Protokoll der Sitzung vom 26.01.2024

(Daniel Seiffert, DIE LINKE: Wie wäre es dann mit einer Vermögensteuer?)

Insgesamt werden wir den vorliegenden Antrag deshalb ablehnen.

Mein Appell an Sie als GRÜNE: Nutzen Sie Ihre Verbindungen nach Berlin! Wirken Sie auf eine Einigung innerhalb der Ampel auf Sparmaßnahmen ein, um ein Klimageld und höhere Investitionen finanzieren zu können!

(Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!)

Und bringen Sie Ihren eigenen Wirtschaftsminister dahin gehend zur Vernunft, damit nicht die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland verspielt wird!

Meine Damen und Herren, zum Titel der Aussprache der LINKEN so viel: Die Energiepauschalen für weite Teile

der Bevölkerung waren in 2022 als Kompensation für den extremen Anstieg der Energiepreise ausgezahlt worden, an Studenten und Fachschüler dann in 2023. Und während die zeitnahe Einführung eines Klimageldes nicht nur von den GRÜNEN, sondern auch von Sozialverbänden und Verbraucherschützern gefordert wird, wird die Forderung nach einer erneuten Energiepauschale für Bedürftige kaum erhoben. Es gibt Gründe dafür, denn es gab Lohnsteigerungen, auch wenn diese die Inflation nicht ganz ausgleichen können, und auch die Sozialleistungen wurden an das gestiegene Preisniveau angepasst.

Zu erwähnen ist außerdem, dass schon im Zug der Diskussion um die Energiepauschalen im Jahr 2022 von Teilen der Wirtschaftswissenschaft gefordert worden war, eine stärkere Fokussierung der Kompensation auf Bedürftige vorzunehmen, was mit den Anhebungen der Sozialleistungen inzwischen erfolgt ist. Der Staat kann nicht allgemein und dauerhaft das im Zuge der weltpolitischen Lage sowie der Energiewende gegenüber früher höhere Niveau der Energiepreise kompensieren. Ein Ausgleich muss auch innerhalb der bestehenden Hilfesysteme erfolgen. Für erneute Energiepauschalen gibt es deshalb keine Rechtfertigung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Falko Beitz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Klimageld ist mit Blick auf seine direkte Wirkung für die Menschen durchaus ein gutes Konzept. Punkt! Denn im Gegensatz zu vielen anderen Verteilmechanismen, die bei Geringverdienern oft kaum Wirkung entfalten, würde das Klimageld speziell dieser Gruppe helfen, die hohe Energiekosten ebenso zu spüren bekommt. Und im Gegensatz zu anderen Entlastungsformen gibt es tatsächlich den Effekt, dass diejenigen, die besonders wenig CO2 erzeugen, mehr profitieren können als diejenigen, die viele CO2-Emissionen verursachen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Insofern kann man die Frage, ob die Auszahlung des Klimageldes aus Mecklenburg-Vorpommern nicht sinnvoll wäre, nur bejahen.

Allein, ob es kommt oder nicht, liegt schlicht und ergreifend nicht in unserer Hand als Landespolitikerinnen und Landespolitiker. Der Ball liegt beim Bund.

(Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und oft hat die Debatte um das Klimageld, also dort im Bund hat die Debatte erneut Fahrt aufgenommen. Noch aber steht die Ampel auf Rot. Bundesfinanzminister Lindner zog sich bislang auf die Position zurück, bis Ende, bis zum Ende der Legislaturperiode die technischen Voraussetzungen für eine Auszahlung realisiert zu haben, zeigte sich aber zuletzt offen, innerhalb des

Klima- und Transformationsfonds Aufgaben so umzustrukturieren, dass die Auszahlung doch noch möglich ist. Er spielt also den Ball zum Bundeswirtschaftsminister.

