Protokoll der Sitzung vom 24.01.2024

Das trifft so allerdings nicht zu, denn für die Zurückstufung bedarf es keiner Disziplinarklage. Wenn man schon einen Antrag von irgendwo abschreibt, dann sollte man zumindest prüfen, ob er denn auch auf die Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern zutrifft. Hier ist es nämlich etwas anders. Hier erfolgt die Zurückstufung gemäß Paragraf 35 Landesdisziplinargesetz M-V nämlich bereits jetzt durch den Dienstvorgesetzten. Die Disziplinarklage gemäß Paragraf 36 Landesdisziplinargesetz ist nur bei einer Entfernung aus dem Dienst oder der Aberkennung des Ruhegehalts vorgesehen und erforderlich.

Das hat seine Gründe, denn hier handelt es sich um die schwersten Eingriffe des Disziplinarrechts überhaupt. Diese Fälle sind – Gott sei Dank – äußerst selten. Den GRÜNEN geht es hier aber nicht schnell genug. Sie wollen langwierige Verfahren der Disziplinarklage durch umfassendere Disziplinarbefugnisse der Disziplinarbehörde ablösen. Verkürzt heißt das, über den Rausschmiss entscheidet nicht das Gericht, sondern der Dienstherr, und der Beamte kann dann dagegen in einem langwierigen Rechtsstreit klagen. Und sollte er dann gewinnen, dann ist er vielleicht inzwischen pensionsreif oder sein Leben ist zerstört.

Dazu, meine Damen und Herren, reichen wir als Rechtsstaatspartei nicht die Hände, denn der gedankliche Ansatz – wir wollen das machen, damit es schneller geht –, ist für die Fälle, um die es hier geht, ein fragwürdiger und im Grunde rechtsfremder Ansatz. Es ist richtig, dass die

Verfahrensdauer vor den Verwaltungsgerichten generell lang ist. Das gehört zur Tradition der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder, noch deutlicher, ich sagte es bereits an anderer Stelle, sozusagen zur DNA dieser Fachgerichtsbarkeit. Wer sich damit nicht abfinden will, muss dort etwas ändern. Das ist der gebotene rechtsstaatliche Ansatz, nicht aber, den Rechtsschutz für die betroffenen Beamten quasi auf den Kopf zu stellen.

Und nun, meine Damen und Herren, wollen wir doch mal zum Eigentlichen kommen: Der Antrag kommt aus der Schublade „Kampf gegen rechts“ und nicht aus der Abteilung „Wie kann der Rechtsstaat effektiver und besser gestaltet werden?“, denn das wird deutlich in der Begründung, wo allein nicht näher qualifizierte rechtsextreme Handlungen genannt werden, die besonders schwerwiegende Auswirkungen auf das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes haben können. Bei einer lebensnahen Betrachtung kommen hier ganz andere als die im Antrag fokussierten Gesinnungsdaten in Betracht. Was kann man sich da alles vorstellen? Der Beamte, betrunken im Dienst, der einen Unfall verursacht, ein Beamter, der sich bestechen lässt, ein Beamter, der als Widerstandsbeamter sich einen Namen macht und ständig Widerstände provoziert. Hier kommt vieles im Alltag in Betracht. Und solche Fälle – auch selten – sind aber die, die wirklich das Vertrauen zerstören und die auch relevant sind.

Entlarvend ist jedenfalls, dass linksextreme Handlungen oder solche, wie ich eben angesprochen habe, überhaupt nicht genannt werden oder auch bei Ihnen keine Rolle spielen. Denn das ist das Credo, was den Bürgern permanent subtil eingebläut wird: links ist gut, rechts ist böse. Sie haben nur die Fälle im Auge, wo etwa ein Polizeibeamter nach einem Einsatz im Migrantenmilieu sich hinterher nicht politisch korrekt äußert. Die wollen Sie, egal wie, so schnell wie möglich rausschmeißen. Aber mit dieser völlig einseitigen Sicht auf rechtsmotivierte Gesinnungsdaten erklärt sich auch, warum das Vertrauen vieler Bürger und auch Angehöriger des öffentlichen Dienstes in den Rechtsstaat schwindet.

