Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3401. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/3401 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, FDP und AfD, Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir folgenden Hinweis. Der Abgeordnete Hannes Damm hat die Aufsetzung seiner Kleinen Anfrage auf Drucksache 8/2703 zurückgezogen. Damit entfällt der Tagesordnungspunkt 36. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Weidetierhaltung sichern – Wolfsmanagement ermöglichen, Drucksache 8/3399.
Antrag der Fraktion der CDU Weidetierhaltung sichern – Wolfsmanagement ermöglichen – Drucksache 8/3399 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im März des vergangenen Jahres hatten gleich drei Fraktionen das Thema Wolf auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt. Zwischenzeitlich haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf ihrer Konferenz im Oktober in Frankfurt am Main für die Forderung zur Abstufung des Schutzstatus des Wolfs durch Aufnahme in Anhang V der FFH-Richtlinie und der baldestmöglichen Feststellung eines günstigen Erhaltungszustandes ausgesprochen.
Die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg haben entsprechende Initiativen im Bundesrat ergriffen. Damit sind sie unserem zuständigen Minister zuvorgekommen, und das, obwohl er noch im Oktober des letzten Jahres auf einer Veranstaltung in Niendorf verkündete, dass er eine Bundesratsinitiative zur rechtssicheren Bewirtschaftung der Wolfspopulation in MecklenburgVorpommern einreichen werde, wenn die zuständige Bundesministerin bis zum Jahresende keine entsprechende Verordnung vorgelegt oder andere gesetzliche Regelungen getroffen hat.
Trotz der Beschlüsse der Regierungschefs, trotz der Aufforderung des Landkreistages, des Landesverbandes der Schaf- und Ziegenhalter und des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern ist nichts passiert.
Nein, anstatt zu handeln, verweist der Minister auf die Bundesebene und versucht, sich so aus der Verantwortung zu stehlen.
Auch die Chance, im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes den Wolf in den Katalog der jagdbaren Wildarten aufzunehmen, will er offensichtlich verstreichen lassen. Und wieder der Verweis auf die Bundesebene, auf die notwendige Regelung im Bundesjagdrecht. Doch andere Bundesländer wie Niedersachsen und Sachsen, aber auch das schwarz-grün geführte Schleswig-Holstein machen es vor, sie haben den Wolf mit einer ganzjährigen Schonzeit ins Jagdrecht aufgenommen.
Und wenn man dann hört, dass auf Bundesebene die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht noch lange auf sich warten lassen wird, dann muss man ja förmlich vermuten, dass der zuständige Minister in unserem Land wieder einmal auf Zeit spielt und sich vor seiner Verantwortung drückt. Inzwischen dürfte,
inzwischen dürfte allen am Thema Interessierten klargeworden sein, dass die bisherigen Aussagen vorgeblicher Fachleute zur Ausbreitungsgeschwindigkeit, zur Habitatwahl, zum Beutespektrum und zum Verhalten des Wolfes gegenüber dem Menschen und zum notwendigen Auf
wand für den Herdenschutz jeden Tag ad absurdum geführt werden. Und ich verweise in diesem Zusammenhang auf die heutige Berichterstattung in der „OstseeZeitung“, die meine Aussage unterstreicht.
In den betroffenen Regionen sind Einwohner, Nutztierhalter und Jäger mit erheblichen Problemen konfrontiert. So steigen die Übergriffe stetig und die Zahl der verletzten, getöteten oder vermissten Nutztiere nimmt zu. Gleichzeitig werden immer mehr Gelder für Präventionsmaßnahmen verausgabt. Die Zunahme der Übergriffe trotz gezielter Präventionsmaßnahmen verdeutlicht, dass eine Reduzierung des Wolfsbestandes zwingend notwendig ist, um die Weidetierhaltung in Deutschland zu sichern.
