jekt mit dem Finanzminister mal besprechen, um da auch eine gewisse finale materielle Unterstützung zu erlangen, und gleichzeitig aber eben auch die Ersatzkassen und die federführende AOK mit ins Boot zu holen, um hier tatsächlich im Land dann zu sagen, wir machen das mal drei Jahre und dann gehen wir in die Diskussion mit dem Gesetzgeber auf Bundesebene. Dann haben wir nämlich auch die Daten, die Erfahrungen et cetera.
Und im Austausch können Sie gerne mit Ihren Kollegen bleiben, da habe ich gar nichts dagegen, das ist auch völlig richtig, es ist immer ein Erkenntnisgewinn dabei, aber ich fordere Sie auf als Koalition Rot-Rot, den sozialen Gedanken, den gesundheitspolitischen Gedanken, den familiären Gedanken für das, wofür Sie ja immer stehen und das draußen markig erzählen, auch mit Taten zu untersetzen. Und von daher bin ich sehr gespannt, wie Sie sich verhalten werden.
Frau Martin, noch mal eine Bitte an Sie, kümmern Sie sich darum. Und Ihr Haus ist ja groß genug, genug Beschäftigte haben Sie da, glaube ich, da kriegen Sie ein oder zwei dann beauftragt, die Dinge auch mit den Krankenkassen zu besprechen. – Vielen Dank!
An dieser Stelle möchte ich auf der Besuchertribüne Gäste begrüßen. Es sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GLS Verwaltungs- und Service GmbH Schwerin. Seien Sie uns recht herzlich willkommen!
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2737. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –
FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Enthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle habe ich Sie zu informieren, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eine Auszeit beantragt hat. Ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten. Wir treffen uns dann wieder hier 18:16 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Landtagssitzung und rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Kirchen als Schutzräume respektieren – Kirchenasyl als christlich-humanitäre Tradition achten, auf Drucksache 8/3394. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3406 vor.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kirchen als Schutzräume respektieren – Kirchenasyl als christlich-humanitäre Tradition achten – Drucksache 8/3394 –
Das Wort zur Begründung hat von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eine Abgeordnete, ein Abgeordneter, der mir hier nicht vorliegt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Kurz vor Weihnachten, am frühen Morgen des 20. Dezember 2023, wurde erstmals in unserem Bundesland das Kirchenasyl gebrochen. Aus der Schweriner Petrusgemeinde, die eine afghanische Frauenrechtlerin und ihre Familie aufgenommen hatte, unternahmen Polizeikräfte aus Mecklenburg-Vorpommern in Amtshilfe für Schleswig-Holstein einen Abschiebeversuch.
Gebrochen wurde damit ein staatliches Schutzversprechen gegenüber einer geflüchteten Familie, gegenüber einer einzelnen Kirchengemeinde und gegenüber den Kirchenasyl gewährenden Glaubensgemeinschaften als Gesamtheit.
Dabei war der von den Taliban politisch verfolgten und mit Lebensgefahr bedrohten Familie längst die Aufnahme in Deutschland über das Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für Menschen aus Afghanistan zugesichert worden. Die Visaformalitäten wurden von deutscher Seite jedoch viel zu langsam bearbeitet, sodass sich die in mehrfacher Hinsicht gefährdete Familie nur noch über den Iran und mithilfe eines spanischen Visums in die EU retten konnte.
Offenbar noch immer im Vertrauen auf die deutschen Zusagen lebte die geflohene Familie seit einiger Zeit in Schleswig-Holstein. Dennoch sollten die zwei ältesten Söhne der Familie nun im Rahmen des Dublin-IIIVerfahrens nach Spanien abgeschoben werden.
Als Härtefall mit guter Bleibeperspektive von der Nordkirche anerkannt, erhielt die Familie in der Petrusgemeinde zu Schwerin vorübergehend Asyl. Hierzu informiert die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche Dietlind Jochims, ich zitiere: „Bevor ein Kirchenasyl gewährt wird, lässt sich die Kirchengemeinde gut beraten und jeden konkreten Einzelfall genau prüfen. … Dabei gilt, dass mit dem Kirchenasyl Zeit für eine erneute Überprüfung gewonnen werden soll, weil die berechtigte Annahme besteht, dass es sich um einen besonderen Härtefall handelt.“ Zitatende.
Als nun Polizeikräfte aus Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage eines Amtshilfeersuchens aus SchleswigHolstein in der Wohnungstür standen, um ihre beiden ältesten Söhne abzuholen, hielt sich die schockartig traumatisierte Mutter ein Messer an die Kehle und drohte sich selbst und ihren beiden jüngsten Kindern das Leben zu nehmen. Daraufhin zogen sich die Polizeibeamt/-innen zurück. Ein späteres Glasbruchgeräusch löste dann den Einsatz des hinzugezogenen Sondereinsatzkommandos aus. Die Wohnung wurde aufgebrochen und die Mutter sowie einer ihrer Söhne, der sich offenbar an einer Glasscherbe verletzt hat, in ein Krankenhaus gebracht. Wenige Tage später zog die Kieler Ausländerbehörde ihr Amtshilfeersuchen zurück. Die Familie konnte erst mal zusammenbleiben.