Nehmen wir beispielsweise an, ein Polizeibeamter hätte am Strategiekongress der LINKEN teilgenommen – ich habe ihn schon öfter erwähnt –, wo offen diskutiert wurde, wie viel Prozent des Klassenfeinds bei einem Umsturz erschossen würden, und der Dienstvorgesetzte erführe später davon. Was würde geschehen? Sie wissen es: Nichts, gar nichts!

Und jetzt stellen wir uns vor, derselbe Beamte hätte an jener schon jetzt als Geheimtreffen in die Geschichte eingegangenen privaten Veranstaltung teilgenommen, wo genau über das diskutiert wird, was der Kanzler vollmundig zuvor als Abschiebung in großem Stil propagiert hat. Nun, was käme in diesem Fall auf den Beamten zu? Sie wissen es, bei Geltung des Gesetzentwurfs vermutlich die Entlassungsverfügung des Dienstherrn, denn nach dem, was die herrschenden Kreise, vom Bundespräsidenten angefangen, dem Volk erklären, handelt es sich bei den Teilnehmern dieses Treffens – auch CDUAbgeordnete – um Neonazis mit Vertreibungs- und Vernichtungsorgien im Kopf. Das nennt man eine organisierte Staatshetze und so etwas sollte eigentlich in einer funktionierenden liberalen Demokratie nicht vorkommen.

Nein, bei diesem politisch aufgeheizten Klima, in das unser Land geraten ist, darf die Entscheidung über eine

Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts nicht in die Hände eines letztlich einer politischen Führung unterstellten Dienstherrn gelegt werden, denn dass bei diesem politisch aufgebauten Druck gegen alles, was nicht links ist, durch den Dienstherrn hier wirklich politisch neutral und gerecht entschieden würde, daran glaubt die Mehrheit in diesem Lande vermutlich schon längst nicht mehr. Es gilt, um der Gerechtigkeit willen muss es dabei bleiben, dass darüber, ob ein Beamter aus dem Dienst entfernt oder das Ruhegehalt aberkannt wird, ein unabhängiges Gericht entscheidet, und zwar als Erstentscheider und nicht erst im Nachhinein als Überprüfer, wo im schlimmsten Falle im Grunde schon das Kind in den Brunnen gefallen ist. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist nach der Ersten Lesung im November 2023 jetzt wieder auf der Tagesordnung und an unserer Auffassung zur Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit eines solchen Gesetzes hat sich zwischenzeitlich nichts geändert.

Wir haben schon gehört, dass mit dem Gesetz die Disziplinarbehörden alle statusrelevanten Disziplinarmaßnahmen durch Disziplinarverfügung selbst aussprechen sollen, statt Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben, also auch Maßnahmen wie die Zurückstufung, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und die Aberkennung des Ruhegehalts. Das Ziel des Gesetzesentwurfes ist wichtig, das haben wir auch in der Ersten Lesung schon betont, wir glauben aber eben nicht, dass durch eine Vorverlegung der Entscheidung zu Disziplinarmaßnahmen von der gerichtlichen auf die behördliche Ebene das gesamte Verfahren schneller abgeschlossen werden kann.

Das Disziplinarrecht soll die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung aufrechterhalten und Verstöße gegen die Dienstpflicht oder gegen Gesetze ahnden. Und wir sind uns alle einig darin, dass Beamtinnen und Beamte, die das geltende Recht und die freiheitlichdemokratische Grundordnung ablehnen, schnell aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden müssen. In den meisten Fällen wird aber ein Beamter, der zum Beispiel durch das Verwaltungsverfahren aus dem Dienst entlassen wird, diese Entscheidung durch das Verwaltungsgericht wiederum prüfen lassen. Es würde also vor den bisherig auch durchgeführten Gerichtsverfahren noch kein Verwaltungsverfahren geben. Das ist keine Zeitersparnis. Und dass eine Änderung des Landesdisziplinargesetzes auch Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete hat und wie diese vollzogen werden sollen, das kann ich aus dem Gesetzesentwurf leider nicht erkennen.

