nämlich Übernahme von ambulanten Leistungen auch in der Fläche, ein richtiger Weg, weil wir ja wissen, dass wir aus verschiedenen Gründen auch in der Fläche nicht genügend ambulante Angebote sicherstellen können für die Zukunft. Also das ist der richtige Weg.
Nun noch mal zurück zu den Anträgen: Ich habe hier schon einmal oder zweimal am Pult gesagt, es wird eine Finanzierung vom Bund, ob das Vorschaltgesetz oder sonst wie heißt, wird es geben müssen. Und das wird es auch geben, weil es nicht anders geht. Und in diesen Kosten müssen mehrere Bestandteile festgehalten werden. Das eine sind im Grunde genommen Härtefallmittel, also zur Abfederung bestimmter Lasten, die in besonderen Situationen, zum Beispiel unter Corona-Bedingungen, dass dort die Patientenzahlen gesunken sind, das ist der eine Bestandteil.
Ein zweiter muss für die Transformation aufgebracht werden. Es ist doch völlig unstreitig, wenn man irgendwas transformieren will, dann kostet das zunächst auch Geld, das ist so eine Art Investition in die Zukunft. Und wir hatten ja auf Bundesebene auch verschiedene Programme, die das auch in der Vergangenheit gemacht haben, Innovationsfonds und was es alles gibt. Und da muss es sozusagen auch eine Idee geben, die das für die Transformation sicherstellt.
Und dann muss natürlich auch, was eigentlich immer schon stattgefunden hat, geguckt werden, ob der Mechanismus Grundlohnsummensteigerung, was ein linearer Mechanismus ist für die Steigerung des Landesbasis
fallwertes, einen bestimmten Warenkorb noch dazu finanziert haben muss. Und da stecken Personalkosten drin, Energiekosten nehme ich jetzt mal raus, das ist eine Sondersituation, ist ja auch finanziert worden, aber Sachkostensteigerung über die Maßen hinaus.
Und da gibt es einen Mechanismus auf Bundesebene, der zugegebenermaßen immer zu spät einsetzt. Also muss man ihn ein bisschen nach vorne und auch mit so einer Art – und das ist auch schon mal gemacht worden –, mit so einer Art unentgeltlicher Darlehensfinanzierung koppeln, dass man sagen kann, es gibt schon Pauschalen, die nachher später, wenn dann tatsächlich die Daten vorliegen, auf welcher Grundlage man sozusagen Landesbasisfallwerte steigern kann, wenn die dann vorliegen. Und deswegen sage ich, dieser Antrag von SPD und LINKEN ist ein guter Antrag, den werden wir unterstützen.
Der Antrag von der CDU thematisiert ja im Grunde genommen die gleichen Themen, aber die Mechanismen, die Sie vorschlagen, sind schon so konkret, dass sie eigentlich mit denen sozusagen, was alles im Prinzip möglich wäre … Warum steht da drin, dass es genau fünf Prozent, und zwar nur über den Basisfallwert, wenn ich sage, es könnte auch sein, dass man sich dazu entschließt, Härtefallregelungen zu machen, weil es ja tatsächlich so ist? Immer, wenn man den Basisfallwert steigert, hat man die Gießkanne rausgeholt. Und in den besonderen Situationen...
(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bei den Kostensteigerungen war es auch die Gießkanne, durch die Inflation und die Energiekosten. – Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU)
Ja, aber wir, eigentlich sind wir, wenn wir Finanzen als Ressourcen betrachten, sind wir verantwortlich dafür, sie zielgerichtet einzusetzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, jetzt ist es ein bisschen schwer für mich. Ich werde mich mehr an mein Skript halten, weil ich das mit unseren Fachleuten gemeinsam aufgestellt habe. Das kann ich nicht so temperamentvoll vortragen wie mein Vorgänger.
Also Krankenhäuser: Zu viele unseres Landes sind von Insolvenz bedroht, den ersten Fall hatten wir bereits. Und anders als in anderen Ländern fehlt in MecklenburgVorpommern viel Spielraum für Standortschließungen, wenn wir die gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum nicht gefährden wollen. Ich habe es ja mit also begrüßt, dass wir uns zu 37 Standorten im Land bekennen. Das begrüßen auch wir.
Die Gründe der Finanzierungsprobleme unserer Krankenhäuser sind die mangelnde Finanzierung der Investitionskosten, die gesunkenen Fallzahlen und die nicht vollständig ausgeglichenen Kostensteigerungen. Die Finanzierung der Investitionskosten ist Aufgabe der Länder. Besonders tragisch finde ich, dass auch und gerade Krankenhäuser betroffen sind, die in der Vergangenheit ansonsten solide gewirtschaftet haben. Und wenn sie ihre Gewinne reinvestiert haben, führen heute die Abschreibungen durchaus zu Verlusten. Die gesunkenen Fallzahlen sind insbesondere auf die fortschreitende Ambulantisierung zurückzuführen. Kliniken haben bis zu 20 Prozent ihrer Fälle verloren.
