am 7. Februar 2023 per Kabinettsbeschluss gefasst. Wir haben daraufhin auch landesweit einheitliche verbindliche Kriterien entsprechend an die Regionalen Planungsverbände gegeben und wir haben aber vor allen Dingen am 7. Februar dann zwei Grundsatzentscheidungen getroffen: erstens, dass nach langen Diskussionen mit den Kommunen, die genau das so wollten, die Zuständigkeit für die Ausweisung der Windenergiegebiete bei den Regionalen Planungsverbänden verbleibt, und zweitens – auch das haben wir mit den Kommunen damals diskutiert –, dass wir in allen vier Planungsregionen gleichermaßen 2,1 Prozent der Regionsfläche für Windenergie ausweisen werden und die auszuweisen sind durch die Regionalen Planungsverbände.
Nun ist es so, dass in allen vier Planungsregionen kräftig gearbeitet wird. Einige von Ihnen sind ja auch direkt daran beteiligt. Erste Beschlussfassung in der Region Rostock …
Die erste Beschlussfassung in der Region Rostock ist gefasst worden. Aber auch in den weiteren Regionen erwarten wir durch die Planungsverbände in 2024 die entsprechenden Entscheidungen.
Und auf diesen Entscheidungen basiert auch das, was wir heute vorlegen mit dem Gesetzentwurf zum Landesplanungsgesetz, weil wir haben eine Aufforderung vom Bund, der uns aufgegeben hat, bis zum 31. Mai 2024 entsprechende landesgesetzliche Regelungen zu fassen, dass bei uns in Mecklenburg-Vorpommern die Regionalen Planungsverbände die Windeignungsgebiete ausweisen.
Das regeln wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, und insofern werden die Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes hier mit diesem Entwurf umgesetzt. Darüber hinaus, das hatte ich schon gesagt, nutzen wir die Gelegenheit, auch entsprechende Änderungen vorzunehmen, weil das Bau- und Raumordnungsgesetz des Bundes einer entsprechenden Änderung unterworfen ist und wir das nachvollziehen.
Zunächst zur Umsetzung der Vorgaben im Bereich der Ausweisung der Windenergiegebiete, das ist der Paragraf 9a im Landesplanungsgesetz. Wir verankern in einem Landesgesetz die verbindlichen regionalen Teilflächenziele 1,4 respektive 2,1 Prozent. Das ist zunächst der erste Punkt.
Der zweite Punkt, dort wird auch festgelegt, dass wir eine Ausweisung bekommen von Windenergiegebieten als Vorranggebiete. Das bedeutet aber nicht, dass es parallele Nutzungen verbietet, sondern das wird auch die Kunst sein, da, wo Nutzungen möglich sind, die der Windenergie nicht entgegensprechen, das auch zuzulassen – ein wichtiger Punkt für die Raumordnung.
Der dritte Punkt ist die Berücksichtigung der Bauleitplanung, ein wichtiger Punkt, weil der Bund inzwischen durch die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel im Baugesetzbuch 245e Absatz 5 den Kommunen die Möglichkeit gibt, eigene Windenergieflächen auszuweisen. Und Sie können sich sicherlich vorstellen, um das zu harmonisieren, was die Planungsregionen machen, haben wir eine entsprechende Klarstellung im Gesetz, dass möglichst alle Planungen – das schließt dann auch die Planungen der Kommunen mit ein – an dem Flächenziel angerechnet werden, damit wir keine Situation bekommen, dass zum Beispiel eine Region 2,1 Prozent ausweist, dann aber noch zehn Kommunen zusätzliche Flächen ausweisen. Das wäre gar nicht erforderlich, sondern das dient auch dem Rechtsfrieden,
wenn man die entsprechenden Flächen, die in den Kommunen ausgewiesen werden, dort mit angerechnet. Das bedeutet aber, dass die Kommunen mit den Regionalen Planungsverbänden kommunizieren müssen. Es gibt da ohnehin viele Verschränkungen, aber wir haben noch mal einen deutlichen Hinweis im Gesetzentwurf gegeben.
und zwar ist es natürlich so beim 2,1-Prozent-Ziel, dass das in den Regionen unterschiedlich schwierig ist, dies auszuweisen. Und wir haben deswegen auch die Möglichkeit vorgesehen, dass zwischen den Planungsverbänden, den Regionalen, Verhandlungen darüber stattfinden können,
ob man Flächen überträgt und damit auch die Prozentzahl sozusagen insgesamt erfüllen kann. Rostock könnte – da ist das größte Problem nach unserer Einschätzung – also mit anderen Planungsverbänden darüber verhandeln, ob man bestimmte Prozentanteile von Gebieten übernimmt, um die Verpflichtung der 2,1 Prozent zu erfüllen.
Und dann gibt es noch die Ultima Ratio, die wir natürlich auch vorgesehen haben: Was passiert eigentlich, wenn Regionale Planungsverbände dieses Ziel nicht erreichen, wir aber gegenüber dem Bund die Verpflichtung haben, dass wir dann als oberste Landesplanungsbehörde ein Selbsteintrittsrecht haben,
um dann entsprechend tätig zu werden, denn der Nachweis ist ganz wichtig. Sie wissen, wenn wir es nicht nachweisen, dann gilt nur noch das Baugesetzbuch, dann können überall ohne Privilegierung Windkraftanlagen beantragt werden, und das ist genau das, meine Damen und Herren, was wir, glaube ich, alle,
So, meine Damen und Herren, und deswegen brauchen wir ein geordnetes Verfahren, mit dem die Regionalen Planungsverbände umgehen. Gleichzeitig weisen wir dem Bund nach, wie wir das tun.
