wo ich mich erinnere, dass die Städteplanung, die Stadtplanung große Bedenken hatte, weil die Viertel eben immer fünfgeschossig waren und das sechste Geschoss, das da sinnvoll wäre, irgendwie gegen den städteplanerischen Grundsatz verstieß. Also wir haben da kein Landesbauordnungsproblem gehabt, sondern die Überzeugung, dass es so richtig ist, wie es ist.
Ich kann mich erinnern, dass wir bei Siedlungsverdichtungen spannende Diskussionen mit Nachbarinnen und Nachbarn haben. Da ändert sich was im Umfeld, da wird eine grüne Fläche eben nicht mehr grün sein. Umgekehrt wird auch die Frage sein, wie viel Verdichtung will ich eigentlich in Städten, wie viel Lebensqualität durch Grünraum, durch Freizeiträume brauche ich an den Stellen.
Und, meine Damen und Herren, wenn wir das konsequent zu Ende denken, sind wir eben trotzdem auch – und dann freue ich mich auf die künftige Unterstützung bei den grünen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern in anderen Bundesländern – tief in Bundesregelungen, nämlich im Baugesetzbuch. In diesem Land spielt das Bauen in der zweiten Reihe auf den Dörfern, die Umnutzung einer längst vorhandenen, längst bodenversiegelnden Scheune regelmäßig eine Rolle. Das ist extrem schwierig, weil das Baugesetzbuch mit mehreren Diskussionen in den letzten zehn Jahren an der Stelle nie nachgebessert werden wollte. Da gibt es viel Widerstand. Die Lückenbebauung in Straßendörfern, die davon ausgeht, dass ab 70 Metern Lücke – das finden Sie hier in Straßendörfern regelmäßig zwischen zwei Gebäuden –, dass die auf einmal nach bundesweiten Maßstäben zum Außenbereich wird, mit hochkomplexen Regeln und den Schwierigkeiten zu bauen. Noch einmal, wir sind auch im BauGB.
Aber auch die Aufstockung, auch die Ergänzung in den Städten kann man gerne aufgreifen, wollen wir gerne aufgreifen, aber nur dann, wenn sie nicht Menschen gefährdet. Die Landesbauordnung ist vor allen Dingen eine die Sicherheit von Menschenleben, auch gerne von Tierleben, die Rettungsmöglichkeiten von Menschen und Tieren sicherstellende gefährdungs- oder gefahrvermeidende Gesetzgebung. Und Ihre Vorschläge richten sich an vielen Stellen daran, dass ich Standards in einer Weise verändere, dass sie eben auch Feuerwehreinsätze deutlich verändern. Und der Brandschutz ist eine der höchsten Überschriften der Landesbauordnung.
Um mal ein Beispiel zu nennen, Sie sagen, lasst uns einfach zwei Geschosse oben draufsetzen, lass uns von sieben auf zehn Meter gehen bei gewissen Gebäudeklassen. Man muss wissen, dass die sieben Meter für die Steckleiter, die Feuerwehren einsetzen, die Leiter, die ich habe, wenn ich keine Drehleiter habe, der große Teil unserer Feuerwehren, dass ich dann einfach eine Obergrenze habe, die typischerweise im Bauordnungsrecht mit sieben Meter verortet wird. Das heißt, wenn ich da deutlich drüber hinweggehe,
Nur noch einmal, Sie können nicht einfach an einer Stellschraube drehen zu sagen, das ist unter ökologischen Gesichtspunkten wünschenswert, sondern Sie werden dann mitberücksichtigen müssen, dass diese Regeln in der Regel eben eine Ursache haben. Und die liegt genau in diesen Brandsicherheitsfragen.
Das gilt, noch einmal, für die Erhöhung, das gilt auch dafür, wenn ich Dachgeschossausbauten mache, das gilt für die Frage, ob ich Gebäudeklassen verändere. Gebäudeklassenveränderungen bedeutet übersetzt, eine kleinere Gebäudeklassenziffer braucht anderes Baumaterial als die höhere Gebäudeklasse. Wenn Sie die Gebäudeklasse, wie von Ihnen angeregt, an einer Stelle länger bestehen lassen, also auch für mehr Menschen, die in einem Gebäude wohnen, müssen Sie wissen, dass statt 30 Minuten Brandabwehr von Baumaterialien auf einmal 60 Minuten möglich sind.