Robert Habeck zeigt sich hingegen bei der Umgestaltung des Klima- und Transformationsfonds weiterhin zurückhaltend. Er führt ins Feld, dass das Geld ja bereits für den Ausgleich der EEG-Abgabe über den Bundeshaushalt veranschlagt sei. Das sind in diesem Jahr genau 10,6 Milliarden Euro. Allerdings beträgt der Anteil der Privathaushalte am Stromverbrauch in Deutschland lediglich 28 Prozent, sodass nur knapp 3 Milliarden Euro Entlastung für Privathaushalte zu Buche schlagen. Die sind seit 2022 eh eingeplant. Rechnerisch sind die Einnahmen aus der CO2-Abgabe in diesem Jahr bei voraussichtlich 10,9 Milliarden Euro damit bereits fast komplett ausgegeben.

Wer also das Klimageld einführen möchte, muss die Frage der Finanzierung beantworten. Dafür zuständig ist der Bundestag, und nur der Bundestag, meine Damen und Herren. Wir haben keine Aktien daran. Insofern, werte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, ist Ihr umgekehrter Schaufensterantrag zwar nett, wird von uns hinsichtlich der damit verfolgten Effekte der Entlastung der Menschen bei uns im Land auch durchaus geteilt, aber bereits beim Schreiben war Ihnen klar, dass Ihre Forderungen schlicht nicht durchsetzbar sein werden.

Bei den Verteilnetzentgelten musste ich dann übrigens schmunzeln. Wir haben im September 2022 genau an dieser Stelle den Antrag „Verbraucherinnen/Verbraucher entlasten – Netzentgelte in Mecklenburg-Vorpommern reduzieren“ auf Drucksache 8/1258 behandelt. Damals hat Herr Damm groß und breit zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs bezüglich der politischen Einmischung in die Arbeit der Bundesnetzagentur ausgeführt. Inzwischen ist die Bundesnetzagentur, was dieses Urteil anbelangt, mit der nötigen Souveränität ausgestattet. Und dann kommen Sie um die Ecke und wollen politische Einflussnahme durch die Ministerpräsidentin. Das entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

(Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was?!)

Die Bundesnetzagentur liefert übrigens auch ohne politische Einflussnahme.

(Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die geplante Reform bei den Verteilnetzentgelten sieht laut der aktuellen Beispielrechnung vom Dezember Entlastungen in der Größenordnung von gut 5 Cent je Kilowattstunde im Netz der WEMAG und der E.DIS vor. Bei einem 2-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 1.400 Kilowattstunden wären das immerhin 70 Euro im Jahr.

Werte Kolleginnen und Kollegen, eine erfolgreiche Energiewende ist ein wichtiger Baustein zum erfolgreichen Klimaschutz. Um diese Energiewende erfolgreich zu gestalten, bedarf es eines verlässlichen und sozial gerechten Rahmens mit bezahlbaren Preisen. Das Klimageld ist hierbei eine Möglichkeit einer solchen sozial gerechten Ausgestaltung, aber bei Weitem nicht die einzige. Für viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern wäre das Klimageld eine echte Entlastung angesichts der immer noch hohen Energiepreise. Meine Fraktion würde es sehr

begrüßen, wenn die Ampel in Berlin sich doch noch einigen kann, eine solche Entlastung für das kommende Jahr anzustoßen, oder als Mindestanforderung in der Planung für den nächsten Doppelhaushalt diesen Punkt vorsieht.

Die aktuelle Bundesratsinitiative aus Bremen, die der Minister angesprochen hat, zeigt übrigens einen Weg auf: Schaffung der technischen Voraussetzungen für Direktzahlungen an Privatpersonen in 2024, Auszahlung 2025. Lassen Sie uns überparteilich unsere Kanäle nach Berlin nutzen, die darauf hinwirken, dass es klappt! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Für die Fraktion der FDP hat das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Sandy! Es wird!

