Und, meine Damen und Herren, deswegen schauen Sie in den Haushalt, nicht so sehr in den Koalitionsvertrag, dann können Sie sehen, was wir alles an Zahlen materialisiert für den Straßenbau in Mecklenburg-Vorpommern tun.
Und dann ist das ein Antrag, ich möchte ja gerne darüber diskutieren, wie der Zustand der Infrastruktur ist, und sicherlich gibt es an der einen oder anderen Stelle auch etwas zu kritisieren, das ist keine Frage, aber wenn ich den Antrag lese, dann habe ich immer das Gefühl, das ist der Untergang des Abendlandes und man kommt da niemals in eine vernünftige, sachbezogene Diskussion. Tatsache ist, wir haben in den letzten Jahren eine Menge in den Straßenbau investiert. Wir werden auch weiterhin eine Menge in den Straßenbau in Mecklenburg-Vorpommern investieren, und zwar in den Erhalt, in den Ausbau und auch in den Neubau.
Wir müssen natürlich sehen, dass in den 90er-Jahren vieles in Mecklenburg-Vorpommern, was die Straßen an
geht, neu gemacht worden ist. Das ist eine große Herausforderung, sozusagen dieses Niveau dann über all die Jahre zu erhalten. Deswegen machen wir natürlich regelmäßige Zustandserfassungen, und wir können sagen, dass nach den entsprechenden Noten 70 Prozent der Landesstraßen und 90 Prozent der Bundesstraßen in einem guten bis sehr guten Gebrauchszustand sind. Das machen wir bei jeder Straße alle vier Jahre. Wir haben ständig aktualisiert den Zustandsbericht. Insofern wäre es falsch zu suggerieren, dass diese Infrastruktur kaputt ist. Aber es gibt natürlich einzelne Fälle, und das ist ja gerade die Aufgabe einer Straßenbauverwaltung, ständig dranzubleiben, um das Ganze zu erneuern.
Wir machen das Gleiche übrigens bei dem neuralgischen Punkt der Straßeninfrastruktur, das sind die Brücken. Die sind ja in aller Munde, nicht nur bei den Autobahnen, sondern auch die kleineren und größeren Brücken im Land Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben auch hier rund 80 Prozent der Brücken in einem guten bis sehr guten Zustand. Wenn Sie genau hinschauen, jenseits der Note „Drei“ sind es gerade noch 5 Prozent bei der Erfassung.
Und ja, es gibt natürlich Brücken, wo wir ranmüssen. Wir haben das erlebt letztes Jahr im September bei der Peenebrücke in Wolgast. Für mich ist dann entscheidend, dass eine Straßenbauverwaltung das dann innerhalb kürzester Zeit umsetzt. Und das ist zum Beispiel dort vor Ort gelungen. Und wir werden jetzt auch weiter, weil das auch ein neuralgischer Punkt ist, man muss es ja offen ansprechen, beobachten, wie wir beim Thema Meiningenbrücke – immer dann, wenn Inseln sozusagen angebunden werden, ist es besonders schwierig –, wie wir bei der Meiningenbrücke, bei diesem Bauwerk, das ja ein Provisorium ist, das so lange erhalten, bis die neue Brücke dann auch da ist.
Und, meine Damen und Herren, wir haben eine klare Strategie, die ist überall genannt worden. Die leben wir auch mit den Mitteln, die leben wir auch mit der Umsetzung, dass wir sagen, gerade was Landes- und Bundesstraßen angeht, die klare Strategie „Erhalt der Straßen vor Neubau“. Das ist eine Prioritätensetzung, weil wir das funktionsfähige Straßennetz im Mecklenburg-Vorpommern brauchen.
In Zahlen will ich das noch mal kurz sagen. Wir werden im Jahre 2024 insgesamt 171,5 Millionen Euro in Straßenbaumaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern investieren, davon knapp 100 Millionen Euro in die Bundesstraßen und 71,7 Millionen Euro in die Landesstraßen. Das ist eine ganze Menge, und das machen wir auch mit zusätzlichen Mitteln. Der Mittelanstieg, der round about 20 Millionen Euro ist in der Summe, weil der Bund auch noch mal zusätzliches Geld gibt, ist genau die Summe – Sie haben danach gefragt –, wo wir der Auffassung sind und übrigens auch der Leiter des Landesamtes für Straßenbau, den Sie auch noch falsch zitiert haben in Ihrem Antrag, aber das nur nebenbei, dass wir das schaffen, den Erhalt vernünftig auszustatten und die Baukostensteigerungen dann gleichzeitig mit abzufedern.
