Protokoll der Sitzung vom 24.01.2024

Vielen Dank, Herr Innenminister!

Der Minister hat die angemeldete Redezeit um fünf Minuten überschritten.

Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nachdem wir ja jetzt das Thema schon im Innenausschuss auch sehr umfassend einmal dargestellt bekamen, hat Herr Pegel zu Recht hier noch einmal den Sachverhalt sehr umfassend dargestellt.

Meiner Fraktion ist an dieser Stelle auch noch mal sehr wichtig, dass die Landespolizei an dieser Stelle doch, denke ich, auch wirklich, wirklich sehr sensibel reagiert hat, die Situation von Anfang an gut eingeschätzt hat und im Rahmen eines – es wurde schon deutlich gesagt – Amtshilfeverfahrens versucht hat, geltendes Recht durchzusetzen. Es gibt laut Feststellung des GRÜNENAntrages hier eine Thematik, die man unter dem Begriff „Härtefall“ versucht zu fassen. Nach meinen Informationen, das muss jetzt auch noch mal sehr deutlich gesagt werden, lag ja explizit eben kein Härtefall vor. Das haben die Behörden in Schleswig-Holstein ja eindeutig so eingeschätzt.

Und man darf daran jetzt noch mal erinnern: Wer ist noch mal in der Landesregierung in Schleswig-Holstein? Die CDU und die GRÜNEN. Und wenn man jetzt der GRÜNENFraktion sympathisch gegenübertreten wollte, weil sie ja auch aus einem humanen Gedanken heraus hier ein Thema aufmacht, dann empfehlen wir Ihnen, auf jeden Fall auch die Kontakte in die dortige Ministerialverwaltung zu nutzen und zu schauen, inwieweit dort entsprechende Änderungen nötig sind oder entsprechende Änderungen der rechtlichen Klarstellung. Auch das ist ja Ihr Anliegen hier im Antrag, dass Sie fordern, rechtliche Klarstellungen vornehmen zu wollen, dann sollten Sie dies doch bitte auch in Schleswig-Holstein thematisieren, und nicht hier in einem Land, wo einfach nur Amtshilfe geleistet wurde.

Zum Antrag selber ist noch einmal deutlich zu sagen: Dublin-Überstellung nach Spanien ist für mich natürlich auch kein Härtefall, weil dort meines Wissens immer noch sehr gerne sehr viele Deutsche Urlaub machen. Das soll nicht süffisant klingen, aber es ist einfach für die Einordnung – das hat Herr Pegel ja auch angesprochen – noch mal sehr wichtig, dass wir hier eben nicht die Frage beantwortet haben müssen, inwieweit es dort um Flüchtlingsschutz oder nicht geht, sondern es geht darum, geltendes Europarecht einfach umzusetzen.

Zudem wollen wir auch noch mal darauf hinweisen, dass der Änderungsantrag von SPD und LINKE vor dem Hintergrund des Gesagten des Ministers hier meiner Meinung nach ein unnötiger Heilungsversuch eines schon am Thema vorbeigehenden Antrages ist. Das mag mit einer gewissen Appeasementhaltung gegenüber den GRÜNEN verbunden sein, hat aber mit echten Problemen in diesem Land wenig zu tun. Von daher darf ich an dieser Stelle das kurz machen und sagen, wir haben eine Härtefallkommission in diesem Land, die soll sich um Härtefälle kümmern. Einen Antrag der GRÜNEN, der SPD und der LINKEN braucht man in dem Fall nicht. Von daher lehnen wir beide Ansinnen ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch nie waren so viele Menschen auf der Flucht vor Krieg, Konflikten und Verfolgung. Weit mehr als 100 Millionen weltweit wurden 2023 nach Informationen des UN-Flüchtlingshilfswerkes UNHCR gezählt.

Das Kirchenasyl bietet seit mehr als 40 Jahren Flüchtlingen einen zeitlich begrenzten Schutz vor einer Abschiebung mit dem Ziel, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Fälle in dieser Zeit noch einmal überprüft. Wir haben das nun schon mehrfach gehört, ich wiederhole es noch mal, dafür gibt es Vereinbarungen zwischen der Kirche und dem Land Mecklenburg-Vorpommern, zuletzt auch die Vereinbarung des damaligen Innenministers Lorenz Caffier mit den Landeskirchen aus dem Jahre 2015. Kirchenasyl kann nicht unbegrenzt und für jeden gewährt werden. Es soll der letzte Ausweg für Flüchtlinge sein, die in ihrem Herkunftsland um ihr Leben und ihre Freiheit fürchten müssen und denen die Abschiebung dorthin droht. Das ist der Sinn von Kirchenasyl.

