Protokoll der Sitzung vom 26.01.2024

Ja, meine Damen und Herren, heute, ein halbes Jahr später, teilen Sie unser Anliegen wenigstens von der Grundintention her. Sie finden sich also mit der Notwendigkeit einer Begrenzung der illegalen Migration endlich ab. Neuerdings argumentieren Sie längst nicht mehr so alternativlos, wie wir es sonst von Ihnen zu hören bekamen.

Und, meine Damen und Herren, es gibt selbstverständlich ganz objektive Gründe für diese Kehrtwende, die begrenzen soll, so etwa die Einwanderung in unser Sozialsystem, die ja unbestreitbar ist und die auch in diesen Kontext des Bezahlkartensystems gehört. Bei den Familien mit Bürgergeld ist fast jede zweite ausländischer Herkunft, bei Großfamilien sind es sogar 70 Prozent. Das ist ein sozialpolitisches Desaster.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Oder die Entwicklung der Ausgaben im Haushalt des Innenministeriums: Im Jahr 2020 hatten wir noch 110 Millionen Euro eingestellt. Das hat sich bis zum neuen Doppelhaushalt fast verdreifacht auf 300 Millionen Euro, und das ist genau der falsche Weg.

Meine Damen und Herren, dieser Fakt – und genau dieser Fakt – muss auch im Rahmen des heutigen Antrages noch einmal deutlich gemacht werden. Sehr viele Bürger in diesem Land, sehr viele Wähler in diesem Land haben kein Verständnis mehr dafür, dass diese Kosten explodieren, während eine sehr hohe Zahl an Milliardenbeiträgen für Entwicklungshilfe zum Beispiel ausgegeben wird. Unsere Landwirte und unsere Unternehmer gehen ja nicht ohne Grund auf die Straße derzeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine Damen und Herren, es ist also höchste Zeit, dass wir über effektive Maßnahmen in dieser Migrationskrise sprechen und beraten. Der vorliegende Antrag der CDUFraktion unterstützt das Ende von Bargeldzahlungen an Asylbewerber. Wir unterstützen das auch. Darüber hinaus will die CDU die Einführung der Bezahlkarten bis spätestens Ende März in ganz Mecklenburg-Vorpommern realisiert wissen. Das Innenministerium scheint bereits abzuwinken und gibt offen zu, dass allein das Vergabeverfahren bis ins dritte Quartal des laufenden Jahres dauern wird. Der Handlungsdruck der Regierung scheint also doch nicht so groß zu sein.

Und unabhängig von dem konkreten Zeitpunkt ist meiner Fraktion heute vor allem die Effektivität einer solchen Maßnahme entscheidend. Aktuell wissen wir ja noch nicht einmal, welche Mindeststandards für die Bezahlkarten gelten sollen, also wie die Konkretisierung im Einzelnen ausschaut, welche Personengruppen letztgültig wie lange betroffen sein werden oder ob es Unterschiede zwischen den Ländern geben wird. Das Beispiel Thüringen mit dem Landkreis Greiz war es, glaube ich – ist ja schon angesprochen worden –, und auch in weiteren Landkreisen scheinen ja einzelne Landräte vorangehen zu wollen.

Eine inhaltliche Fragestellung, die in dieser Sitzung auch heute angesprochen gehört, ist zum Beispiel die Frage, wie umfassend der adressierte Personenkreis von einer Bezahlkarte betroffen sein wird. Der Chef der Brandenburger Ausländerbehörde betonte dazu, dass Asylbewerber gerade nach 18 Monaten ja in das System der Sozialhilfe wechseln und gerade dann die Geldtransfers an Verwandte für Schleuser zu befürchten sind. Gibt es den Mindeststandard schon in dieser Richtung, dass man dann auch in diesem Bereich konkret handlungsfähig wird?

Und ja, meine Damen und Herren, zum Abschluss meiner Rede noch ein grundsätzlicher Verweis auf die finanzpolitische Problematik dieser herrschenden Migrationspolitik. Es war ja niemand Geringeres als der renommierte Ökonom Bernd Raffelhüschen, der das Verlustgeschäft dieser unqualifizierten und unkontrollierten Migrationsdynamik gerade noch einmal wissenschaftlich geprüft und aufgestellt hat. Um seine Ergebnisse zu veranschaulichen, darf ich ihn zitieren. Er sagt: „Ein Asylbewerber kommt mit 26 Jahren nach Deutschland, wird nach zwei bis drei Jahren abgelehnt, bleibt aber mit Duldung hier. Dann beginnt er allmählich mit ersten Jobs, qualifiziert sich und beginnt mit 35 Jahren eine Karriere als Steuer- und Beitragszahler. Wegen geringer Rentenanwartschaft bekommt er als Rentner die Grundsicherung – für die seine Beiträge niemals gereicht hätten.“

(Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genau!)

