Meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz kurz auch noch zu unserem Änderungsantrag und die Hinweise oder Anmerkungen dazu:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten mit den Punkten, mit den Ergänzungspunkten einfach auf die Themen aufmerksam machen, die hier angesprochen wurden. Der Minister ist darauf eingegangen und ebenso auf die unter Ziffer II neu gefassten Punkte 1 und 2. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ziel des Antrags meiner Fraktion war sicherzustellen, dass sich das, was sich in der Schweriner Petruskirche ereignet hat kurz vor Weihnachten, nicht wiederholt. Ich bin mir nach dieser Debatte nicht sicher, ob das tatsächlich gelungen ist.
Die rot-rote Koalition hat zu dem Antrag meiner Fraktion „Kirchen als Schutzräume respektieren – Kirchenasyl als christlich-humanitäre Tradition achten“ einen Änderungsantrag eingereicht. Danach sollen unter Punkt I zwei weitere Feststellungen hinzugefügt werden, und zwar erstens die Feststellung, dass MecklenburgVorpommerns Behörden um die besondere Bedeutung des Kirchenasyls wissen und dieses achten, zugleich aber „auch künftig ausländerrechtliche Entscheidungen von Bundes- und von dritten Landesbehörden im Wege der Amtshilfe umzusetzen“ haben werden.
Ja, natürlich gelten die Prinzipien der Amtshilfe auch weiterhin. Beim Vollzug eines Amtshilfeersuchens gibt es aber Spielräume. Das gilt schon allein vor dem Hintergrund, dass sich jede Vollstreckungsmaßnahme am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz messen lassen muss. Der Innenminister hat dazu im Innenausschuss ausgeführt, Spielräume gebe es insbesondere dann, wenn es um menschenrechtliche Sachverhalte gehe, die jedem Staatsbediensteten einleuchten müssen. Ich muss sagen, im Fall der Schweriner Petruskirche war es doch genau das.
Zweitens soll der Landtag nach dem Änderungsantrag der Koalition die Feststellung treffen, nach allen vorliegenden Informationen hätten die Polizeibeamt/-innen „situationssensibel und verhältnismäßig während des gesamten Einsatzgeschehens reagiert und … zu einer Deeskalation im Rahmen einer psychischen Ausnahmesituation beigetragen“. Dazu ist anzumerken, eine solche Aussage sollte der Landtag nur treffen, wenn er dazu eine eigene Beweiserhebung und auch eine eigene Beweiswürdigung über die Rechte und Zweckmäßigkeit des zur Debatte stehenden Polizeieinsatzes vorgenommen hat.
(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Bernd Lange, SPD, und Torsten Koplin, DIE LINKE – Glocke der Präsidentin)
nach dem Änderungsantrag der Koalition soll zudem der Forderungsteil des Ursprungsantrags so abgeändert werden, dass man ihn kaum noch wiedererkennt. Unter Punkt II Nummer 1 soll die Landesregierung nicht mehr dazu aufgefordert, sondern darin unterstützt werden, die christlich-humanitäre Tradition des Kirchenasyls zu achten und den Schutzraum Kirche zu respektieren.
Meine Fraktion geht davon aus, dass das von der Schweriner Petrusgemeinde gewährte Kirchenasyl durch den Polizeieinsatz am 20. Dezember vergangenen Jahres gebrochen wurde.
Dem trägt die Ursprungsfassung des Antrags mit der an die Landesregierung gerichteten Aufforderung, eben die Tradition des Kirchenasyls zu achten und den Schutzraum Kirche zu respektieren, deutlich besser Rechnung.
Unter Ziffer II Nummer 2 soll die Landesregierung ferner darin unterstützt werden, das Kirchenasyl auch weiterhin als Ausdruck der besonderen Beziehung zwischen Staat und Kirche zu nutzen, um im Rahmen der Verabredungen zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Vertretern der Kirchen den besonderen Schutzraum Kirche als Chance für alle am Verfahren Beteiligten für eine nochmalige humanitäre und rechtliche Prüfung besonderer Einzelfallkonstellationen und -härten zu sichern.
Ich kann es nur noch mal wiederholen, nach diesem Abschiebeversuch aus der Schweriner Petrusgemeinde ist es das Ziel des Antrags meiner Fraktion, Vertrauen zu schaffen, und zwar durch die klare Aufforderung an die Landesregierung, sicherzustellen, dass keine Abschiebungen und keine Abschiebeversuche mehr aus Kirchen und kirchlichen Räumen unternommen werden.
Diesem Anliegen wird der Änderungsantrag der Koalition aus Sicht meiner Fraktion nicht gerecht. Wir können dem Antrag so nicht zustimmen.
Für die Abstimmung über den geänderten Antrag werden wir eine ziffernweise Abstimmung beantragen und dabei den unverändert gebliebenen Ziffern unseres Antrags zustimmen und uns zu den geänderten Ziffern enthalten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Oehlrich, würden Sie mir bitte noch einmal kurz helfen, bezogen auf das, was Sie jetzt abstimmen möchten, weil nach meinem Kenntnisstand ist, wenn wir den Änderungsantrag, wenn dem zugestimmt wird, dann entsprechend eine ziffernweise Abstimmung nicht mehr möglich. Aber vielleicht können Sie das noch mal klarstellen, weil Sie jetzt noch mal eine ziffernweise Abstimmung beantragt haben.
Die Präsidentin muss das nicht klarstellen, sondern ich habe hier gerade einen Antrag bekommen und frage die Antragstellerin noch einmal, wie es gemeint ist, damit wir auch richtig abstimmen lassen. Aber vielleicht können wir einmal kurz zwei Minuten unterbrechen,