Die Kollegin Oehlrich ist Juristin und mit diesen rechtlichen Umständen mit Sicherheit auch vertraut, und sie hat durch den Bericht des Innenministers im Innenausschuss auch weitere Kenntnisse von den Umständen. Und der Innenminister hat ja auch hier gerade noch mal sehr umfassend, wie ich finde, und sehr eindringlich erklärt, für jedermann zu hören, wie dieser Einsatz gelaufen ist.

Das macht das Aufrechterhalten des Antrages unredlich, wie ich finde, leider auf Kosten des ehrenwerten Zwecks, und das ist schade. Der Innenminister hat, das sagte ich ja bereits, auf Antrag der GRÜNEN im Innenausschuss zu dem Sachverhalt berichtet, der dem heutigen Antrag zugrunde liegt. Wir können davon ausgehen, also ich gehe auf jeden Fall davon aus, dass diese Ausführungen der Wahrheit entsprechen und der Sachverhalt sich wie beschrieben genauso zugetragen hat. Die Umstände werden allerdings von vielen hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen unterschiedlich bewertet und auch nach außen getragen. Ich darf in diesem Fall an unsere gemeinsame politische Verantwortung im Umgang mit hochemotionalen Themen und mit Fragen des Umgangs mit religiösen Einrichtungen und mit der Bewertung und Beurteilung der Arbeit unserer Landespolizei erinnern.

Als Christlich-Demokratische Union akzeptieren wir den besonderen Schutzraum Kirche grundsätzlich. Kirchenasyl muss aber eine Ausnahme bleiben und darf nicht dazu dienen, geltendes Recht auszuhebeln. Auch die Landespolizei achtet grundsätzlich das Kirchenasyl. Wenn aber nach rechtskräftiger Entscheidung im Asylverfahren eine Ausreisepflicht besteht und die Entscheidung der Behörden auch bestätigt ist, dann besteht für den Asylbewerber die Pflicht zur Ausreise. Und das gilt insbesondere, wenn das Asylverfahren in dem EU-Land geführt wird, das zuerst betreten wurde. Wenn mit dem Kirchenasyl eine Rückführung abgelehnter Asylbewerber nach Spanien als Ersteinreiseland verhindert werden soll, in ein Land, wo wir Urlaub machen, in dem keine Verfolgung droht, wird der Gedanke des Schutzraumes der Kirche ausgehöhlt und nicht vor Missbrauch geschützt. Schutz muss denen gewährt werden, die tatsächlich den Schutz des Lebens, der Unversehrtheit, der Freiheit brauchen. Diesen Schutz braucht man in Spanien nicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, soweit der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Punkt II.1 auffordert, die christlich-humanitäre Tradition des Kirchenasyls zu achten und den Schutzraum Kirche zu respektieren, können wir dem uneingeschränkt zustimmen. Wenn Sie dann aber unter Ziffer 2 verlangen, sicherzustellen, dass keine Abschiebungen und auch keine Abschiebungsversuche aus Kirchen und kirchlichen Räumen vorgenommen werden, teilen wir diese Auffassung nicht, insbesondere dann nicht, wenn es sich bei der Abschiebung um ein anderes EU-Land handelt, oder, darüber haben wir noch gar nicht gesprochen, wie wäre es dann, wenn es sich um die Abschiebung von Straftätern oder Gefährdern handeln würde. Darüber haben wir, wie gesagt, noch gar nicht gesprochen.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Besser nicht über die Grenze lassen.)

Deshalb lehnen wir Ziffer 2 ab. Auch Ziffer 3, wonach nach dem Beispiel Nordrhein-Westfalen die Vereinbarkeit der christlich-humanitären Tradition des Kirchenasyls mit unserer Rechtsordnung im Erlasswege klargestellt werden soll und die Polizei- und Ordnungsbehörden entsprechend zu informieren sind, stimmen wir nicht zu.

Wenn Sie sich den Erlass vom 9. November 2023 ansehen, stellen Sie fest, dass das Ministerium darin nur auf das gesetzlich geregelte Verfahren hinweist, das ohnehin durchzuführen ist. An dieses Verfahren haben sich die Polizei unseres Landes und die weiteren beteiligten Behörden gehalten bislang und auch in diesem Fall. Es wurde unabhängig vom Vorgehen des BAMF und der zuständigen Behörde in Schleswig-Holstein auch hier das Gespräch mit den beteiligten Ausreisepflichtigen und der Kirchengemeinde gesucht. Das Verfahren wurde kommunikativ begleitet mit dem Ziel, eine einvernehmliche Beendigung des Kirchenasyls zu erreichen, die der zuständige Kirchenvertreter vor Ort letztlich auch vollzogen hat. Kirchenasyl muss bleiben, was es seit Jahrzehnten ist und sein sollte, eine stille Übereinkunft zwischen Kirche und Staat zum zeitweiligen Schutz von Flüchtlingen für eine erneute Verfahrensprüfung bei Lebensgefahr durch eine Abschiebung in das eigene Land.

