Protokoll der Sitzung vom 24.01.2024

Und dieser Verpflichtung wird nun in dem Artikel 1 dieses genannten, von Herrn Meyer genannten, 9a Windenergieumsetzung, Windenergieflächenbedarfsgesetz, so heißt das, Rechnung getragen, und der ist zugleich auch Kern des Gesetzentwurfes. So ganz lapidar würde ich das nicht abtun, Herr Meyer, weil es hat doch erhebliche, hat schon erhebliche Auswirkungen.

Und ich möchte zu zwei Punkten Stellung nehmen, einmal zu 9a und zum 14, Organisation. Weitere Punkte sind natürlich auch noch in der Kritik, die würde ich aber dann im Ausschussverfahren, dafür reicht die Zeit nicht.

Meine Damen und Herren, ein Schelm, der Böses bei Ihrem Gesetzentwurf denkt. Doch das tue ich, weil ich in den zurückliegenden Monaten und Jahren sehr genau die Vorgehensweise beobachtet habe, wie Regional- und Landesplanung vonstattengeht. Und das Beste ist, niemand von Ihnen, sehr geehrte Landesregierung, liebe Koalitionäre, aber auch Landräte der SPD, der verantwortlich dafür sein will.

Und genau so liest es sich auch in diesem Gesetzentwurf, mit dem Sie sich aus unserer Sicht einen schlanken Fuß machen. Im Absatz 2 vom 9a heißt es, jede Planungsregion hat nach Paragraf 12 spätestens bis zum 31.12. 1,4 Regionalfläche, spätestens 2032 2,1 Regionalfläche auszuweisen. „Rechtskräftige Bauleitplanungen für Windenergiegebiete sollen bei der Ausweisung einbezogen werden. Nach Maßgabe des Absatzes 3 sind die regionalen Planungsverbände berechtigt, die Teilflächenziele zu überschreiten.“

Anstatt eine mögliche Überschreitung des vorgegebenen Teilflächenziels in Satz 3 vorzusehen, sollte stattdessen eine Regelung formuliert werden, die eine annähernd gleichmäßige Verteilung und damit Belastung der einzelnen zur jeweiligen Planungsfläche gehörenden Gebietskörperschaften als zwingend vorschreibt.

(David Wulff, FDP: Genau, das ist sinnvoll. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Denn auch im Wind-an-Land-Gesetz des Bundes heißt es unter anderem in der Begründung – man passe auf, das gilt dann für den Bund –: „Um extreme Unterschiede im Hinblick auf die Lastenverteilung zwischen den Ländern“ – hier haben wir die Länderebene –, den Ländern „zu vermeiden, wurden eine Untergrenze von mindestens 1,8 … sowie eine Obergrenze von maximal 2,2 Prozent als Ziel für den Ablauf des Jahres 2032 gesetzt.“ Eine solche Regelung vermissen wir hier. Die gehört für uns selbstverständlich mit rein. Ebenso vermissen wir eine klare Regelung, die auch die Berücksichtigung bereits bestehender Anlagen vorsieht, auch ohne dass sie Bestandteil einer bestehenden rechtskräftigen Planung sind.

Schauen Sie sich mal ein Landesgesetz an, beispielsweise Saarland. Saarland hat hier eine Kappungsgrenze für Kommunen vorgenommen, und gerade dort, wo also übermäßig Potenzial ist, damit eben diese Kommunen vor Ort eben nicht so sehr belastet werden. Und wenn ich jetzt in den Planungsverband gehe, in dem ich tätig bin, da haben wir, vorgestern sind die Zahlen da bekanntgegeben worden, haben wir sozusagen 2,5 Prozent in LUP, 1,6 in Nordwestmecklenburg. Wir reden von einem Planungsverband. Und das können Sie, diese Ungleichbehandlung, diese ungleiche Verteilung, selbst wenn Sie das Gesamtziel erreichen, aber diese ungleiche Verteilung in einem Planungsverband, das können Sie den Bürgern vor Ort,

(Daniel Seiffert, DIE LINKE: Sehr einfach erklären.)

dort, wo diese ungleiche Verteilung konzentriert stattfindet, das können Sie niemandem vor Ort erklären.

(Daniel Seiffert, DIE LINKE: Ganz einfach.)

Das funktioniert nicht!