Ganz kurz noch, meine Damen und Herren, zum Raumordnungsgesetz des Bundes. Auch da noch einmal ein paar Änderungen, die wir nachvollzogen haben. Da geht es vor allen Dingen um Beschleunigung, um Digitalisierung in den Verfahren. Wir haben im Landesplanungsgesetz das, was wir bei der Photovoltaik schon praktizieren, in den Genehmigungsverfahren, dass wir bei Zielabweichungsverfahren eine gesetzliche Monatsfrist einführen mit der sogenannten Zustimmungsfiktion im internen Behördenverkehr. Das heißt, wenn innerhalb von vier Wochen eine Behörde nicht widerspricht, gilt das quasi als genehmigt. Auch das wird, das sehen wir beim Thema Photovoltaik, auch noch mal zur Beschleunigung führen.
Und Stichwort „Deregulierung“: Wir haben auch vorgesehen, dass überall dort, wo eine Bundesregelung alles Erforderliche erschöpfend regelt, auf eine gleichlautende Regelung auf der Landesebene in der Landesregulierung verzichtet wird. Auch das kann zur Vereinfachung beitragen.
Ich will zum Abschluss noch ganz kurz sagen, beim Thema „Ausweisung von Windenergiegebieten“ ist es ganz wichtig – und das haben wir in allen Debatten hier an dieser Stelle immer wieder betont –, auf die Akzeptanz durch die Bürgerinnen und Bürger zu achten. Und deswegen sind wir parallel dabei, das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz des Landes MecklenburgVorpommern zu novellieren. Die sogenannten Stakeholder-Gespräche haben im letzten Jahr begonnen. Ich bin auch persönlich dabei. Der nächste Termin ist im Februar. Dann geht es weiter, weil wir zügig auch in diesem Jahr die Gesetzesnovellierung an der Stelle auf den Weg bringen wollen,
weil die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist eminent wichtig neben anderen Punkten und der Kommunen, sogenannter Standortkommunen. Sie müssen davon profitieren, wenn auf ihrem Gebiet Windenergieanlagen errichtet werden.
Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute haben wir das Landesplanungsgesetz, eine Änderung des Landesplanungsgesetzes, und der Minister führte aus, dass es in der Tat auf eine Bundesgesetzgebung zurückzuführen ist, dass wir die Flächen ausweisen müssen, 1,4 Prozent bis Ende 2027 und 2,1 Prozent bis 2032.
Es ist kein Geheimnis, dass wir als AfD-Fraktion uns immer dafür eingesetzt haben, einen breiten Energiemix sozusagen zu präferieren, nicht ausschließlich auf erneuerbare Energien zu setzen. Und in der letzten Ausschusswoche, da bin ich hier nach Schwerin gefahren, und tatsächlich, es lag Schnee, die Solarparks waren abgedeckt, es war eine Flaute, kein Windrad drehte sich. Und das zeigte mir, werte Kollegen, dass wir durchaus da auf dem richtigen Weg sind und uns breiter aufstellen müssen und jetzt nicht ausschließlich auf die erneuerbaren Energien setzen können.
Es ist in der Tat ein Landesplanungsgesetz, wo wir uns, das sagte ich, an Bundesgesetzgebung orientieren müssen. Insofern ist es richtig, Herr Minister, dass wir dieses jetzt ins Gesetz schreiben und dort die Flächenziele sozusagen festzurren, weil wenn wir das nicht tun, dann wird sozusagen, dem Wildwuchs öffnen wir Tür und Tor, die Windkraftanlagen können überall gebaut werden, und das wollen wir natürlich nicht. Wir wollen – und da stimme ich dem Minister ausdrücklich zu – die Kompetenz im Bereich oder die Entscheidungskompetenz in dem Bereich der Regionalverbände weiter ansiedeln.
Es ist allerdings – und das wird meine Fraktion in dem Verfahren hier deutlich kritisieren und auch als Änderungsantrag formulieren –, es ist nicht notwendig, beispielsweise die 2,1-Prozent-Ziele bis 2032 festzustellen. Wir haben als AfD in Bezug auf die jetzige Regelung gefordert, Wind erst einmal nur bis 2027 1,4 Prozent der Landesfläche. Und wer nicht weiß, wie viel überhaupt ausgewiesen ist an Windkrafteignungsgebieten, ich bin selbst Mitglied im Regionalen Planungsverband, da haben wir 0,43 Prozent. Das heißt, werte Kollegen, es würde eine Verfünffachung der Fläche bedeuten.
Und was das bedeutet, und die Mitglieder in den Regionalen Planungsverbänden wissen es, dass wir natürlich mit mächtig Unmut zu tun haben, Herr Albrecht, mit mächtig Unmut der Bevölkerung. Und der Minister sprach von der Akzeptanz der Bevölkerung. Hier ist es nicht getan zu sagen, wir setzen jetzt die Flächenvorgaben der Bundesregierung um, sondern wir sagen, erst mal 1,4 Prozent bis 2027. Diese 2,1 Prozent bis 2032 sind ohnehin illusorisch. Und ganz ehrlich, ich hoffe auch auf eine andere Bundesregierung, die dieses Wind-an-LandGesetz dann endlich wieder kippt und da wirklich ideologiefreie Politik macht.
Denn wir haben, denn wir haben – das muss man so feststellen – natürlich nach wie vor erhebliche Probleme.
Wir haben Probleme im Bereich der Netzintegrationsfähigkeit. Also der Strom, der derzeit produziert wird im gesamten Land, der kann gar nicht verarbeitet werden, der kann gar nicht abgeleitet werden. Das haben uns die Netzbetreiber auch schon bestätigt, denn es gibt,