Ich möchte auch gerne noch etwas zu dem Änderungsantrag von den Fraktionen SPD und DIE LINKE sagen. Erst mal ist es ja sehr fuchsig, dass Sie sich den Antrag

von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu eigen machen, indem Sie den eigentlich ja komplett im Inhalt verändern. Aber ich muss Ihnen sagen, ich habe mich sehr gefreut, erst einmal unter Punkt I Ziffer 7, dass auch DIE LINKE offenbar der Polizei hier in Mecklenburg-Vorpommern ein situationssensibles und verhältnismäßiges Einsatzgeschehen unterschreiben würde. Das ist ja nicht unbedingt so normal, dass Sie das tun. Deswegen möchte ich das hier noch mal ganz deutlich erwähnen.

(Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE)

Und genauso sagen Sie auch und stehen dazu, dass die Beamten deeskalierend im Rahmen einer psychischen Ausnahmesituation gehandelt haben und dazu beigetragen haben,

(Zurufe von Jan-Phillip Tadsen, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU)

dass eben die Situation nicht eskaliert. Also dafür meinen herzlichen Dank an die Fraktion DIE LINKE! Von der SPD habe ich das nicht anders erwartet, denn so sind wir mit der Thematik zu Zeiten der Koalition von SPD und CDU stets umgegangen. Daher hat mich das jetzt nicht gewundert, dennoch nicht weniger gefreut.

Alles in allem bitte ich also bei dem Antrag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN für die Ziffer II um ziffernweise Abstimmung, weil ich ja, wie ich gesagt hatte, dort nicht uneingeschränkt mitgehen kann. Bei Punkt I braucht das nicht zu erfolgen. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort die Abgeordnete Steffi Pulz-Debler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg/-innen! Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich mit einem Zitat von Pastor Drewes aus der Petrusgemeinde hier in Schwerin beginnen, mit dem ich mich in der letzten Woche traf: „Ich hatte den Eindruck, niemand, der da war, wollte das, auch die Polizei nicht. ,They just doing their job‘, habe ich der Familie versucht zu erklären. Es war für alle Beteiligten eine schlimme Erfahrung. Am Ende waren wir uns alle einig, wir alle hoffen, dass sich so etwas nicht wiederholt.“

Kirchenasyl ist eine jahrhundertealte christliche Tradition, ist heute ein Instrument der Menschenrechtsarbeit, es setzt auf das Recht auf Leben in Würde und körperliche Unversehrtheit. Es ist kein Sonderrecht gegenüber dem Staat, ist transparent, gründlich überlegt und als ein Aufschub zu sehen, welcher eine Gelegenheit einer erneuten Prüfung von Einzelfällen in humanitärer Härte darstellt. Kirchenasyl eröffnet also den erneuten Dialog mit zuständigen staatlichen Stellen und ist das letzte Mittel, um drohende Menschenrechtsverletzungen abzuwenden.

Genau das ist in diesem Fall geschehen. Wir müssen festhalten, das BAMF, eine Bundesbehörde, hat nach einer Prüfung entschieden, dass bei einer Rücküberstellung in einen Dublin-Staat, so, wie es hier vorgesehen war, keine Grundlage für ein Kirchenasyl vorliege. Das Ergeb

nis mag nicht allen gefallen. Auch ich hätte eine andere Entscheidung für wünschenswert und auch für vertretbar gehalten. Allerdings war dies die unzureichende Information, mit der die Beamten zu der Wohnung fuhren und ihnen auch der Zutritt gewährt wurde. Der Auftrag lautete nicht, das Kirchenasyl zu brechen.

(Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen bittet um das Wort für eine Anfrage.)

Sie kennen meine Auffassung zu Abschiebungen und ich bleibe bei meiner deutlichen Kritik an dieser Praxis. Doch die Landesbehörden haben ein Amtshilfeersuchen umgesetzt, wozu sie laut Verfassung prinzipiell verpflichtet sind. Es hat hier keine Prüfung des Sachverhalts stattgefunden, zum einen, weil die Akten zu keinem Zeitpunkt in Mecklenburg-Vorpommern vorgelegen haben, zum anderen, weil wohl das föderale Gesamtsystem der Amtshilfe zusammenbrechen würde, wenn jedes Land erneut prüft, was in dem eigentlich verantwortlichen Land längst entschieden wurde.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Ich muss Sie jetzt mal unterbrechen an dieser Stelle.