Wir haben über den Basisfallwert, das haben Sie alle schon dreimal erklärt, ich möchte damit nicht noch einmal den Basisfallwert erklären, aber wir wissen alle, in den Jahren vor Corona stieg der Landesbasisfallwert stärker als die Kostenentwicklung der Krankenhäuser. Seit 2023 ist das nicht mehr der Fall. Seitdem wird die Kostenentwicklung durch die Entwicklung des Basisfallwertes nicht mehr vollständig ausgeglichen. Seinem eigentlichen Ziel kommt er daher aktuell nicht nach.
Hier stellen sich jetzt die zwei Fragen: Sollte die Systematik des Landesbasisfallwertes geändert werden? Und ist die Anpassung ein geeignetes Instrument zur Brückenfinanzierung, bis die Krankenhausreform greift? Das dauert ja noch eine Weile, das haben wir gehört.
So, und es gibt aus unserer Sicht zwei gangbare Wege, das wurde hier auch schon vorgetragen: Entweder, die tatsächliche Kostenentwicklung bildet die Veränderungsrate des Landesbasisfallwertes, alternative wäre, wir wagen mehr Selbstverwaltung mit einem vollen Verhandlungsrahmen zwischen Einnahmen und Kostenentwicklung.
Zur zweiten Frage, ist die Erhöhung des Landesbasisfallwerts um fünf Prozent nun ein geeignetes Mittel zur Brückenfinanzierung, um Krankenhausschließungen zu
vermeiden: Dafür spricht sicherlich, dass es ein relativ einfaches Mittel ist und in der Breite wirken würde. Dennoch bin ich skeptisch, zum einen wegen der Fehlanreize bei ambulant sensitiven Fällen und der anstehenden Strukturreform. Es ist nicht sinnvoll, beim Motto „ambulant vor stationär“ wieder einen Schritt zurück zu machen. Genauso wenig sollte die Überversorgung, insbesondere in Ballungsräumen, künstlich aufrechterhalten werden.
Zudem müssen wir bei der Begründung vorsichtig sein. Die nicht ausgeglichenen Kostenanstiege ergeben zusammen rund 3,6 Prozent. Die Forderung von 5 Prozent lässt sich nur in Verbindung mit einem Ausgleich der gesunkenen Fallzahlen begründen.
Ich finde es schon außerdem schwierig, ein Problem, das insbesondere durch die mangelnde Finanzierung der Länder hervorgerufen wurde, nun auf die Kassen und damit auf die Rücken der Beitragszahler zu laden. Schließlich steigt der Landesbasisfallwert schon jetzt stärker an als die Einnahmen der Kosten.
Mein letzter oder auch wichtigster Punkt ist, ich glaube nicht, dass eine Brückenfinanzierung in Abhängigkeit der Fallzahlen im Sinne M-Vs ist. Auf unser Land entfallen rund zwei Prozent der Fälle. Wir haben jedoch einen sehr hohen Anteil an versorgungsnotwendigen Krankenhausstandorten, gerade für den ländlichen Raum. Ich würde gerne sehen, dass sich die Landesregierung dafür einsetzt, insbesondere diese Standorte sicherzustellen. Damit ist M-V am besten gedient.
Trotz der Anmerkung zum CDU-Antrag, wir werden Sie unterstützen. Der Antrag von der SPD und den LINKEN ist so etwas wie die Antwort auf den Antrag der CDU. Er enthält eine Reihe von Feststellungen, die darin definierten Ziele sind auch grundsätzlich nicht falsch, allerdings sieht die Koalition wieder mal nur Verantwortung beim Bund und vergisst die Verantwortung des Landes, mit der einen Ausnahme: Das Land soll ein Gutachten auf den Weg bringen. Das hat mich doch ein bisschen überrascht, da ich dachte, das Ministerium hätte eine Abschätzung der Folgen bereits vorgenommen.
Im restlichen Teil möchten Sie die Landesregierung mit Dingen beauftragen, die diese nach eigener Darstellung bereits umsetzt. Ich glaube, wir wissen alle, was Sie zu so einem Antrag vonseiten der Opposition gesagt hätten. Ob Sie sich mit diesem Antrag einen Gefallen getan haben, würde ich bezweifeln, denn einen konkreten Gegenvorschlag zur Forderung der CDU habe ich nicht gefunden.
Nach dem Vortrag der Ministerin frage ich mich auch: Was machen wir denn in der Zwischenzeit zwischen den Daten, die wir gehört haben? Wie wird das Problem in unserem Land gelöst? Eine Antwort liefert der Änderungsvortrag oder Änderungsantrag – Entschuldigen Sie! – der CDU, und da ist eine Antwort. Und genau diesem werden wir auch zustimmen. Ich denke bei diesen beiden Anträgen, der Punkt geht an die CDU, selbst
wenn Sie diesen Änderungsantrag ablehnen werden. Wir werden uns beim Antrag der LINKEN und der SPD enthalten. – Vielen Dank!
An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Regionalen Schule Neubrandenburg. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe bereits in der Einbringung ausgeführt, dass wir – ebenso wie die CDU-Fraktion und auch alle anderen demokratischen Fraktionen, wie ich es eben gehört habe – eine Entlastung der Krankenhäuser mit Blick auf die Betriebskosten für notwendig halten, deren Bereitstellung wohlgemerkt Aufgabe in diesem Fall des Bundes ist. Auch sehen wir die Notwendigkeit, die laufenden Kostenentwicklungen zukünftig schneller und exakter abzubilden.