Um den erforderlichen Prozess der Bewertung und objektiven Abwägung nun in Gang zu setzen, frage ich die Landesregierung:
1. Welche Kosten entstehen im Falle des von der Landesregierung geplanten Straßenausbaues (B 72) für den Streckenabschnitt Aurich - Moordorf (Ki- lometer 1,6 bis 5,0) in Gestalt der Verschiebung der Fahrbahn um 90 cm einschließlich der Kosten der notwendigen Ersatzanbindung für drei Grundstücke in diesem Bereich (Kostendarstellung bitte möglichst aufgegliedert)?
2. Wie hoch sind die Kosten für die Beseitigung der DB-Gleisanlage im Falle einer Entwidmung einschließlich der Entsorgung des Untergrundes?
3. Welche konkreten Vorstellungen bestehen bei der Landesregierung, dem potenziellen und eindeutig nutzungsinteressierten Bahnnutzer ENERCON im Falle einer endgültigen Bahnstilllegung eine zukunftsorientierte kurzfristige und verlässliche Alternative für die Beförderung seiner Güter in und aus Richtung Emden bzw. von und zu anderen Zulieferern anzubieten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Reaktivierung der Bahnstrecke Aurich – Abelitz ist an dieser Stelle bereits mehrfach eingehend erörtert worden. Von daher erübrigt sich eine detaillierte Darstellung des Sachverhalts.
Das von der Stadt Aurich in Auftrag gegebene Gutachten zur Reaktivierung der Strecke im Schienengüterverkehr ermittelte einen Investitionsbedarf von rund 6,2 Millionen Euro. Das realisierbare Transportpotenzial wurde im Gutachten mit mindestens 100 000 t pro Jahr angegeben.
Sollte die ENERCON GmbH Transporte mit Lademaßüberschreitungen abwickeln, würden noch weitere Investitionen auf der DB-AG-Strecke von Abelitz bis Emden erforderlich. Die Aufwendungen hierfür wurden vom Gutachter ebenfalls auf etwa 6 Millionen Euro geschätzt. Wenn die Eisenbahnstrecke in ihrer derzeitigen Lage erhalten bleibt, kann die B 72 aufgrund der räumlichen Verhältnisse nicht wie vorgesehen ausgebaut werden. Bezüglich der öffentlich-rechtlichen Absicherung der Ausbaumaßnahme im Zuge der B 72 verweise ich auf das laufende Planfeststellungsverfahren. Es ist Aufgabe der Planfeststellungsbehörde, die von der Straßenbauverwaltung erstellten Planunterlagen umfassend zu prüfen und darüber hinaus durch einen Beschluss zu entscheiden, der gerichtlich überprüft werden kann.
Die bereits seit Jahren laufenden Planungen zum Ausbau der B 72 wurden mehrfach ausgesetzt, um der Region ausreichend Zeit für eine Prüfung der Chancen einer Reaktivierung der Bahnstrecke einzuräumen. Ein belastbares Finanzierungskonzept liegt jedoch nach wie vor nicht vor. Im Hinblick auf die hohen Investitionen einerseits und das bisher prognostizierte vergleichsweise geringe Verlagerungspotenzial andererseits müsste die Reaktivierung der Strecke zu diesem Zeitpunkt als unwirtschaftlich angesehen werden. Bereits vor vier Wochen habe ich hier in der ausführlichen Debatte deutlich gemacht, dass wir selbstverständlich immer für weitere Erörterungen zur Verfügung stehen, wenn dem Wirtschaftsministerium gegenüber dargelegt würde, welche betriebswirtschaftlichen Effekte eine Verlagerung von Gütern auf die Schiene hätte und wie eine Nutzung der Strecke als Anschlussbahn aussehen könnte. Solche für uns dringend notwendigen Angaben liegen uns aber auch jetzt nach inzwischen vier Wochen nicht vor.
