Protokoll der Sitzung vom 24.01.2024

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Meine erste Vermutung war, dass die Regierung dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat, weil im April 2023 die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger und die Kultusminister der einzelnen Bundesländer die gemeinsamen Leitlinien der schon 16. – 16.! – Berliner Open-Access-Konferenz vorgestellt haben. Diese Vermutung habe ich aber verworfen, denn in der Debatte zum Haushalt wurde Open Access doch gar nicht thematisiert. Es gab keine Anträge dazu. Open Access kommt im Haushalt des Wirtschaftsministeriums (13) oder dem Haushalt zur Digitalisierung der Landesregierung (15) nicht vor. Und eine solche Strategie, wenn sie eingeführt werden sollte, kostet.

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Am Rande nur, NRW hat 2023 seinen Hochschulen 7 Millionen Euro für die weitere Digitalisierung zur Verfügung gestellt.

Der Antrag verschweigt auch konsequent, wie die Strategie aussehen soll. Als Antragsteller möchte man doch im Vorfeld zumindest doch die wichtigsten Fragen, die die Strategie beantworten soll, skizzieren. Für mich wären das die Fragestellungen, wie zum Beispiel Zugang von ChatGPT auf die Publikationen im Falle des sogenannten Goldenen Wegs, der unmittelbare freie Zugänglichkeit zu einer Publikation bedeutet, und die Qualitätskontrolle, also wer und auf welcher Basis entscheidet, dass der Beitrag oder die Monografie den wissenschaftlichen Standard erfüllt und die Publikationskosten übernommen werden, und/oder auch die Frage, wie kann das Problem elektronischer Langarchivierung gelöst werden, und außerdem, wer die Publikationskosten über Jahrzehnte trägt. Eine ernsthafte Forderung würde schon im Vorfeld diese Fragen aufgreifen.

Wahrscheinlich wartet die Landesregierung aber so lange mit der eigenen Strategie, um sich den großen Arbeitsaufwand zu ersparen und von anderen abzuschreiben. Viele Bundesländer haben nämlich nicht nur eine Strategie, sondern praktizieren Open Access seit Langem. So kann man sich fertige Konzepte abschreiben, so wie zum Beispiel im Fall der Anwendung von KI an den Schulen, wo die Leitlinien von NRW kopiert wurden. Wenn Sie abkupfern wollen, empfehle ich Ihnen, zum Beispiel nach Brandenburg zu schauen. Dort gibt es

eine Vernetzungs- und Kompetenzstelle Open Access Brandenburg für all die, die das Thema betrifft, Verlage, Forscher, Universitäten, Hochschulen, Bibliotheken. Alle Anliegen und Fragen werden dort gebündelt.

Am allermeisten habe ich beim Lesen des Antrags aber gestaunt über die Aufforderung an das zuständige Ministerium, den Ausschuss über die Aktivitäten zu diesem Thema laufend zu informieren. Ist das nicht eine Selbstverständlichkeit?

(Beifall René Domke, FDP)

Für Sie, Rot-Rot, scheinbar nicht. Wenn Sie das aber ernst meinen, dann würde ich vorschlagen, dass der Ausschuss von vornherein involviert wird und über die Strategie berät. Deshalb beantrage ich die Überweisung des Antrags in den Wissenschaftsausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der SPD Herr Stamer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich für die sehr konstruktiv geführte Debatte bei Ihnen bedanken. Und ich stelle darüber hinaus erfreut fest, dass wir inhaltlich bei diesem Thema sehr eng beieinanderliegen oder den Antrag wenigstens interessant finden.

(René Domke, FDP: Aber zeitlich nicht.)

Als Opposition die Zeitschiene zu kritisieren, das ist völlig okay,

(Torsten Renz, CDU: Mehr nicht.)

aber ich nehme mit, dass Sie dem Antrag inhaltlich zustimmen, und das wiederum freut mich.

