stellen für diese Datenzusammenführung! Das hat auch noch mal Herr Dr. Klaus-Dieter Feige von der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft MecklenburgVorpommern herausgearbeitet. Der Artenschutzfachbeitrag als wichtigstes Instrument im Planungs- und Genehmigungsverfahren und als Handlungsleitfaden zur Unterstützung der unteren Naturschutzbehörden und der StÄLU gehört halt weiterentwickelt. Aber das kann man natürlich auch besser digital machen.
Im Zuge der Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie haben die StÄLUs, Quatsch, hat das LUNG eine neue Stelle bekommen. Und ich muss mal sagen, das ist wirklich auch, das kostet alles auch Geld. Man muss es im Hinterkopf haben, es ist nicht alles bezahlbar,