Wir halten wie die Landesregierung die geltenden disziplinarrechtlichen Möglichkeiten zur Ahndung eines Fehlverhaltens von Beamtinnen und Beamten für ausreichend. Sollten die Erfahrungen und Entwicklungen im Bund und den Bundesländern eine Notwendigkeit zur Änderung

zeigen, sollten wir in Mecklenburg-Vorpommern daraus unsere Schlüsse natürlich ziehen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch einmal die Forderung der CDU/CSU im Bund noch einmal ansprechen. So sollte auch in unserem Bundesland zusammen mit den Behörden und ihren Beschäftigten, deren Vertretern, ein Maßnahmenkatalog entwickelt werden, der schon bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst deutlicher für Anhaltspunkte auf verfassungsfeindliche oder extremistische Äußerungen und Verhaltensweisen sensibilisiert. Aus diesen Gründen werden wir Ihren Gesetzesentwurf ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird Sie nicht verwundern, wir werden Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir haben im November darüber diskutiert. Wir haben im November unseren eigenen Antrag darüber diskutiert.

Frau Oehlrich, Frau Oehlrich, Sie wissen, wir liegen inhaltlich nicht weit auseinander. Im Gegenteil, ich könnte sehr viel von dem, was Sie hier vorgetragen haben, erneut vortragen. Davon möchte ich absehen. Wir wissen alle, Wiederholung festigt, aber Wiederholung kann auch langweilen.

(Torsten Renz, CDU: So, wie man es braucht in der Kommunikation.)

Wir sehen vor allen Dingen den eingeschlagenen Weg, den Sie eingeschlagen haben. Da sind wir nicht mit einverstanden. Wir wollen zuerst alle Beteiligten an einen Tisch holen und nicht, nachdem wir ihnen etwas vorgelegt haben. Und dabei möchte ich es dann auch hier schon bewenden lassen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, im Grunde der Wiedergänger vom letzten Mal. Leider, die Überweisung hat nicht stattgefunden, nur die Ankündigung, damals noch sehr vage, dass ein Entwurf seitens der regierungstragenden Fraktionen vorgelegt werden soll. Wir wissen noch nicht, worum es sich dreht.

Die Intention, ich glaube, das ist hier auch deutlich geworden, die verstehen wir alle. Und ich hätte mir tatsächlich auch eine sehr, sehr vertiefte Diskussion im Aus

schuss, eine Anhörung gewünscht, weil ich genau da eher bei Frau von Allwörden bin, dass wir auch über den präventiven Ansatz sprechen müssen, auch über ein Früherkennungs- oder Frühwarnsystem, wenn es eben genau darum geht, dass solche Elemente im öffentlichen Dienst um sich greifen. Wie kann man sie isolieren, also, noch mal, identifizieren, isolieren, und wie kann man dann das auf den Weg bringen, dass da auch wirklich rechtsstaatlich sicher gearbeitet wird?

Auch ich habe einfach ein Problem damit, wenn wir die, ja, das fehlende Postulat der Verfahrensbeschleunigung, so möchte ich es mal fast ausdrücken, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in diesen Fragen jetzt irgendwie ersetzen wollen, obwohl wir wissen, es kann am Ende wieder zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren werden, wo wir es dann ja wieder mit demselben Phänomen zu tun hätten. Das erschließt sich mir noch nicht, wo da die Zeitersparnis sein soll. Das müssen wir jetzt wirklich auch mal aufarbeiten: Muss das eine andere Bedeutung bekommen? Muss die Brisanz besser erkannt werden?

