Wir alle hier im Raum wissen, was passiert ist, als diese Pipeline fertig war. Wir wissen, was am 24. Februar 2022 passiert ist. Russland ist in die Ukraine einmarschiert
Mit der Beteiligung an der Fertigstellung der Nord-Stream-2Pipeline hat die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ mit ihrem Geschäftsbetrieb einen Gewinn von etwas
mehr als 8 Millionen Euro gemacht. Diese kamen nach der Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs zum Stiftungsvermögen dazu. Das Land hat die Stiftung bei ihrer Errichtung mit einem Grundstockvermögen von 200.000 Euro ausgestattet. Von der Gazprom-Tochter Nord Stream 2 AG kamen dann zwei Zuwendungen in Höhe von jeweils 10 Millionen Euro dazu. Für diese Zuwendungen fiel eine Schenkungssteuer in Höhe von etwas mehr als 9 Millionen Euro an. Der gemeinwohlorientierte Bereich hatte Ausgaben von anderthalb Millionen Euro. Insgesamt verfügt die Stiftung also noch über ein Kapital in Höhe von etwa 17 Millionen Euro.
Nach dem vom Beauftragten der Landtagspräsidentin skizzierten Lösungsweg soll die Stiftung vom staatlichen Einfluss entkoppelt und vollständig in die Zivilgesellschaft überführt werden. Dazu soll das Benennungsrecht der Mitglieder des Vorstands und des Kuratoriums durch den jeweiligen Ministerpräsidenten des Landes gestrichen werden.
Meine Fraktion hält diesen Vorschlag aus zwei Gründen für falsch. Zum einen, in der Stiftung stecken neben den Gazprom-Millionen auch 200.000 Euro Steuergelder.
Es wäre verantwortungslos von der Landesregierung, ihren Einfluss auf die Verwendung dieser Gelder aufzugeben. Zum anderen, eine Entkopplung der Stiftung vom staatlichen Einfluss würde bedeuten, dass diese nicht mehr wie eine Behörde behandelt werden müsste und dass diese daher nicht mehr der Öffentlichkeit gegenüber zur Auskunft verpflichtet wäre. Aufklärung und Transparenz würden hinten runterfallen.
Vom staatlichen Einfluss entkoppeln könnte man die Klimastiftung nur mit einer Satzungsänderung. Diese Satzungsänderung müsste vom Vorstand beschlossen und dann von der Stiftungsaufsicht im Justizministerium genehmigt werden. Die Justizministerin hat im Rechtsausschuss berichtet, dass der Vorsitzende der Klimastiftung eine geänderte Satzung zur Genehmigung vorgelegt, dann aber teilweise wieder zurückgezogen habe. Die Stiftungsaufsicht befinde sich im Austausch mit dem Vorstand der Klimastiftung, um herauszufinden, was nun tatsächlich gewollt sei. Eine wirksame Satzungsänderung gibt es bislang also nicht.
Meine Fraktion fordert die Landesregierung dazu auf, sicherzustellen, dass eine Satzungsänderung, mit der die Klimastiftung vom staatlichen Einfluss entkoppelt wird, nicht genehmigt wird. Aktuell gilt, nach Paragraf 7 Absatz 2 der Stiftungssatzung endet das Amt eines Vorstandsmitglieds durch Niederlegung des Amts, die jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstandsvorsitz, im Falle dessen Rücktritts gegenüber der Stellvertretung, zulässig ist. Das Vorstandsmitglied bleibt in diesen Fällen so lange im Amt, bis ein Nachfolger bestellt ist.
Eine/n Nachfolger/-in bestellen kann nach Paragraf 7 Absatz 4 der Stiftungssatzung nur die Ministerpräsidentin. Bislang hat sie das unterlassen. Nimmt man die Satzung der Klimastiftung ernst, ist Erwin Sellering also nach wie vor noch im Amt.
Aus Sicht meiner Fraktion muss die Ministerpräsidentin ihre Verantwortung wahrnehmen und die Nachfolge von
Erwin Sellering regeln, und zwar durch die Benennung einer Person, die die weitere Aufklärung der Vorgänge rund um die Klimastiftung und die Fertigstellung der Nord-Stream-2-Pipeline nicht weiter hindert, sondern fördert und unterstützt. Wenn die Akten der Klimastiftung dem Untersuchungsausschuss vorliegen, muss diese Person dafür sorgen, dass die Klimastiftung zügig beendet wird. Die Klimastiftung ist ein Skandal von vorne bis hinten und darf nicht fortbestehen.