Bei den Anträgen der Kollegen von den LINKEN und GRÜNEN zum Klimageld müssten wir genauer hinschauen, denn es geht eben nicht nur um das Klimageld. Das Klimageld steht im Koalitionsvertrag und unsere Partei hat auf Bundesebene kürzlich die zeitnahe Auszahlung des Klimageldes ab 2025 in Aussicht gestellt. Ich danke Minister Meyer, der das Konzept, denke ich, sehr gut erklärt hat. Wir hatten dieses Klimageld damals noch als Klimadividende bezeichnet, schon in unserem Bundeswahlprogramm von 2021. Es geht im,

(Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagen Sie das Herrn Minister Lindner mal!)

es geht im Kern darum, einen sozialen Ausgleich für eine höhere CO2-Bepreisung zu schaffen. Die CO2-Bepreisung ist in unseren Augen ein effizientes marktwirtschaftliches Instrument. Insbesondere Unternehmen und Verbraucher sollen dazu bewegt werden, klimaneutral zu investieren beziehungsweise klimafreundliche Produkte zu erwerben oder klimafreundliche Mobilitätsangebote zu nutzen. Es sorgt dafür, dass CO2 genau dort reduziert wird, wo dessen Nutzen gering und die Reduzierung günstig ist.

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Gleichzeitig entfällt mit der richtigen CO2-Bepreisung die Begründung für Subventionen zur CO2-Reduzierung. Das halten wir nach wie vor für eine sinnvolle Sache.

Wie Sie wissen, hat das jüngste Bundesverfassungsgerichtsurteil der weiteren Verwendung von Geldern aus dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds enge Grenzen aufgezeigt.

(Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein.)

Das muss ich hier nicht weiter erklären.

(Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein.)

Die öffentlichen Debatten haben Sie alle in der letzten Zeit mitverfolgen können.

(Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte sie nicht weiter vertiefen. Was jetzt aber auch zur Wahrheit gehört, die Hoheit über die Verwendung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung liegt im Bundeswirtschaftsministerium, also beim Herrn Habeck. Liebe GRÜNE, das spricht schon einmal gegen Ihre Forderung im vorliegenden Antrag. Ihr Parteikollege hat es nämlich selbst in der Hand.

Man könnte jetzt umfangreich Subventionen bei der Förderung von Chipfabriken, bei der E-Mobilität oder bei der Dekarbonisierung für die Industrie überdenken und hätte genügend Mittel für das Klimageld zur Verfügung.

(Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wollen Sie das streichen?)

Zusätzlich kommen die LINKEN mit ins Boot und fordern gleichzeitig eine erneute Energiepauschale für Bedürftige. Jedem finanziell halbwegs Sachkundigen wird klar, dass das mit Haushaltsdisziplin nicht viel zu tun hat. LINKE planen wie immer, die große Bürokratie und Umverteilungsmaschinerie anzuschmeißen, ignorieren die Langzeitfolgekosten für Gesellschaft und Staatshaushalt und gerieren sich als soziale Retter. Dabei wird nicht klar definiert, wer denn alles so bedürftig ist. Die Grundidee der Kombination aus CO2-Bepreisung und Klimageld ist, dass wir Klimaschutz eben nicht durch staatliche Subventionen betreiben, sondern durch Eigenverantwortung und Marktmechanismus.

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Um zu verhindern, dass die Bürger durch eine weitere Steuer zusätzlich belastet werden, sollen die Einnahmen gleich verteilt zurückgezahlt werden. Da der CO2-Verbrauch mit zunehmendem Einkommen steigt – ist ja auch schon Thema gewesen –, hätte das zusätzlich noch eine ausgleichende Wirkung, da geringere Einkommen netto entlastet werden.

(Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer wird denn entlastet?)

So können Klimaschutz, Marktwirtschaft und sozialer Ausgleich sinnvoll verbunden werden. Es ging nie darum, ein neues paralleles Sozialsystem aufzubauen.