Zu 1: Bei einem Ausbau der B 72 auf dem Streckenabschnitt Aurich - Moordorf entstehen Kosten in Höhe von 532 000 Euro. Davon entfallen 153 000 Euro auf den Untergrund, den Unterbau
Zu 2: Das von der Stadt Aurich in Auftrag gegebene Gutachten beziffert die Kosten für den Rückbau der Strecke auf 565 000 Euro. Diese Aufwendungen entstehen jedoch auch dann, wenn die Strecke reaktiviert wird, da die vorhandenen Anlagen größtenteils ersetzt werden müssten.
Zu 3: Eine verlässliche Alternative für den Transport der Güter ist die Benutzung der vorhandenen Bundesfernstraßen. Das in Rede stehende Frachtvolumen entspricht bei dem derzeitigen Schwerlastverkehraufkommen auf der B 72 in etwa einer Größenordnung von 2 %. Damit wären keine besonderen straßenbaulichen Auswirkungen für die Bundesstraße verbunden. - Vielen Dank.
Frau Ministerin Knorre, ich befürchte, dass Sie das Projekt noch kaputt kriegen, wenn Sie so weiter machen.
Ich frage Sie vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen: Haben Sie auch versucht, der Firma BMW, die sich in Stade ansiedeln wollte, die Kosten für den Bau der A 26 in Rechnung zu stellen?
Herr Wenzel, ich gehe nicht davon aus, dass Sie ernsthaft bestreiten wollen, dass die A 26, ganz unabhängig von BMW, insgesamt maßgebliche strukturpolitische und erschließende Effekte hat. Wir brauchen die A 26, um diesem gesamten Raum eine neue wirtschaftliche Perspektive zu geben und um dort die Mobilität herzustellen bzw. zu erhalten. Insofern stellt sich die Frage, wie Sie
Frau Ministerin, da Ihnen von der Firma selbst immer wieder die Transportproblematik vorgetragen worden ist, frage ich Sie: Nehmen Sie in Kauf, dass die Firma ENERCON wegen ihrer ungünstigen Lage bezüglich des Bahnnetzes umzieht, möglicherweise auch in ein anderes Bundesland?
Frau Harms, Sie unterliegen einem Irrtum. Ich habe eben deutlich gesagt, dass wir jedem Gespräch mit der Firma ENERCON und auch jeder Information aufgeschlossen gegenüber stehen, wenn wir im Zusammenhang damit neue Anhaltspunkte dafür bekommen, dass diese Investition wirtschaftlich sein könnte. Es ist nicht so, wie Sie gerade unterstellt haben, dass uns die Firma ENERCON dazu mehrfach etwas vorgetragen bzw. Informationen vorgelegt hätte. Ich möchte Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass es hier keine weiteren neuen Informationen gibt. Ich wiederhole: Ich persönlich habe der Firma mehrfach angeboten, darüber ein Gespräch zu führen. Dieses Gespräch hat bislang aber nicht stattgefunden. Ich kann das nur als Tatsache zur Kenntnis nehmen. Die Unterlagen, die bei uns eingereicht worden sind, waren in der Form nicht aussagekräftig.
Frau Ministerin, Sie haben eben im Zusammenhang mit der A 26 erklärt, dass die Investitionen für diese Autobahn notwendig seien, um einem bestimmten Teil Niedersachsens eine Entwicklungsperspektive zu eröffnen. Sind Sie nicht der Auffassung, dass für den Großraum Aurich die
Notwendigkeit des Bahnanschlusses ebenfalls unter dem Gesichtspunkt einer Entwicklungsperspektive gesehen werden müsste? Worin sehen Sie hier prinzipielle Unterschiede?
Ich muss hier mit einem grundsätzlichen Missverständnis aufräumen. Auch ein Straßenbauprojekt wie das Autobahnprojekt A 26 muss sich selbstverständlich an Kosten-Nutzen-Relationen orientieren. Auch zu der Kennziffer Kosten/Nutzen gibt es detaillierte Bewertungen. Diese liegen bei der A 26 auch vor. Aus den genannten Gründen sind sie so, dass sich diese Investition rechtfertigen lässt. Sie nehmen in der Tat eine völlige Fehlinterpretation vor, wenn Sie unterstellen, dass es für Straßen im Gegensatz zur Schiene keine KostenNutzen-Relation gebe. Beide haben sich diesen Kriterien zu unterwerfen.