Ich bitte um Zustimmung zu dem von mir soeben vorgestellten Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bedauere ich, dass wir nach Geschäftsordnung als Landesregierung keine Befugnis haben, Änderungsanträge zu Anträgen aus diesem Hohen Hause zu stellen, denn die wesentlichste Ziffer Ihres Antrages fehlt, und das halte ich im Übrigen für einen schweren Fehler. Es müsste eigentlich eine Ziffer 0 geben, und die lautet – das wäre konsequent –, der Landtag hebt seinen eigenen Beschluss zur Drucksache 8/3464 vom 15. März 2024 auf,
denn genau mit diesem Beschluss haben Sie uns vor zwei Monaten – auch wenn Sie es jetzt vehement bestreiten – an die Hand gegeben, die rechtlichen Positionen des von der Landtagspräsidentin dankenswerterweise beauftragten Gutachters
Herrn Dr. Urban und dessen Empfehlungen umzusetzen. Und wenn Sie in die Plenarprotokolle reinschauen, werden Sie sehr deutlich finden, dass hier alle Beteiligten diesen Antrag unterstützt haben, sehr klar die Formulierung, die Erwartung daran geknüpft haben, dass wir in einem Gesprächsprozess die Überführung der Stiftung in die Hände der Zivilgesellschaft und damit umgekehrt die Beendigung der Benennungsrechte der Ministerpräsidentin herbeiführen mögen. Und genau diesen Beschluss wollen Sie mit Ihrem jetzigen Vorschlag umkehren, und dann würde es rein rechtlich Voraussetzung sein, den anderen aufzuheben.
Herr Minister, könnten Sie bitte noch mal ausführen, warum eine Aufhebung des Beschlusses, der ja wörtlich lautet, diese im Gutachten aufgezeigten Lösungs... oder Vorschläge, die Umsetzung zu organisieren und zu moderieren? Also ich sehe nicht, dass wir Sie aufgefordert haben, hier eine Aufhebung oder Auflösung oder eine Entstaatlichung vorzunehmen, sondern es geht um eine Moderierung dieses Gutachtenvorschlags.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Empfehlungen des Gutachters waren ziemlich deutlich. Ich gehe davon aus, dass allen das Gutachten zur Verfügung stand. Es war öffentlich einsehbar. Er hat am Ende sehr klar, sehr klar als Empfehlung an die Hand gegeben, dass er die Überführung in die Zivilgesellschaft ganz ausdrücklich anempfiehlt als Gegenstand eines Verhandlungsprozesses mit den Beteiligten.
Vor dem Hintergrund wundere ich mich sehr, dass Sie das in diesem Gutachten nicht sehen wollen. – Herzlichen Dank!
(Beifall Michael Noetzel, DIE LINKE – Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben nicht beschlossen, dass er aufgesetzt werden muss.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, also die Ziffer 0 fehlt schon mal, und es ist ja auch sehr deutlich geworden, es geht in Wahrheit erneut um die gleiche Diskussion, täglich grüßt das Murmeltier, die wir wiederholt geführt haben. Ich erlaube mir den freundlichen Hinweis, dass ich an diesem Pult bereits im Juni letzten Jahres – im Übrigen damals noch mit großem Pressebohei begleitet – bereits darauf hingewiesen habe, in einem Tagesordnungspunkt dieses Hohen Hauses, dass wir als Landesregierung keine rechtlich verlässlichen Möglichkeiten sehen, eine Beendigung herbeizuführen. Also die Diskussion wird auch nicht das erste Mal geführt. Und noch einmal, im März war allen Beteiligten bewusst, welchen Auftrag Sie uns erteilen wollten und erteilt haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zweitens würde ich gerne auf Ihre Hinweise eingehen zu sagen, wir beschließen jetzt, dass die Landesregierung bitte dafür Sorge tragen möge, dass es keine Satzungsänderung gibt. Das ist ein Einzelverfahren einer Behörde. Es gibt einen Antrag einer Stiftung, im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens an ihre Stiftungsbehörde vorzugehen. Was sie fordern, mag rechtmäßig oder rechtswidrig sein, da kann man lange drüber streiten, aber es ist zumindest die Aufforderung, dass die für die allgemeinen abstrakten Regelungen zuständige legislative Gewalt der exekutiven Gewalt sagt, und jetzt greift ihr bitte in ein einzelnes Verwaltungsverfahren mit einem gewissen Ziel ein.
Wenn wir das ernsthaft tun, dann haben wir demnächst hier Beschlüsse, welche konkreten bundesimmissionsschutzrechtlichen Verfahren, zum Beispiel zu einem Windpark, bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landwirtschaftsministeriums doch positiv oder negativ bescheiden mögen, welche Höhen dort eintreten. Ich warne sehr vor jedem Eindruck, dass ein Landtag willkürliche Einflussnahmen in einzelne Verwaltungsverfahren befehlen, vorgeben oder auch nur anregen könne, und rege dringend an, das nicht zu tun.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu guter Letzt möchten Sie, dass die Ministerpräsidentin ein weiteres Vorstandsmitglied benennt. Ich kann die umfangreicheren Erörterungen nicht, ich hatte, glaube ich, gestern Morgen vier Fragen von zwei Fragestellerinnen und Fragestellern aus diesem Hohen Hause, bereits dargetan, ich wiederhole aber gerne noch einmal, es gibt zurzeit keine Veranlassung, ein weiteres Vorstandsmitglied zu benennen. Genau das ist nicht geboten.
Die Stiftung ist handlungsfähig. Ich habe gestern früh schon dargelegt, warum er nicht weiterhin Mitglied des Vorstandes ist, weder er noch der verbliebene, die verbliebenen Vorstandsmitglieder gehen nach meinem Kenntnisstand davon aus, dass, die Satzung sieht ausdrücklich vor, dass der Stiftungsvorstand zwischen ein und drei Mitgliedern hat. Sie gibt ausdrücklich die Möglichkeit der Ministerpräsidentin an die Hand, ein bis drei Mitglieder zu benennen.