Niemand von uns, und wir wissen, was für unerträgliche Formulierungen, unerträgliche Handlungen, unerträgliche Haltungen hier Gegenstand dieser Diskussion sind, das ist uns ja allen bekannt und jeder hat ein Störgefühl damit, wenn gerade der öffentliche Dienst damit durchzogen ist oder untersetzt ist, wenn es dort einzelne Positionen gibt, die wir alle für unerträglich halten. Der öffentliche Dienst ist der Dienstleister an der Gesellschaft, und wenn dort solche Bestrebungen existieren, wenn Umsturzfantasien kursieren oder sonst irgendwas, dann müssen wir natürlich handeln.

Also wir sind, glaube ich, in der Intention alle beieinander. Es geht jetzt um den Streit, um den Weg, um die Richtung. Ich möchte, dass es ein sauberes rechtsstaatliches Verfahren ist, weil alles andere würde auch wieder nur zu einem Schwebezustand führen. Und ich weiß nicht, ob der richtige Weg ist, vorweg eben genau nur mit einer Verfügung zu arbeiten, und womöglich würden wir damit auch noch wieder Märtyrer schaffen, die sich dann aufgrund dessen wieder ungerecht behandelt fühlen, beklagen und eine Situation herbeiführen, die für uns alle noch unerträglicher wird. Also auch das müssen wir vermeiden, das müssen wir verhindern.

Für mich steht aber auch eher der Gedanke der Prävention im Vordergrund. Wir müssen vermeiden und wir müssen viel, viel früher identifizieren, wo da Probleme sind. Das Entfernen aus dem Dienst, das muss sozusagen die Ultima Ratio sein. Und das muss wirklich dann aber auch die Ultima Ratio sein, die aber schneller herbeizuführen ist.

Wir werden heute den Gesetzentwurf ablehnen. Ich bin gespannt, was da jetzt von der Koalition kommt. Ich bin aber auch kritisch, das kann ich jetzt schon versprechen, weil wir müssen alle im Blick behalten und wir wissen auch, wie die Rechtsprechung ist, das, was wir schon für unerträglich halten, wird teilweise gerichtlich immer noch als freie Meinungsäußerung anerkannt. Der Spannungsgrad, das Spannungsfeld ist sehr, sehr groß, und das müssen wir auch in unsere Gedanken mit einbeziehen. Das macht eine Demokratie aus, dass man auch vieles ertragen muss, was man für unerträglich selber hält. Noch mal, Prävention, Verfahren muss schneller gehen, aber wir müssen erst den richtigen Weg finden. Also

hätten wir es vielleicht im Ausschuss vorher beraten, wären wir heute vielleicht zu einer anderen Auffassung gekommen. – Danke schön!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender!

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Disziplinargesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/2720.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2720 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2720 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, Drucksache 8/3387.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPIG) (Erste Lesung) – Drucksache 8/3387 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Herr Meyer. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir sprechen heute über die Einbringung einer Novellierung des Landesplanungsgesetzes. Ich sage aber gleich vorweg – das habe ich ja auch schon im Landesplanungsbeirat bei der Vorstellung am 12. Juni gesagt –, es handelt sich um eine kleine Novelle, weil wir Dinge nachvollziehen wollen, die uns der Bund aufgegeben hat beim Thema Ausweisung von Windenergiegebieten, die dafür geeignet sind, und auch das Thema Raumordnungsgesetz des Bundes bewegt uns.

Mit dem Wind-an-Land-Gesetz, das kennen Sie, hat uns der Bund verbindliche Flächenziele vorgegeben, und das Ganze wird noch mal durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz untersetzt. Das heißt, wir brauchen in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 31. Dezember 2027 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 2,1 Prozent der Landesfläche, die wir für die Windenergie ausweisen wollen.

(allgemeine Unruhe)

Und was haben wir bisher gemacht als Landesregierung? Wir haben den Planungserlass Wind-an-Land