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Das funktioniert nicht! Dann kommen Sie zu mir,

(Daniel Seiffert, DIE LINKE: Mache ich gleich.)

kommen Sie zu mir und erklären Sie mir, ich nehme Sie dazu mit und dann stellen Sie sich da hin und erklären das. Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall Sebastian Ehlers, CDU)

Also hier braucht es zwingend eine gerechte Verteilung, und die ist in dem Gesetz nicht gegeben. Wir werden dazu eben Vorschläge machen.

Ein anderes, ein anderes Beispiel ist der Paragraf 14, Organisation. Auch hier wurden Änderungen vorgenommen, wenngleich ich die nicht für richtig erachte. Erfah

rungsgemäß finden die meisten Veränderungen und damit die Auswirkungen zur Regionalplanung im ländlichen Raum in der Fläche auf dem Land statt. Die Vertreter der Landkreise sind aber bei der Zahl der Verbandsvertreter im Verhältnis zur Tragweite der gefassten Beschlüsse eher unterrepräsentiert. Und woran liegt das? Der Verteilschlüssel für die Vertreter einer zum jeweiligen Planungsverband gehörenden Gebietskörperschaft in der Verbandsversammlung ist zunächst auf die Einwohnerzahl 1 : 10.000 festgelegt.

Das alleine wäre so in Ordnung und würde eine Spiegelbildlichkeit zur Vertretungskörperschaft der Mitglieder abbilden. Okay, so weit okay. Allerdings wird diese Anzahl dann durch weitere Vorgaben beeinflusst. So sind die Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister der Mittelzentren und weitere Vertreter der Mittelzentren gesetzt und werden zulasten der Gesamtvertreterzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft sozusagen abgezogen, sodass nur noch wenige Vertreter aus der Fläche in der unverhältnismäßigen Anzahl verbleiben, die noch zum Vertretungsgremium selbst in die Verbandsversammlung entsendet werden können.

Und dadurch prallen in der Verbandsversammlung, beispielsweise im Regionalen Planungsverband Westmecklenburg und dort insbesondere auch im Vorstand, Stadt und Land in einem krassen Missverhältnis aufeinander. Fünfmal Stadt, siebenmal Landkreise, allerdings sieben Vertreter kraft Amtes und nur fünf Hinzugewählte aus den Reihen der Verbandsvertreter der Kreistage.

Und die Kreistage und auch die Stadtvertretungen der kreisfreien Städte allerdings spiegeln in ihrer Zusammensetzung ja eben diese jeweilige Stadt und den Landkreis. Und aus allen Stadtteilen oder Regionen, in diesem Fall Wahlbereichen, sind gewählte Bürger dabei, die Interessen vor Ort zu vertreten. Und genau diese Spiegelbildlichkeit muss auch für die Zusammensetzung der Verbandsversammlungen Anwendung finden, ohne Ausnahmen, ohne Hintertüren, damit beim Ergebnis die Belange aller Teile einer Planungsregion überhaupt realistisch einfließen könnten. Das ist mit der derzeitigen und auch hier vorgeschlagenen Regelung des Paragrafen 14 nahezu ausgeschlossen. Die Beschlüsse der zurückliegenden Jahre zeigen es.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schult?

Bitte hinterher, weil sonst die Zeit nicht reicht.

Ich will unsere Kritik am vorgelegten Gesetzentwurf wie folgt auf den Punkt bringen. Wir haben heute in der Früh in der Aktuellen Stunde darüber gesprochen, mehr Mut zur Demokratie, liebe SPD in Mecklenburg-Vorpommern, denn öffentliche Verhandlung von Argumenten und Gegenargumenten ist ein wesentliches Element der Demokratie. Man muss sie aber auch zulassen, und zulassen, ohne als Fachaufsicht ständig durch die Hintertür in die Regionalplanung hineinzuregieren, aber keinesfalls die Verantwortung dafür zu übernehmen. Den Mut zur Debatte und für Gegenwind zu haben, heißt, beides nicht schon durch falsche Gremienzusammensetzung von vornherein abzuwürgen. Die aufgezeigten notwendigen Änderungen im Gesetzentwurf wären der erste Schritt. Wir werden dazu auch dementsprechend Vorschläge machen.