Und genau deshalb hat meine Fraktion den vorliegenden Antrag eingebracht. Wir wollen ein Bestandsmanagement etablieren, das an den regionalen Besonderheiten und der aktuellen Bestandssituation ausgerichtet wird. Wir wollen, dass Wölfe rechtssicher entnommen werden können, um die Weidetierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern. Hierfür soll sich die Landesregierung auf Bundesebene beziehungsweise im Bundesrat einsetzen und zumindest den Vorschlägen des Freistaates Bayern vom 13. Dezember des vergangenen Jahres im Bundesrat zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes zustimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Fraktion fordert seit Jahren die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht, die Festlegung von Obergrenzen, die Festlegung von wolfsfreien Zonen, die Möglichkeiten der rechtskonformen Entnahme, die Veröffentlichung der Ergebnisse der Rissgutachten, eine klare Definition von Problemwölfen und -rudeln und die 100-prozentige Entschädigung von Nutztierhaltern. Um diesen Zielstellungen zumindest ein Stück näherzukommen, haben wir den vorliegenden Antrag eingebracht.
Der Minister hat nun im zuständigen Ausschuss bereits verkündet, dass er den Initiativen seiner Kollegen aus Bayern und Baden-Württemberg im Bundesrat zustimmen wird. Ich muss keine Hellseherin sein, um zu wissen, dass die Regierungskoalition unseren Antrag trotzdem ablehnen will. Ich tippe mal auf die Begründung, der Minister hat die Zustimmung zur Bundesratsinitiative bereits signalisiert. Basierend auf den langjährigen Erfahrungen im Umgang mit derartigen Versprechen des Ministers möchte ich verhindern, dass am Ende die Ablehnung unseres Antrages durch die Regierungskoalition heute zur Begründung für eine Ablehnung im Bundesrat genutzt wird. Von daher ziehen wir diesen Antrag zurück.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 35: Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß Paragraf 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages – Entwicklung Zielabweichungsverfahren Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen, Drucksache 8/2561.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Und um einen zügigen Fortgang der Sitzung gewährleisten zu können, würde ich vorschlagen, dass wir die Tagesordnung verschieben und den Tagesordnungspunkt 37 vor dem Tagesordnungspunkt 35 aufrufen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 37 aufrufe, möchte ich noch das Ergebnis der Prüfung des Protokolls zur Diskussion zu Tagesordnungspunkt 26 bekanntgeben. Im Zuge der Prüfung erteile ich der Abgeordneten Frau Pulz-Debler für ihre Bemerkungen im Rahmen der Kurzintervention einen Ordnungsruf.
Und ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 37: Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Constanze Oehlrich und Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß Paragraf 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages – Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2777.
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Constanze Oehlrich und Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß § 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/2777 –
Die Kleine Anfrage ist der Landesregierung am 13. November 2023 zugeleitet worden. Die Antwort auf die Kleine Anfrage ist am 18. Dezember 2023 beim Parlamentssekretariat eingegangen. Ich bitte den Innenminister ans Pult. Auf das Verlesen der Kleinen Anfrage wird verzichtet, da die Antwort der Landesregierung vorliegt.
Herr Minister, auf die Kleine Anfrage des Kollegen Hannes Damm und mir dazu, wie jetzt seitens der Landesregierung der aktuelle Stand sei bezüglich der geplanten Evaluierung und Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes, lautete die Antwort, innerhalb der Landesregierung sei der Meinungsbildungsprozess zu Fragen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nein, wir sind weiterhin in einem nicht abgeschlossenen Meinungsbildungsprozess.
Können Sie denn vielleicht etwas sagen dazu, wie die Landesregierung diesen Evaluierungsprozess organisieren wird, also welche Themen da eine Rolle spielen werden, welche Stakeholder einbezogen werden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch die Frage, wie wir evaluieren, weil es ein Stück weit Einfluss darauf hat, wie sich weitere Prozesse gestalten, ist Teil des Meinungsbildungsprozesses. Wir haben insbesondere aber, vielleicht mal umgekehrt formuliert, zumindest eine Einschränkung. In der letzten Novellierung des Gesetzes sind die Statistikpflichten rausgefallen aus Entbürokratisierungsaspekten, was sicherlich nicht von der Hand ist, das macht es aber deutlich schwerer, heute überhaupt einen Aufsetzpunkt für eine Evaluierung vor allen Dingen in der Masse, in der Zahl und der Umsetzungsform für die Vergangenheit zu finden.
Frau Oehlrich, ich gehe davon aus, dass Ihre Fragen jetzt beantwortet sind. Oder haben Sie noch weitere Fragen?