die landesweit, bundesweit auf die Straße gehen, um sich zu einer starken, zu einer freiheitlichen, zu einer vielfältigen Demokratie zu bekennen, und eben ihre Sorge zum Ausdruck bringen,
dass die Werte, die uns verbinden, in Gefahr sind, wenn Parteien sich eben nicht vom Rechtsextremismus abgrenzen, sondern diese Nähe suchen, meine Damen und Herren.
Und das werden wir klar herausarbeiten, auch in der kommenden Zeit, das werden wir klar herausarbeiten, und wir werden klar herausarbeiten jenseits der Debatten zu Artikel 21 und Artikel 18, was eigentlich der unsoziale Kern der AfD ist. Ich habe es angesprochen,
(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben noch gar nichts da herausgearbeitet, Herr Barlen. Alles unbelegte Meinung von Ihnen.)
es geht um höheres Renteneintrittsalter, es wird gegen Tariflöhne vorgegangen, die Agrarsubventionen sollen wegfallen, es wird der Dexit, der Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union propagiert. Das ist alles nicht in unserem Interesse. Wir werden abgeschnitten vom Binnenmarkt, wir werden gerade mit der Metropolregion Szczecin von der Freizügigkeit im Bunde abgeschnitten, abgenabelt von Kooperationen.
(Stephan J. Reuken, AfD: Abgeschnitten von Polen sind wir, wenn wir Frau Schwesig weiterregieren lassen. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
Und was Länder davon haben, so einen Weg zu gehen, das sehen wir in Großbritannien, die diesen Schritt, glaube ich, bereuen. 163 Milliarden Euro kostet Großbritannien dieser Brexit pro Jahr. Die Wirtschaft schrumpft, Jobs gehen verloren, das BIP pro Kopf sinkt.
Das sind Pläne, in die uns diese AfD als unsoziale Partei stürzen will zum Schaden der Wirtschaft, zum Schaden des sozialen Ausgleiches und vor allen Dingen zum Schaden der Zukunftsfähigkeit,
und dagegen werden wir mit Vertrauen, mit Zusammenhalt und mit einer starken Demokratie uns positionieren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Wahl eines Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Paragraf 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3404 vor.
Wahl einer/eines Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und § 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Artikel 36 Absatz 1 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 5 Absatz 2 des
Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes wählt der Landtag ohne Aussprache den Bürgerbeauftragten mit der Mehrheit seiner Mitglieder für die Dauer von sechs Jahren. Gemäß Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung wird die Wahl geheim durchgeführt und erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.
Den für die Wahl gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine von dem Schriftführer beziehungsweise der Schriftführerin. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine Wahlkabine zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, keine Kennzeichnung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den oder die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl eines Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und bitte den Schriftführer, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Haben alle Mitglieder des Landtages, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? Gibt es noch ein Mitglied, was seine Stimme abgeben möchte? – Ich höre und sehe, das ist nicht der Fall.
Ich schließe die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf bis zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen.
Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl des Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern bekannt. Es wurden 74 Stimmen abgegeben, davon waren 74 Stimmen gültig. Es stimmten für Herrn Dr. Christian Frenzel 47 Abgeordnete mit Ja, …
(lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, FDP, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und auf der Regierungsbank – Thomas Krüger, SPD: Jo!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie können gleich noch klatschen. Ich würde gerne erst das vollständige Abstimmungsergebnis angeben,
… also 47 Abgeordnete mit Ja, 26 Abgeordnete mit Nein, eine Abgeordnete oder Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Ich stelle fest, dass Herr Dr. Christian Frenzel die nach Artikel 36 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 5 Absatz 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes erforderliche Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte.
Dr. Christian Frenzel: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich danke für das Vertrauen. Ich nehme die Wahl sehr gerne an.