Protokoll der Sitzung vom 24.01.2024

(Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU)

was wir uns in viel mehr Gesetzen,

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von René Domke, FDP)

in viel mehr Verordnungen wünschen würden, denn das ist ein Instrument, wenn wir das flächendeckend einsetzen, schaffen wir flächendeckend auch eine Entlastung nicht nur der Verwaltungsstuben, sondern natürlich auch die Planungssicherheit bei den Bürgerinnen und Bürgern, und auch beim Thema Digitalisierung kommen wir entsprechend voran.

Wir unterstützen den Ausbau der Windkraft, ja. Wir kritisieren aber auch das Verfahren, zu sagen, muss es denn wirklich das Thema Flächenausbau sein. Das wurde jetzt hier schon mal angerissen und gesagt, na ja, da haben sich ganz viele kluge Leute hingesetzt und gesagt, wenn wir soundso viel Fläche bei der und der Leistung machen, dann erreichen wir grob unsere Ausbauziele. Was das Ganze natürlich immer alles nicht berücksichtigt, ist technologischer Fortschritt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Das heißt also …

Und wir wissen ja, wie lange das dauert, wir haben irgendwie ein Planfeststellungsverfahren, wir haben dann irgendwie die Aufstellung, wir haben dann irgendwie dann die Windmüller, die bauen wollen, bis die Finanzierung steht, bis das alles durch ist, 10 bis 20 Jahre. Bis dahin sind schon wieder die nächsten Generationen an Windmühlen am Start, sodass das, was ursprünglich mal berechnet wurde, als diese Flächenziele ausgegeben wurden, alles schon gar nicht mehr gilt.

Das heißt also, hier wurde ein Ansatz genommen, der im ersten Denken vielleicht richtig war, und im zweiten, dritten Denken hätte vielleicht doch anders gewählt werden müssen. Und an der Stelle muss man das auch auf jeden Fall noch mal kritisieren. Und wir hätten uns hier auch eher eine Ausweisung nach Leistung und nicht nach Fläche gewünscht. Jetzt ist es halt so, jetzt müssen wir damit leben – leider –, aber kritisieren darf man das trotzdem.

(Daniel Seiffert, DIE LINKE: Du kannst doch nur Fläche ausweisen.)

Ich kann auch Energie ausweisen.

(Daniel Seiffert, DIE LINKE: Wie denn?)

Dann haben wir natürlich noch den Punkt Akzeptanz in der Bevölkerung, natürlich. Wer die Windmühle im Garten hat, soll sich nicht nur an der Optik erfreuen dürfen, wer die Windmühle im Garten hat, der soll auch finanziell was davon haben dürfen. Und das eine – das hat Herr Meyer ja schon angekündigt, und da werden wir ihn auch drauf festnageln –, dieses Beteiligungsgesetz des Landes, das ist eigentlich ein ziemlicher Rohrkrepierer gewesen. Das muss unbedingt überarbeitet werden, damit auch die Gemeinden wirklich was davon haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Und dann wird auch das Thema Netzentgelte weiter immer auf der Tagesordnung, und zwar ganz weit oben, stehen müssen, weil da, wo die Windmühlen stehen, da möchte ich nicht nur die Gemeinde beteiligt haben, sondern auch das größere Umfeld, dass wir wissen, dort, wo der Strom erzeugt wird, muss er am Ende auch am günstigsten sein. Das sind unsere Prämissen beim Windkraftausbau.

Und wenn wir jetzt in das Gesetz konkret noch mal reinschauen – ist ja immer gut, von vorherein schon mal anzumerken, wo wir vielleicht auch in den Ausschüssen darüber reden können –, gerade die Ausnahmegenehmigung bei den Gemeinden, das wurde ja noch mal angesprochen, Herr Kollege Damm hat das ja schon einmal in einer Zwischenfrage ausgeführt, wir möchten uns natürlich anschließen. Wenn ich eine Gemeinde habe, die sagt, so, wir sind jetzt so weit, wir wollen das, wir können das, wir haben einen Plan dahinter, wir haben eine Beteiligung dahinter, wir haben die Gemeinde dahinter, ja, was soll das denn, denen das irgendwie zu verwehren?! Das sollte man einfach gestalten.

Und auch, wenn es dann darum geht, die Abstände, was 800 Meter Abstand zu Einzelhäusern, gerade so in Zersplitterungssiedlungen, angeht, da muss man vielleicht doch ein bisschen Augenmaß walten lassen, um zu gucken, dass wir das nachher alles in der Beratung mit drin haben.

(Rainer Albrecht, SPD: Was heißt Augenmaß, kleinere Abstände oder größere?)

Augenmaß heißt dann an der Stelle, man könnte im Zweifel, wenn alle einig sind – das ist immer die Prämisse, es müssen sich immer alle einig sein –, wenn man dann sagt, ich mache jetzt irgendwie 750 statt 800 Meter, dann muss auch das vielleicht eine Möglichkeit haben, realisiert zu werden. Ansonsten gelten natürlich immer die Standards. Und gerade, wenn man sich nicht einig ist, dann muss man sich an die Standards halten, aber wenn sich alle einig sind, sollten wir da eine entsprechende Vertragsfreiheit

(Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr richtig!)

und Möglichkeiten schaffen und lassen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da freuen wir uns auf die Beratung in den Ausschüssen. – Bis später!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Albrecht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Vor fast genau einem Jahr ist das Wind-an-LandGesetz …

Einen Moment! Einen Moment!