Und vielleicht zum Schluss: Allein Anlagen hinzustellen, das reicht eben nicht aus. Es reicht nicht für die Menschen, das reicht nicht für das Land. Ich glaube, man muss hier Verantwortung übernehmen, Verantwortung für alle Menschen in jeder Region. Und dann fangen Sie an, Stadt und Land und auch die ländlichen Regionen untereinander gleichermaßen gerecht zu behandeln.

Meine Damen und Herren, ein klein wenig Zeit bleibt mir noch, und deswegen ein kurzes Wort zur Akzeptanz. Die Akzeptanz ist das alles Entscheidende für diese Energiewende beziehungsweise auch für die alternative Energie. Wir haben momentan das Gesetz zur Beteiligung, das ist ein Flop, hat nicht funktioniert. Und ich bin ganz gespannt, was da kommt. Aber wir brauchen es jetzt, wir brauchen es sofort. Wir müssen den Menschen sagen, wie sie denn beteiligt werden können, damit sie denn überhaupt Akzeptanz haben.

Und beim Netz, da kommt was auf uns zu. Wir werden, auch wenn die Umverteilung, was Sie in der Presse bekannt geben, möglicherweise gelingt, …

Herr Waldmüller, …

… werden wir durch den exorbitanten Ausbau …

… Ihre Redezeit ist abgelaufen.

… erhöhte Kosten haben. – So, vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Und zwar noch nicht ganz, denn es gibt ja einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD.

Bitte schön, Herr Schult!

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin!

Sehr geehrter Herr Kollege Waldmüller, ich teile Ihre Ausführungen in weiten Teilen, insbesondere, was die Zusammensetzung der Planungsverbände angeht, denn auch ich habe es selber bemerkt, dass beispielsweise die Oberzentren oder die Mittelzentren mit deutlich mehr Vertretern am Tisch sitzen und die Vertreter der Grundzentren halt nicht. Die Fläche, das Land ist nicht vertreten im Regionalen Planungsverband.

Gleichwohl erschließt sich mir nicht, wir haben ja vor einiger Zeit, meine Fraktion, einen Gesetzentwurf hier eingebracht, der die Änderung der Landesplanungsverbände vorgesehen hat, und da haben Sie als Fraktion nicht mal der Überweisung in den Ausschuss zugestimmt. Also da hätte man Sachverständige hören können, Experten hören können, auch Bürgermeister hören können, die das durchaus wollen, dort mitentscheiden wollen. Insofern, wie erklären Sie sich jetzt den Widerspruch, den Sinneswandel, dass Sie jetzt sagen, Mensch, die Planungsverbände müssten jetzt doch breiter aufgestellt werden, mehr Vertreter dort rein, insbesondere der Fläche, aber vor einem Jahr – oder vor nicht mal einem Jahr, vor einigen Monaten – haben Sie unseren Gesetzentwurf nicht mal in den Ausschuss verwiesen?

Möchten Sie darauf antworten, Herr Waldmüller?

Ja, selbstverständlich.

Ich gehe davon aus.

Herr Schult, das ist kein Widerspruch. Gucken Sie Ihren Antrag an, den Sie damals gestellt haben!

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, weil jetzt behandeln wir das Gesetz, und da ist der richtige Zeitpunkt. Der Antrag, den Sie damals gestellt haben, ist nicht das, was wir heute vorgeschlagen haben mit der Spiegelbildlichkeit und mit den gesetzten Positionen sozusagen, was die Vertreter aus den Kreisen dann eben minimiert. Das ist nicht das, was Sie damals beantragt haben. Und deswegen haben wir den damals auch abgelehnt, weil wir Ihren Antrag für falsch gehalten haben.

Eine grundlegende Neuorientierung in Richtung, das muss ja auch verfassungsgemäß auch durchgehen, das ist besonders schwierig, und deswegen brauchen wir, glaube ich oder glauben wir zumindest, ist die Spiegelbildlichkeit, die ich hier genannt habe, der richtige Ansatz. Und das ist nicht Ihr Ansatz gewesen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Waldmüller!

(Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!)

An dieser Stelle nutze ich die Gelegenheit, um auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Stavenhagen und Malchin zu begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen! Aber nicht winken!

(allgemeine Heiterkeit – Rainer Albrecht, SPD: Nur mit den Augen. – Heiterkeit bei Falko Beitz, SPD)