Sie wäre vermeidbar gewesen, wenn alle beteiligten Behörden über die erforderlichen Informationen verfügt, diese zutreffend bewertet und danach gehandelt hätten, wenn die zuständige deutsche Auslandsvertretung nicht die bereits zugesagte Visumserteilung verschleppt hätte, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht auf einer Anwendung des Dublin-III-Verfahrens bestanden hätte, wenn die Ausländerbehörde in Kiel nicht die Abschiebungsanordnung erlassen hätte und wenn die Polizei Mecklenburg-Vorpommern nicht versucht hätte, diese Abschiebungsanordnung gemäß dem Amtshilfeersuchen aus Schleswig-Holstein zu vollziehen. Schon der Versuch der Abschiebung muss als Bruch des der Familie gewährten Kirchenasyls gelten.
Doch worin genau bestehen die Besonderheiten eines Kirchenasyls? Kirchenasyl ist „eine in besonderen Härtefällen gewährte, zeitlich befristete Aufnahme von Geflüchteten in kirchliche Räume“. Dadurch soll, so die „Handreichung für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland“, „Zeit gewonnen werden, um bei den Behörden eine rechtlich, sozial und humanitär vertretbare Lösung für die betroffenen Menschen und in der Regel eine Aufhebung der Abschiebeentscheidung zu erwirken.“ Ein solcher Härtefall liege insbesondere dann vor, wenn befürchtet werden müsse, dass im Fall der Abschiebung Leib und Leben der asylsuchenden Person oder der Personen gefährdet sei beziehungsweise eine sonstige
unzumutbare Härte drohte. Wörtlich heißt es in der Handreichung, ich zitiere: „Die Fürsprache zugunsten von Ausländern und Ausländerinnen, denen eine Abschiebung droht, soll nicht das Recht außer Kraft setzen …, sondern dazu beitragen, dass im Einzelfall Gerechtigkeit zum Tragen kommt. Das Ziel des ,Kirchenasyls‘ ist immer, das Anliegen des Asylverfahrens, den Schutz bedrohter Menschen, zu gewährleisten.“ Zitatende.
Die beiden großen Kirchen haben mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Verfahren vereinbart, das Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften in die Lage versetzt, Einzelfälle, in denen besondere Härten befürchtet werden, noch einmal vorzutragen. Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften, die Kirchenasyl gewähren, erstellen für den jeweiligen Einzelfall ein sogenanntes Dossier, in dem Hinweise und Anhaltspunkte für die befürchteten Härten detailliert dargelegt werden. Auf der Grundlage dieses Dossiers wird eine erneute Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge herbeigeführt.
Kirchenasyle wurden zunächst eingerichtet, um Abschiebungen in bestimmte Herkunftsländer zu verhindern, vor allem, wenn Inhaftierung, Folter oder andere Menschenrechtsverletzungen zu befürchten waren, heißt es in der Handreichung zu aktuellen Fragen des Kirchenasyls der Deutschen Bischofskonferenz. Mittlerweile handele es sich bei der Mehrzahl der Kirchenasylfälle um sogenannte Dublin-Fälle, bei denen die Rücküberstellung in einen anderen europäischen Staat abgewendet werden solle. Auch hier könnten ernsthafte humanitäre Härten drohen.
11 Kirchenasyle mit insgesamt 32 Personen, im Jahr 2021 23 Kirchenasyle mit 73 Personen und im Jahr 2022 15 Kirchenasyle mit 36 Personen dokumentiert. Schon diese niedrigen Zahlen machen aus meiner Sicht deutlich, dass es sich bei Kirchenasylfällen um absolute Ausnahmefälle handelt. Zu den Hauptherkunftsländern von Menschen in Kirchenasyl zählten in den Jahren 2022 und 2021 Afghanistan, Syrien und der Irak. Im Jahr 2020 waren es der Iran, Afghanistan und der Irak. Bundesweit endeten in jedem dieser Jahre nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche über 90 Prozent der Kirchenasyle positiv, das heißt mindestens mit einer Duldung.
Der Polizeieinsatz in der Schweriner Petrusgemeinde hat bei den Menschen im Kirchenasyl und bei den Kirchengemeinden, die Kirchenasyl gewähren, für große Verunsicherung gesorgt. Ziel des Ihnen vorliegenden Antrages ist es, Vertrauen zu schaffen, und zwar zum einen dadurch, dass die Landesregierung ihr Versprechen, die christlich-humanitäre Tradition des Kirchenasyls zu achten und den Schutzraum Kirche zu respektieren, erneuert,