Frau Ministerin, wenn Sie sich schon die Mühe gemacht haben, den Anteil des Schwerlastverkehrs am Gesamtverkehr mit 2 % zu errechnen, frage ich Sie: Warum haben Sie sich nicht gleichzeitig auch der Mühe unterzogen, einmal festzustellen, welche Sicherheitsbedenken es bezüglich der Transporte gibt, die jetzt schon auf der B 72 stattfinden? Warum haben Sie sich nicht auch einmal die Einzelgenehmigungsverfahren, die mit hohen Kosten und einem erheblichen Zeitaufwand verbunden sind, vor Augen geführt und uns erläutert, wenn Sie im Zusammenhang mit der von mir gestellten Frage schon keine Alternative anzubieten haben?
(Frau Harms [GRÜNE]: Weil Sie nicht wissen, wie diese Schwerlast- transport aussehen und was sie für die Dörfer bedeuten, durch die sie hin- durchgehen!)
- Entschuldigung, Frau Harms, ich habe Ihnen vorhin doch auch zugehört. Deshalb möchte ich Sie bitten, dass auch Sie mir jetzt zuhören. - Natürlich werden all die Fragen, die Sie gestellt haben, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens überprüft. Auch aktuelle Sicherheitsfragen werden selbstverständlich ständig überprüft. Mir liegen hierzu keine neuen Erkenntnisse vor.
Bevor ich noch einmal den Tagesordnungspunkt 2 aufrufe, möchte ich darauf hinweisen, dass unsere sechs Kolleginnen und Kollegen, die am Sonntag in den Bundestag gewählt worden sind, gerade alle im Plenarsaal sind. Ich möchte Ihnen im Namen des Hauses unsere herzlichsten Glückwünsche zu Ihrer Wahl aussprechen.
Ich hoffe, dass Sie die guten Erinnerungen an die Arbeit im Niedersächsischen Landtag mit nach Berlin nehmen, die schlechten Erinnerungen aber schnell vergessen.
Tagesordnungspunkt 2: 46. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/3690 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3711 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3712 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/3713
Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 3690, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 115. Sitzung am 24. September 2002 entschieden. Wir beraten jetzt also nur noch über die Eingaben aus der Drucksache 3690, zu denen die genannten Änderungsanträge vorliegen.
Wir sind in der Beratung. Die Redezeiten sind vereinbart: SPD und CDU bis zu zehn Minuten, Grüne und Landesregierung bis zu fünf Minuten. Es hat sich zunächst Frau Kollegin Stokar von Neuforn gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werter Kollege von der SPD, die Behandlung einer Petition ist einfach nicht der entsprechende Rahmen, um noch ein paar Bemerkungen zum Abschied aus dem Landtag zu machen. Das ist eine ernste Angelegenheit. Deswegen habe ich gestern gesagt: Das ist meine letzte innenpolitische Rede.
Meine Damen und Herren, ich rede hier zu der Petition der Familie Altekin und gehe davon aus, dass sich viele im Hause an diese Petition erinnern. Über die Familie Altekin haben wir in der Weihnachtssitzung im Dezember des letzten Jahres im Plenum geredet. Es wurde die Entscheidung getroffen, die Petition an den Innenausschuss zur Prüfung zurückzuüberweisen. Vielleicht erinnern Sie sich an den ungewöhnlichen Vorgang, dass Ministerpräsident Gabriel in die Debatte eingriff und sich persönlich für eine Rücküberweisung einsetzte und auch Herr Wulff von der CDU diesen Antrag unterstützte. Eigentlich sollte im Januar die Petition erneut beraten werden, aber es ist wieder mehr als ein halbes Jahr ins Land gegangen.