Protokoll der Sitzung vom 14.03.2002

Erhebliche Nachbesserungen sind dringend erforderlich. Nur so kann der großen Bedeutung des traditionsreichen Schützenwesens und den berechtigten Interessen der legalen Waffenbesitzer auch in unserem Bundesland Rechnung getragen werden. In dieser Fassung, Herr Minister, darf der Gesetzentwurf nicht die Stimmen Niedersachsens im Bundesrat erhalten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

In der Beratung hat der Kollege Lanclée das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr McAllister, eine Anhörung im Innenausschuss des Bundestages ist - das will ich vorweg sagen - keine nebulöse Geschichte. So sollten Sie eine solche Anhörung nicht bezeichnen.

(Schünemann [CDU]: Das hat er auch nicht gesagt!)

- Doch, das hat er gesagt.

Im Übrigen habe ich gehört, dass Sie Schützenkönig sind.

(Heineking [CDU]: Beim Schützen- könig nimmt man Haltung an!)

Zu den Ausführungen, die Sie gemacht haben, darf ich zunächst sagen: Sie kennen ja die Bezugsgröße V0. Das ist eine wichtige Bezugsgröße in der Waffentechnik. Sie bezeichnet die Anfangsgeschwindigkeit, und die war bei Ihrer Rede einfach zu hoch.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr McAllister hat schon gesagt, dass unumstritten ist, dass das Waffenrecht dringend novelliert werden muss. Er hat auch schon deutlich gemacht, dass es transparenter und übersichtlicher werden muss.

Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Waffenrecht halten wir als SPDFraktion es mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die nach dem Grundsatz „so wenig Waffen wie möglich ins Volk“ verläuft. Der Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Privatpersonen ist im Interesse der öffentlichen Sicherheit stringent zu handhaben. Ich gehe davon aus, dass das auch Meinung der CDU-Fraktion ist.

(Stratmann [CDU]: Stringent!)

Dieses Signal geht auch von der Mehrheit der Länder in ihren Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf aus. Die Vertreter der Verbände hingegen - das ist auch deutlich geworden - wünschen sich mehr Großzügigkeit für den Erwerb und den Besitz von Waffen.

(Frau Jahns [CDU]: Und weniger Bü- rokratie!)

Nach unserer Auffassung trägt der Gesetzentwurf sowohl dem Aspekt der öffentlichen Sicherheit als

auch dem der Verwendersicherheit Rechnung. Tragische Ereignisse wie beispielsweise die Schüsse in Bad Reichenhall, der Amokläufer von Eching und Freising oder andere Ereignisse in diesem Zusammenhang machen deutlich, dass der private Schusswaffenbesitz aus Gründen der öffentlichen Sicherheit möglichst sachgerecht zu regulieren und insbesondere auch zu begrenzen ist.

Das ist auch das Anliegen des Gesetzentwurfs. Ich sage klipp und klar: US-amerikanische Verhältnisse wollen wir hier nicht haben!

(Beifall bei der SPD)

Natürlich ist es richtig, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Restriktionen im Waffenrecht Amokläufe und Tragödien nicht gänzlich verhindern können.

(Frau Pruin [CDU]: Das sind die Ille- galen!)

Aber die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass wir die Risiken so weit wie möglich minimieren. Das ist unsere Pflicht.

Angesichts der Komplexität der Materie und der Vielfältigkeit der in Betracht zu ziehenden Interessen und Güterabwägungen bleibt es nicht aus, dass es einzelne Eckpunkte gibt, bei denen nicht jeder aufgrund seiner Interessenlage auch voll zufrieden sein kann und auch voll zufrieden gestellt werden kann.

Die Länder haben im Wege der Stellungnahme des Bundesrates - auch das ist ja deutlich geworden eine Fülle von Anregungen und Anmerkungen gemacht. Dabei handelt es sich überwiegend um regelungstechnische Vorschläge.

Wir werden uns im Laufe des weiteren Verfahrens dafür einsetzen, dass es zu ausgewogenen Regelungen im Waffenrecht kommt: zu Regelungen, die die legalen Waffenbesitzer nicht über Gebühr einschränken - auch das ist eine Forderung von Ihnen -, andererseits aber die öffentliche Sicherheit in besonderem Maße weiter stärken. Dazu werden wir unsere guten und insbesondere unsere vielfältigen Kontakte zu den Landesverbänden der Jägerschaft und auch der Sportschützen weiter aktiv nutzen.

Bei der überwiegenden Zahl der Änderungs- und Prüfwünsche - das hat jedenfalls der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Fritz Rudolf Körper, erklärt - handelt es sich um

Vorschläge, denen aus der Sicht der Bundesregierung gefolgt werden könne. Ziel der Bundesregierung sei es, sachgerechte Lösungen zu finden. Er signalisierte, dass es zu tragfähigen und ausgewogenen Konzepten und Kompromissen komme, in denen auch die berechtigten Interessen der Gruppen, die ich gerade angesprochen habe - der Jäger, der Sportschützen, der Waffensammler, der Brauchtumsschützen und anderer -, angemessen zur Geltung kommen können.