Wenn ich das nicht entsprechend verändere, verändere ich aber die Sicherheitsbedingungen. Also das Aufhalten von Menschen in einem bereits brennenden Gebäude muss bei Gebäudeklassen, die höher sind, länger möglich sein, weil man davon ausgeht, dass typischerweise bei höheren Gebäuden mehr Menschen in dem Gebäude sind. Also brauche ich längere Rettungszeiträume, brauche Baumaterial, das diese längeren Rettungszeiträume zulässt. Das einfache Drehen an diesen Bedingungen macht also etwas mit diesen Möglichkeiten zu retten. Man kann das mitdenken, aber dann muss man es tun. Und das tut dieser Antrag an vielen Stellen nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Vor dem Hintergrund wird es an den Stellen, wo die Musterbauordnung Veränderungen vorgenommen hat, in der Tat zeitnah unsererseits die Vorschläge geben. Sie hatten dafür geworben, Landesbauordnung ist Landesrecht. Ja, aber genau da haben wir uns seit vielen Jahren über Ländergrenzen hinweg verpflichtet, selbst verpflichtet wohlgemerkt, dass wir die Musterbauordnung ernst nehmen, damit die Baubedingungen in Deutschland eben nicht 16-mal unterschiedlich sind, sondern möglichst häufig gleich. Das führt dazu, dass Baumaterialienhersteller, egal wo sie hinliefern, das gleiche Baumaterial liefern können.
Und vor dem Hintergrund bleiben wir im Kern in der Musterbauordnung. Wir werden Ihnen zeitnah das, was wir dort gemeinsam im letzten Herbst beschlossen haben, zur Umsetzung vorschlagen, weil wir genau wie Sie die Notwendigkeit sehen, Dinge zu erleichtern. Aber das, was Sie mit der ganz großen Gießkanne hier ausschütten wollen, geht eben an vielen Stellen in die Sicherheitsbereiche hinein. Und dann wird man jeweils gucken müssen, was verändert das. Deshalb ist das alles diskutiert und vorbereitet in den Gremien der Bauministerkonferenz, in dieser selber. Das, was dort gemeinsam getragen ist, werden wir Ihnen aber, das ist versprochen, zeitnah zur Beschlussfassung vorlegen. Das hier geht weit über diese Ziele hinaus und das lehnen wir aus Sicherheitsgründen ab. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag der Fraktion der GRÜNEN zielt darauf ab, die Nutzung und bauliche Erweiterung von Bestandsgebäuden zu vereinfachen und zu begünstigen. Und auf den ersten Blick ist es auch eine lobenswerte Idee, aber leider nur auf den ersten Blick, denn der Antrag ist aus unserer Sicht in seiner Ausrichtung verfehlt. Er ist eine gefährliche Vermengung von Klimaideologie mit einer immanenten Gesundheits- und Sicherheitsgefährdung unserer Bürger.
Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich ist es unbestritten, dass der Gebäudesektor eine Rolle im Gesamtkontext der Emissionen spielt. Doch dieser Antrag geht eindeutig den falschen Weg. Er ignoriert die fundamentale Bedeutung des Brand- und Schallschutzes und stellt vermeintlichen Klimaschutz über die Sicherheit und das Wohlbefinden der Menschen, die eben in diesen Gebäuden leben. Sie fordern, baurechtliche Pflichten zu lockern, etwa bei Dachgeschossaufbauten soll die Nachrüstpflicht für Aufzüge wegfallen oder auch die Anpassung von Brandschutzanforderungen wollen Sie streichen. Und aus unserer Sicht ist das eindeutig bloß fahrlässig.
Der Antrag suggeriert, es gehe ihm um die Beschaffung bezahlbaren Wohnraums durch die effizientere Nutzung bestehender Strukturen. Die Realität sieht allerdings ganz anders aus. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Kosten für Bauherren und letztlich für Mieter und Eigentümer nicht senken, ganz im Gegenteil, durch die Einführung weiterer Auflagen in Sachen Klimaschutz werden die Kosten steigen – mehr Bürokratie, mehr Auflagen, höhere Kosten. Und das sind die vermeintlichen oder tatsächlichen Konsequenzen, die dieser Antrag in sich hat, meine Damen und Herren.
Und ich finde, das ist auch nicht frei von Ironie, wenn die GRÜNEN mit diesem Antrag letztlich genau dem System in die Hände spielen, das sie ja selbst so oft und vehement kritisieren, nämlich dem Kapitalismus.