Meine Damen und Herren, dieses Thema „Erhalt vor Neubau“ bedeutet auch, dass wir von dem Gesamtansatz, den ich gerade genannt habe, jeweils über 40 Prozent in den Erhalt geben, weil das für uns der entscheidende Punkt ist für die nächsten Jahre, um das Straßennetz fit zu halten.
Natürlich könnte es immer ein bisschen mehr sein. Wir haben – und wir machen immer Vergleiche anhand von Personalkennziffern, Betreuungskilometern et cetera pp. –, wir haben die schlankeste Straßenbauverwaltung in der ganzen Bundesrepublik. Das ist eine große Herausforderung, die zahlreichen Aufgaben damit auch zu erledigen, aber wir haben auch sehr viel motivierte Leute. Und ich kann Ihnen ein Beispiel erzählen, wie sich auch Straßenbauverwaltung verändert. Wir greifen zunehmend auf Künstliche Intelligenz zurück. Ich habe zusammen mit dem Finanzminister mir angeschaut in der letzten Woche, wie wir zum Beispiel komplizierte Brückenprüfungen inzwischen mit Drohnen tatsächlich vornehmen. Da nehmen Sie zum Beispiel die Zecheriner Brücke, sehr flaches Bauwerk. Herr Falk, Herr Beitz kennen das genau, die sind da nämlich mal druntergekrochen.
Also wenn Sie das zum Beispiel mit Künstlicher Intelligenz machen – das wollen wir jetzt flächendeckender angehen –, dann haben wir wiederum das Personal an anderer Stelle, da, wo wir es brauchen. Also auch das findet statt, weil wir brauchen diese regelmäßigen Überprüfungen des Zustandes, um tatsächlich zu wissen, wie wir weiter vorgehen wollen.
Unser Konzept ist klar, wir wollen ein strategisches Erhaltungsmanagement, und das passiert in drei Schritten. Erstens, wir machen regelmäßig diese Zustandserfassungen. Wir wissen also, in welchem Zustand unsere Straßen und Brücken sind. Darauf basierend machen wir Modellrechnungen, wo wir die Bedarfsprognosen für die Baumaßnahmen ermitteln, und daraus abgeleitet die jährlichen Bauprogramme, die natürlich über mehrere Jahre für die Mittelfristige Finanzplanung fortgeschrieben werden, damit wir die entsprechenden Mittel einwerben können und umsetzen können. Das ist eine klare Strategie für den Erhalt der Straßeninfrastruktur in MecklenburgVorpommern.
Und jetzt habe ich eine Bitte. Natürlich werden wir, wenn wir diese Struktur erhalten wollen, Baustellen haben. Und da ist es immer ganz entscheidend, dass man das richtige Baustellenmanagement hat. Herr Förster hat heute Vormittag ein Beispiel in einer anderen Debatte genannt. Da bin ich als Minister immer sehr interessiert, wenn es nicht funktioniert, dass ich auch entsprechend darüber informiert wäre, weil in der Regel funktioniert es, aber Baustellen wird man in diesem Land akzeptieren müssen, wenn man eine funktionsfähige Straßenbauinfrastruktur haben will. Insofern bitte ich hier immer um etwas Geduld.
Und letzte Bemerkung: Wir werden in Zukunft nicht nur bei den großen Projekten der Infrastruktur in Deutschland, sondern auch bei den Projekten, die wir hier umsetzen, die Diskussion über die Finanzierung führen müssen. Ich bin ein großer Freund eines Infrastrukturfonds für die Bundesrepublik Deutschland. Sie wissen, das geistert als Idee in Berlin immer mal wieder durch die Parteien. Auch Herr Wissing hat so etwas vorgeschlagen, und wir haben ihm auch persönlich gesagt als Verkehrsminister, dass wir das gut finden. Das setzt aber voraus, dass wir uns auch Gedanken machen über eine kontrollierte Reform der Schuldenbremse, dass wir entsprechende Mittel auch bereitstellen müssen in einem Sondervermögen, damit wir die Infrastruktur in Deutschland weiter voranbringen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
(Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oh! – Falko Beitz, SPD: Oh, Mensch! – Beifall Daniel Peters, CDU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gleich vorweg möchte ich klarstellen, meine Fraktion kann dem Antrag so nicht zustimmen. Ich empfehle den Kollegen von der AfD dringend, die Antworten auf ihre eigene Kleine Anfrage zu lesen. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage von Herrn de Jesus Fernandes aus dem Jahr 2018 zum Zustand der Kreis- und Landesstraßen in MecklenburgVorpommern hat die Landesregierung bereits korrekt erläutert, dass das Land nicht – in dem, was Sie gefordert haben –, nicht für die Kreisstraßen zuständig ist, was Sie aber in Ihrem Antrag fordern und in dem Konzept mit einfließen soll.