Was ich gerne noch ausführen möchte, ist, Open Access bietet ja, wie gesagt, Möglichkeiten, einen freien Zugriff auf wissenschaftliche Veröffentlichungen, Forschungsergebnisse, Methoden und Daten zu gewährleisten. Hier ist noch anzumerken, dass das Thema gerade aus der Wissenschaft heraus getragen und auch angetrieben wird, schon seit Jahren und Jahrzehnten, und es sind in diesem Zeitraum immer wieder zusätzliche Akteure dazugekommen, die sich committet haben, dieses Thema mitzutragen. Das heißt also, das ist eine urbasisdemokratische Entwicklung, so erklärt sich auch tatsächlich diese schlicht und ergreifend sehr lange Zeitschiene seit 20 Jahren. Das ist nichts Schlimmes, das ist einfach so.

Die Sorge hingegen, Herr Timm, dass das Urheberrecht beeinträchtigt sein könnte durch eine Transformation des Publikationswesens hin zu einer Open-Access-Strategie, das möchte ich Ihnen tatsächlich nehmen. Der Urheber eines Werkes bleibt selbstverständlich der alleinige Urheber. Open Access bezieht sich hingegen ausschließlich auf die Nutzungsrechte an dem veröffentlichten Werk.

Ebenso wird die Möglichkeit der rein wirtschaftlichen Nutzung zum Beispiel durch Patente in einer Open-Access

Welt nicht eingeschränkt. Creative-Commons-Lizenzen bieten hier Möglichkeiten, diese Nutzungsrechte an den veröffentlichten Werken zu definieren, gegebenenfalls auch eine kommerzielle Nutzung einzuschränken durch Dritte, wenn dies gewünscht ist. Die freieste und sicherlich in der Wissenschaft vermutlich am weitesten verbreitete Lizenz von Creative Commons ist die Lizenz CC BY. Dies bedeutet schlicht und ergreifend, dass bei einer Nutzung der Quelle der Autor angegeben werden muss.

Es kam ja gerade schon die Kritik auch, warum wir denn jetzt eine Strategie brauchen. Ja, wir brauchen eine Strategie, um insbesondere tatsächlich einen Flickenteppich von sehr vielen individuellen Lösungen schlicht und ergreifend zu verhindern, denn die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern engagieren sich in diesem Themenfeld sehr, sehr unterschiedlich. Wo die Universität Rostock sehr weit ist, sind andere Fachhochschulen noch längst nicht so weit. Dies betrifft beispielsweise Aufgaben und Maßnahmen im Bereich Open Access, wie eine Open-Access-Policy vorzuhalten, einen Publikationsfonds zu haben beziehungsweise auch ein eigenes Repository vorzuhalten.

Was sich hingegen ändern wird, sind die im wissenschaftlichen Publikationswesen vorhandenen Finanzströme, weg von einer entgeltlichen Nutzungseinschränkung. Teil einer Strategie muss hier natürlich auch die Finanzierung, die Forschungsfinanzierung sein und die Frage beantworten, wie eine Umstellung der Finanzströme möglichst kostenneutral erreicht werden kann, denn der Wissenschaftsrat geht davon aus, dass eine kostenneutrale Umstellung zum Ende des Prozesses durchaus möglich ist.

Im Bereich der Drittmittelforschung wird dies durch die Verpflichtung des Drittmittelgebers zur Finanzierung der Kosten der Veröffentlichung vergleichsweise einfach sein, umso komplexer wird im Bereich der Grundfinanzierung diese Frage zu beantworten sein. Diese und die bereits angesprochenen Fragen wie Ziele, Handlungsfelder, Akteure, Maßnahmen und Prozesse, das alles soll eine Landesstrategie für Open Access zusammenbinden, thematisieren und für uns beantworten. Und ich bitte Sie daher im Interesse der Stärkung der Wissenschaft dieses Landes um Zustimmung zu unserem Antrag und danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

(Julian Barlen, SPD: Ein glatter Durchmarsch, Dirk.)

Im Rahmen der Debatte ist die Überweisung in den Wissenschaftsausschuss beantragt worden. Hierüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer stimmt für die Überweisung des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3391, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön!

(Unruhe bei Julian Barlen, SPD, und René Domke, FDP)

Damit ist der Überweisungsantrag bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und AfD, Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3391. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Ich habe kein Votum der Fraktion der GRÜNEN.

(Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zustimmung.)

Aha!

(Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich hatte mich gemeldet.)

Gut, Harald hat sich gemeldet. Danke schön!

Damit ist der, damit ist der Antrag auf Drucksache 8/3391 bei Enthaltung durch die Fraktion der FDP und im Übrigen Zustimmung angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Rettet die Staatsbürgerschaft – Deutsche Pässe nicht verramschen, Drucksache 8/2805.

Antrag der Fraktion der AfD Rettet die Staatsbürgerschaft – Deutsche Pässe nicht verramschen – Drucksache 8/2805 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz – ein sensibles Thema zu einer Zeit, wo ein Diskurs über Remigration von sich unrechtmäßig in Deutschland aufhaltenden Ausländern in einer unglaublichen Kampagne als Verabredung zu Vertreibung und Deportation bis hin zu schwersten NS-Verbrechen umgedeutet wird.

(Thomas Krüger, SPD: Jaja.)

Und der Zusammenhang mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz ist doch offenkundig, denn die Ampelparteien gehen mit den Erleichterungen ein immenses Risiko ein. Wenn nämlich der Erwerb der Staatsangehörigkeit nicht am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses steht, sondern am Anfang als Anreiz für Integration wirken soll, dann wird man sich hinterher umso öfter die Frage stellen, wie eine verfehlte Einbürgerung rückgängig gemacht werden kann.

Mit dem neuen Gesetz soll die Einbürgerung von Hunderttausenden Migranten erleichtert werden. Der Doppelpass soll zur Normalität werden, eine Einbürgerung soll bereits nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren, im Einzelfall schon nach drei Jahren möglich sein. Entsprechend sollen Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit bereits erwerben, wenn ein Elternteil sich fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhält. Für ehemalige Gastarbeiter sollen künftig mündliche Sprachkenntnisse ausreichen. Ein Einbürgerungstest soll

nicht mehr erforderlich sein. Ebenso soll das Erfordernis der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse entfallen.

Bei diesem Gesetz prallen Welten aufeinander. Es geht um nichts weniger als unsere Identität, um das, was uns zusammenhält als Deutsche, als Nation. Nancy Faeser schwebt etwas anderes vor. Sie wirbt mit den Worten, wir schaffen ein modernes Einwanderungsrecht, das unserer vielfältigen Gesellschaft und unserem modernen Land gerecht wird. Im Klartext heißt das, die linksgrüne Vision einer multikulturellen Gesellschaft soll beschleunigt und möglichst irreparabel vorangetrieben werden. So nennt sie Faeser. Zur Vielfalt gehören neben den gut Integrierten, die es natürlich auch gibt, im Grunde alle, die es nach Deutschland geschafft haben und mit ihren Parallelgesellschaften und ihrer uns fremden Lebensweise die gesellschaftliche Vielfalt wesentlich mitprägen.

Meine Damen und Herren, wir können doch nicht so tun, als ob es die unfassbaren Reaktionen der muslimischen Gesellschaft nach dem Überfall der Hamas und deren Gräueltaten nicht gegeben hätte hier bei uns, mitten in Deutschland. Und das waren keine einzelnen Muslime, sondern Tausende. Wer die Bilder gesehen und die Hassparolen gehört hat, der weiß, dass es sich um einen tief verwurzelten Hass gegen Israel handelt, der unausrottbar erscheint und mit jedem weiteren Migranten aus einem muslimischen Land potenziell zunimmt.

Die Probleme mit Migranten aus muslimisch geprägten Herkunftsländern sind doch nicht erfunden und sie waren vorauszusehen. Helmut Schmidt, einer der wenigen großen Staatsmänner unseres Landes, den seine Partei inzwischen zum Rassisten erklärt hat,

(Marcel Falk, SPD: Quatsch! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

hat schon 2005 davor gewarnt, dass wir uns mit Menschen aus völlig anderen Kulturen übernommen haben und 2008 warnte er, wer die Zahl der Moslems in Deutschland erhöhen will, nimmt die zusätzliche Gefährdung des inneren Friedens in Kauf. Das ist keine Hetze, das ist ein Stück der Realität,