Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Deshalb haben wir ja auch schon die Richtlinie Neubau Sozial mit sehr guten neuen Konditionen überarbeitet und auf den Weg gebracht oder auch die Richtlinie zur Modernisierung.
Und Bauen im Bestand läuft ja schon. Es ist ja nicht so, dass das nicht läuft und auch schon vernünftig umgesetzt wird. Ich kann nur ein Beispiel nennen
aus meinem Wahlkreis in Rostock-Evershagen, Fünfgeschosser. Dort wurde obendrauf in Holzbauweise weiterer Wohnraum geschaffen und es wurde ein Fahrstuhl mit angebaut. Und – da komme ich auch gleich noch in meiner Rede dazu – warum Sie Fahrstühle jetzt vermeiden wollen, das kann ich nicht nachvollziehen,
Selbstverständlich ist hierbei auf die notwendige Senkung der Emissionen durch effiziente Alternativen, wie zum Beispiel Einführung des Bautyps E zum vereinfachten Wohnen oder durch Systemmodulmodelle und Modulbauweise, hinzuwirken. Und ja, auf der Bauministerkonferenz im letzten Jahr haben sich die Länder und der Bund auf Vereinfachung des Bauens im Bestand durch Vereinfachung in den Landesbauordnungen hin zum Abgleich auf die Musterbauordnung verständigt.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, im vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern Sie die Landesregierung auf, die Nutzung und bauliche Erweiterung von Bestandsgebäuden zu vereinfachen und zu begünstigen. Insbesondere sollen dabei die Verbesserungen, welche uns Herr Damm gerade vorgetragen hat, vorgenommen werden. Ob es sich hierbei wirklich bei allen Vorschlägen um Verbesserungen handelt, möchte ich an dieser Stelle einmal infrage stellen.
Es geht doch am Ende immer um die Schaffung und Sicherstellung von gesunden Wohn- und Lebensverhältnissen. Die an die Landesregierung gerichteten Aufforderungen haben einen vereinfachten Umgang mit schwerpunktartig bauordnungsrechtlichen Anforderungen zum Gegenstand. Dies betrifft aber in erster Linie Sicherheitsaspekte, insbesondere den Brandschutz. Das ist kritisch zu betrachten und bedarf einer sachangemessenen und tiefergehenden Prüfung, wenn das zu wahrende Sicherheitsniveau nicht abgesenkt werden soll. Begründet werden die Forderungen zur Änderung der Landesbauordnung mit dem Erreichen des Klimaschutzziels der Landesregierung, bis 2040 treibhausgasneutral sein zu wollen. Mit der nächsten Novellierung des GEG werden weitere Anforderungen insbesondere an den Gebäudebestand gestellt werden. Es ist fraglich, ob die Absenkung des Schutzniveaus im Brandschutz einen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.
Die erste Forderung: Bei einmaligem Aufstocken um bis zu zwei Vollgeschosse, Flächenzubauten um bis zu 25 Prozent und Nutzungsänderung soll die ursprüngliche Gebäudeklasse erhalten bleiben. Hier steht die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften wie zum Beispiel der Brandschutz entgegen. Und ich glaube, keiner will hier diesen Brandschutz vermissen.
Zweitens: Wohngebäude sollen bis zu einer Höhe von 10 Metern in Gebäudeklasse 3 fallen, jetzt gelten 7 Meter, und in der Gebäudeklasse 4 sind Gebäude bis zu
13 Meter Höhe möglich. Warum jetzt 10 Meter gefordert werden, ist nicht ganz klar. Vielleicht können Sie,
Drittens: Die Nachrüstungspflicht für Aufzüge bei Dachgeschossaufbauten, die Anpassung von Brandschutzanforderungen sowie die Kfz-Stellplatzpflicht soll bei Aufstockung und Ergänzung im Wohnungsbestand entfallen. Durch unser Förderprogramm Altersgerecht Umbauen wollen wir doch gerade mehr barrierearme und -freie Wohnungen schaffen. Ohne Aufzüge ist dies aber nicht zu realisieren. Eine Kfz-Stellplatzpflicht gibt es in der Landesbauordnung so nicht. Die Gemeinden können durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen über Zahl, Größe, Beschaffenheit und so weiter dieser Stellplätze.
Die vierte Forderung: Abstandsflächenregelungen für Umbauten an Bestandsgebäuden sollen flexibilisiert und Abweichungen vereinfacht zugelassen werden. Dagegen steht ganz klar, dass Abstandsflächen, wie sie in den Bauordnungen aller Bundesländer vorgeschrieben sind, mehreren Ziele dienen, einmal mehr dem Brandschutz, weiter einer angemessenen Belichtung und Belüftung sowie dem Sozialfrieden.
Und die fünfte Forderung: Altbaustandards wie Schall- und Brandschutz sowie Raumhöhen sollen bei Auf-, An- und Umbauten künftig akzeptiert werden. Auch hier müssen bei Modernisierungs- und Umbauarbeiten die aktuellen baurechtlichen Standards beachtet werden.
Und die sechste Forderung: Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken sowie die Errichtung von Dachgauben sollen genehmigungsfrei ermöglicht werden. Ja, das soll auch über die Musterbauordnung geregelt werden. Aber möglicherweise stehen hier auch städtebauliche Entwicklungsgestaltung und Erhaltungssatzungen oftmals entgegen. Das ist dann vor Ort in den Gemeinden und Kommunen zu regeln.
Meine Damen und Herren, die Bauministerkonferenz hat am 24. November 2023 beschlossen, die Regeln der Musterbauordnung für den Um- und Ausbau bestehender Gebäude zu lockern. Die Novellierung der Landesbauordnung ist seitens des IM angekündigt. Die an die Landesregierung gerichteten Aufforderungen haben einen vereinfachten Umgang mit schwerpunktartig bauordnungsrechtlichen Anforderungen zum Gegenstand. Dies betrifft aber in erster Linie Sicherheitsaspekte, insbesondere den Brandschutz. Das ist kritisch zu betrachten und bedarf einer sachangemessenen und tiefergehenden Prüfung, wenn das zu wahrende Sicherheitsniveau nicht abgesenkt werden soll.
Meine Damen und Herren, daher lehnen wir diesen Antrag in der vorliegenden Form ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Albrecht, mich hat es in den Fingern gejuckt, hier vorzugehen und Sie zu fragen. Ich habe dann gedacht, ich bin auch gleich dran. Das bringt wahrscheinlich auch nichts, weil Sie dazu nichts sagen können.
soziale Themen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder alte Menschen zu vergessen, schlicht nicht zu meinen oder dass sie uns egal wären, das kann ich, also das kann auch wirklich nicht anhaften, weil was wir hier an Antragsarbeit in diese Richtung auch in den Ausschüssen,
Und was ich nicht verstanden habe an Ihren Ausführungen, wie Wohnungen ohne Fahrstuhl, die gar nicht existieren, weil wir sie ja nicht bauen dürfen,
(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Heiterkeit bei René Domke, FDP – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)
als solche, die existieren, wo es aber keinen Fahrstuhl gibt, das kann ich nicht verstehen. Im Gegenteil, das Gegenteil ist richtig, diese Wohnungen werden dafür sorgen, dass Wohnungen im Erdgeschoss frei werden, dass Wohnungen mit Fahrstuhl frei werden, weil es einfach einen größeren Markt gibt. Genau das würde also auch den von Ihnen genannten Gruppen helfen. Und deswegen...