Gemäß Paragraf 12 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind nämlich die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Straßenbaulast und der Kreisstraßen, und die Zustandsermittlung obliegt jedem Straßenbaulastträger selbst. Ihr Antrag, die Landesregierung dazu aufzufordern, ein Konzept zur Beseitigung des Sanierungsstaus an Straßen und Brücken in Mecklenburg-Vorpommern vorzulegen, beachtet diese Trennung eben nicht und ist daher auch nicht umsetzbar und ist auch fachlich falsch.
Ich möchte jedoch keinesfalls die Arbeit der Landesregierung jetzt damit loben. Bei der Vorstellung des Straßenbauprogramms 2024 für M-V hat sie zwar den guten Erhaltungszustand der Landesstraßen hervorgehoben, dabei jedoch leider vergessen zu erwähnen, dass der Zustand vieler Kreisstraßen in unserem Land in der Tat katastrophal ist. Wenn wir diese Straßen in die Betrachtung mit einbeziehen, haben wir einen erheblichen Sanierungsstau auf unseren Straßen. Obwohl die Landesregierung bei der Präsentation des Straßenbauprogramms betont hat, sich vorrangig auf die Erhaltung und Sanierung zu konzentrieren und dabei auch die Kostensteige
rungen der letzten Jahre zu berücksichtigen, spiegelt sich dieses Versprechen, bei der Höhe der bereitgestellten Landesmittel spiegelt sich dieses Versprechen aus unserer Sicht nicht wider.
Die Baukosten sind im vergangenen Jahr, in den vergangenen Jahren um circa 40 Prozent gestiegen, die Landesmittel für den Erhalt der Straßen jedoch nicht. Und da zitiere ich aus der MPK: Für den Erhalt von 3.300 Kilometer Landesstraßen hat die Landesregierung 2022 31,9 Millionen bereitgestellt. Im vergangenen Jahr, also in 2023, standen dann lediglich 31 Millionen zur Verfügung und im jetzigen Jahr 31,7 Millionen zur Verfügung. Vom Bund zusätzliche Mittel in Höhe von 12,7 Millionen werden für notwendige Sondermaßnahmen oder Kostensteigerungen genutzt.
Und da kann ich, beim besten Willen kann ich hier nicht sehen, wie der Schwerpunkt auf die Erhaltung gesetzt wird. Die Gemeinden und Landkreise bedienen sich für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen für die Gemeinde- und Kreisstraßen – allein die Kreise sind für circa 4.121 Kilometer Kreisstraßen verantwortlich – unter anderem der Infrastrukturpauschale. Und die Infrastrukturpauschale war von 2020 auf 2022 von 100 auf 150 Millionen erhöht worden. Und aus der Infrastrukturpauschale können die Kommunen Investitionen in Schulen, Straßen, öffentlichen Nahverkehr und so weiter finanzieren. Die Landesregierung hat jedoch eine Fortführung dieser erhöhten Finanzierung aus dem Landeshaushalt abgelehnt.
Meine Fraktion hat im Rahmen der Abstimmung zum Landeshaushalt für die Jahre 2024/2025 gefordert, die Zuweisungen für die kommunale Infrastruktur für jedes Jahr um 65 Millionen zu erhöhen. Bedauerlicherweise wurde auch dieser Antrag von Rot-Rot abgelehnt. Deswegen ist es mir eigentlich ein Rätsel, wie die kommunale Ebene ihrer Aufgabe angesichts der erwähnten Baupreissteigerungen gerecht werden soll.