In Ihrem Eifer, Emissionsminderungen im Gebäudesektor um jeden Preis zu erreichen, öffnen Sie die Tür für die sonst so bösen großkapitalistischen Interessen, die profitieren, wenn regulative Standards gelockert werden. Während die GRÜNEN meinen, sie würden sich fürs Klima verdient machen, fördern sie in Wirklichkeit eine Deregulierung, die primär dem Profit und nicht dem Planeten dient.
Sehr geehrte Damen und Herren, damit wir uns richtig verstehen, im Gegensatz zu den GRÜNEN haben wir von der AfD kein inhärentes Problem mit dem freien Markt oder der Marktwirtschaft. Wir erkennen den Wert der Effizienz an, die der freie Markt für die Entwicklung unserer Gesellschaft und Wirtschaft mit sich bringt. Jedoch grenzen wir uns klar von dem Gedanken ab, Sicherheits- und Gesundheitsstandards, die über Jahrzehnte hinweg zum Schutz unserer Bürger etabliert wurden, leichtfertig dafür über Bord zu werfen.
Sehr geehrte Damen und Herren, hier wird es mal wieder ganz deutlich, es geht den GRÜNEN nicht um das Wohl der Bürger oder um bezahlbaren Wohnraum. Ihr Ziel ist es, Ihre Klimafantasien durchzusetzen, im Zweifel auch auf Kosten der Sicherheit und des Wohlstandes.
Ich kann es eigentlich an dieser Stelle kurz machen. Es ist einfach ein gutes Beispiel für verfehlte grüne Politik. Der Antrag stellt Ihre Klimaideologie über das Wohl der Menschen und ignoriert, wie Sie es besonders gut können, wirtschaftliche Realitäten. Aus diesem Grund werden wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es ja von Herrn Damm schon gehört, mit dem Antrag wollen die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN ein Thema ansprechen und in Angriff nehmen, was uns eigentlich alle auch durchaus umtreibt. Wir kennen das ja alle, wie viele Wohnungen in Deutschland fehlen und wie wir auch hinterherhinken mit dem Neubau.
Deshalb danke ich Ihnen auch für die Einbringung, Herr Damm, dieses Antrages. Wir können uns grundsätzlich den Forderungen an die Landesregierung anschließen, die Nutzung und bauliche Erweiterung von Bestandsgebäuden zu vereinfachen und zu begünstigen. Aber besonders zu den vorgeschlagenen Verbesserungen haben wir vor allem auch eigene Vorschläge. Das betrifft die Durchführbarkeit und den Regelungsgehalt, zum Beispiel, was die Aufstockung von Vollgeschossen, die Gebäudeklassen, die Nachrüstpflicht bei Dachgeschossaufbauten und die Abstandsflächenregelungen angeht. Der Minister ist ja da schon sehr ausführlich darauf eingegangen.
Ein Antrag zum Bauen und Wohnen im Landtag sollte nach unserer Auffassung nicht nur das Bauen im Bestand umfassen, sondern auch alle wichtigen Sachverhalte im Zusammenhang mit Bauen und Wohnen aufgreifen.
Wir halten es auch für notwendig, dazu mit den beiden kommunalen Spitzenverbänden, dem Bauverband und allen mit dem Thema befassten Institutionen die praktischen Möglichkeiten und Notwendigkeiten zu besprechen. Grundsätzlich sind nach unserer Vorstellung folgende Punkte dabei zu beleuchten:
Ich denke, Sie alle haben mitbekommen, wie die Baugenehmigungen eingebrochen sind, wie auch Auftragseingänge, vor allem im Wohnungsbau, auch in MecklenburgVorpommern eingebrochen sind. Ich denke, das ist sehr wichtig, dass wir uns dieses Themas annehmen.
gesprochen, die Vereinfachung von Bauvorschriften mit dem grundsätzlichen Problem der Regulierungsdichte im Bausektor
Und ich glaube, der Innenminister ist ja darauf eingegangen, dieses tolle Wort „Außenbereich im Innenbereich“. Da gibt es viele Bürgermeister im ländlichen Raum, die das regelmäßig zur Weißglut treibt, wenn sie quasi eine Lücke mitten im Dorf haben und dort aber sich keine junge Familie ansiedeln darf, weil diese 70 Meter überschritten sind und wir es dann auf einmal mit Außenbereich zu tun haben. Ich denke, hier wäre dem ländlichen Raum sehr gut geholfen, wenn wir dort auch auf Bundesebene zu einer gesetzlichen Neuregelung kommen könnten. Und das sollten wir, denke ich, auch alle anstreben.