Und genau das ist das Beispiel, das uns zeigt, dass diese unqualifizierte Zuwanderung

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

die soziale Frage, die Rentenfrage, die Finanzierungsfrage in diesem ganzen Bereich sogar noch verschärfen wird,

(Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und das wollen wir nicht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Raffelhüschens Studie zeigt uns eindeutig, dass die Nettozahlungen eines durchschnittlichen Ausländers an den Staat vom 25. bis zum 65. Lebensjahr stets unter denen eines durchschnittlichen Deutschen liegen. Über ihre Gesamtlebenszeit sind beide Gruppen – Deutsche und Zuwanderer – Nettoleistungsempfänger. Der durchschnittliche Ausländer ist damit eine Be- und eben keine Entlastung unseres Sozialstaats.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

Und noch einmal für die Öffentlichkeit und für die Personen, die hier heute zuhören: Dass Ihre Migrationspolitik die Renten unserer Alten bezahlen wird, ist eine infame Lügenerzählung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Genau!)

Schon aus diesem Grund müssen wir die herrschende Migrationspolitik ändern. Herr Förster hat es angesprochen, es wird dazu weitere Maßnahmen als die heute hier andiskutierte Einführung einer Bezahlkarte geben müssen. Dennoch kann genau diese Karte eine Stellschraube sein, die wir unterstützen, sie muss aber effektiv und praxistauglich umgesetzt werden. Letzteres fordert der Antrag der CDU zwar, steht aber ein wenig im Gegensatz zur geforderten Terminfixierung Ende März damit.

Aus diesem Grund beantragen wir eine Überweisung des vorliegenden Antrags in den Innenausschuss, auch, um konzeptuelle Fragen noch konkreter diskutieren zu können, auch, um Herrn Pegel noch mal umfassender von den Beratungen im Innenministerium berichten lassen zu können. Sollte das nicht geschehen, werden wir uns heute enthalten. Unser Standpunkt ist aber deutlich geworden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Studentinnen und Studenten aus Greifswald. Ich hoffe, das ist richtig. Ja, wunderbar!

Und ich rufe auf für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Pulz-Debler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg/-innen! Im November letzten Jahres haben die Ministerpräsident/-innen der Länder gemeinsam mit dem Bundeskanzler beschlossen, dass es eine mit bundeseinheitlichen Mindeststandards ausgestaltete Bezahlkarte für Asylbewerber/-innen geben soll.

Was sich schon sagen lässt, das ist, dass es aus meiner Sicht der Sache und vor allem den Schutzsuchenden gegenüber nicht dienlich ist, dass es bereits Länder oder Landkreise gibt, die dieses Modell im Zuge von möglichst viel Restriktion gegenüber Geflüchteten kaum ausgehalten haben, eigenständig losgelegt haben, ohne das Ergebnis einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Länder zu einheitlichen Mindeststandards überhaupt abzuwarten.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Festzustellen ist, dass das System rund um Bezahlkarten vonseiten der CDU, den konservativen bis rechten Kreisen eher der Abschreckung von Schutzsuchenden dienen soll. Meine Fraktion steht diesem System – wie zahlreiche Initiativen im Übrigen auch – kritisch gegenüber. Was wir fordern, das ist das Mindeste an Selbstbestimmung, das Mindeste an Menschenwürde und natürlich Verfassungskonformität.

(Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD)

In dieser Diskussion möchte ich Fakten nicht unerwähnt lassen:

Erstens. Schon 2012 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Sozialleistungen nicht zur Abschreckung von Geflüchteten missbraucht werden dürfen. Klargemacht wurde ebenfalls, dass Geflüchtete das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum besitzen müssen, welches auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben umfasst.

(Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: So ist es.)

Zweitens. Sozialleistungen sind keine Erziehungsmaßnahmen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Jawoll!)

Im Sozialrecht ist festgeschrieben, dass bedürftige Menschen eigenverantwortlich wirtschaften und damit die Freiheit besitzen sollen, selbst zu entscheiden, was sie wann brauchen.

Drittens. Expert/-innen für Migration legen eindeutig dar, dass es nicht richtig ist, dass Menschen wegen angeblich hoher Sozialleistungen in Deutschland ihr Heimatland verlassen.

(Jan-Phillip Tadsen, AfD: Da gibts aber auch ganz andere Experten. – Zuruf von Horst Förster, AfD)

Die Theorie der sogenannten Push- und Pull-Faktoren ist veraltet,

(Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Hören Sie doch mal zu!)

dient nur dem hetzerischen Bild, dass Asylsuchende hier, statt „satt und zufrieden“ umfangreiche Heimatzahlungen leisten, welches im Übrigen gar nicht belegbar ist.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD)

Ich zitiere da sehr gerne einmal den Integrationswissenschaftler Niklas Harder: „Die Begründung scheint mir auf aufgebauschten Anekdoten zu beruhen.“

(Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ja.)

„Es gibt keine verlässlichen Zahlen, die sagen, das sei ein verbreitetes Phänomen.“ „Wir beobachten …“

(Jan-Phillip Tadsen, AfD: Transferleistung. – Sebastian Ehlers, CDU: Lesen Sie den Pressespiegel!)

„Wir beobachten, dass es erst …“

(Zuruf von Daniel Peters, CDU – Glocke der Vizepräsidentin)

„Wir beobachten, dass es erst zu Geldzahlungen kommt, wenn die Menschen hier arbeiten und Geld verdienen.“