Und bei dieser Aufgabe gilt es die Gemeinden und kreisfreien Städte mit einer Erhöhung dieser Zuweisungen für kommunale Infrastruktur zu unterstützen und vor allem die Kostensteigerungen abzufangen und dem Sanierungsstau entgegenzuwirken.
Es interessiert Sie scheinbar auch gar nicht, was man dazu sagt, also können wir es gleich einstampfen.
Die Forderung nach einem weiteren Konzept lehnen wir daher ab. Wir haben kein Erkenntnisproblem, sondern ein Finanzierungs- und Umsetzungsproblem. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der AfDFraktion soll offenbar ein wenig den Eindruck vermitteln,
die Landesregierung würde den wichtigen Themen Straßenbau, -instandhaltung und -sanierung nicht die Aufmerksamkeit zukommen lassen, die sie verdienen. Er unterstellt darüber hinaus, dass aufgrund von vermeintlich fehlenden planvollen Handelns bewusst die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes oder gar die Verkehrssicherheit gefährdet wird. Da frage ich mich dann, ob es auch eine Nummer kleiner und unaufgeregter geht, Herr Kollege Reuken.
Ohne Zweifel bildet ein gut ausgebautes und funktionierendes Straßennetz die Grundlage für die Sicherung der Mobilität, funktionierende Lieferketten in der Wirtschaft und eine möglichst stressfreie An- und Abreise der Touristen, die bei uns ihren Urlaub verbringen. Und ja, damit all diese Dinge funktionieren, ist es auch notwendig, kontinuierlich zu investieren. Der Minister hat diesbezüglich nicht nur heute, sondern schon vor längerer Zeit darauf verwiesen, dass wir der Intention folgen, die bestehenden Straßen zu erhalten, dort, wo noch erforderlich, neu zu bauen und zugleich in straßenbegleitende Radwege zu investieren.
Mit Blick auf die den zahlreichen Herausforderungen unserer Zeit geschuldeten begrenzten Haushaltsmittel und eine mitunter in die Jahre gekommene Infrastruktur geht es uns jetzt vor allem darum, einen fortschreitenden Substanzverlust zu verhindern. Wenn wir einmal auf das letzte Jahr schauen, stellen wir fest, dass Stand Dezember rund 37,2 Millionen Euro in die bauliche Unterhaltung der Landesstraßen sowie 45,9 Millionen Euro in die bauliche Unterhaltung der Bundesstraßen im Land investiert wurden. Und wenn man in diese Betrachtung die straßenbegleitenden Radwege noch mit einbezieht, dann stellt man fest, dass an Landesstraßen 12,1 Millionen Euro für den Neubau und die Erhaltung investiert wurden. Das war ein Rekordwert. Und hinzu kamen noch 11,1 Millionen Euro für die Radwege an Bundesstraßen. Das größte Bauprojekt an den Bundesstraßen war im letzten Jahr der Weiterbau der Ortsumgehung Wolgast, das größte an Landesstraßen die Ortsumgehung Elmenhorst. So weit vielleicht ein Blick zurück.
Und jetzt kommen wir mal zum Blick nach vorn. Zunächst einmal würde ich sagen, dass von Planlosigkeit gar keine Rede sein kann. Das Straßenbauprogramm 2024 für Mecklenburg-Vorpommern steht. Geplant sind Investitionen in Straßenbaumaßnahmen in Höhe von insgesamt rund 171,1 Millionen Euro, davon 99,4 Millionen in Bundesstraßen und 71,7 Millionen für Landesstraßen.
Mit dem Straßenbauprogramm trägt man der Tatsache Rechnung, dass unsere Straßen einem stetigen Verschleiß ausgesetzt sind. Und dabei agieren im Übrigen weder das Land noch die Straßenbauämter im luftleeren Raum. Es werden Sanierungskonzepte erarbeitet, die ausdrücklich die Expertise aus den Landkreisen, den kreisfreien Städten, der Autobahn GmbH des Bundes, verschiedenen Ingenieurbüros und Bauunternehmen mit einbeziehen. Anders geht es auch gar nicht, denn solche Vorhaben sind komplex und erfordern natürlich einen hohen Abstimmungsaufwand, um letztlich die Auswirkungen von Baumaßnahmen auch für alle Verkehrsteilnehmer erträglich zu halten.