Dennoch ist es für die SPD-Landtagsfraktion wichtig, dass eine angemessene Kontrolle stattfindet, um die öffentliche Sicherheit zu stärken. Es ist richtig, meine Damen und Herren, dass in Zukunft nur derjenige Munition besitzen darf, der auch eine Erlaubnis zum Erwerb hat. Es ist richtig, dass Personen, die bereits schwere Straftaten begangen haben, generell und unwiderleglich als unzuverlässig gelten und legal keine Waffen erwerben dürfen. Es ist richtig, dass Wurfsterne, Spring- und Fallmesser, Butterfly-Messer, allgemeine Hieb- und Stoßwaffen verboten werden sollen. Es ist richtig, dass ein Mitglied eines verbotenen Vereins oder einer vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei vom legalen Waffenbesitz ausgeschlossen bleibt. Es ist richtig, dass in Zukunft niemand eine unbeschränkte Zahl von Langwaffen erwerben kann, sondern diese auch eine zahlenmäßige Beschränkung wie Kurzwaffen erfahren.

Das vorausgeschickt, komme ich jetzt zu dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion und insbesondere zu der Begründung.

Erstens. Notwendige und berechtigte Kontrollen bei Waffenbesitzern sind kein unberechtigtes Misstrauensvotum. Eine Waffe ist nun mal ein gefährlicher Gegenstand.

Zweitens. Die Einrichtung eines zentralen Waffenregisters mit Erfassung und Beschießung der geschätzt ca. 8 Millionen legalen Waffen ist kaum leistbar. Man hat errechnet, das würde eine Personalbindung von 24 000 Beamten erfordern. Das kann allenfalls eine Alibifunktion darstellen.

Drittens. Das Wohnungsbetretungsrecht, das Sie auch im Zusammenhang mit Einschränkungen und Reglementierungen angesprochen haben, ist keine Kriminalisierung der Besitzer legaler Waffen. Beim Schornsteinfegergesetz mit dem Wohnungsbetretungsrecht käme niemand auf die Idee, verfassungsrechtliche Bedenken geltend zu machen.

Schusswaffen sind nun mal besondere Gefahrenquellen.

Viertens. Ihre Behauptungen zu kurzen Unterbrechungen von Schießsport- und Jagdausübungen treffen so, wie sie in Ihrer Begründung dargestellt sind, nicht zu. Bereits das geltende Recht schreibt den Widerruf bei Wegfall des Bedürfnisses zwingend vor. In diesen Fällen ist im neuen Gesetz eher eine Verbesserung vorgesehen. Das sollten Sie noch einmal genau in Augenschein nehmen.

Fünftens. Falsch sind auch die Aussagen zur gelben Waffenbesitzkarte. Diese ist keine allgemeine Berechtigung zum grenzenlosen Erwerb von Einzelladerlangwaffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist schon heute ein Nachweis dafür zu erbringen.

Alles in allem ist das also eine Entschließung, die der Sache nicht gerecht wird. Ich bewerte das als den Versuch - Sie haben ja auch so etwas Ähnliches wie eine Hildesheimer Erklärung unterschrieben; Ihre Bundestagsabgeordneten sind ja auch durch die Wahlkreise gelaufen -, Verbände für eine parteipolitische Profilierung zu instrumentalisieren.

(Widerspruch bei der CDU - McAl- lister [CDU]: Das ist nicht in Ord- nung, was Sie da sagen!)

Das lassen wir Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht durchgehen.

Wir sind auf die Beratung im Innenausschuss gespannt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Frau Stokar von Neuforn.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Damit mir jetzt hier als Frau nicht die Kompetenz abgesprochen wird, zur Neuregelung des Waffenrechts zu reden, nur so viel: Ich bin auf dem Lande groß geworden und war als Mädchen schon Feministin. Mit zwölf Jahren konnte ich mit dem Luftgewehr besser schießen als mein großer Bruder.

(Beifall bei der CDU)

Ich will hier nicht ausführen, wie das Ganze weitergegangen ist.

Meine Damen und Herren, seit nunmehr 20 Jahren versucht die Politik - es gab ja schon einmal einen Antrag der CDU-Bundesregierung -, das Waffengesetz zu novellieren. Jedes Mal gibt es mit den gleichen Argumenten einen Aufschrei der Waffenlobbyisten, und jedes Mal knickt die Politik dann erneut ein. Ich hoffe inständig, dass Bundesinnenminister Schily souverän genug ist, diese wirklich überfällige Novellierung des Waffengesetzes diesmal durchzusetzen. An den Grünen wird es nicht scheitern.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Zu- ruf von der CDU: Aber nicht so!)

Meine Damen und Herren, wir wollen weder die Jäger entwaffnen noch den Schießsport ruinieren. Ich bekomme ja auch all diese absurden Stellungnahmen. Meine Damen und Herren, eine solche unseriöse Argumentation, wie ich sie hier teilweise lesen kann, habe ich bisher zu keinem Gesetzentwurf lesen müssen.

(Krumfuß [CDU]: „Absurd“? Wie ge- hen Sie eigentlich mit den Jägerver- bänden und den Schützenverbänden um?)

Ich bin froh darüber, dass wir in Deutschland zum Glück nicht das Recht des freien Bürgers haben, sich privat zu bewaffnen. Das sind vordemokratische Kulturen.

(Eppers [CDU]: Das will doch gar keiner!)

- Oh doch!