Also wir hatten uns ja darauf geeinigt, dass das Präsidium die Gäste begrüßt. Von daher würde ich davon absehen, noch extra Begrüßungen hier zu machen. Deswegen hatten wir dieses Verfahren eingeführt.

Ich darf „Werte Gäste!“ nicht sagen?

Nein.

Das ist aber ganz neu.

Zumindest nicht mit Blick auf die Besuchertribüne.

Ach, das ist doch …

Sie können ja noch „Werte Zuseher!“ oder weiß ich was

(Enrico Schult, AfD: Zusehende! Wenn schon, denn schon!)

oder „Werte Bürger!“ sagen, was auch immer. Aber wir hatten ein Verfahren vereinbart …

Ich kann auch in die Kamera gucken.

Wir hatten ein Verfahren vereinbart, …

Das ist doch albern.

… dass auf der Besuchertribüne nur eine Begrüßung erfolgt.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Vor fast genau einem Jahr ist das Wind-an-Land-Gesetz des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft getreten. Das Bundesgesetz schreibt für unser Land die Ausweisung von Flächen für Windenergie fest. Zur Umsetzung der Energiewende muss Mecklenburg-Vorpommern ein Flächenziel von 1,4 Prozent bis zum Jahre 2027 und 2,1 Prozent Landesfläche bis 2032 bereitstellen.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

Die vorliegende Novelle der Landesregierung des Landesplanungsgesetzes soll diese vorgegebenen Flächenziele des Bundes fristgerecht in Landesrecht umsetzen. Fristgerecht – Sie haben richtig gehört, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn das Wind-an-Land-Gesetz schreibt uns ebenfalls vor, bis wann wir die Bundesvorgaben in

unserem Landesplanungsrecht eingearbeitet haben müssen. Die Frist ist der 31. Mai 2024.

Diese Frist ist auch der Grund, weshalb Sie zur heutigen Aussprache nur eine kurz gefasste Novelle statt eines komplett neu gefassten Gesetzes vor sich liegen haben. Die Landesregierung schlägt in der Novelle die einfache Umsetzung der Bundesvorgaben vor und schafft damit Planungs- und Rechtssicherheit für die Gemeinden und unsere Regionalen Planungsverbände, denn die Entscheidung über Windenergiegebiete liegt weiterhin – wie schon zuvor – bei den Regionalen Planungsverbänden und damit auch den zugehörenden Vertretern der Kommunen vor Ort und nicht beim Land. Und hier sind diese Entscheidungen auch richtig aufgehoben und angesiedelt. Dies kann ich Ihnen als Mitglied des Planungsverbandes Region Rostock aus eigener langjähriger Erfahrung bestätigen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, allen vier Regionalen Planungsverbänden werden im neuen Landesplanungsgesetz die gleichen Flächenziele zugeteilt, Ziele, welche anhand der verfügbaren geeigneten Flächen auch in jedem Verband ausreichend vorhanden sind. Und trotzdem ermöglicht der Entwurf zusätzlich individuellen Spielraum durch raumordnerische Verträge zwischen den einzelnen Planungsverbänden. So ermöglicht die Novelle auch über die Verbandsgrenzen hinaus die Möglichkeit, auf unterschiedliche Gegebenheiten in den Gemeinden vor Ort einzugehen und einen Ausgleich zu schaffen, der keinen Planungsträger überfordert oder Planungsverbände mit größeren Teilflächen belohnt.

Zusammengefasst bedeutet das, diese Gesetznovelle stellt sicher, dass wir die vom Bund verabschiedeten Flächenziele fristgerecht umsetzen, ohne dabei die Mitbestimmungsrechte der betroffenen Kommunen vor Ort einzuschränken. Gleichzeitig erhöhen wir die Flexibilität der Regionalen Planungsverbände durch Verhandlungslösungen miteinander und untereinander und schützen unsere Bürgerinnen und Bürger wirksam vor einem ungeplanten Wildwuchs an Windkraftanlagen.

Denn was droht uns denn, wenn wir, wie von einigen Vertretern der Opposition gefordert, statt eines geplanten Windkraftausbaus zum Beispiel auf Atomkraftwerke an der Ostseeküste setzen? Durch das Verfehlen der vom Bund vorgegebenen Flächenziele würden Windkraftanlagen schon ab 2028 als privilegierte Vorhaben überall dort genehmigt werden, wo es emissionsschutzrechtliche Anforderungen zulassen. Eine geordnete Steuerung des Windkraftausbaus an Land wäre damit für die betroffenen Kommunen unmöglich und würde tatsächlich den so oft beschworenen Wildwuchs verursachen.

Im Februar wird der Wirtschaftsausschuss eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des Landesplanungsgesetzes durchführen, und ich bin jetzt schon auf die weiteren Diskussionen mit den Fach- und Sachverständigen gespannt. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie der Überweisung des ersten Entwurfes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes in die zuständigen Ausschüsse zu und lassen Sie uns gemeinsam die Energiewende im Land gewinnbringend für alle Bürgerinnen und Bürger gestalten!

Abschließend möchte ich noch sagen, die Anmerkungen der einzelnen Redner, die wir jetzt gerade gehört haben, werden wir mit Sicherheit im Ausschuss inhaltlich wirklich