Nein, danke!

Der Fall vom 20.12. letzten Jahres zeigt deutlich, dass es dringend einer besseren Kommunikation mit den staatlichen Stellen, dem BAMF, braucht und dass auch die Behörden untereinander doch besser kommunizieren müssen, damit zumindest solche im Zweifelsfall zu Lebensgefährdung führenden Informationsdefizite minimiert werden.

Frau Präsidentin! Kolleg/-innen Abgeordnete! Das Land Mecklenburg-Vorpommern achtet die christlich-humanitäre Tradition des Kirchenasyls und respektiert das Hausrecht der Kirche. Insofern brauchen wir die Landesregierung nicht aufzufordern, sondern werden sie in diesem Punkt natürlich weiter unterstützen. Die geplante Abschiebemaßnahme am 20.12. vergangenen Jahres in der Petrusgemeinde Schwerin zeigt beispielhaft, wie Fehlinformationen zu folgenschweren Fehlurteilen führen können.

Ich habe bereits ausgeführt, die polizeilichen Maßnahmen wurden auf Amtshilfeersuchen aus Kiel durchgeführt. Der dramatische Verlauf ist nicht zuletzt die Folge von Fehlinformationen und mangelnder Sensibilität der zuständigen Ministerin und ihrer Behörden in SchleswigHolstein. Genau dort müssen die Aufarbeitung und die Fehlersuche dann auch intensiv stattfinden.

(Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)

Besonders brisant an diesem Fall ist, dass der sechsköpfigen Familie aus Afghanistan eine schriftliche Aufnahmezusage im Rahmen eines Programms für besonders gefährdete Afghan/-innen vorlag, die Familie jedoch nicht rechtzeitig ein Visum ausgestellt bekommen hat. Dieser Zustand gefährdet Leben.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: In Spanien.)

Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan muss endlich mit allen Mitteln konsequent weitergeführt werden. Es

ist nicht länger hinzunehmen, dass Menschen, die sich häufig gemeinsam mit staatlichen Stellen, mit Firmen oder Organisationen aus Deutschland für Frieden, für Demokratie, für Frauen- und Menschenrechte starkgemacht haben, so hängen gelassen werden und in Angst vor den Taliban irgendwie versuchen, versteckt zu leben, über Umwege fliehen oder dann hier in letzter Hoffnung im Kirchenasyl landen.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Seit wann sind denn die Taliban die spanische Regierung?)

Zurück zur Petrusgemeinde und der Wahrnehmung des Einsatzes vor Ort. Ich möchte nochmals Pastor Drewes zitieren: „Mein Eindruck war, dass die Einsatzkräfte der Polizei immer bemüht waren, die dramatische Entwicklung, die niemand vorausgesehen hatte und die darin ihren Ursprung hatte, dass sie, im Gegensatz zu den Informationen, die ihnen vorlagen, nicht zwei junge Männer, sondern eine sechsköpfige Familie vorfanden, zu einem guten Ende zu führen. Es gab offenbar bestimmte Regeln und Vorschriften, die einzuhalten und umzusetzen waren. Anders, als nach außen schien, habe ich aber gegenüber der Familie keine Aggressivität wahrgenommen. So sind am Ende auch nicht Rammbock und Kettensäge, sondern eine Polizeipsychologin zum Einsatz gekommen.“

Der Innenminister hat den Einsatz umfassend in seinen Ausführungen dargestellt. Das hat er bereits in der vergangenen Woche im Innenausschuss getan. Die Angaben decken sich durchaus mit der Wahrnehmung von Pastor Drewes. Ich will noch mal betonen: Ich kann den gesamten Vorgang als Teil einer ungerechten Abschiebepraxis nicht gutheißen, aber in Schwerin wurde nicht mit bewaffneten Spezialkräften das Kirchenasyl gebrochen. Das SEK wurde gerufen, um Eigen- und Fremdgefährdung abzuwenden in einer Situation, die eine Familie nachvollziehbarerweise an den Rand der Verzweiflung brachte. Darin liegt die eigentliche Dramatik des 20. Dezember.

Frau Präsidentin, abschließend möchte ich mich bei allen Kirchengemeinden bedanken, die sich mit viel Engagement für Menschenrechte und ein gerechtes, ein würdevolles Leben aller Menschen einsetzen. Das ermöglicht eine Atempause und viel Hoffnung für die Menschen hinter den 455 Kirchenasylen derzeit in Deutschland. Ich möchte Ihnen versichern, dass in Mecklenburg-Vorpommern das Kirchenasyl gewahrt und als Schutzraum geachtet wird. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)